Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 34. (18.8.1893)
- Date
- 1893-08-18
- Page
- Seite 132 (sequence 2)
- Language
- German
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— 132 — psychischen Unsterblichkeit fest und treten dem heidnischen Glauben von der leiblichen Auferstehung entgegen. Es ist demnach wiederum irrig, von den Sadducäern zu behaupten, dass sie die Unsterblichkeitslehre überhaupt geleugnet haben sollen; sie verwarfen nur die Theorie von der leiblic hen Aufe rs teliung. Wie sollten und könnten sie auch den Unsterblichkeitsglauben geleugnet haben da dieser nicht nur eine mosaische und prophetische Lehre ist, sondern auch in den täglichen Tempelgebeten ausgesprochen wurde, die sie selbst sprachen und von Anderen sprechen hörten! Selbst aber der Ausdruck ״Wiederbelebung der Toten“, der sich in diesen Gebeten findet, schliesst nicht mit Notliwendigkeit den Glauben an eine leibliche Aufer- Stellung ein, am wenigsten jedoch den Unsterblichkeitsglauben aus; er lässt vielmehr auch die Deutung auf ein psychisches Fortleben zu und scheint absichtlich in dieser indifferenten Fassung gewählt worden zu sein. Erst das spätere talmudische Schrifttum spricht sich über die im Volke ben schenden Vorstellungen von einer leiblichen Auferstehung deutlicher aus, aber immer noch nicht in gesetzlich- und dogmatisch-bindender Form, sondern nur als Mitteilung herrschender Volüsanschauungen, denen auch andere auf Bibel und Philosophie gegründete Unsterblichkeitstheorien gegenüberstehen, welche die Auferstehungstheorie bekämpfen. So wird dort Einer, der den Glauben daran nicht fassen kann, dass die Asche der Toten sich wieder beleben könne, darauf hingewiesen, dass Gott doch schon einmal bei bei der Schöpfung den toten Erdenstaub seelisch belebt habe, warum solle ihm dies bei der Auferstehung der Toten nicht wiederum möglich sein? In solcher Weise laufen beide Meinungen ungestört neben einander her. Im Volke herrschte der Auferstehungsglaube, und so ging auch der Stifter des Christentums darauf ein, der sich auch sonst an die herrschenden Volksanschauungen lehnte, wie der biblisch ebenfalls verworfene und in gleicher Weise vom Heidentum eingebrachte, aber im jüdischen Volke seiner Zeit wurzelnde Dämonenglaube beweisst. So ist der Glaube an die 1 e i b 1 i c h e Auferstehung in’s Christentum gekommen und hier sogar dogmatische Grundlage geworden, was er im Judentum nicht ist. Wie verhält sieh nun dieser Auferstehungsglaube zur Feuerbestattung, für welche er als Hinderniss angesehen wird, weil das Feuer die Bestandteile und Formen des Leibes vernichte? Für die psychische Unsterblichkeit ist dies bedeutungslos, denn diese bedarf des materiellen Leibes nicht; die Auferstehungsgläubigen jedoch meinen, den Leib für die Wiederbelebung und die zurückkehrende Seele erhalten zu müssen, lndess nur nach der grobsinnlichen heidnischen Anschauung, nicht nach der jüdischen, in so weit sie nicht von der heidnischen beeinflusst, sondern von der Theorie der Psychiker beherrscht war. Denn die Sitte, die Glieder und Teile des Leichnams unversehrt zu erhalten und dem Toten nicht einmal eine Haarlocke zu rauben, beruht mehr auf Pietät gegen den Verstorbenen, dessen Seelenhülle man ehrt und vor Entweihung bewahren will, als auf der Absicht, für die Auferstehung alle Teile des Körpers vollständig zusammenzuhalten, damit nicht etwa eines davon fehle. Denn auch für etwa im Leben amputirte Glieder, abgeschnittene Haare und Nägel gilt aus Pietäts- und Anstandsgefühl dieselbe Sitte; mau beseitigt solche Teile des menschlichen Leibes. Auch herrschten über die Aufbewahrung der Leichen zur Auferstehung weder im Christennoch Judentum bindende Vorschriften; christlicherseits ist man in der Erhaltung der Leichen und Todtengebeine auch nichts weniger als scrupulös. Der Art sind die religiösen Anschaumigen und Anordnungen. Für die Wissenschaft unterscheidet sich der Verbrennungs- und Verwes ungs prozess nicht; ersterer zerstört nur schneller, denn was übrig bleibt, ist hier wie dort Asche, in der chemisch die ursprünglichen Fundamental-Bestandteile aufzuweisen sind. Was die Volksmeinung gegen die Feuerbestattung einnimmt, ist Gewohnheit und Pietät, namentlich auch die Möglichkeit, die Todten länger vor Augen und im Andenken zu erhalten. Dies ist aber nur der Fall bei der frühern Art der Bestattung in Grabgewölben, nicht aber bei unsere Art, die Todten in das tiefe und fest zugedeckte Grab zu senken, welches sie für immer dem Auge entzieht Nur werden die Todten im Grabe nicht sichtlich und sofort vernichtet, der VerweSungsprocess ist ein langsamer und allmählieber: das Feuer dagegen vernichtet die Todten im Nu und verwandelt sie vor den Augen der Umstehenden in ein Häuflein nichtiger Asche. Dieser Eindruck ist für den pietätsvollen Volkssinn zu gewaltig. Bei Juden und Christen kam es bei der Bestattung, sei es Bei- Setzung im Gewölbe oder Senkung in die Erde, nur auf Beseitigung, nicht Erhaltung der Leiche an; selbst das Gewölbe wurde geschlossen, war aber zu öffnen; die Vorschiebung des Schlusssteins*) galt als Vollendung des Bestattungsaktes. Zeugniss giebt auch der Name, denn ״Grab“ heisst hebräisch Kabr**), durch Buchstaben- Versetzung ist dies unser deutsehes ״Grab“; die ursprüngliche Wortbedeutung ist Kapr***)״ bedecken“ (nicht ״hölen“,) dagegen heisst sepelire, der lateinische Ausdruck für ״begraben“, eigentlich ״von sich stossen (ins Gewölbe),“ ״bei Seite setzen;“ das Bedecken des Grabes mit Erde hat die Wirkung und Bedeutung: den Toten der Vergessenheit übergeben. Das Sprüchwort lautet: Was das Grab ״bedeckt,“ muss das Herz vergessen.****) Feuerbestattung ist weder im Judentum, noch Christentum irgendwo gesetzlich verboten. Sie war nur bei den alten Juden nicht üblich, und die Gewohnheit schuf den Brauch, die Sitte, das Gesetz; aber sie kam, wenn auch ausnahmsweise, doch unbeanstandet vor, wie bei König Saul, ebenso auch bei anderen Königen, obwohl hier vielleicht nur von der Verbrennung wohlriechender Gewürze zur Unterdrückung von Verwesungsgerüchen und zur Desinfizierung der verpesteten Luft die liede ist. Andere aber geben vor, dass die Verbrennung von Waffen und Rüstungen des Verstorbenen gemeint sei, und dies liess auch die Verbrennung der Leiche voraussetzen. Im Christentum hat das Feuer (Fegefeuer) eine reinigende und läuternde, nicht eine vernichtende Kraft und Bedeutung. Auch das Feuer des Scheiterhaufens zur Verbrennung der Ketzer sollte nicht der dauernden Vernichtung dienen, sondern im Gegenteil der Erhaltung für die Ewigkeit, also auch der Auferstehung, zu der eine solche sühnende und läuternde Todesart die Verbrannten würdig machen soll. — So lässt die Klarlegung dieser religiösen Anschauungen ein Hindemiss für Feuerbestattung nicht erkennen. Ueber die Aussprache des y. Hierüber liess sich vor einiger Zeit ein Auonymus im ״Jewish Chronicle“ wie folgt vernehmen: ״In einem Artikel des ״Jewish Quarterly“ über die richtige Aussprache des y behauptet Herr Dr. Hirschfeld, dass über dieselbe kein Zweifel bei den orientalischen Philologen herrscht. Ich stimme mit Herrn Dr. Hirschfeld völlig dariu überein, dass die nasale Aussprache des y, wie wir derselben heute begegnen, lokalen Einflüssen zuzuschreibeu נל* מה שינסה העשר וני (***♦ נשר (*״* קנר (** bhv (*