Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 23 (1894)
- Issue
- No. 48. (30.11.1894)
- Date
- 1894-11-30
- Page
- Seite 188 (sequence 2)
- Language
- German
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188 politischen durchaus keine Wirkung haben. M. hekämpft auf's Entschiedenste dieses Recht der Aus- Schliessung bei einer religiösen Gemeinschaft und erklärt dies gegen das Wesen einer religiösen Genossenschaft, sodann weist er darauf hin, dass der Bann, selbst wenn diejenigen, die ihn verhängen, gar kein Streben haben, den kirchlich Bestraften auch auf ausserkirchlichem Gebiete zu schädigen, deunoch ohne Weiteres der ganzen Persönlichkeit schweren Schaden zufügen müsse. Es ist interessant zu sehen, wie M. eine Rechtsanscliauung zurückweist, die bis in die neueste Zeit vertheidigt worden ist. Es lässt sich in der That von einem formalen Rechtsstandpunkte nicht viel dagegen ein wenden, wenn behauptet wird: die Kirche hat doch wie jede andere Gemeinschaft das Recht aufzunehmen und auszuscliliessen, wen sie Lust hat, dies sei eine innere Angelegenheit der Kirche, in die sich der Staat nicht mischen dürfe; dies Alles ist nur formal gut begründet. Factisch ist es nicht möglich, die Wirkung einer solchen Ausschliessung auf das kirchliehe Gebiet zu beschränken urd darum darf der Staat hineingreifen in die kirchliche Sphäre, um Rechts- Verletzungen seiner Bürger, die aus dem kirchlichen Banne entstehen, zu verhindern. (Bd. III. S. 17t) -202.) (Fortsetzung folgt.) Heilen am Sabbath. Eine neutestameutliche Studie von RaW>. l)r. Caro-Ixunbcrg. Die Evangelisten erzählen ziemlich harmonisch, dass sich Jesus zuerst mit den Anschauungen der Pharisäer, d. h, mit der talmudischen Tradition, durch Entweihung des Sabbath in einen Gegensatz gebracht habe. Gegen das Aehrenraufen der Jünger am Sab bath und gegen das Heilen der Kranken am Ruhetage erhoben die Pharisäer Anklage und beide vermeintliehe Vergehen vertheidigt Jesus mit scheinbar un widerlegliclien Gründen. Es ist nun eigenthümlich. dass die Vertheidigungsgründe keineswegs eine neue Lehre enthalten, sondern dem Rüstzeug der Pharisäer, d. h. dein Talmud entnommen sind, so dass Jesus seine Gegner mit ihren eignen Wulfen schlägt. Gehen wir näher auf die verschiedenen Berichte ein. Gegenüber der Bemerkung der Pharisäer [Matthäus 12,2): »Siehe, Deine Jünger thun, was am Sabbath nibht erlaubt ist zn thun,« antwortet Jesus mit dem Hinweis auf David, der aus Hunger heilige Brode gegessen, und auf die Priester, die den Tempeldienst auch am Sabbath versehen haben. Es ist klar, dass beide Beispiele schlecht gewählt und zur Vertheidigung höchst unpassend sind. Der jüngste Pharisäerschüler hätte einwenden können: Was ist das für ein Vergleich? David war in Lebensgefahr, ja, wie die alten Lehrer erklären, ,שאחזו יידור חולי הנקרא בולמוס es hatte ihn ein Hungerkrumpf erfasst, den zu stillen der Talmud, wie bekannt, sogar um Versöhnungstage und sonst unerlaubte Speisen zu essen gestattet. War das mit den Jüngern auch der Fall und waren nicht jene fragenden Pharisäer in der Nähe, die sie jedenfalls nicht Hungers hätten sterben lassen? Noch schiefer ist der Vergleich mit den Priestern. Derselbe Gesetzgeber, der den Sabbath zu heiligen geboten, hat die A1-beit um Sabbath für den Teinpeldienst nicht nur erlaubt, sondern befohlen (Lev 24, H, Num. 28, 0). War das Aehrenraufen vielieiclit auch ein Tempeldienst? Uebrigens bringt auch eine alte jüdische Quelle die nothgedrungene That David s mit der in Lebensgefahr erlaubten Entweihung des Sabbath in Zusammenhang : כיון שלא מצא שם אלא לחם הפנים »:•ר־ לו דוד הן לי שלא נמות ברעב שספק נפשות דוחה את השבת Waren die Jünger in Lebensgefahr, dann hätten sich auch die Pharisäer nicht beklagen dürfen. Im Schlüsse der Rede Jesu aber liegt das puuktum saliens: »Hier ist Grösseres als der Tempel«, d. 11. ich bin mehr als der Tempel, und die Jünger, die mir dienen, dürfen den Sabbath entweihen. Ein solches Wort lässt keinen Ein wand zu, macht aber jedes noch dazu gewählte Beispiel überflüssig. Der Gedanke endlich, »der Menschensohn ist Herr über den Sabbath« ist wiederum echt talmudiscli. Dass in Lebensgefahr der Sabbath entheiligt werden darf, begründen die alten Lehrer (Joma 85) mit den Worten: היא מסירה בידכם ולא אתם מסורים כידי »ihr seid Herrn über den Sabbath, aber er ist nicht Herr über Euch.« Es war also rein pharisäische Rede, die Jesus' im Munde führte. Noch unbegreiflicher vom talmudischen Standpunkte aus ist der Bericht der Evangelien über die Heilungen am Sabbath. Der Talmud unterscheidet zwischen lebensgefährlichen und gewöhnlichen, nicht mit Gefahr für das Leben verbundenen Krankheiten. Man vergleiche die Stellen im Joma 83, 84, Sabbath 28, 21), 121, 128, Chulin 15 und sage, ob die dort ausgesprochenen Licenzen der Sabbatlientweihung nicht für eine geradezu zarte Sorgfalt für die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit der Menschen sprechen. Wo auch nur Zweifel über das Vorhandensein von Lebensgefahr beruht, dort dürfen, nein dort müssen sofort alle nothwendigen Arbeiten ohne jede Rücksicht auf den Sabbath verrichtet werden. Es ist Sünde, auch nur das geringste Bedenken zu hegen, einen Augenblick zu zaudern, die Arbeit durch Nichtjuden oder durch Kinder verrichten zu lassen. Es ist gleichgiltig, ob bei der Heilung eines Schwerkranken ein Sabbath oder deren hunderte entweiht werden, Leben und Gesundheit stehen höher als der Sabbath und als Grundsatz gilt die Deutung des Schriftwnrtes: »Das Gesetz, das der Mensch erfüllen soll und lebe, lebe und nicht sterbe« וחי כהם ולא ש*מות Aus talmudischer Anschauung und im Gegensatz zum starren Buchstabenglauben der Karäer macht Maimonides bei der Auf- Zahlung der Licenzen die schöne Bemerkung: »Die Gesetze der Thora athmen nicht Härte und Grausamkeit, sondern Barmherzigkeit, Liebe und Frieden.« Nur für Kranke, bei denen jede Lebensgefahr absolut ausgeschlossen erscheint, dürfen Israeliten den Sabbath nicht entweihen, aber durch Nichtjuden kann für alle Bediirfnisse in weitester Ausdehnung gesorgt werden, während mau sonst auch durch Nichtjuden keinerlei Arbeit verrichten lassen (Sabbath 128). Hingegen sind alle Verrichtungen, mit denen keine verbotene Arbeit verbunden ist, auch für Kranke, bei denen keine Gefahr zu befüreliten ist, ohne Weiteres gestattet! (Aboda sara 28 b). Und mm betrachten wir die Evangelienberichte. Matthäus 12, i> erzählt: »Es war ein Mann in der Synagoge mit einer verdorrten, das heisst doch wohl einer gelähmten Hand. Und sie fragten Jesum und sprachen: Ist es auch recht, am Sabbath zu heilen? Auf dass sie eine Anklage wider ihn hätten. Welche Anklage sollte dies sein? War die Lähmung von heute oder gestern, so konnte man Heilmittel gebrauchen, Waschungen mit Wein vornehmen etc, (Sabbath lOita), waren Geschwüre vorhanden, so wurden solche grade auf der Hand und auf dem Fasse, wie jedes andere innere Gescliwür'als lebensgefährlich betrachtet (ibidem Ausspruch Ruw’s). Warum sollte man sie am Sabbath nicht heilen dürfen? Mit dem Befehle