Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 31. (28.7.1893)
- Date
- 1893-07-28
- Page
- Seite 121 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 121 — welche sich zur סעודת מצוה verfügen, sind in obiger Zahl nicht einzurechnen. Weiter sollen durchaus nicht zur .סעודת בר מצוד kommen, ausgenommen die Töchter, Schwiegertöchter, die Mutter und Schwiegermutter des בעל סעודה. Musik (כלי זמרים) oder שאלקין (Schalksnarren) dürfen bei diesen Festmahlen nicht gehalten werden. Wer nicht jährlich 400 Gulden Contribution zahlt, ist nicht befugt, mit einer anderen Art von Fischen als Karpfen zu tractiren. auch keine andere Sorte Fleisch als Rindfleisch und vom Geflügel nur Gänse oder Hühner, jedoch nicht beide Sorten zugleich. Kolatschen oder Nachtisch mit Küchel oder sonstigem Backwerk sollen nicht bei solchem Festmahl gebraucht werden. Was das Getränk betrifft, gilt folgende Verordnung: Wer nicht jährlich 100 Gulden zur Gemeinde beiträgt, bei dem soll beim Barmizwah-Festmahl kein Wein getrunken werden. Wer über 100 bis 400 Gulden contribuirt, dem ist es gestattet, den invitirten Leuten bis drei Pint Wein, aber nicht mehr, zu geben. Wer aber mehr als 400 Gulden das Jahr beiträgt, dem steht es frei, mit Essen und Trinken nach seinem eigenen Belieben zu tractiren, jedoch nicht mehr als ausgemessen ist, d. h. zehn Personen. Aber einem jeden בעל סעודה, auch dem niedrigsten, ist es erlaubt, כוס יין להמברך ברכת המזון zu geben, sonst keinem. Kaffee soll beim Barmizwah-Mahl nicht getrunken werden. § 2. Bei einem Dlp-Mahl*) sollen nicht mehr als zehn Personen traktirt werden; die nächsten Anverwandten sind in dieser Zahl nicht inbegriffen. Ist der Bräutigam ein lediger junger Mann (כחור), so ist ihm gestattet, fünf junge Leute zu diesem Mahle einzuladen. Findet das Mahl am Sabbath zu Mincha statt, so gelten bezüglich der Speisen und Getränke die Verordnungen wie beim Festmahl zur ,בר מצוד• Wird aber das Mahl an Werketagen abgehalten, so steht es dem כעל סעודה frei, anstatt der Fische Suppe und Hühner nebst Kolatschen aufzustellen. Das 01p-Mahl darf nicht mehr als einmal abgehalten werden; am Freitagabend darf es überhaupt nicht stattfinden, weil es ohne Chiliul Schabbes nicht ' ablaufen würde. Frauen, die dem Bräutigam oder der Braut verwandt sind, können zum Mahle kommen. Auch dem grössten Contribuenten ist gestattet, mehr als zwei סרוויר (Diener) bei diesem Mahle zu halten. § 3. T^ND-Geld**) für Braut und Bräutigam sollen bloss die Mutter mit ihren Kindern und Schwiegertöchtem bringen, andere Frauen dürfen nicht mitgehen. Dabei darf kein Backwerk aufgestellt werden, auch keine Citronen und Orangen, bloss Kaffee zu trinken ist erlaubt. (Fortsetzung folgt.) Recensionen. Achenn (?) attah! Unser Bruder bist Du! Von H. Leszczynski. Verlag E. F. Mü 11 er. Leipzig. 1893. Besprochen von Dr. S inger-Coblenz. Giebt es etwas zwischen Himmel und Erde, wovon in dieser Schrift nicht die Rede ist? Kaiser und Papst, Bismark und Egidy, Christus und Seraphim, Stöcker und Nationaljudenthum, hoher Gedankenflug und schlechte *) Verlobungsmahl. Der Name o:p-Mahl wurde angewendet, weil im Verlobungsrertrage ein Pönale (Strafgeld) für die Auflösung der Verlobung aimgesetzt war. *♦) Bei der Verlobung wurde unter כיב Sn-Rufen ein Porzellangerät zerbrochen, die kleinen Scherben wurden dann Verwandten und Bekannten gesandt, sie vertraten die Stelle der Ver- 10bung8karteu. Die Verlobungsgeschenke an Braut und Bräutigam nannte man deshalb ״Scharblichgeld“ (Scherbelcben-Oeld.) Witze, und noch viel Anderes sind Hammer und Ambos, und dazwischen wird das kleine Häuflein Juda gelegt und nach allen Regeln der Kunst platt gedrückt. Herr Leszczynski gehört zu den Wunderdoktoren, welche eine Krisis gewaltsam heraufbeschwören, um dann auf Leben und Tod eine Radicalcur vorzuschlagen, bei der der Patient, tausend gegen eins gewette, draufgeht;und heute in schwerbewegter Zeit derartiger Universalmittel sich zu bedienen, das kann nur mit einem Worte gekennzeignetwerden, es heisst — Verrath! Es ist Preisgebung alles dessen, was uns heilig ist, was wir als hehres Ideal im Busen tragen, wofür unser Herz warm schlägt, was wir mit den ersten Lauten stammeln, mit Glaubensinnigkeit bekennen, mit dem letztenAthemzuge aushauchen Er fordert nichts weniger von uns, als das freiwillige Aufgeben dessen, wofür unsere Altvorderen Blutzeugen waren, was alle Elemente mit Gewalt und List, mit Drohung und Verfolgung, mit Folter und Qualen ihnen nicht entreissen konnten und woran unsdie״drei Wochen“ des totverachtenden Kampfes um Jerusalem ganz besonders erinnern. Er heischt Verleugnung dessen, was wir auf dem Sinai empfingen, was uns für die Ewigkeit in Fleisch und Geist eingegraben wurde, was unsere Väter uns auf dem Sterbelager zur sorgfältigen Hut getreulich überlieferten. Er verlangt was schon vor einem Jahrhundert von Manchem gewünscht wurde: Massenübertritt zum Christen thum — allerdings zu einem Christenthume Egidyscher Observanz; nebenher bemerkt, vergisst er, dass dieses noch nicht existirt, sondern erst geschaffen werden soll. Die deutschen Christen — unser ״Wirtsvolk“, wie L. bis zum Ueberdruss oft sie nennt, offenbar in dem Bestreben, uns durch die Wucht der Gnade niederzudrücken, dass dieses uns, die ״Fremdlinge“, auch die männlichen, in seine Arme nehmen will — sollen zu all dem Schönen, was Egidy will, erst bekehrt werden und sie verhalten sich doch meist ablehnend. W eich erhöhten Reiz kann dieses Wollen Egidy’s auf Bekenner anderer Religionen ausüben, wenn die Näherstehenden sich von ihm abwenden? Es soll sich erst Bürgerrecht erwerben und schon werden Proselyten von Egidy’s Jüngern gemacht; entweder hat Egidy sich geändert, oder unsere Sympathie für ihn hat unsere Augen geblendet und wir verstanden ihn nicht, oder — was das Wahrscheinlichere ist — die Jünger begreifen ihren Meister nicht und sind überdies wenig geschickt genug, sich zu früh in die Karten guken zu lassen. Bismarck und das Judenthum, zu dem der Verf. äusserlich noch zählt, finden allein keine Gnade in seinen Augen. Ersterer, dessen Entlassung auch von ihm als gerechteste Regierungshandlung unseres jugendlichen Kaisers bezeichnet wird, vielleicht aus verletzter Eitelkeit, weil der Exreischskanzler sein — des Verf.’s — Verlangen um Schutz der Regierung gegen antisemitische Umtriebe, wie auch in anderen Fällen unbeantwortet gelassen hat, und das Letztere, weil L. das Judeuthum durch seinen eigenen Spiegel sieht und ihm einreden will, es existire gar nicht, es sei eigentlich im Herzen bereits christlich und ein äusserer imposanter Uebertritt wär nur nachzuholende Formalität Mit sonderbarer Schwärmerei erwartet er von diesem Exodus aus den religiösen Gefilden Juda’s, trotz Stöcker, Schiatter und — höher hinauf, dasjenige was Hamack mit seiner wissenschaftlichen Deductionen nicht fertig bekam, die Eliminirang des apostolischen Glaubensbekenntnisses aus der christlichen — wollt’ sagen protestantischen — Kirche, denn nur dieser gilt sein Liebeswerben. Den Katholicismus umgeht er vorsichtigerweise, obgleich es für die Juden in romanischen Ländern ja eigentlich rathsanier wäre, in dessen Alleinseligmacherei Schutz und Schatten zu suchen, und beehrt ihn nur en passant