Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 23 (1894)
- Issue
- N° 13. (30.3.1894)
- Date
- 1894-03-30
- Page
- Seite 51 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 51 J u (1. 21, 10, li gebietet die Volksversammlung der Israeliten den 12000 Kriegern, welche sie ausgesandt hat, in der Stadt .Tabes Alles Männliche und Weibliche mit der Schärte des Schwertes zu verbannen. In dem prophetischen Büchern und Heigiographen scheint die Auffassung etwa folgende: 111 Jesaja 11, 15 heisst es: rDer Ewige spricht den Bann aus (החרים) gegen das Aegyptische Meer“. Das bedeutet ebenfalls, wie der Zusammenhang leint: Er vernichtet es, indem er es versinken lässt*), oder ohne Bild, er straft Aegypten mit Untergang. In Jeremia kommt Ohereni nicht so sehr als Gelübde, Weihung, sondern in synonymen Ausdrücken ebenfalls als Inbegriff des Vemichtens vor U. 25, 9: Der Ewige lässt durch den König von Babel seinen Knecht, und alle benachbarten Völker verbannen und ihre Länder zur Einöde machen. 0. 50, 26 ist dagegen von glück liehen Zeiten, die für immer dauern werden., die Rede; Israel wird Rache an seinen Feinden nehmen und Babel soll verbannt und verheert werden. Ebenso U. 51, 3: ״Verschonet nicht ihre (Babylons) Jünglinge, verbannt ihr ganzes Heer!“ Ezechiel erwähnt des Gebannten nur in seiner idealen Schilderung der Priester und zwar C. 44, 29, dass — nach Num 18, 15 בל הרם בישראל — alles Gebannte in Israel ihnen sänmtlich gehören wird. Im Deutero-.l esaja ist der B׳in11=Vertilgung,welche der Ewige selbst androht. C. 34, 5: ״Trunken fährt mein!Schwert, von Himmel. Siehe es fährt auf Edom herab: auf das Üuchbeladene Volk על עם הרריו)“, wärtlieh: auf das Volk meines Bannfluches, zum Strafgericht, Nachdem Goit nie Sünden der Isiaeliten getadelt hat, sagt er C 23, 28: ..Darum entweihte ich die heiligen Fürsten, gab Jakob /.um Bannlluch (להרם)'- und Israel der Schmach.״ Im Sec har ja bedeutet auch (’herein ,Vertilgung. Dahin gehört die Versicherung in U. 14, 11. dass in dem unter des Ewigen Schutz neubewohnten und gesicherten Jerusalem kein Bann d. 11. keine Vertilgung mehr sein soll. Der Bann im bisherigen Sinn der Vernichtung ist bei ihm Folge de“ Götzendienstes, denn C. 13. 1 heisst es, dass der Ewige alle Unreinlichkeit entfernen will. Ebenso verkündigt Mal euch i G. 3, 2. als einen Vorläufer des Messias den Eiiah, welcher Eintracht stiften wi;d. damit der Ewige nicht nötig habe, das Land noch einmal mit dem Bannflüche zu strafen (3,2.3), d. 11. die Einwohner zu vertilgen. In den Büchern der Chronik ist Clierem zu dem Begriffe V e r 11 i 0 h 111 n g umgebildet. 1 Uhr. 2,7 wild auf die Josua 7 erzählte Mythe von dem an der verbannten Beute begangenen Raube angespielt. ln dem fabelhaften Treffen 11. Uhr. 20, 23 wenden sich die Feinde einer gegen den andern, um sich zu verbannen und zu vertilgen (להחרים ולהשמיד), was mithin hier ganz synonym ist. Eine weitere Hinweisung auf Clierem in Sinne der Vernichtung soll nach Ansicht Einiger**) in Hiob 15, 28 enthalten sein und zwar sollen unter ערים נבהדות die götzendienerischen und der Vernichtung preisgegebenen Städte gemeint sein.***) *) Öderes ist richtiger zu lesen והדריב" er lässt ausdrockneu!\Red.) **) S. Schenkel B. 1,. 1 351 fl'. ***) Zu S. 15 Amu. lb. Andere Daten für (:herein ■/.. li. im 1. B Sam. und Jud. Die von Vielen . u. A. von C. D. Michaelis, M. B. III S. 10 — 21 angeführt werden, scheinen nur mit Vorsicht venverthet werden y.u können. Denn in der Beschwörung .Sauls 1. Sam. 19 ist für Clierem kein Anhaltspunkt; es ist hlos von Verfluchung, nicht, von ״Schwur, dessen Uebertreter sterben sollte“ die llede. leftah dagegen wird auch daun herbeigezogen werden können, wenn man die Schwierigkeit überwunden haben wird, welche darin liegt, з. Oberem in de r Bedentu n g des S t rafv 0 11zu ge s. Aus Gesagten ist nun klar geworden, dass Clierem im a. T. wie bekannt nicht durchweg ein und denselben Begriff zum Ausdruck bringt, dass aber Clierem, nach welcher Seite immer betrachtet, eine Absonderung, Hingebung in malam partern zu bilden bestimmt war. Geht man von den allerursprünglichsten Motiven aus, so findet sich, wie bereits dargethan, dass es Damnation der Kriegspersonen und Gegenstände darstellte. Hiernach dürfte es nicht schwer fallen, die Vielgestaltigkeit und Dehnbarkeit dieses Begriffes vom angedeuteten Gesichtspunkte aus zu erklären. Nämlich das ursächliehe Motiv war eine Weihung zu theistischen Zwecken. Dies zeigt sich an dem Bestreben, von welchem aus auch hinterher der Clierem auch immer wieder auftritt; freilieh stets in mannigfachen Variationen, die Sache au sich blieb jedoch immer gleich.*) Eine Umbildung zu Strafe tritt sehr deutlich im Deut.!31, 13 ff. hervor, wo von dem bekannten Gesetze d.־r abtrünnigen S'adt (עיר הגדהת) die Rede ist: 111 Bezu.■ hierauf heisst es: ״ החרם אותהVerbanne sie!“ woraus sich evgiebt, dass Oberem nicht mehr als Weihung, sondern als Str iivollzug aufgefisst wird, und zwar, Strafe der Ausrottung für die abtrünnigen Götzendiener.**) Ein ferneres Beispiel im Bundesbuche, welches, wenngleich zweifelhaft dennoch für Strafvollzug zu :■!!rechen scheint, lindet sich Exod. 22, 19. Es heisst daselbst: Wer den. Götzen opfert, soll gebannt (nicht: getötet) werden.***) und die Meinung scheint wohl die: Wer sich dahin gielü. anderen Göttern zu opfern, soll durch Baun gezwungen ,Verden. Gott einzig und allein zu dienen. Schliesslich findet sich ('herein in diesem Sinne im Buche Esra 10, 8. Hier i-t. es weder Cultuszwecken noch der Vernichtung bestimmt, wie ehedem. Der Bann — obgleich noch immer eine ,Institution, die den Priestern zu Gute kömmt — hat unter Esra eine Neugestaltung eifahren, und ist durch seine alte Weihe und Heiligkeit so zu sagen ein Mittel zum Zwecke der lienentstandenen Theokratie geworden. Es scheint dies unstreitig die dass der ganze Thatbestand auf נדד nicht auf הרם zu beruhen scheint“ Ausserdem heisst es dasdh-t lud. 11. Öl וה״ליתיהו עולה wodurch wederCheremnoc'׳, wie viele meinen, ״Jeflha’s Grausamkeit“ ei wiesen ist, dem! er mochte dabei weit eher an ein Haustier, als an seine Tochter gedacht haben.!Vgl. Kwalil a. a. <>. 8. lob; Dilimann, a. a 1). zu Lev 27. 28 f.; Saalschutz Archiiol I 232.) *) Man braucht also nicht zu Analogien wie. קדש zu greilen; denn diesem widersprechen sowohl sachliche wie sprachliche (}egensiitze; vi-lmehr könnte inan sagen, dass hier das Verhältnis» gelade umgekehrt war: Bloss die Sache wurde hei קדש modilizirt, die Form dagegen blieb die alte, während hei Clierem in ent,gegengesetzter Weise die Umbildung vor sich ging. **! Dass nun für Ausrottung der Feinde (Cananiter) und Amruitiing der Israelitischen Götzendiener (Abtrünnige) gemeinsam das Wort ההרים im Gebrauche ist. hat wol seinen Giitnd darin,!lass der jüdische (•ötzemlieuer das Loos des götzendienerischen Cauaniter tbeilen musste. ***) Vgl. Dillmann a a. 0. Kxod. 22. 19, welcher in dieser Vernichtung eine Strafe Gott zu Ehren sehr richtig erkennt; wir folgen vorsätzlich dieser Annahme, da unter dieser Voraussetzung der ganze Charakter und spatere Verlauf dieses Gesetzes im richtige Verständuiss gerückt wird. Zur Etymologie des Wortes selbst wäre etwa Folgendes zu bemerken. Von Haus aus ist!li ■ Bedeutung festgestellt. Es heisst im arabischen ״abgeschlossen“ ״unerlaubt“. Daher itnch die Be- Zeichnung des heiligen Ortes in Mecca und des Weihergemaches der Moslemin. Harem Die verwandten Stämme wie: הרש ררט הרב и. s. w. lassen sich gleichfalls darauf zurückführen. 11er Gebrauch des Wortes ist aus uralter Zeit bezeugt, s. Mesainschrift Z 17. Am deutlichsten ersieht man ans diesem Zeugnisse, dass Clierem Kriegsweihuug bedeutete. Solche Weibungen waren nach dem Berichte vieler Reisenden auch hei den Moslemin Sitte, nur konuten hei ihnen die Weihung zuweilen der Fämiliezu gute kommen, wie überhaupt der allzu strengen Vorschrift entgehen. Vgl. Ztschr. der D. M. G. Jahrg. 37 S. 297 ff. W. Robertsohn — Smith a. a. 0. p. 141). Die Bedeutung ist aber auch ״durchstechen־ oder ״spal-