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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1900-01-01 · No. 12. (1900) · p. Seite 91

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
24-25 (1900-1901)
Issue
No. 12. (1900)
Date
1900-01-01
Page
Seite 91 (sequence 3)
Language
German
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91 geklagten bereit« vollzogen worden“. ״So wahr ich auf Erlösung holfe — entgegnet ihm hierauf Simon ben Schetach — ich bin dessen sicher, dass du unschuldig Blut vergossen hast, weil ja die Weisen lelireu, dass, um die Strafe der Hinrichtung oder der Geisselhiebe an falschen Zeugen vollstrecken zu können, man den beiden Zeugen die Unmöglichkeit ihrer Aussage nacliweisen müsse“. Seit jener Zeit — fahren unsere Quellen fort — habe Juda ben Tabbai beschlossen, nur in Gegenwart des Simon ben Schetach gesetzliche Entscheidungen zu treffen d. h. mit anderen Worten: Juda habe seit jener Zeit die Würde des Nasi an seinen Collegen Simon abgetreten, weil er — wie unsere Quellen hinzufügen — mit tiefer Zerknirschung diesen Justizmord Zeit seines Lebens auf’s Bitterste zu bereuen nicht aufhörte. Der jerusalemische*), wie der babylonische**) Talmud geben im Verein mit der Tliossefta***) den eben erzählten Vorfall in der von uns referirten Weise wieder. Nur die Mechiltliaf) vertauscht■ die Rollen und lässt somit Simon ben Schetach den Justizmord verüben, während Juda ben Tabbai seinen Collegen wegen dieses ungesetzlichen Schrittes ganz freimiithig zur Rede stellt und sein Vorgehen ganz unbedenklich tadelt. Diese letztere Version war dem jüngsten Herausgeber der Mechiltha so auffallend, dass er sich berechtigt glaubte, auch in die Mechiltha die von allen anderen Quellen vertretene Leseart einzuführen־!•*). Allein Geiger giebt der Mechiltha hier vor allen Quellen den Vorzug, offenbar aus dem Grande, um auch in dieser von den Pharisäern ganz beherrschten Zeit einen Vertreter sadducäischer Ansichten ausfindig zu machen. ״Nach dieser Erzählung — sagt er wörtlichj־f) — hatte Simon ben Schetach die vollkommen dargelegte Absicht, wenn sie auch nicht zur That führen konnte, für genügend erachtet, um einen lügenhaften Zeugen zu verurtheilen: Juda ben Tabbai aber begnügte sich nicht mit der Absicht, sondern verlangte, die Absicht müsse auch die verbrecherische That zur nothwendigen Folge liahen“. Aber selbst, nach der Mechiltha stempelt Geiger ganzmit Unrecht und mit unberechtigter Willkür den Juda ben Tabbai zum Repräsentanten sad ducäischer Ansichten. Auch in der Mechiltha wird nur gerügt, dass der Amtscollege einen des lügenhaften Zeugnisses überführten Zeugen habe hinrichten lassen, während nach der Vorschrift falsche Zeugen erst dann zu bestrafen sind, wenn beide der lügenhaften Aussage überwiesen sind. Es handelt sich hier keineswegs um einen causalen, sondern nur lediglieh um einen formalen Fehler. Wenn hier beide Zeugen der lügenhaften Aussage überwiesen worden wären, wäre sicherlich von Keinem derSynhedrialliüupter etwas gegen die Hinrichtung der lügenhaften Zeugen eingewendet worden, vorausgesetzt, dass an dem unschuldig Angeklagten das Urtheil noch nicht vollzogen worden. Der Kundige wird sich leicht davon über zeugen, dass in der Sache selbst zwischen den beiden Synhedrialhäuptern gar keine Differenz obwaltet, und *) Svuhedrin VI, 5 p. 2:1 b **) i'hagigah l*il>, Sjnhedrin :1711, Makkoth 5b. ***) Tliossefta Svuhedrin c. VI, f) Meehiltha /.uiii I!. M. XXIII, 7. f”) Mechiltha <■<1. Veiss. Wien 1805!>. 100 in Meinem Commentare דדות סיתר־ש Note 7. •i"i) Geiger, l'rsi• liril'l p. 141, dass hier das Unrecht nur darin besteht, dass der eine lügenhafte Zeuge hingerichtet wird, während der zweite der falschen Aussage garniclit überführt ist*f). So sehr es uns die Umstände gebieten, Juda ben Tabbai in der ersten Zeit seiner Amtsverwaltung mit Simon ben Schetach die Würde des Nasi bekleiden zu lassen, so sehr werden wir genötliigt. in der späteren Zeit Simon als Nasi an der Spitze des Synhedrions zu vermuthen; denn die meisten Vorfälle und Bestimmungen aus jenen Tagen, an welchen doch wahrscheinlich auch Juda ben Tabbai wesentlichen Antheil genommen haben wird, werden von unseren Quellen nur auf Simon ben Schetach zurückgeführt, ein Umstand, der sich gut begreifen lässt, wenn Simon als Nasi des Synhedrions angenommen wird. Als erste verdienstliche Amtshand־ lung geben unsere Quellen vom Nasi Simon ben Schetach einen Vorfall wieder, der uns aber in so dichter, sagen• liafter Verschleierung entgegentritt, dass es nicht gelingt, das historisch Tliatsächliche daran mit Sicherheit festzustellen. In Askalon — so erzählt unsere Quelle**) — trieben 80 Hexen ihr Unwesen. Simon ben Schetach bemerkte dies zu seinem Leidwesen und beschloss, wenn er einst als Nasi die Macht dazu haben sollte, dem Unfuge dieser die Volksmenge bethörenden Weiber zu steuern. Simon wird Nasi. An sein Versprechen erinnert, überlistet er an einem regnerischen Tage, von 80 Jünglingen begleitet, die Hexen in ihrer Höhle zu Askalon, überzeugt sich von ihrem verderbliehen Treiben, lässt nun die Hexen von seinen 80 Jünglingen überfallen und alle 80 Weiber vom Drange der Zeitumstände genötliigt, am selben Tage hängen, wiewohl nach der massgebenden Vorschrift an einem Tage nur eine Hinrichtung vorgenommen werden darf. Derenbourg***) will diesen Akt der Strenge vom Hasmonäer Simon vollzogen wissen. Allein diese Annahme ist unvereinbar mit der ganz richtigen Bemerkung Ilitzigstf), dass diese Thatsache schon deshalb nicht auf Rechnung des Hohenpriesters Simon kommen könne, weil zu dessen Zeit Askalon den Juden noch nicht gehörte. Im Anschlüsse und Zusammenhänge mit dem eben berichteten Vorfälle erzählt unsere Quelle eine Begebenheit, in welcher Simon ben Schetach, der edle Vater eines edlen Sohnes, dem Principe des unf) Derenboiirg 11. a. O. )1. 107 vermuthet, der hiugerichtete fulscliP Zeuge sei ein Siiddltcücr, wohl gar Diogenes, der sndduciiiselie Itathgeber .lannai's, gewesen. Ks macht /war seiner llnnianitat alle Ehre, so wenig Sadduoiier als niiiglich durch die l’liarisiier unikoninien zu lassen, nher vom Standpunkte der historischen Forschung aus berechtigt ihn Nichts zu dieser Vermuthung. *) l'cberhaupt kommt Simon ben Schetach bei (ieiger a. a. O. p. 141 und Anmerkung **) das. sehr schlecht fort. Tliossefta und die beiden Gemareu liaben, wie er meint, ihre Angaben tendentiös zugespitzt, um den 1‘harisaer Simon ben Schetach dem Suddncaer Juda ben Tabbai gegenüber in das glänzendste lacht zu stellen. Sogar, wie es sich mit den sonstigen auf Simon ben Schetach zurückgeführten, heilsamen Anordnungen verhält, lässt Geiger vorläufig dahingestellt sein. Freilich ist uns nicht recht begreiflich, wieso Juda ben Tabhai, der hier den Justizmord zu verantworten hat, in den Schatten gestellt wird. Vielmehr scheint uns in ihm die echte Jicschcidenbcit und die wahre unparteiische Gerechtigkeit ihren höchsten Triumph zu feiern. ** Jcrusehulmi Syiihedrin VI,!) p. 2:1c. jerusch, t'hagigah 112, p. 77:1. ***) Derenhourg, essai etc. p. 09 Anm. das., vgl. dagegen 1. c. p. 10«. iv׳ Hitzig, ticKcliirhtr der lsraclilcn ]1. ISO ll.Theil.

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