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Das jüdische Literaturblatt · 1893-11-17 · N° 46. (17.11.1893) · p. Seite 181

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
22 (1893)
Issue
N° 46. (17.11.1893)
Date
1893-11-17
Page
Seite 181 (sequence 3)
Language
German
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an seinen Lehrer Anfragen richtet1). Endlich ein Rahbiner Israel, Verfasser von Tosafoth2). Sonstige Kunde über sein Leben und seine Familieuverhältnisse ist nicht vorhanden3). Mehr ist bekannt über sein Wirken und Leisten, denn er war eine bekannte Autorität seiner Zeit und zeichnete sich aus als Halachist, als Exeget und als Pijmterklärer. I. Als Hai ach ist zeichnet er sich durch eine auffallende Milde und durch das Bestreben aus, das Iteligionsgesetz nach Möglichkeit zu massigen und zu erleichtern. Aus den vielen von ihm in Werken Andere!• gelegentlich mitgeteilten Entscheidungen leuchtet der Grundsatz hervor: ״ כחד. דהיתרא עד׳ףBesser Milde als Strenge“, zumal wo es sich um ein talmudisches und nicht uui ein biblisches Gesetz handelt, da gehe man der Erleichterung nach4). Das geht soweit, dass sein ihn an Strenge und Gelehrsamkeit übertreffender Schüler, Meir aus Rothenburg, einmal Veranlassung findet, die schuldige Ehrfurcht bei Seite zu lassen und ihm harte Worte zu sagen5). Als Samuel nämlich eine auffallende Entscheidung in Bezug auf Tretbth getroffen, macht Meir ihm den Vorwurf, dass er sich selbst widerspreche und in Widerspruch sich setze mit allen Autoritäten. ״Gross bist Du und hast zugenommen an Weisheit, Dir entgeht kein Gedanke, ans Licht bringst Du das Verborgene, mit gelehrtem Rüstzeug ausgerüstet wie ein Held zum Streite, mein Lehrer und Verwandter .... Du hast eine ganz neue Entscheidung getroffen und Dich dabei auf einen zu hohen Standpunkt gestellt, aber fern sei es, dass aus einem heiligen Munde ein Widerspruch hervorgehe gegen alle Autoritäten. Ich bin es müde, wieder und wieder darüber zu schreiben, darum bitte ich Dich, kehre um, suche nicht nacli Verteidigungsgründen und bekenne die Wahrheit״]. Ein freundliches Licht auf die Milde seines Charakters wirft auch die Bemerkung von ihm: ״Man darf eine Frau nicht wie eine Magd behandeln, aber in der Weise, wie Abigail zu David gesagt: ״Ich will Deine Magd sein und den Knechten meines Herrn die Füsse waschen“, darf mau sich von ihr Gefälligkeitsdienste erweisen lassen“ (M01•- dechai zu Kethub. § 182). Samuel, wenn er auch das ganze Gebiet der Halacha bearbeitet, hat seine Aufmerksamkeit besonders gerichtet auf Ritualien und sicherlich hat er einen hervorragenden Anteil an der Bildung des Minhag-Bamberg7). Auch hier ging er einen selbstständigen Weg, da er aut Ordnung des Gottesdienstes bedacht war und Bestimmungen traf die für seine Zeit geradezu die Bedeutung von Reformen in Anspruch nehmen können. Kr hat z. B. die Verordnung getroffen, dass Gemeinde- ') Dag. ed. Prag Nr. 690. ’-) S. Mordechai zu Kethub. § 193 u. Aboda sara § 855. lieber Israel, der später als Samuel lebte, s. Zunz: Zur Geschichte S. 40. 3) Nach Cohn (M.uatsschrift v. J. 1878 S. 177) wäre Samuel auch iu Frankreich geweseu, wofür er sich beruft auf Mordechai zu Chol. III 616. Allein das ist nicht der Fall, Denn der Schluss der zum Beleg citirten Stelle lautet: ע"כ ר״ב und damit ist jedenfal'^ Meir b. Baruch gemeint, der bekanntlich in Frankreich stndie >, hat. *) בשל סופרים הלך אחר המקיל• S. G. A. des Meir aus R. ed Pr; ' Nr. «54 u. Mordechai zu b. Mezia § 287, Aboda sara S 825, 83־ u. 859, Sabb. § 32», Beza § 671 u. 673 und öfter. 5I D. A ed. Cremona Nr. 14 u. ed, Bloch I S. 127. Meir rühmt sich selbst.בבל דבר שהגדולים הולקים אני מורה להחסיר (G. A. ed. Bloch II Nr. 386.) °) Uebrigens scheint aus der Stelle hervorzugehen, dass Sainuel auch einen R. Jakob zum Lehrer hatte. 7) In einem von Perles (Mntsschr. v. J. 1876 S. 373) bsschriebenen Münchener Kodex heisst es S. 68b: אבל הר" ר שמואל בה״ר ברוך ובן נוהגין בבאבינכורק לאמרו ביום המילה (seil. Ps. 20) אסר לי שיש לאמרו Ferner findet sich im Cod, Hamburg 162 S. 144a: והחסיד וגם הרב ר" ש מבבנברק לא אמרו אותו. (Den letzteren Hinweis verdanke ich Hm. Rabb, Dr, Ziemlich in Nürnberg,) Mitglieder nicht mit dem Vorbeter bei der Thora vorlesung laut mitlesen sollen1). Er bestimmt ferner, dass der Vorbeter die zur Thora Gerufenen nicht bei ihrem Namen zu ruten brauche2). Er bestimmt endlich, dass man mit der Verlesung des Prophetenabschnittes (Haph־ tara) nicht beginnen solle, ehe die Thora zugerollt ist8). Nebstdem wird Samuel auch als scharfsinniger Juristgeschätzt, seine Enfscheidungenin ehe- und civilrechtliehen Fragen werden von Späteren häutig angeführt4). Eine civilrechtliche Entscheidung sei hier hervorgehoben, weil sie geschichtlichen Wert hat. Ein Jude musste aus Bayreuth flüchten und Haus und Hof verlassen. Der Markgraf (הגמון) nahm Besitz von seinem Hause und Hess einen anderen Juden darin wohnen. Da klagte der Besitzer bei Samuel in Bamberg auf Entrichtung der Miete. Dieser aber sprach den Beklagten frei mit der Begründung, dass, wenn nicht der Jude in dem verlassenen Hause wohnen würde, der Markgrat daselbst einen Nichtjuden wohnen lassen würde, so dass liier der Grundsatz zur Geltung und Anwendung kommt: זה נהגה 5וזה לא חסר). Ein selbstständiges Werk halackischen Inhalts hat Samuel nicht verfasst. Denn die Stelle im Mordechai (Berach. § 178. ähnlich auch das. Sabb. § 237 und Maimonioth zu Sabb. cap. 6): ובן ראה ר׳ מאיר בכתב הו״ש מבומברק weist nicht etwa auf eine Schrift des Samuel hin, die seinem Schüler Vorgelegen, sondern auf einen Brief seines Lehrers an ihn, mit dem er in lebhafter Korrespondenz gestanden6). Dagegen hat er nach der Sitte der Zeit auf an ihn ergangene Anfragen Responsen und Gutachten geschrieben, von denen sich eine Anzahl in Werken späterer Autoren verstreut findet. So berichtet Mordechai zu Kethub. § 215 : ומצאתי תשובת הר׳ש מבונבירק ז׳ל שבתב ודל (S. ferner das. Sukka § 766 u. Aboda sara § 834). Andererseits sind Entscheidungen in seinem Namen von Mund zu Mund tradiert und dadurch der Vergessenheit entrissen worden7). (Schluss folgt.) Zur Erklärung der Verse 12—16 im 38• Kap. des Buches Hiob. Die Hauptschwierigkeit in der Erklärung dieser Verse besteht nach meiner Ansicht nicht in dem zweiten Teile des Verses 14, um welchen sich die Controverse in diesem gesell. Blatte bisher drehte, sondern in dem Mangel an Zusammenhang zwischen den Versen 12 — 16 überhaupt. Denn schon beim oberflächlichen Lesen derselben taucht die Frage auf: In welcher ursächlichen Verbindung steht das Erscheinen der Morgenröte mit dem Verschwinden der Bösen von der Erde? Während der Verfasser des Buches Hiob sonst immer die Nacht als die Zeit des Unterganges der Frevler hinstellt (vergl. C. 15, 22; 18, 5, 6, 18; 27, 19, 20; 34,20, 24; 36, 20), so finden wir hier gerade die schönste Tageszeit, die Morgenstunde, dazu bestimmt, die Vernichtung der Frevler herbeizuführen. — Gelingt es uns den Zu- 1) Mordecliai zu Sabb. § 236. *) Das. Gittin § 402 u. G. A. des Meir vou R. ed. Cremoua Nr. 8 u. ed. Prag Nr. 108. 3) Mordechai zu Meg. );818. S. ferner das. Sabb. § 288 u. Maimonioth zu Sabb. cap. «. 4) Mordechai zu Baba Bathia $ 589, Kethub. 150, 153, 164 u. 163. G. A. des Meir v. R. ed. Prag Nr. 743, 750, 766, 789 u. 816. s) Das. Nr. 681. B) Er richtet an seinen gelehrten Schüler Anfragen, s. G. A. desselben ed. Kremona Nr. 74. ’) Das. Nr. 205 u. Mordechai zu Pesach. § 564 u. Aboda sara § 834 u. 846. Als halachische Autorität wird Samuel auch citirt iu den Tosafoth des J. Cohen (nach Zunz: Zur Geschichte S. 43).

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