Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Literaturblatt · 1893-11-03 · N° 44. (3.11.1893) · p. Seite 173

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
22 (1893)
Issue
N° 44. (3.11.1893)
Date
1893-11-03
Page
Seite 173 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/5367336-5990874-5991431--2345-5369206
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

die ich in meinem und meiner Herren Collegen Namen aufs Herzlichste willkommen heisse, um Ihnen zuzurufen: ללמוד וללמד es gilt zu lernen und zu lehren. Sie sind zu uns gekommen, um zu lernen, und wir sind hierher berufen worden, um zu tehren, um Sie zu belehren und mit Allen auszurüsten, was Sie befähigt, als Lehrer in Israel einst segensreich zu wirken. Es ist dies ein weiter und beschwerlicher Weg, den wir gemeinschaftlich zurückzulegen haben, doch der Erfolg kann und wird nicht ausbleiben, wenn Sie sich die zwei hebräischen Worte ״ ללמוד וללמד'ernen und lehren•‘, tief, tief einprägen, wenn Sie bei Allem, was Sie 1ernen wollen, sich die Erhabenheit und Heiligkeit, die weltgeschtliche Bedeutung Ihres zukünftigen Le’arberufes vor Augen halten, wenn Sie niemals vergessen, dass Ihr Lebenswandel ein echt jüdischer, Ihre Lebensführung eine streng religiöse sein müsse, dass Sie berufen sind, nicht blos mit Worten, sondern durch That e n, durch Ihr eigenes Leben die Gemeinden darüber zu belehren, dass die Gottesfurcht etwas ist, das nach dem Aussprache unserer Thora gleichfalls gelernt werden müsse, und ganz besonders Zeugniss dafür abzulegen, dass man ein grundgelehrter und hochgebildeter, nicht blos ein aufgeklärter, sondern ein philosophisch denkender Manrf sein könne, ohne von seinem Judenthurne auch nur ein Tüttelchen preisgeben zu müssen. Aber auch in einem andern Sinne, meine jungen Freunde, mögen Sie Ernst machen mit den zwei Worten ללמוד וללמד ״lernen und lehren.“ Sie müssen schon gelernt haben, wenn Sie diese Räume betreten, damit wir hier, lehren können, oder um es deutlich heraus zu sagen, Sie müssen auch die Vorlesungen und insbesondere auf die talmudischen genügend vorbereitet sein, um von dem, was hier gelehrt werden wird, den rechten Nutzen zu zieheu. Sie müssen lernen, damit wir lehren, und wir müssen lernen, damit wir lehren, und wir werden lehren, damit Sie lernen können. Dann dürften wir Alle, Lehrer und Hörer, der Hoffnung uns hingeben, dass die israel.-theol. Lehranstalt ihre Aufgabe ganz erfüllen, dass sie eine Pflanzstätte werden und bleiben wird, welche das Ihrige dazu beiträgt, unserer jüdischen Gesammtheit, demgeeinten Israel, dieAnerkenmmg zu erringen, die uns leider noch immer allenthalben vorenthalteu wird, die Anerkennung, auf welche wir seit Jahrtausenden das begründetste Recht * haben, die Anerkennung der uns am Choreb von Gott verliehenen facultas docendi. Ueber die frührere und jetzige jüdische Bevölkerung Irlands. Während mehrere geschichtliche Dokumente vorbanden sind, welche über die Existenz, Beschäftigung und Lebensweise der Juden Aufschluss geben, die seit etwa 750 nach der gewöhnlichen Zeitrechnung bis auf die Neuzeit herab in En gl and gelebt haben, findet sich nur sehr spärliches geschichtliches Material vor, das ähnliehe Mittheilungen enthält hinsichtlich der ersten jiidisehen Niederlassungen in Irland. Von den cursirenden Sagen in Betreff des trührn Aufenthalts der Juden in England abgesehen, denen zufolge schon während der biblischen und nachbiblischen Periode Juden in geschäftliehem Verkehr mit den alten Briten gestanden haben sollen, ist uns ein Dokument bekannt, das 750 n. datirt ist, und zu allererst das Vorhandensein von Juden in England, und vorzugsweise in York, ausdrücklich erwähnt. Dasselbe ist in einem Kirchengesetz einverleibt, welches Ecbright, Erzbischoff von Volk, im besagten Jahre proinulgirte, worin er den frommen Christen aufs strengste verbot, in Gemeinschaft mit Juden zu speisen, oder auch gar zu ״jüdeln“ (״jndaise“). Daraus geht nun mit einiger Bestimmtheit hervor, dass zu jener Zeit bereits eine beträschtliehe Anzahl von einfiussreidien Juden in England und besonders in York gelebt haben musste, sonst hätte der besagte Kirchenfürst es nicht für nöthig gehalten, seinen Getreuen jeden Umgaug mit ihnen ernstlich zu untersagen. Was die Juden in Irland anlangt, so giebt es ebenfalls eine auf sie bezügliche Sage, dass nämlich gleich nach der Zerstörung des ersten Tempels in Jerusalem, der Prophet Jeremiah in Gemeinschaft mit mehreren andern jüd. Flüchtlingen ein Schiff bestiegen hätte, worauf auch ein grosser Felsstein von den Ruinen des Tempels gebracht wurde, und dass dieses Schiff nach längerer Irrfahrt schliesslich an der Westküste von Irland gestrandet sei. Der fragliche Stein soll, derselben Sage zufolge, noch jetzt in der Londoner Westmünster Abtei vorhanden sein, und das Postament zum Throne bilden, worauf seit Jahrhunderten schon die Könige und Königinnen von England bei ihrem jedesmaligen Regierungsantritte gekrönt wurden. Soweit die Sage, die hie und da in manchen englischen Büchern in grösserer oder kürzerer Ausdehnung mitgetheilt wird, wobei jedoch die Frage, was aus dem angeblichen Propheten Jeremiah und seinem Gefolge geworden ist, ]>icht weiter erörtert wird. Thatsache aber ist es, dass vor Oliver Cromwell’s Zeit, also vor dem 17. Jahrhundert, noch keine eigentliche jüdische Gemeinde in Dublin, oder sonstwo in Irland existirt hat. Erst während des Letztem Protectorats, und während einer laugen Periode nach dessen Tode, soll in Dublin, der Hauptstadt Irlands, eine kleine, aber aus wohlhabenden Mitgliedern bestehende Gemeinde vorhanden gewesen sein. Mit Ausnahme eines einzigen sich vorfindenden Schriftstückes, welches das Datum 1707 trägt, und worin ein Rabbi Aaron erwähnt, wird, der um jene Zeit als Cultusbeamter in der Dubliner jüd. Gemeinde tliätig gewesen sein soll, ist nichts Näheres über die fragliche Gemeinde bekannt. Als erstes authentisches Dokument, welches auf die Existens einer permanenten jüd. Gemeinde in Dublin hinweist, kann jedoch ein 1718 datirter Miethskontract eines Grundstückes angesehen werden, welches die da• maligen Repräsentanten derselben vom Eigenthiimer, einem gewissen William Phillip, auf eine Periode von 40 Jahren pachteten. Dieses Grundstück, welches nach Ablauf der besagten Pachtjahre vollständiges Eigenthum der fraglichen Gemeinde wurde, war. dem Kontracte gemäss, gleich anfangs bestimmt, den in Irland ansässigen Juden für alle Zukunft als Begräbnissplatz zu dienen, und wird dasselbe noch bis zum heutigen Tage zum selben Zwecke benutzt. Die damaligen Repräsentanten der Dubliner jüd. Gemeinde scheinen, wie aus ihrenNamen zu schlossen, spanischen oder portugiesischen Ursprungs gewesen zu sein, den sie Messen: Jacob da Porto, David Michado und Sequieriera Meirs, und bringt man sie mit der obeuangeführten Sage in Verbindun!׳, so Hesse sich letztere vielleicht folgewlermassen erklären. Die angeblichen jüd. Flüchtling^, welche nach der Scheiterung ihres Schilfes an der irischen Küste sich in Irland niedergelassen haben sollten, bildeten möglicherweise einen Theil der im Jahre 1492 aus Spanien und Portugal vertriebenen Juden, von denen die obigen Repräsentanten abstammen dürften. Als Beweis hierfür könnte vielleicht der Jmstand gelten, dass nämlich, an der Westküste von Irland es noch heutzutage Plätze giebt. die spanisch-klingende Namen führen, wie Corona, Valencia, etc. (Schlus., folgt.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.