Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 23 (1894)
- Issue
- No. 29. (20.7.1894)
- Date
- 1894-07-20
- Page
- Seite 114 (sequence 2)
- Language
- German
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114 innerungen an das Verflossene. Man suchte nach dem. was einst gewesen war, und war der Meinung, dass dasselbe in der Gegenwart und Zukunft wieder eintreten würde. Aegypten mit seinen uralten schriftliehen Ueberlieferuugen erschien als die zuverlässigste Quelle für die vergangenen Dinge und Geschehnisse. Seihst das Geographische und Alles, was sich auf Tempelinstitutionen bezog, wurde daher von Neuem an das Tageslicht gezogen. Es ist bekannt, wie hauptsächlich der Kaiser Hadrian die sogenannten Nonienmünzen schlagen liess, auf welchen die ganze Reihe der ägyptischen Gaue mit ihren heiligen Symbolen in Thier- und Pflanzengestalt in römischer Auffassung durch das Bild zum Ausdruck gelangte. So wurde der Gau von Memphis durch die stehende Figur des Gottes Aesculap dargestellt, um an den ägyptischen Gott der Aerzte Tmhotp von Memphis zu erinnern und der beigefügte Stier mit der Mondscheibe zwischen den Hörnern sollte den Dienst des für heilig gehaltenen Apisstieres derselöen Stadt in das Gedächtnis» zurückrufen. In ähnlicher Weise vertrat der römisch-griechische Helios und ein daneben stehender Stier den ägyptisehen Sonnengott Re und den ihm geheiligten Stier Muevis. (Schluss folgt.) Der Bann im talmudischen Schriftthum. 11. 2. Differenz zwischen babylonischer und jerusulemischer Anschauung. Im Laufe unserer Darstellung wird noch zu erwähnen sein, dass die Eintheilung des Bannes in Grade und Stufen, so weit von solchen überhaupt die Rede sein kann, erst eine weit spätere ist, als gewöhnlich angenommen wird. Im Talmud kann von einer Eintheilung, geschweige denn von einer Dreitheilung schlechthin nicht die Rede sein. Wäre dies der!,all, so müsste man nothwendig auch טיפה und התראה etc. (vgl. w. u. § 5) hinzuzählen. Es folgt also auch hieraus, dass talmudischerseits für Exclusion von der Zeit des 2. Tempels - und eine Exclusion bestand schon damals, wie die Discussion über Opferpflicht der Gebannten (vgl. w. u. § 3) beweist — eine specielle Bezeichnung im Umgänge war, und diese hiess מנודה ,נדד in xat’ ma£ hier daran erinnert werden, dass babylonisches und palästinensisches Idiom einander vielfach begegneten, und so war es auch hier der Fall. Diesbezüglich ist eine sehr beachtenswerte Erklärung in Rabbenu Ascher zu Xedarim (p. 7) zu lesen. Daselbst werden beispielsweise *נדו und שמתא auf eine irrige Verwechslung bez. Auseinanderhaltung der gleichbedeutenden nur verschiedenartig ausgedrückten Begriffe zurückgeführt. In Babylonien hiess nämlich das bekannte נדוי gewöhnlich שמתא**). Aehnlich verhält es sich mit טיפה und נדד; ersteres war bei den Palästinensern dasjenige, was נדד bei den Babyloniem (s. Moed. Katan p. 16: אמר ר׳ חסדא נדד שלנו כטיפה שלהם) Auf Grund dieses Ausspruches und unserer einleitenden Bemerkung ergäbe sich also, dass man in Palästina für חיים als strafende Massregel keine Verwen- *) Nach Moed. Kat. 15h ist die Entstohungszoit dos Xidduj auf früher als 100 .׳. d. g. anzusetzon, nicht mit Wiosner (a. a. O. 11 f.) auf frühestens 40 v. **) Man!״‘achte ferner,!lass wir unter babylonischem Idiom jene allgemeine Volkssprache verstehen, welche au bozeichneter Stelle des Kabbonu Ascher mit ב^שון המון עש״" angeführt wird. Sonach wird awmchen babylonischer Volks- und Amtssprache gleichfalls zu unterzclieiden sein, ln letzterer durfte Hann auch נווי geheissen haben. (Vgl. Zur Verwechslung jerusalemischen und babylonischen Idioms, Gesonius-Kautsch hebr. Grammatik, Einleitung, S. 14 Anmerkung und S. 15 IV.) düng hatte. Vermutungsweise möchten wir es annehmen, dass dies übrigens in dem soeben citirten Ausspruche des Babyloniers Chisda angedeutet zu sein scheint. Es will dies etwa besagen, das in Palästina dieses verhängnissvolle נחי nicht stattfindet. Bios eine טיפה, wie denn auch eines נחי in Palästina in der That keiner Erwähnung geschieht.**; Auch in der praktischen Ausübung des Bannes gab es einen Unterschied zwischen jerusulemischer und baby- Ionischer Anschauung. Nämlich in Babylon galt die Xesifah blos einen, während sie in Palästina gewöhnlich 7 und bei Verurteilung durch einen Nässt 30 Tage dauerte (vgl. III. Th. § 1). Die Unklarheit bezüglich der Bannhandhabung fand sich demzufolge nicht in der palästinensischen Anschauung. Hier war das Bann-, wie überhaupt das Gerichtswesen nicht so cultivirt wie in Babylon***); und selbst in Letzterem scheint, zumindest i n der Theorie, keine Unterscheidung bezüglich der Grade und Stufen vorgewaltet zu haben. Hierauf beruht offenbar der Irrthum Gildemeisters,f) indem er für seine Theorie Raschi als Gewährsmann anführt. Er findet nämlich einen offenen Widerspruch zwischen den Worten Raschi's (Pesachim 52a), wo נחי und שמתא gleichbedeutend, und Nedarim, p. 7a, wo Raschi ausdrücklich lehre: ״שמתא אינו כל כך כנדר״. »Schamatta ist nicht so wichtig als Nidduj.« Der entdeckte Widerspruch lässt sich aber mit der Thatsache, dass, wie häufig in solchen Fällen, auch hier in Petachim vom Banne blos in Theorie die Rede ist. In der That zeigt sich dies recht klar. Denn hier ist von Nidduj blos im Gegensätze zu מלקות die Rede. Es wird nämlich hervorgehoben, dass Bann eine weit schärfere und entehrendere Strafe als Geisselung ist. Ganz anders in Nedarim, wo die Verschiedenartigkeit des Bannes an sich behandelt wird. Gegen unsere Annahme, dass Schamatta keinen besonderen Banngrad, sondern wie sich zeigen wird, ein blos subjectives Fern- und Zurückhalten bedeutet, scheint allerdings eine Stelle in Moed Katan, p. 16a, zu sprechen. Daselbst findet sich die Frage:?מנלן דמשמתינין Also scheinbar eine besondere Massregel? Allein nach unserer zu Grunde gelegten Annahme heisst dies blos ein privates Zurückziehen, wozu Jedermann, einem vom Gelehrten Verachteten und Gebannten gegenüber gehalten ist. Als Beweis diene, dass es hier einfach: משמתינק u. nicht wie vorher mit der bezeichnenden Accusativform מומנין ליהלדינא)ליה) heisst, folglich eine gerichtliche Execution wie die letztere (vgl. II. Th. § 5.) völlig ausschliesst. Man ist nun nicht gezwungen, mit Gildemeistpr**) ,anzunehmen, dass »am allerwenigsten in der Praxis von Graden die Rede gewesen«. Auch braucht unseres Erachtens das Schamatta, welches Gildemeister im Schulchan Aruch vermisst, daselbst nicht erwähnt zn werden, da ja diese Maassnahme, wie erwiesen sein dürfte, lediglich private Sache war.***) (Fortsetzung folgt.) **) Vgl. Gosch. <1. .1. 4. 284. ***) Vgl. Frankl, Gorichtl. beweis, Einl. t) Blendwerke S. 30. *) Vgl. genau dasselbe Verhältniss, Moed Katan llalili p. 17a und Beth Josef zu Tur Jore Deali § 334. **) Hlondwcrke u. s. w. S. 34. ***) Hierauf mag auch Eliuh I-evtitu’s Annahme einer Grad- Unterscheidung (s. seinen התשבי s. v. שמתא; gegründet sein. Es scheint dies abor nicht beweiskräftig genug, denn im Falle eines blossen Privatverhältnisses ist es als Folge nicht als Grad dos Hannes zu betrachten. Heide Worterklärungun für שמתא sind also möglich, sowohl diese als auch die angeführte des Rabbenu Ascher, im Grunde vielleicht dieselbe. Für joden Fall hätten wir an eine Rildung der Nomina verbalia zu denken und zwar aus dem Verbum שמט mit Verwechselung des ט zu ת vgl. Deuter 15,2. — שמתא wird etymologisch recht eigenartig ausgelegt. So z. B. als Abbreviatur für שם מיתה (Moed Katan p. 17a), oder 8) שממה מיתה. Chochmas