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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1901-01-01 · No. 6. (1901) · p. Seite 44

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
24-25 (1900-1901)
Issue
No. 6. (1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 44 (sequence 4)
Language
German
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44 uud Religiosität predigen, zur Aufklärung und Bildung, zur Tugend und Gerechtigkeit, zur Sittlichkeit und Menschenliebe zwingen, mögen ebenfalls ihre Berechtigung haben. Israel soll es ihnen nicht gleich thun; es 8011 sich des glimmenden Dochtes, den Andere angezündet haben freuen, wenn er auch noch nicht hell aufleuchtet. Seine Aufgabe ist es nicht, ihn auszulöschen und zu zertreten, sondern im Stillen sein dunkles Licht zu pflegen und langsam und vorsichtig ihn zum hellen Licht zu entflammen, dadurch dass die noch anhaftenden dunkeln Lichtstreifen des Irrthums und der Verblendung schwinden und das helle Sonnenlicht reiner Wahrheit sich entwickele und hervorbreche. Diese ideale Aufgabe und Aussicht ist Israel gegeben und von ihm auch alle Zeiten hindurch festgehalten worden. Dieser ideale Zweck mag Einzelnen in Israel fern liegen, denn es hat nicht ein Jeder Auffassung und Interesse für einen 80 hohen Idealisjnus; ja der Masse eines jeden Volkes liegen ideale Pläne und Bestrebungen überhaupt fern. Aber an diese Idealität ist jeder in Israel gebunden, denn Israel hört auf, eine Sonderheit zu sein, so es seiner Religion und seinem Berufe untreu wird. Der ganzen Gesammtheit liegt daran, dass jeder Einzelne in Israel die Interessen der Religion und des gemeinsamen Berufs wahre, weil durch die moralischen Fehler des Einzelnen die Gesanimtlieit leidet und für diese mit verantwortlich gemacht wird. Wenn nicht dem Einzelnen, so muss dennoch der Gesammtheit daran gelegen sein, dass die Kenntniss von der Religion und die Begeisterung für den Beruf unter Israel in jedem Einzelnen erhalten werden. Israels Sonderleben und Streben ist ausschliesslich religiöser Natur; die Interessen desselben müssen gepflegt werden, Unkenntniss darüber und Gleichgültigkeit dagegen dürfen nicht aufkommen. Der Vortheil davon kommt nicht nur Israel zu gute, den Schaden davon hat nicht nur Israel zu tragen, sondern die ganze Welt und Menschheit. Wie will Israel es nun verantworten, dass in unserer Zeit so wenig Kenntniss von der Religion des Judenthums, seinem Inhalt, Wesen uud Beruf bei der Masse der Israeliten verbreitet, dagegen so viel Interesselosigkeit und religiöse Gleichgültigkeit bei den meisten, wenigstens gar vielen Juden angetroffen wird? Gar viele Juden suchen weder, noch erhalten sie irgend welchen oder einen genügenden Religionsunterricht. Die meisten begnügen sich mit einem formalen Wissen darüber. Inhalt, Wesen und Tendenz des Jiidentliiuns bleiben ihnen meistens gänzlich fremd uud unbekannt. Woher soll nun da bei den Juden Werthschätzung ihrer Religion, Interesse und Streben für deren Aufgilben kommen? Das religiöse Erbe, welches die Väter!unterlassen haben, muss sehr gross gewesen sein, denn unsere Zeit zehrt noch davon, sonst könnte der religiöse und moralische Fonds, welcher bei Israel noch gefunden wird: Anhänglichkeit au der väterlichen Religion und Interesse dafür, Pietät, Sittlichkeit uud das sonstige Gut der Moralität, nicht so gross sein, wie es ist. Israel schädigt seine Heilszwecke durch religiösen Indifferentismus mehr, als es denkt und weiss. Jedoch eine andere Frage drängt sich auf. Es bestehen noch zwei andere Religionen, welche dem Judenthum entstammt uud für die Heilszwecke der Menschheit thätig sind: Christenthum und Islam. Wir reden hier nur von ersterem, weil wir in der Umgebung der Christen leben. Gotteserkenntniss und Morallehren sind gleich oder ähnlich, und für die Missions-, Bekelirungs- und Bildungszwecke der Menschheit entwickelt das Christenthum sogar eine auffälligere Tliätigkeit, als das Judenthum. Können und dürfen nun die Juden sich nicht hierin den Majoritätsbestrebungen anschliessen. oder sich damit begnügen? Haben die Juden einen Grund, haben sie das Recht und die Pflicht, sich in ihrer Sonderheit zu erhalteu und religiösen Sonderheiten zu dienen? Worin bestehen zur Begründung dieser Absonderung die Differenzlehren des Judenthums und gestützt darauf die religiösen Sonderinteressen der Juden. (Schluss folgt.) Actenstücke zur Geschichte David Friedländers. Von I)r. K. (Schluss.) Zweite Abtheilung. Von den Lasten der Juden. A. Allgemeine. 1. Die Exportation von 15000 Thlr. einländischer Manufakturwaaren. Im Jahre 1703 erkaufte die sämmtliche Judenschuft das Recht: (das sie bis zum Jahre 1747 schon besessen und wieder verloren hatte) in den Preussisclien Staaten das zweite Kind ausetzen zu dürfen, aufs neue für 70000 Thlr. Wir wissen den Grund nicht, warum von jenem Zeitpunkt an dem Geivöhnlich-privilegierten nur erlaubt war, eins seiner Kinder zu etablieren. Ungeachtet nun die Judenschaft das Recht des zweiten Kindes für obige Summe unbedingt wieder erhielt, so wurde doch bald darauf, aus uns unbekannten Ursachen, dieses Recht mit einer neuen Auflage erschwert, die darin bestand, dass jeder, der sich auf das Recht des zweiten Kindes ausetzen wollte, jährlich für 1500 Thlr. einländische Manufakturwaaren aus dem Lande exportieren und die Exportation nachweisen musste. Da nun dieses eine Zwangsausfuhr ist, so geschieht, besonders weil sie gewöhnlich Leute trifft, die mit Ausländern in keiner Verbindung stehen, der Verkauf nicht ohne empfindlichen Schaden, und setzt auch den Werth und Ruf unserer Fabrikate im Auslande herunter. a. Die Templinisclie Mützenuud Strumpf-Fabrik, im gleichen Beuteltuch- und Blondine-Fabrik. Im Jahre 1708 wurde die Erhaltung dieser in Verfall gerathenen Fabriken auf die sämmtliclien Kolonieen geworfen. So wenig die ad 1. der Judenscliaft gemachte neue Auflage eine Bedingung für das erhaltene Recht der zweiten Kinder war, ebensowenig war es auch die gegenwärtige, sie sahen sich indess genötliigt, sowohl oben erwähnte Fabriken zu übernehmen, als dass in denselben befindliche, aus lauter schlechten Waaren bestehende Inventarium an sich zu kaufen. Für diese abermalige Aufopferung erhielten sie weiter keinen Erlass, als dass die Haus-

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