Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 52. (29.12.1893)
- Date
- 1893-12-29
- Page
- Seite 205 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 205 — sind, die man nicht berühren kann, ohne sich daran zu verletzen und die leicht vom Feuer verzehrt und vernichtet werden.“ Die Beständigkeit seines Regentenhauses durch die Ratgeber des Königs anerkannt und durchgeführt zu sehen, ist das Um und Auf der unverständlichen Worte des Königs. _ Die Eigentümlichkeit, einen wesentlichen Satzteil ganz ans Ende des Satzes zu schieben und dem Leser damit eine bedeutende Schwierigkeit zu bereiten, ist eine Liebhaberei, für die es, meines Erachtens, nicht leicht eine Erklärung giebt, die aber dafür spricht, dass beide von mir erklärten Stücke im 2. B. Sam. Cap. 7 und 23 aus einer und derselben Feder geflossen sind. ,׳pmi ן■ ן■! ■■I hjtt L sttrt*. 4■ ER» Recensionen. 5J Moritz Stern, Urkundliche Beiträge über die Stellung der Päpste zu den Juden. Mit Benutzung des päpstl. Geheimarchivs zu Rom. I. Heft. Kiel 1893. Wenn man an der Hand der angezeigten Urkunden- Sammlung, die doch gewiss in ihrem Inhalt auf Authenticität Anspruch machen darf, unsere grosse Geschichtsdarstellungen prüfend durchmustert, so bestätigt sich wieder einmal die Wahrheit des vielgebrauchten Wortes vom König und den Kärrnern. Vergleicht man z. B. die Ausführungen Grätzens über die Stellung derjenigen Päpste zu den Juden, aut deren Zeitalter sich Sterns Sammlung bezieht, so wird man zwar oft ׳enug den scharfen Blick des Meisters bewundern, der aus Geringfügigkeiten sogleich ein ganzes Gebäude zimmert; aber man wird auch nicht nur einiges, sondern gar vieles zum Aendern und zum Bessern finden. Darin dass sie ein unanfechtbar sicheres Korrektiv zu den bisherigen Darstellungen als auch, was nicht minder wichtig ist, zu den zeitgemäss hebräischen Quellen ist, liegt — abgesehen von dem Sammelfleisse, den sie bekundet — vor allem das Verdienstliche der vorliegenden Arbeit. Die im I. Heft veröffentlichten Urkunden sind entweder völlig unbekannte oder bisher nur in Bruchstücken, oft falschen Bruchstücken, bekannte und erstrecken sich von Gregor X. an bis zu Clemens XIII., also über einen Zeitraum von 5 Jahrhunderten. Den eigentlichen Kern bildet eine fast ununterbrochen fortlaufende Urkundenreihe aus dem Anfang des 15. bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts; in diesem Zeitraum wiederum entfallen die zahlreichsten Stücke auf die Zeiten Martin V., Nikolaus V., Paul IH., Paul IV., Clemens Vlll. Aber auch die meisten der dazwischenliegenden Päpste sind mit Urkunden vertreten. Jede Nummer ist sowohl mit der Manuskriptquelle als auch mit etwaigen Literaturnachweisen versehen. Die Texte sind mit genauester Angabe der Varianten wiedergegeben. Betrachten wir die 170 Nummern, von denen ca. 115 bisher vöUig unbekannt waren, etwas näher, so tritt uns aus dem Urkundenkem zunächst Martin des V. Gestalt entgegen. Wir erfahren Genaueres über seine Schutzbullen zu Gunsten der deutschen und italienischen Juden (wonach Grätz Vlll., 139 f (Seitenzahl der alten Ausgabe) völlig zu verbessern ist und auch die daselbst beanstandete Angabe Ibn Jachja’s sich als richtig herausstellt), ferner von seinen mehrfachen Verboten der gewaltsamen Taufe, von seinem entschiedenen Auftreten gegen die Hetzereien der Predigermünche sowohl 1422 als ganz besonders 1429. Auch die spanischen Juden erfahren seinen Schutz, indem er die Verfügungen Benedict’s Xlll. wieder aufhebt, und wie er hier vor allem den jüdischen Aerzten ihre Praxis wieder freigiebt, so nimmt er sich auch sonst der jüdischen Aerzte an, zu deren Geschichte die vorliegenden Urkunden überhaupt reichliches neues Material bieten. Wir erfahren schon vor Martin 1367, also zu Gregor des XI. Zeit, von einer ganzen Aerztefamilie: Manuel, dessen Sohn Angelus und dessen Söhne Leucius und Manuel, die alle im Besitze weitgehender Privilegien sind, z. B. Befreiung von Steuern, vom Tragen des Judenzeichens u. s. w. Angelus wird 1382 Leibarzt und Hausgenosse Bonifaz IX.; ein anderer, Elia di Sabbato, wird römischer Bürger und erhielt jährlichen Gehalt von der Stadt Elia Alamannus, Hausarzt des Herzogs v. Bourbon, kommt in dessen und in Alfons IV. Aragonieu Auftrag zum Papst Martin V. und erhält freies Geleit, desgleichen der Arzt Gaiso b. Salomo von Firmo nach Rom. Eine stattliche Reihe von Namen jüdischer Aerzte tritt im Verlaufe der Sammlung auf, meistens ist es uneingeschränkte Ausübung der Praxis, die ihnen gestattet wird; nur Nicolaus V. verlangt erst die Darreichung der Sakramente an den Kranken. Von besonderem Interesse unter den Namen, tlie alle hier aufzuzählen zwecklos wäre, ist ein Mose de Rieti unter Pius 11. (Nr. 58); ist er identisch mit dem bekannten Verfasser von מקדש מעט, so wäre Grätz Vlll. 154 zu berichtigen, dass er noch 1458 gelebt. (Nr, 60 der Sternschen Urkunden enthält übrigeus in der Anmerkung einen offenbaren Druckfehler 1447 statt 1474.) Ferner wird Abraham de Balmes’ Promotion in Neapel nnd Praxisaufnahme (No. 64) erwähnt, sowie die Familie Zarfati, die seit Alexander VI. im Besitze aller mögliehen Privilegien ist. Samuel Zarfati (nicht Simon, wie Grätz IX., 45 schreibt) ist Leibarzt Julius 11., Jsaak Zarfati Leibarzt Clemens Vll.. Julius 111. ernennt 1550 Theodorn s de sacerdotibus d. i. hacoheu zu seinem Leibarzte; ich vermute dass dies der bekannte Geschichts- Schreiber JosephHacohengewesen,unddassdieseEmennung datiert, Rom 17 Juni 1550, erfolgte, als er aus Genua in diesem Jahre ausgetrieben wurde. Es heisst auch am Ende des päpstl. Schreibens (Nr. 98): hortamur te, ut tuo commodo quam citius poteris ad nos venias; ob er darauf eingegangen, ist unbekannt (S. Grätz IX. 341). Bei dem von Grätz IX. S. 357 als Leibarzt Julius 111. genannten Vital Alatinus liegt vielleicht eine Verwechslung mit dem Urkunde Nr. 66 Anno 1507, also unter {Julius 11. erwähnten Hentius. Doch kehren wir zu Martin V. zurück, von dessen Eingreifen in innere Angelegenheiten der Gemeinden wir ebenfalls erfahren. Die Carnevalssteuer erleichtert er für die Juden Rom’s, indem er auch die übrigen Gemeinden Italiens beisteuern lässt; zur Unterdrückung der Uneinigkeiten in der Gemeinde Rom ernennt er den erwähnten Arzt Leucius zum Vorsteher. Dazwischen giebt es aber auch Jahre, in denen er schwankend wird und seine eigenen Beschlüsse zu Gunsten der Juden widerruft (Nr. 24 ff. der Urkunden 1. Febr. 1423), um sie später 1429 wieder herzustellen. Was Grätz VIII, 147 Anm. hierüber schreibt, ist hiernach richtig zu stellen. — Nicolaus V. (No. 39—57 der Urkunden) nimmt eine Anfangs nicht minder schwankende, allmählich aber immer gehässigere Stellung ein; wenn er die Juden schützt, so thut er es nur, um sie ״zum Zeugnis für den wahren Glauben“ und als Geldleute zu erhalten. Ueber das Auftreten seines Legaten, des Philosophen Nicolaus Cusanus, gegen die Juden liegen ebenfalls die authentischen Schreiben vor; Grätz ist unbekannt (Vlll 198), dass die von ihm getroffenen Verfügungen auf Bitten Kaisers Friedrich III., des Bischfos von Bamberg und des von Salzburg wieder vom Papste aufgehoben worden. Ueberhaupt ist auch in der Oliaraktisieruug Nicolaus V. in Grätz Vlll, S. 197 f. manches zu äudern. Von dem