Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 24-25 (1900-1901)
- Issue
- No. 3. (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 2)
- Language
- German
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18 Die Gleichnisse, welche die Wäscher sich erzählten, waren bekannt12"). — Kalligraph121). Insbesondere werden diejenigen Schreibekünstler belobt, die aus religiöser Gesinnung Schriftheiligthümer anfertigten. — Förster122). Die Förster, welche vom Fällen der Bäume sich ernährten, brachten keinen Segen. Jäger125). Die Jäger waren bewaffnet mit Waffen, welche das Aussehen von ledernen Handschuhen124) hatten, mit welchen sie Vögel fingen. Uhrmacher12"). Insbesondere waren Sonnenuhren im Gebrauch128), welche schon vom Könige Aha8 von Juda angewandt worden sind, auf welche der Prophet Jesaja hinweist127). — Parfümeur1*״). In Alexandria waren Vertreter dieses Gewerbes in talmudi8eher Zeit berühmt. — Müller129). Neben dem Handwerk gab es auch eine ergiebige Landwirthscliaft, offenbar in glücklichen Tagen der talmudischen Zeit. Zur Landwirtschaft gehören Hirten. Diese wurden aber eben so wenig begünstigt wie Schiffer, Töpfer, Krämer und Eselstreiber150). Insbesondere durften Hirten von Kleinvieh nicht geschützt und nicht gestürzt werden131). Im Allgemeinen war die Viehzucht beschränkt. Kleinvieh durfte nur in Palästina gezüchtet werden. Schweinezucht war überall verboten. Hunde, die man hielt, durften nur an der Leine (Kette) geführt werden. Taubenzucht war nur in einer gewissen Entfernung von der Stadt gestattet132). Doch war derViehstaud von der Landwirthschaft bedingt. Man hielt sowohl grosse Hausthiere, wie Kühe und Esel, als auch kleine Hausthiere, wie Kälber und Maulesel, und vom Federvieh magere und gemästete Hühner und Gänse153). Trotz des ungünstigen Urtheils, welches der Viehzucht zu Theil ward134), hat dennoch das landwirtlischaftliclie Gewerbe sich gedeihlich entwickelt und vollkommene Institutionen aufweisen können136). Der Handel mit Kleinvieh aber wird als dem Wohlstände förderlich empfohlen138). In hohem Grade beachtenswert!! ist der kaufmännische Stand in der talmudischen Zeit. Die Kaufmannschaft erwehrte sich der unberechtigten Mitglieder (Winkelfirmen137), umfasste Waarengescliäfte13״), Kaufmannsläden, in denen auf Bücher derWaarenbedarf verabfolgt war139), Getreide- und Produkten-Gescliäfte 140), Bankgeschäfte141), Weisswaarenhandlungen142), Kleiderhandlungen143), Oelhandlungen144), Droguerien14״), Glaswaarenhandlungen146), Buchhandlungen147) (für religiöse Werke), Weinhandlungen14״), Fleisch waarenhandlungen149) und Makler180). ״") Ibiil. 134a. 1״) l’esachim 50b. 1״) Ibid. m) Chulin 54at Kelim 24,15. 4״) Vgl. Aruch s. v. פרקלין ttapaxXtvtOV 1,6)Ke. lim 12,4. 1>8) אבן שעות übersetzt der Gaon Haja im Misclmacommentar zu Taharoth mit אורלוגין — (ipoX&Y^OV Vgl. mein ״Der Gaon llaja“ S. 23. (Berlin 1807. Stuhr, S. Gerstmann). 1״) Jesaja 38,8 (Kasclii z. St.). ״*) Joma 38a. **״) Gittiu 07b. י*°) Soferim 15,10. ״l) Abodah sarah 20a. *3,) Mischnah Kuba kuma 28b. IS8) Baba meziu 28b. 4״) Derech Erez Abschu. 11 (Variunte l’csuchiui 57b). ’״) Baba bathra 28a. '“) t'hulin 84b. ls7) l’esachim 50b. '״) Baba meziu 112a. 1S“) Ibid. 3u. 14") Baba batbra 88a. 141) Baba mezin 112a. 1״) Baba bathra 42a (Wäscherei, Näherei, l’lättcrei). ״s) Jebamoth 03a (Tossafoth). 144) Joma 39a. ,48) Abodah sarah 01a, Joma 38a. 14*) (.’lmlin 84a. '47) l’esachim 50b. ,4“) Buba bathra 95b. 14״) Bcchoroth 31a (Markt und Gewicht;. ,4״) Baba bathra 87u Ueber Krämer161) lautete das Urtheil des Talmuds ungünstig. Bankier152) war Babbi Chanah. Obsthändler waren bekannt in Tiberias185). Droguerien füllten eine ganze Stadt184). Als kaufmännisches Princip galt es, nicht nach der Grösse des Waarenbestandes, sondern nach der Gewissenhaftigkeit im Handel und Wandel den Kaufmann zu beurtlieilen, der in Bezug auf Wohlstand und Wohlfahrt eine Zukunft hat188). Somit wäre die gewerbliche, landwirtschaftliche und finanziell-inerkantilische Thätigkeit der Juden im Alterthum den allgemeinen Umrissen nach geschildert. Das jüdische Alterthum umfasst die biblische, nachbiblische und talmudische Zeit. Bei der in verschiedenen Zeiten verschiedenen Form und Natur der Entwickelung des Gewerbes und der Arbeit im Alterthume erschien mir indess, trotz der historischen Fassung der Erörterung auf diesem Gebiete, eine strenge Gliederung nach Zeitabschnitten nicht angemessen. Vielmehr war meine Aufgabe die Beurtheilung der leitenden Gesichtspunkte der Vertreter und die Betrachtung der Verhältnisse des Gewerbes und der Arbeit als bedeutsame Zweige der Oultur des jüdischen Alterthums. Es erübrigt nur noch eines Blickes auf die Gebiete der intellektuellen Thätigkeit der Juden des Alterthums. Unter den Talmudweisen nimmt Babbi Nahum die Stelle eines öffentlichen Notars (Libellarius) ein188). Der Notar hatte die Aufgabe, rechtsgültige, finanzielle, besonders aber eherechtliche Urkunden auszustellen187). Auch auf pädagogischem Gebiete verdient die talmudische Zeit ehrende Erwähnung. Nicht nur theologische Hochschulen, besonders unter den Schulhäuptern Scahmai und Hillel, bestanden, sondern auch Mittelschulen und Elementarschulen. Die höheren Lehranstalten hatten schriftgelehrte Lehrer (Professoren), deren Oberhaupt sämmtliche Mittelschulen des Stadtgebietes als Schulrath geleitet und beaufsichtigt hatte. Die Elementarschulen hatten gleichfalls ihren Schulvorstand (Dekanus18״). Wenn in einer und derselben Lehranstalt auch in demselben Fache mehrere Lehrkräfte wirkten, so war dies eine vortheilhafte Einrichtung Esra’s, damit zum Segen des Lehrberufes und der Wissenschaft, die Lehrenden in ihrer edlen, mühsamen Aufgabe nicht ermatten, sondern im ehrliehen Wettkampfe sich wechselseitig aafmuntern sollen189). Besonders rühmlich aber vertraten die Lehrer des Talmud das medicinische Fach. War Babbi Chanina ein anerkannter Kenner der Hygiene160), waren Babbi Jochanan und Babbi Abahn berühmte Aerzte161). Auch Tobias war ein Arzt von Buf16*). Die Chirurgie war in der talmudischen Zeit so entwickelt, dass ärztliche Instrumente und Heilapparate bereits lialachische Wiirdigung finden163). Die wissenschaftliche Berufstüchtigkeit machte den Arzt von nationaler und confessioueller Zugehörigkeit 1M) Soferim 15,10. 1M) Cholin 54«. ,“ו Mocd kutan 13b. 184) Ahodnh sarah 01«. 11“j Nidah 701) (Glosse von K'Kliuh Wilnu). Vgl. ״Der Gaon von Wilna“ von mir. Dr. Rabiners ״Litteraturblatt“, Magdeburg 1893. 1M) l’eiili 2,li, S.vnhedrin 17b. 1M) Moikl kutan 13a. ,8״) Babu bathra 21a. ,8״t fbid. 1״u1 Joma 49a. 181) Altodu sarah 23a. 1M) Rösch huschanuh 22b. I<״) Kelim 12,8 und 17,12, Bechoroth 38a.