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Das jüdische Literaturblatt · 1894-04-06 · N° 14. (6.4.1894) · p. Seite 55

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
23 (1894)
Issue
N° 14. (6.4.1894)
Date
1894-04-06
Page
Seite 55 (sequence 3)
Language
German
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— 55 fasste Cherem in sich: verfluchenden (Damation), weihenden (Cultus) und strafenden (juridischen) Charakter. 4. Charakter und Wesenheit der Bannstrafe im Ver* hältniss zu den andern mosaischen Strafen. Es dürfte naeh dem Gesagten ziemlich sicher anzunehmen sein, dass Cherem ein Ausfluss des im Volksbewusstsein fortlebenden Gottes uud der hiermit im Zusammenhang stehenden Tugend- und Sittlichkeitsideen war.*) Es wird mithin nicht schwer fallen, ein Kriterium für Cherem zu finden, wonach sich auch Charakter und Wesentliches für unseren jetzigen Gesichtspunkt, bezngl. Cherem als Strafe, ergeben dürfte. Denn gerade deshalb, weil lediglich Cherem es ist, welches zur Zeit des Mose und Josua als Executiomittel gegen Heidenvölker, bei Esra als Exclussion, bei den Rabbinern als die gefürchtetste aller Strafen zur Geltung kam, während alle anderen Opfer und Gelübte der Vergessenheit anheimfielen, scheint der Schluss berechtigt, dass Cherem, wie «inst als Opfer ausser dem Bereiche gewöhnlicher Sacerdotien, so auch als Strafe nicht auf einer Stufe mit den andern mosaischen Strafen stand.**) Cherem als Strafvollzug wird sonach anzusehen sein: 1. gesetzt auf Vergehungen gegen göttliche bez. heilige Einrichtungen und Interessen. 2. auf solche, die nicht speziell im mosaische n Schrifttum vorgezeichnet sind. Dies soll nun an der Hand folgender kurzen Uebersicht deutlich werden. סקילה Steinigung, gewöhnlich auf götzendienerische, Vergehen, Verleitung hierzu und Gotteslästerung, Lev, 20, 2. 24, 14, Deut. l3, 6. Ferner aut Zauberei, Lev 22, 17, Verletzung der Sabbatruhe, Num. 15, 36. Misshandlung der Eltern, Exod. 21, 15, 17. Lev. 20, 9. Ebenso auf Incest, Päderastie, Bestialität u. s. w.***) Unterlassung des Beschneiduugsceromonie, Gen. 17, 14. Besteigen des Berges während der Gesetzgebung, Exod. 19, 13. שריפה, Verbrennungstod, kam auf Jncest mit Mutter und Tochter eines Hohenpriesters, deren Unkeuschheit befunden wurde, ib. 21, 9.****) הריגה, Hinrichtung durch das Schwert, wurde angewendet mehr auf bürgerliche und politische Verbrechen, wie Mord, Todschlag (Exod. 21, 14.) Auch in Folge besonderer Fahrlässigkeit durch stössigen Ochsen, wo jedoch ein Sühngeld erlaubt war (ib. 20, 28.) Endlieh bei dem Bewohnern der abtrünnigen Stadt. (Deut. 13, 13.*****) הגיסה, Erdrosslung, erfolgte auf Misshandlung der Eltern, Exod. 21, 15, 17, Lev. 20, 9. Ferner auf Menschendiebstahl, Exod. 21,16; bei einem widerspenstigen *) Vgl. Stade, Geschichte des Volkes Isr, I. 4 84 ff., J. D. Michaelis M. R. I. § 32. **) Recht klar Hesse sich dies an der Hand zweier fasst ganz gleich bedeutenden Ausdrücke machen. Während die andern Opferarten mehr oder minder Forderangen des Galt us waren, haben wir in Cherem eine Erscheinung, welche, man könnte vielleicht sagen, unabhängig von Tempel und Altar, lediglich im Dienste der Cultur stand. Dabei gleichviel, ob in Kriegsweihuug oder Strafe, oder sonstigen Massnahmen. ***) Vgl. Syuhedr. 53a. Wir haben in Folgendem die im Pentateuch zu stehenden Ausdrücken gewordenen: מות יומת uud ונכוחה zu beachten. Dass Cherem nicht dazu gebürt, dürfte ziemlich sicher sein. RUtscbl (Herzog It. E. Vlü 534 ff.) meint, unter nS'pn Rillt auch Bann, Jos, 7. 25. Allein dort heisBt es ja aucn: וישרפו אותם. Man sieht also, dass die Execution an Achan ziemlich der Willkür Josaa's entsprang und vielleicht wäre eher in dem fraglichen Falle bei Josua an Schwertbiurichtung zu denken, weil dem Cherem als Kriegsanlass mehr entsprechend. ****) Im Uebrigcn findet sich das Lebendigverbrennen mehr bei Bubyloniern und Syrern. Jer. 29, 22, Dan. 3, 6 ff. 11■ Makk. 7. 5, seltener bei den Israeliten, vgl. Synhedrin 75a. ****♦) Vgl. Synhedrin 76b. Greise, einem falschen Propheten. Endlich auf Entehrung eines Weibes, Ehrverleumdung der Tochter eines Hohenpriesters, oder Schmähung derselben.****) מלקות, Geisselung, mit Geissei, Stock oder Peitsche. Diese Strafe war eine Milderung der alten Todesstrafe, und erfolgte wie jene auf religiöse Uebertretung und Ketzerei (S. Maccoth Mischnah 4, 6 Othones lex rabb. philol. Genevae 1675 p. 210 u. ff.) Sie erfolgte auf Anordnung des Synhedriums, war auch bei den Römern üblich, doch galt sie unter den Juden nicht als so entehrend, wie bei Jenen. עונש später קנס, Entschädigung oder Gefängnis, für Ehrantastung, Verleumdung etc. (Deut. 22, 19 vgl. Esra 7, 26). Die anderen, teils körperlichen, teils Lebensstrafea von seltener Art seien hier ebenfalls kurz angedeutet. Der Ausnahmefall der Arm Verstümmlung, Deut. 25, 11, Verstümmlung von Nase und Ohr in tumultuarischen Zeiten, Jud 1, 6 ff. 8, 7, Anknüpfen an Baum oder Pfahl, Num. 25, 4, und etwa auch מקלט, Deut C. 19. Mit den Abschlüsse der Darstellung des altte^tamentlichen Cherem gelangen wir auf ein neues Gebiet, das nachbiblische bez. rabbinische Quellengebiet. Es ist wichtig zu beachten, dass mit dem äusserlichen Verfall der jüdischen Selbstständigkeit auch für unseren Gegenstand die Quellen und Anhaltspunkte nur äusserst unklar fliessen, woraus sich die ungenauen und unsichern Ansichten hierüber erklären. Unsere Aufgabe wäre es nun, die spätere Entwicklung und Eigentümlichkeit dieses Gegenstandes nachzuweisen, wobei sich ergeben würde, dass dessen Name, Form und Bedeutung eine wesentlich andere wurde, bis kurz vor unseren Tagen, wo er wieder seinen alten geheiligten Charakter zurückerhielt. Dieser Nachweis mag einem besondern Teile Vorbehalten bleiben. Recensionen. Für jüdische Literatur seit Abschluss des Kanons. Eine prosaische und poetische Anthologie mit biographischen und literaturgeschichtliclien Einleitungen unter Mitwirkung hervorragender Gdlehrter herausgegeben von Rabbiner Dr. Winter und Prof. Dr. Wünsche. 1—10 Lieferung. Trier. Sigmund Mayer 1891—1894. (Fortsetzung.) Wir haben einen palästinensischen Talmud, der die Aussprache, Erläuterungen und Discussionen der Amoräer Palästina’s, und einen babylonischen Talmud, der die der babylonischen Amoräer enthält. Seinem Inhaltnach zerfällt der Talmud in zwei durchaus verschiedene!Bestandteile,von denen der eine H alac ha das Erzeugnis des scharfsinnigen Verstandes, der andere Ha gada eine Geburt der bunt schaffenden Phantasie ist. Durch die in den genannten Lieferungen vorgeführten Stücke werden wir in beide Teile des Talmuds eingeführt und da die ״jüdische Literatur ״sich zumeist an die Laien wendet, ist der zum Gemüte sprechenden Agada der grössere Raum über- *+**) Vgl. Synhedrin 87b. Wie schon gesagt, gilt für Todesstrafen die Bezeichnung: מות יוסח oder ונכרתה, Es bleibt für uns irrelevant, was die Thora damit meint, ob Steinigung oder Schwert (8. Othones 1. e. 121). Denn dass Cherem uuser dem Bereiche aller ähnlichem Strafarten stand, zeigt sich schon daran, dass dei letzteren das jus talionis zu Grunde lag, wes bei Cherem nicht anzunehmen ist. Bekanntlich ist diese strenge Strafordnung von den Rabbinern auf das mildere ס^קות beschränkt worden. Letzteres wurde speciell vom Synhedriou angeordnet. (S. Text u. Schürer a. a. 0.) Der Grund weshalb in der Synhedrialepoche vom strafenden Cherem nicht die Rede ist, mag darin zu Buchen Bein, dass ja während der Autonomie des jüdischen Synhedriums Ketzerei und Abfall entsprechend durch Geisselung gesühnt wurden. Erst nachher ging das Cherem-Gericht auf die Gelehrten über. (Vgl. hierüber Schürer a. a. O. 11. 307.)

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