Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Litteratur-Blatt · 1900-01-01 · No. 8. (1900) · p. Seite 61

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
24-25 (1900-1901)
Issue
No. 8. (1900)
Date
1900-01-01
Page
Seite 61 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/6492408-5990879-5999226--2835-5369510
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

61 des Juclentlnuns umfasst 2 Abschnitte. Der erste Abschnitt verbreitet sich über: die Grundlegung der Sittenlehre (§§ 1—174). Der zweite Abschnitt äussert sich eingehend über das Ziel der Sittlichkeit: Heiligung des Lebens (§§ 175—291). Im Anhänge begründen, erläutern, erweitern 50 bald kleinere Noten, bald grössere Excnrse die Angaben des Verfassers und jene oft sehr dankenswerthen Gedankenreihen, welche nur in mittelbarem, in mehr oder minder losem Zusammenhänge mit dem Thema probandum stehen. Ist e3 nicht deplacirt, ein Urtheil zu fällen über ein Werk, welches noch nicht bis zu seinem Ende gediehen ist, welches erst halb vollendet vorliegt? Was bisher veröffentlicht ist, bildet schon ein in sich abgeschlossenes und abgerundetes, organisches Ganzes. Dazu kommt noch, dass uns auch bereits der zweite Theil der Ethik nach Anlage, Tendenz, Umfang und Inhalt in nuce angedeutet ist. Der zweite soll gleichfalls zwei Abschnitte enthalten. Der erste derselben wird in vier Capiteln sich aussprechen über den: Weg zur Sittlichkeit, der andere ebenfalls in vier Capiteln über: die Gestaltung der Sitt,- lichkeit, welche geschaffen werden soll. Es verdient mit voller Anerkennung hervorgehoben zu ■werden, dass man dieser nach Inhalt und Umfang viel umspannenden litterarischen Leistung den Schweiss des mit Bienenfleiss das weitsehichtige Material zusammentragenden, sichtenden, klärenden und ordnenden Arbeiters wenig anmerkt. Der gebildete Laie wird oft mit nahezu spielender Leichtigkeit über schwierige philosophische, psychologische, linguistische, exegetische Probleme hinweggeführt. Die Klarheit und Anschaulichkeit der gemeinverständlichen Darstellung lässt nichts zu wünschen übrig. Und doch hat sich der Ver fasser seine Aufgabe nicht leicht gemacht. Umfasst doch der erste Abschnitt dieser Ethik über die Grundlegung der Sittenlehre die Hälfte des Buches. Wie der Verfasser mit den Quellen der jüdischen Sittenlehre sich auseinandersetzt, darüber legt er in gewissenhaft gründlicher Weise Rechenschaft ab 1—74 pg. 3—821. Verfasser erklärt feierlich (§ 74, pg. 82) vor Gott und aller Welt, dass die von ihm vertretenen Gedanken seiner innersten Ueberzeugung nach dem Gesammtgeiste des Judenthums entstammen. Es hätte dieser Erklärung nicht bedurft. Wer den Ausführungen des Verfassers mit Verständniss folgt, steht unter dem Eindrücke, mit den Principien der Ethik des Judenthums in acht jüdischem Sinne und in unverfälscht israelitischem Geiste orientirt zu werden. Der Verfasser ist zumeist erfolgreich bemüht, in den Hintergrund zu treten und die Zeugen, welche er für die l’rincipien der Ethik des Judenthums reelamirt, vor dem Tribunale der Wissenschaft in aller Objectivität ihre Aussagen hekünden zu lassen. Freilich gelingt ihm das nicht in allen Fällen. Der Verfasser vermag eben auch nicht aus seiner Haut herauszufahren. Dazu zählen wir z. B., was in den 52, 53, 54, 55, (pg. 55—60) angeführt ist. Was über ״Traditionalisnms und Ritualismus“ gesagt ist, kann nicht in allen Punkten schlankweg angenommen werden und scheint uns gar zu sehr den subjektiven, religiösen Parteistandpunkt des Verfassers zu refleetiren. Wenn er den Ausspruch des Rescli Lakisch (Menachoth fol. 99 a) ״ פעמים שבטוייה ש?1 תודה זהו יסודהdass zuweilen die Aufhebung des Gesetzes seine Begründung sei“, adoptirt mit dem Bemerken ״denn Reform, Neuauffassung ist oft die wirkliehe neue Begründung des in seiner früheren Form minderwerthig, unzutreffend und zweckwidrig gewordenen Gesetzes, also im eminenten Sinne conservativ“, so hegen wir doch den gelinden Zweifel, ob R. Simon ben Lakisch wirklich sich mit den modernen Reformanschauungen des Professors Lazarus identifieiren dürfte. Am Ende mag Raschi doch dieses Dictum im Sinne unseres Talmudlehrers ausgedeutet haben. Wir erwarteten, Verfasser würde sich hier auf Ps. 119. 126 berufen, mit der bekannten Inversion: הפרו תורתך משום עת ליעשות?1ה׳. Wegen des Ausfalles gegen den עם הארץ (Pessachim fol. 49b) hat der Verfasser schwere Beklemmungen. Im Anhänge No. 9 (pg. 372ff.) geht er näher auf diese Stellen ein. Er führt den Nachweis, dass man hier nur דבדיחותא anS^ vor sich habe und registrirt am Schlüsse ״die sehr erfreuliche Notiz, dass schon R. Hai Gaon die Stellen in Pes. 49b als דברי הבאי »hyperbolische Spässe« erklärt hat.“ So viel steht auch uns fest, dass der Talmud diese seine Ausfälle gegen den עם הארץ nicht ernst aufgefasst wissen will. Wir möchten aber in ihnen weniger plumpe Spässe, als vielmehr sarkastische Hiebe mit satirischer Pointe wittern. Wir erinnern nur an die satirische Sentenz: ע״ה מותר?*נותרו ובו. Warum mag bei der Aecht.ung des ע״ה gerade das Etymon 1נותרו? gewählt sein? In Reminiscenz an Hohelied 1,6, woselbst es heisst: בני אמי נחרו בי kann man in dem ominösen 1נותרו? vielleicht ein sarkastisches Wortspiel erblicken. Danach dürfte man selbst am hochheiligen Versöhnungstage ״necken, reizen, beschämen,“ (metaphor. sein Blut vergiessen). Den Passus מותר לקרעו כדג fasst schon R. Samuel Edels in seinen Chidusche agad. nicht wörtlich und buchstäblich auf, sondern mehr ethisch, desgleichen den obigen Passus. In der Beschämung des ע״ה erblickt er figürlich שפיכת דם. Man vergleiche die interessante Glosse. Bei dem gravirenden Ausspruche ע״ה אינן חיים findet sich (Kethubotli fol. 111b) die bezeichnende Bemerkung: אמר ר׳מצאתי י*הם תקנה מן התורה Worin besteht die Rehahilitirung? Darauf wird gesagt: כ?* המשיא בתו?1ת״ח. Wie dehnbar der Begriff des ע״ה ist, ergiebt sich u. A. aus der Discussion in Berachot fol. 47 b und, dass er trotz allem Bösen, was ihm in Pessachiin 49b nachgesagt wird, civilrechtlich und religionsgesetzlich mit jedem in Israel gleichberechtigt ist, geht schon aus Chagigah fol. 22a hervor, wonach wir den Grundsatz des R. Jose acceptiren, Zeugenaussagen mit voller rechtlicher Wirkung auch vom ע״ה entgegen zu nehmen ■שיא יהא נד אחד ובו בונה במה?*עצמו. Was der Verfasser zur Ehrenrettung des R. Simon ben Jochai ($48 pg. 52 und Anhang Nr. 10 pg. 378f.) vorbringt, verdient sicherlich Dank und Beachtung. Und doch können wir uns des Verfassers Argumentation nicht unbedingt aneignen. Sie scheint uns an dem Fehler zu leiden, einen für einen ganz speciellen Fall geprägten Ausspruch des Rabbi generalisirt zu haben. Es handelt sich hier — wenn wir so sagen dürfen — um 2 corpora delicti: So 8011 R. Simon ben Jochei sagen: ״Auch den Besten der Heiden erschlage!“ Verfasser will hierin, wie Joel Müller in seinem מסי סופרים einen St.ossseufzer des von den Römern bis av.f’s Blut verfolgten Rabbi erblicken. Dieser Passus findet sieh im Jeruschalmi Kidduschin gegen Ende, im Tractat Soferim c. 15 gegen Ende, aber auch in Mechilta Beschallach zum Verse. I )ie Lesearten schwanken. Am meisten verdächtig ist die Leseart in Soferim, weil die abschwächenden Zusätze die apologetische Tendenz verrathen. Die Originalquelle für diesen Ausspruch ist wohl Mechiltha. Von wem hatten die Aegvpter Rosse zur Verfolgung Israel’s? Darauf wird geantwortet: הירא Sw ■את דבר ה. Nunmehr heisst es weiter: מכאן היה ר״ש אומר טוב שבמצרים הרוג. Daher sagte R. Simon: den Besten der Aegypter erschlage!“ R. Simon geisselt (‘infach die Undankbarkeit der Aegypter, die der Ehrfurcht vor dem Gotte Israel’s die Rettung ihrer Rosse verdanken und sich doch nicht scheuen, •dieselben Rosse zur Verfolgung Israel’s herzugeben. Dieses Dictum lässt sich aus der Situation gar wohl verstehen. Nicht von Heiden, von Mizrim, von Aegypten! ist hier die Rede. Antisemitische Gelehrsamkeit hat aus diesem Satze gar die Aufforderung zur Ermordung der Christen herauslesen wollen. Vermuthlieh ist durch einen lapsus typographieus שבמצרים irgendwo in שבנוצים verwandelt worden, eine verltüngnissvolle Metamorphose, geeignet,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.