Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 23 (1894)
- Issue
- No. 33. (17.8.1894)
- Date
- 1894-08-17
- Page
- Seite 131 (sequence 3)
- Language
- German
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131 in der Lehre, bis er mit dem Rufe: טהיר (rein) seine Seele aushaucht. R. Josua erhebt sich hierauf mit dem Rule »!הור1ר הנדר Das Gelübde (Die Verstossung) R. Eliesers ist somit aulgelöst!« — Von Rechtswegen wäre dies bei einem gebannten Todten nicht zulässig; ja sogar das übliche פיקלין את ארוני, die Steinlegung auf dessen Sarg, (vgl. II. Th. § 3 und III. Th. § 6) hätte nicht unterbleiben dürfen, wovon jedoch hier nichts erwähnt wird. Der Bann war demnach damals noch nicht zu einem lörmlichen Institut gereift und bestand blos in der Beschränkung des geselligen Verkehrs, Ausschluss aus der Öffentlichkeit und Anlegung schwarzer Kleidung; R. Elieser beobachtete dies, wie wir gesehen, vollkommen. Der strengen Verwaltung des Nassi R. Gamliel, die späterhin zu ähnlichen Maassnahmen auszuarten drohte, wurde endlich durch den zähen Widerstand der Mitglieder ein Ende gemacht. Bei diesen Anlasse handelte es sich wieder um‘einen strengen Verweis von Seiten des Nassi* **)). Es würde •über die־' Pflicht de« Abendgebetes, ob dies«) bindend «חובה) oder freibeliebig <רשית> sei, verhandelt. Als R. Josua sich für Letzteres erklärte, befahl R. Gamliel zornerfüllt, über seinen ferneren Zulass zu den Verhandlungen abzustimmen. Dies schlug nun zu des Nassi Ungunsten aus; er wurde sogleich seines Amtes entsetzt und und an seine Stelle der kaum 17jährige R. Elieser ben Asarja gewählt***) Nach dem betrübnisreichen Fall Bethars wurde auch das jamnensische Synhedrium nach Uscha in Obergaliläa verlegt. Hier erliess man neue Verordnungen, unter dem Namen תקנית אישא (Bestimniungen zu Uscha) bekannt. Diese enthielten auch einen Funkt über Bann und zwar lautete er, dass man nunmehr kein Mitglied des Collegiums mit Bann bestrafen dürfe; er müsste denn das Gesetz verhöhnen und Aufheben wie der gottlose König Jerobeam.f) Es lässt dies darauf sehliemen, dass die Einigkeit bereits in jeder Weise gesichert war, und dass man andererseits die Nachtheile erwog, welche man durch Ausschluss hochangesehener Mitglieder herbeiführte. Unter dem späteren Nassiat kamen noch einzelne Versuche, den Bann auf diese Weise weiter auszudehnen vor, doch scheiterte dies stets an der Missbilligung der tonangebenden Mitglieder. So ging man unter Jehuda Hannassi, dem Enkel des genannten Gamliel, damit um, den durch Gelehrsamkeit wie durch Scharfsinn ausgezeichneten R. Meir mit dem Bann zu bestrafen. Rabbi Meir hatte nämlich ohne Rücksicht auf den hohen Rath in Palästina ein Schaltjahr, festgesetzt, wodurch er sich den Unwillen des Nassi zuzog. Hier war es der geistreiche' Bar-Kapy ara, welcher die Bannverfügung vereitelte, indem er seinen Gefährten die herausfordernden Worte zurief: »Dazu gebe ich nicht meine Stimme, bis ihr mir erklärt, wen und weswegen man in den Bann thun darf!« ff) Von R. Jehuda Hanassi wird ferner (Kidduschin 72a) erzählt, er habe in seiner Todesstunde eine Stadt in Ba- *) Vgl. Graetz a. a. ü. 4 34. **) Vgl. Graetz a. a- 0. 4 36, Synkedrin p. 68 a. ***) Bezeichnend für die richtige Erfassung des eigentlichen Motivs zu K. Gamliels Bannverfahren ist es, dass dieser ereigniasreiche Tag für die Bethoiligten und Nachkommen fortan unter der Bezeichnung: באותו היום »An jenem Tage« angeführt wird. Dies des■ halb, weil an ihm die wichtigsten!,ckrbeschlüsse für die Zukunft gefasst wurden. Man ersieht also hieraus, welchen Charakters Rabbi Eliesers Bann eigentlich war. Es ist sonach nicht wörtlich zu nehmen, wonn z. B. Graetz von einer »Bannfrage« Gamliels redet. (Vgl. hierzu Mtschr. »Jeschurun« Jahrg. 2 f.) t) M. K. 111. 8 16. Babli das. 17 a, vgl. auch 111. T11. § 5 a. Anf. tt) Jerus. M. K. 111. 3. Graetz a. a. 0. 4 205 erwähnt dieses Vorfalles, schreibt jedoch wie es scheint irrthümlich diese Aeusserung dem R. Moir solbst zu. Dies entspricht nicht dem Origiunlberichte des Jeruschalmi a. a. 0. bylonien, mit Namen Birthafff) (בירתא דסטיא) erwähnt Deren Einwohner haben dadurch den Sabbath entweiht, indem sie Fische in Gruben gelockt und gefangen haben. R. Chija har Josia habe sie darum in den Bann gethan. aber die Sünder kehrten sich nicht daran und fielen vielmehr völlig, vom Judenthum ab. (Schluss folgt.) Zur wissenschaftlichen Bedeutung des״Neginoth“. (Schluss.) Zum Schluss will ich noch bemerken, dass ich die Frage über das verwandtschaftliche Verhältniss der Neginoth zu den Neumen, ob nicht das eine System zum Vorbilde des anderen gedient habe, absichtlich vermeide. Aus musikhistorischen Gründen will es mir scheinen, dass beide einem dritten System nachgebildet sind. Es ist schon oben gesagt worden, dass im Orient bereits im im V. Jahrhundert eine Tonschrift vorhanden war, die von Ephraim gegen Ende des IV. Jahrhunderts eingeführt worden ist. Aber auch vor diesem Ndtationssystem bestand ein älteres aus Accenten, Punkten und Strichen, wie es die allerältesten Codices der morgenländischen Kirche haben sollen. Aus der Kirchengeschichte ist nun bekannt, dass Ambrosius die morgenländische Liturgie, welche ihm Basilius von Kappadozien zuschickte, in die abendländische Kirche einführte, wie solches der Kirchenlehrer Augustin, einer der eifrigsten Schüler des Ambrosius, bestätigt. Es ist anzunehmen, dass mit dei Liturgie auch die Tonschrift herüberkam und dass dem von seinem Nachfolger, Gregor dem Grossen, cingeführte Neumensystem, die im Orient, gebräuchliche Tonschrift als Grundlage diente. Da die Massorethen vorherrschend aus der Schule zu Tiberias stammen, so ist der Ursprung der Neginoth gleichfalls nach dem Orient zu verlegen. Nur durch Einblick in die ältesten Codices der morgenländischen Kirche wäre diese. Frage zu lösen. Riga. Dr. med. E. B. Löwensohn. Recensionen. Goetein, Dr. H., Rabbiner in Nachod. Die Bibel über den Werth des Lebens. Ein Vortrag. (Besprochenv. Dr.C. Werner, Rabbiner in Danzig.) (Fortsetzung.) DerVerfasser hat seiner wissenschaftlichen im Jahre 1890 erschienenen Schrift, welche den Optimismus und den Pessimismus in der jüdischen Religionsphilosophie behandelt, den Rahmen eines allgemein verständlichen Vortrages gegegeben. Es ist zweckentsprechend, dass solche Gebiete, wie die Stellung der Bibel zum Werthe des Lebens, nicht nur für die wissenschaftliche Welt zugänglich gemacht werden, dass vielmehr das Interesse dafür auch in weiteren Kreisen erweckt werde. Der Verfasser versteht es, den ttt) Birtha ist nach Ptolemeus eine Stadt am Tigris, einige Meilen oberhalb Soloiiciu (s. Mauert 5. 2, S. 307). Nach den Comentatoren zum Koran Sure 2 bezieht sieh die Drohung Muhameds daselbst auf genannte Erzählung über Birtha. Eine Modificirung füllt aber auf, nämlich, dass die eigentliche Strafe der Birthaner nicht in Seliainatta sondern in ihrer kläglichen Umwandlung in Affen bestand. Ebenso wird als Ort der Handlung nicht Birtha, sondern eine Stadt in Judäa angegeben (s. Herbolot bibl. Orient, p. 475). Dies scheint eine der vielen, dem Talmud entlehnten Sagen im Koran zu sein. (Vgl. Geiger, Was hat Mohamed vom Judenthum aufgenommen V) Für uns hat das nur insofern Interesse, als nach dem richtigen Thatbestand Ort und Strafo dieser sündhaften Handlung darauf hind׳׳uten, dass im Vulgär-Babylonischen der Bann mit .׳Schamatta» hezeiehnet wurde. Es lässt sich beobachten, dass überhaupt Sentenzen, die von und über Babylon bandeln, babylonische» lanrigepiäge tragen. Vgl. zu genannter Sage Kidduschin 72 u und Willi. Bacher, die Agada der Tannaiten, wonach Acha bez. Chija bar Josia zur Zeit Jehuda Hanasi's in Babylon lehrte. Aus all dem ist zu ersehen, (lass diese Begebenheit in Babylon vor sich ging. (Vgl. auch Kirchheim, Uteraturldatt des Orients, Jahrg. 184ל, S. 611 IV.