Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 24-25 (1900-1901)
- Issue
- No. 7. (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 51 (sequence 3)
- Language
- German
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51 schichtsunterricht, wenn dieser überhaupt und vollständig ertheilt wird; aber dieser Unterricht muss bis auf die Gegenwart ausgedehnt werden, um das Judenthum der Jetztzeit, welches sich vielfach von dem ursprünglichcn unterscheidet, zu kennen, zu verstehen und zu beurtheilen. Auch reicht der gewöhnliche Schulunterricht hier nicht hin; dieser muss, wie dies Israel stets mit seinem Religionsstudium so gehalten hat, in der Synagoge, im Hause, in Vereinen, im Privatstudium und in öffentlichen Vorträgen fortgesetzt werden. Im Ohristentlium ist die Kirche, sind die Priester Träger der religiösen Interessen, im Judenthum ist es jeder Jude, ״denn das ganze Volk soll ein Priesterreich, jeder soll Priester sein (Exod. 19,9)“. Wie die Priester in Israel nur die Lehrer und Vorbilder des religiösen Lebens für das Volk sein sollen, so soll jeder Israelit gleichsam Priester, Religionslehrer und Vorbild für die Menschheit sein. Eine hohe Aufgabe, Israel; lass nicht ab davon! Betrachte indess dein Leben und Streben und urtheile, ob du den Anforderungen dafür nachkommst. Du wirst finden, dass du oft dein Heil und das Heil •der Mitwelt schädigest und vieles zn bessern habest. Abgesehen von diesen allgemeinen Menschen-In teressen, denen die Religion Israels dienen 8011, hat dieselbe indess auch Bedeutung für jeden Einzelnen. Denn Niemand hat das Recht und die Freiheit, sich von den allgemein gütigen und ewigen Religionsgesetzen loszusagen. Willensfreiheit heisst nämlich, das Gute freiwillig thun, aber nicht das Gute willkürlich unterlassen. Zu den religiösen Anforderungen gehören darum das Gottesbewusstsein und das innere Rechts- und Sittlichkeitsgefühl. Dies ist das Bewusstsein vom Dasein eines waltenden und richtenden Gottes, der die Gesetze über Recht und Sittlichkeit giebt und über deren Befolgung wacht und richtet. Diese Gesetze sind zwar allgemeine Moralvorschriften, über deren Wahrheit und Nothwendigkeit die ganze vernünftige Menschheit einig ist, und worauf die Möglichkeit eines geordneten Zusammenlebens der Menschen in Staat und Gesellschaft beruht. Indess wenn der Mensch sie von dein subjectiven Standpunkt seiner induviduellen Erkenntniss beurtheilt und nach dem Massstab seiner persönlichen Einsicht und Empfindung bemisst, so wird er als sein eigener Gesetzgeber und Richter in gar vielen Lebensfällen und -Lagen Gründe der Entschuldigung für Nichtbefolgung dieser Gesetze haben und seine Straffreiheit rechtfertigen. Die Religion stellt diese Gesetze als göttliche, unverbrüchliche Vorschriften hin, von denen nicht abgewichen werden darf, und macht jedem den Glauben an diesen Gott, Gesetzgeber und Richter, wie die Unterwerfung unter sein himmlisches Gesetz zur Pflicht. Der Mensch ist Gott verantwortlich, Gott richtet über seine Schuld. Die einfache Moral, Rechtlichkeit und Sittlichkeit des Denkens und Lebens binden den Menschen demnach schon an Gott und Religion; bei einem gott- und religionslosen Menschen ist die Moralität des Lebens, sind Wahrhaftigkeit und Treue des Redens, Rechtlichkeit uud Sittlichkeit des Handelns durchaus nicht gesichert, Im staatlichen und gesellschaftlichen Verkehr ist Religion, Gottesbewusstsein, Rechts- und Sittlichkeitsgesetz, stillschweigende Voraussetzung; ohne diese Voraussetzung sind eben staatliches Zusammenleben und geselliger Verkehr unmöglich, bestehen sie nicht. Zum Beweise: die Rechtspflege gehört dem Staat.; diese ist ohne Eidesleistungen unmöglich, und diese wieder ruht auf dem Gottesglauben. Der Staat vertraut ferner sich und die Gesellschaft, seine und deren Interessen den Beamten an; Vertrauen aber setzt Gottesglauben voraus. Ebenso ist es im geselligen und geschäftlichen Verkehr; ohne Vertrauen auf Wahrhaftigkeit und Rechtlichkeit in Gesinnung und That ist dieser unmöglich. Wir setzen bei diesem Vertrauen auf den innern Menschen, der sich unserem Urtheil entzieht, Religion d. i. Gottesglaube voraus, den Glauben, dass Gott Wahrhaftigkeit, Rechtlichkeit und Sittlichkeit vorschreibt und über die Abweichung davon die Menschen richtet. Man sage nicht, dass dazu die eigene sittliche Kraft des Menschen, die Gewissenhaftigkeit, Wahrbeits- und Gerechtigkeitsliebe genügen. Diese genügen höchstens für den Menschen selbst, der in sein Inneres sieht, den Andern gegenüber aber entziehen sie sich der Beurtheilung. Gott• allein vermag das Innere des Menschen zu beurtlieilen; sein Auge sieht die verborgensten Thateri und kennt die heimlichsten Gedanken, seinem Arme entzieht sich der Verbrecher nicht, seinem Gericht entgeht der Frevler nicht. Nur die Voraussetzung, dass der Mensch diesen Glauben an Gott und sein Gericht und die Furcht davor habe, stützt den staatlichen und gesellschaftlichen Verkehr der Menschen und ermöglicht ihn. Dies ist der Einfluss der Religion. Wir sehen demnach, Religion ist für das Zusammenleben der Menschen nöthig und kann nicht entbehrt werden. Wenn aber Religion, so sind auch Religionsunterricht und Religionspflege erforderlich, und deren Entbehrung wie Vernachlässigung gereichen dem Einzelnen und der Gesammtheit zum Schaden. Religion war stets die Hauptquelle der Bildung der Gesittung, und ist es noch. Im Alterthum ging nicht nur die religiöse, sondern alle Wissenschaft und Kunst von Gott, seiner Lehre und seinem Cultus aus; ihre Pflege ruhte lediglich in der Hand der Gottesdietier, der Priester. Im mosaischen Juden thum sogar war die Pflege der Medicin noch bei den Priestern; Priester und Könige waren die Gesalbten des Herrn und als solche die Träger der Religion, der Bildung und Gesittung. Im mittelalterlichen Christenthum waren Klöster und Mönche ausschliesslich Pfleger der Wissenschaft; von dort nahm man die Lehrer der Schulen, die Kirche pflegte die Kunst. Für das Volk ist heute noch Religion, Religionsunterricht und Gottesdienst, Ausgangs- und Mittelpunkt alles dessen, was über das gewöhnliche Leben, Denken und Thun, hinausliegt, die Anregung und Stütze für geistiges Denken und ideales Streben. Der Cultus ist die Cultur des Volks. Nehmet dem Volke seine Religion, und es sinkt zum Thiere hinab. Die Verrohung der Menschen unserer Tage ist vielfach dadurch veranlasst und liegt darin begründet, dass ihnen die Religion, religiöses Denken, Glauben und Hoffen genommen und abhanden gekommen sind. Wir meinen damit nicht, dass die Religion ein