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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1900-01-01 · No. 3. (1900) · p. Seite 20

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
24-25 (1900-1901)
Issue
No. 3. (1900)
Date
1900-01-01
Page
Seite 20 (sequence 4)
Language
German
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mehr abnehmenden Interesse für die arabische Sprache uniibersetzt bleiben, und uin ihn vor Vergessenheit zu bewahren, will er lieber eine schlechte, als gar keine Uebersetzung geben. Auch er stimmt in die Klage über das uncorrecte, fehlerhafte, mit ungehörigen Zusätzen ausgestattete Manuscript ein. Wer endlich den Seder Taharoth übersetzt hat, und wo und wann er übersetzt worden ob der römische Abgesandte ihn noch irgendwo aufgefunden, oder ob er erst später gefunden und übersetzt worden ist — ist aus den bis jetzt vorliegenden Quellen nicht zu ermitteln.'6) Der Ordnung selbst geht kein Vorwort des Uebersetzers voran. Eine Vergleichung der übersetzten Einleitung zu dieser Ordnung mit der arabisch von Pococke uns mitgetheilten zeigt, dass auch sie nicht frei ist von bedeutenden Unrichtigkeiten und Missverständnissen, die auch dem Erklärer dieser Einleitung, Juda Löb Levi Edel (im מי נפתוח Bialystock 1K1<>) viele Schwierigkeiten verursacht haben.17) Man ersieht aus dieser Darlegung, dass bei aller Vortrefflichkeit des Mischnacominentars an sich derselbe in argem Zustund auf uns gekommen ist, und dass es deshalb nicht zu verwundern ist, wenn viele Stellen darin dunkel und unverständlich bleiben.1׳') Wir gehen nach diesen bibliographischen Angaben zur Charakterisirung des Geistes der ersten Einleitung über. Die Einleitung zu Seder Serai'm. Mit Unrecht ist dieser Einleitung die enge Bezeichnuug ״zu Seder Seraim“ beigelegt worden, da sie vielmehr eine allgemeine Einleitung in die ganze Mischna- Sammlung, d. 11. in das ganze mündliche Gesetz ist. In ihr sucht Maimonides die Fäden aufzufinden, die das mündliche Gesetz mit der schriftlichen Lehre verknüpfen, um das traditionelle Judenthum zu begründen und es als ein mit dem biblischen innig verwachsenes systematisches Ganze naehznweisen. Er geht deshalb auf die Urgeschichte und besonders auf die inneren Lehrverhältnisse des jüdischen Volkes zurück und giebt. eine zusammenhängende Geschichte des jüdischen Traditionswesens von den Anfängen desselben bis auf seine Zeit. Versuchen wir es, seinem Gedankengange '*) 1’oter Heer ״!,eben und Wirken des Muiinonides“, ed. Prag nennt oline tjiicllenangnbc einen gewissen Abraham 111s Uebersetzer. ״) Hei Ascher b. Jeehiel zu dieser Ordnung — und seinem Olossator — wird hiiutig eine von unserer abweichende Uebersetzuug angeführt. '") Darum ist es sehr verdienstlich, dass in den letzten Jahren mehrere jüngere Theologen einzelne Traetate nach den Berliner, Pariser und Oxforder Handschriften kritisch edirt haben. (Ueber Seder Taharoth vergl. Prof. J. Derenbourg in der ״Znnz- Jubelschrift“ 1884.) Ueber die verschiedenen Handschriften, Uebersetzungeu und Editionen ist de ltossi dizz. stör. saec. XV. zu vergleichen. Die erste seltenst« Ausgabe des vollständigen t'omiuentars war gleichzeitig mit der I .Edition der Mischna Neapel 1492 erschienen. Der Trakt. Beraehoth erschien mit dem muimouidischen Commentar schon zu Boncino 1484. Die 8 Perukim wurden Bchou früh in's Lateinische ülieraetzt zu Bologna 1526). Im Jahre 1656 edirte aus dem arub. Original der Oxforter Professor der Orient. Sprachen, Eduard Porocke die 4 Einleitungen zu Seraim, Kodoschim, Taharoth, und Menachoth, ferner die 8 Pcrakim und die Mischna ,Chelek, mit lateinischer Uebcrsetznng (ed. Oxouiae). Auch in's Spanische wurde der Commentar früh übersetzt. (De ltossi, dizz. stör, dogli aut. ebr.) zu folgen. Maimonides weist die Nolhwendigkeit einer neben dem schriftlichen Gesetz hergehenden mündlichen Lehre aus der Unbestimmtheit der biblischen Gebote nach. Das von Mose dem israelitischen Volke gebrachte göttliche Gesetz enthält, was die praktischen Gebote anlangt• --- um diese handelt es sieh ja besonders bei einer Tradition — dieselben in den allgemeinsten, weitesten, dabei in möglichst wenigen Worten zusammengefassten Ausdrücken, denn mehr war für das schriftliche Gesetzbuch nicht nütliig; die näheren bei der Ausübung erforderlichen Bestimmungen, die Be- Ziehungen zu den zeitlichen und räumlichen Verhältnissen, theilte der Gesetzgeber dem Volke mündlich mit, und seitdem lebten sie im Volke, durch die tägliche Uebung der Vergessenheit entzogen. Wenn z. B., führt Maimonides an. die Thora das Gebot aussprach: ״ln Hütten sollt Ihr wohnen sieben Tage“, so war dieses sehr allgemein ausgedrückt, die allernöthigsten Bestimmungen fehlten: Was eine Hütte mache? Was unter dem Ausdrucke ״wohnen“ zu verstehen sei? Für wen dieses Gebot bindend sei? u. dgl. in. Allein dieses Alles hatte Moses dem Volke nach göttlicher Eingebung mündlich lnitgetheilt, dass dieses Gebot nur die Männer angehe, von welchen wiederum Kr׳anke und auf Reisen Befindliche ausgeschlossen seien, dass der Raum einer Hütte nicht weniger als 7 Handbreiten im Quadrat und 10 Handbreiteu hoch sein dürfe, dass die Decke aus Pflanzenstoffen genommen sein müsse, nicht Wolle1״) u. dgl., dass der Ausdruck ״wohnen“, das Essen, Trinken, und Schlafen eiuschliesse 11. 8. w. In gleicher Weise verhalte es sich mit allen übrigen Ge- und Verboten. Diese Erläuterungen des allgemein ausgedrückten Gebotes bezüglich der Anwendung desselben auf gegebene spezielle Fälle sind nicht willkürlich von Einzelnen gegeben worden, sondern vom Gesetzgeber selbst ausgegangen, und deshalb von gleicher Autorität mit dem schriftlichen Gebote. In diesem Sinne habe auch der Talmud den Grundsatz aufgesteilt2"): ״Alle Gebote sind in ihrer Allgemeinheit bis auf die kleinsten Einzelheiten vom Sinai“. Nach Mose’s Hiugauge übernahmen Josua und die Aeltesten die Ueberwachung der mündlichen Lehren, wie sie von Mose gegeben waren; für etwa neu auftauchende Fälle hatte Mose ihnen 13 logische Deduktionsregelu au die Hand gegeben. Wir haben demnach jetzt eine doppelte Ueberlieferung: a) Ueberlieferte Lehren aus Mose’s eigenem Munde, b) solche, die vermöge der 13 Regeln in der Folge deduziert wurden. Zwischen beideu herrscht ein wesentlicher Unterschied. Während über die ersteren nie ein Zweifel oder eine Meinungs- Verschiedenheit herrschte, konnte bei den letzteren recht wohl sich eine Verschiedenheit der Ansichten geltend machen. Für solche Fälle aber hatte die Bibel selbst die Bestimmung getroffen: ״Entscheidung durch die Mehrzahl“. (Exod. 23, 2.) Hier unterbricht der Autor scheinbar die Geschichte des Traditionswesens, und berührt einen Punkt, der ihm zu wichtig erscheint, als dass er nicht hier gleich im Anfauge erörtert werden sollte, es ist die ״) Hier ist in unseren Ausgaben für (las simientsellemle צמח, üus richtigere צמו mich Pococke zu lesen. »״) Erubin 54 b.

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