Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 48. (1.12.1893)
- Date
- 1893-12-01
- Page
- Seite 188 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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188 — wurden sämmtlich christliches Eigentum. Dafür drängte man ihnen in Meissen wie überall in Deutschland das Geldgeschäft förmlich auf, weil den Christen durch das kanonische Kecht mit Bezug auf Lucas 6, 35 das Zinsnehmen von geliehenem Kapital untersagt war, der verarmte Edelmann und der mittellose Handwerker aber williger Gelddarleiher bedurften, die keine hypothekarische Sicherheit verlangten. Der hohe Zinssatz, den diese dann nahmen, erregte den Hass, der mühelos erworbene Reichtum den Neid, und die Folge waren bereits im Anfänge des 12. Jahrhunderts Judenverfolgungen, denen die Behörden meist gleichgültig gegenüberstanden. So wurde im Mittelalter, nach Döllingers Ausspruch, ״das Geld nicht nur der Schutzengel, sondern auch der Würgengel der Juden“. Während solche Verfolgungen bereits im Jahre 1205 in Halle, 1212 in Gotha, 1303 in Weissensee stattfanden*), blieben die Juden in Meissen bis zu dem Unglücksjahre 1349, in welchem das durch die ״schwarze Pest“ erzeugte Massensterben das entsetzliche Brunnenvergiftungs-Märchen hervorrief, völlig ungekränkt. In Freiberg i. S, wo zahlreiche Juden vor dem Erbschen Thore an dem heutigen Roten Wege (dem damaligen ״Judenberge“) wohnten, sind dieselben sogar bis zum Jahre 1411 ruhig geduldet worden. Diese in der Markgrafschaft Meissen im Vergleich zu anderen Ländern bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts vorhanden gewesenen duldsamen Anschauungen dürften in der Hauptsache dem Edelmute Heinrichs des Erlauchten zuzuschreiben sein. Die ältesten Bestimmungen des in dem sogenannten ״Sachsenspiegel“ enthaltenen sächsischen Rechts, welche etwa um die Mitte des 13. Jahrhunderts verfasst worden sind, waren für die Juden ebenso demütigend als drückend. Diese harten Bestimmungen sind durch ein von Heinrich dem Erlauchten im Jahre 1265 erlassenes Gesetz wesentlich abgemildert worden. Sidori schreibt: ״Dieses Gesetz durchweht der Geist eines seltenen Billigkeitsgefühls, aus welchem die Ungerechtigkeiten des Sachsenspiegels aufzuheben der Landesherr sich nicht scheute“*). In den ״Freybergischen Annales“ des Dr. Andreas Möller steht bei dem Jahre 1265 verzeichnet: ״Sind den Juden, die zu Freibergk in der Vorstadt auf dem Judenberge und anderen orten im Lande gewohnt, besondere Statata und Gesetze fürgeschrieben worden, die in Fabricii ״Annalibus Urbis Missae“ angeführt werden.“***) (Schluss folgt.) Das Ei des Columbus in der Mischna Nasir 10a. Von Babb. Dr. Krön borg, Der Zweck dieses Aufsatzes soll in erster Linie sein, zu beweisen, dass die nach der Erklärung des babyl. Talmud so auffällig scheinende Mischna eine viel leichtere und dem Verstände sich bequemer anpassende Auslegung zulässt, wobei wir es nicht unterlassen, zu zeigen, dass der jerusal. Talmud thatsächlich die Mischna in der von uns angeführten Weise verstanden und aufgefasst haben will. In zweiter Reihe soll mit Beziehung auf die Bemerkungen des Herrn Rabbiner Dr. Deutsch-Sohrau zu dieser Mischna (im Litbl. Nr. 44) gezeigt werden, dass unser Mischnatext wohl eher als die von Löwe in Cambridge 1883 edirte Mischnaausgabe Anspruch auf Ursprünglichkeit erheben darf und dass die L.-A. in der Ausg. Cambridge vielmehr eine Emendation des Textes von späterer Hand sein müsse. *) Sidori. Gesch• der Juden in Sachten. S. IS. **) Sidori. Geich, d. Juden in Sachten. S. 13. ***) Möller. Freybergische Annalen (10531. S. 23. I. Die betreffende Mischna lautet im Traktate Nasir 10a folgendermaassen: אמר אמרה פרה הריני נזירה אם עומדת אני, אומר הדלת הזה הריני נזיר אם נפתח אני ב׳ש אומרים נזיר וב׳ה אומרים אינו נזיר. Diese Mischna ist ein crux interpretum sowohl der Gemara selbst als auch ihrer Commentatoren. Der ganze Schwerpunkt der Schwierigkeif, die ihnen soviel Kopfzerbrechens macht, liegt in den Worten אמר אמרח פרה. Sie haben nämlich alle die Mischna dermaassen aufgefasst, als wollte sie sagen: Wenn da die Kah sagt ... הריני נזירה אם, ich soll eine Nasiriäerin werden, wenn ich mich von selbst werde aufrichten können (d. h. wenn diese Bedingung eintreten würde). Ebenso im zweiten Falle. Die Thüre sagt: הריני נזיר, wenn ich geöffnet werde. Schon die Gemara selbst wirft mit Recht gleich zum Eingänge des dialektischen Diskurses über diese Mischna die Frage auf:?״ .פרה מיקא משתעיאVermag denn eine Kuh zu sprechen?“ Darauf giebt Rami bar Chami die Antwort הכא במאי עספינן כגון שהיתה פרה רבוצה לפניו ואמר כסבורה פרה זו אינה עומדת הריני נזיר ״ מבשרה אם עמדה מאיליה ועמדה מאיליהGewiss nicht, aber der Satz muss anders anfgefasst werden: Es sah ein Mann eine Kuh vor sich im liegenden Zustande und stellt sich in seiner Phantasie das Tier als ein redebegabtes Wesen vor, das da meint, sich nie von seiner Stelle von selbst erheben zu können und nun sagt er, ich versage mir mit einem nasiräischen Gelübde den Genuss des Fleisches von diesem Tiere, wenn es sich dennoch von selbst aufrichtet, wenn es sich dennoch erbeben würde.“ Gesetzt nnn den Fall, es hätte sich wirklich von selbst aufgerichtet (und die Bedingung seines Nasiräergelübdes eingetreten wäre), so wird dann dieser Gegenstand ein Streitobjekt der Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Lehrhäusern der Schamaiten und der Hilleliten bilden. Wir wollen der Kürze halber es dem wissbegierigen Leser selbst überlassen, das zum klaren Verständnisse dieser Stelle noch etwa Notwendige an der Quelle selbst aufzusuchen und wollen nur noch daraüf aufmerksam macheu, dass, abgesehen von dieser Unnatürlichkeit in der Redeweise der Mischna, noch ausserdem der weite Zuschnitt in der Erklärung der Gemara stets zu gross für den kleinen und schwächlichen Körper der Mischna bleibt. Und die Commentatoren dürfen sich drehen und winden, wie immer sie wollen, die Worte der Mischna bleiben in jedem Falle schwer zu erklären. Bald muss die Mischna nach der Erklärung des Rami bar Chami von den Commentatoren als eine defektive, bald als eine mit pleonastischer Redeweise erscheinende aufgefasst werden. (S. Maim. Mischnacomm. z. St. nnd Thosaphot z. St s. v. פרה זו), Bei einer nüchternen Betrachtung des Gegenstandes aber wird es einem jeden klar, dass hier mit der Auffassung der Mischna in dem Sinne der bab. Gemara nichts rechtes and ordentliches zu Stande gebracht werden kann. Und in der That will es uns scheinen, dass die bab. Gemara and mittelbar darch sie auch die Commentatoren derselben durch eine Verkennung der Bedeutung der Worte אמר אמרה auf eine ganz schiefe Ebene geraten sind. Sie haben durch ein Missverständnis jener Worte in eine Sackgasse sich verlaufen, aus deren Enge sie sich nicht mehr befreien konnten. Und doch ist die Sache so einfach wie die Operation mit dem Ei des Columbus; und man hat gar nicht nötig, zu einer redegewandten Kuh, sei es im übertragenen Sinne von Menschen auf das Tier, oder als Phantasiegebilde im Kopfe des Menschen entstanden, wie Minerva aus dem Haupte Jupiters entsprungen, seine Zuflucht zu nehmen, um die Mischna zu verstehen und zu erklären. Wir wollen nur erst die Mischna selbst nach