Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 29. (14.7.1893)
- Date
- 1893-07-14
- Page
- Seite 113 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/5367336-5990874-5991415--2270-5369146- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
— 113 — entgegenbrachte. Politische Persönlichkeiten hörten sie aber mit dem Momente auf zu sein, als die letzte Erliebung der Juden gegen die Römer im Bar-Kochbaischen Aufstande niedergeschlagen wurde, weil ,ja eben «las jüdische Staatswesen damals gänzlich vernichtet wurde. Wenn später hie und da ein Talmudlehrer der Minister eines SultaDS oder, was noch seltener verkam, der Gesandte eines Monarchen wurde, war dies für die Entwickelung des Judenthums von nur äusserst geringem und nur mittelbarem Einfluss, das Judenthum wurde so- Zusagen vom Gange der Weltgeschichte nur gestreift, es stand abseits und bildete im ferneren Kalkül derselben keine Zifter mehr. Nicht getragen von den grossen Zeitereignissen, erlahmte die Schaffenskraft der späteren Talmmlgeschlechter und nur wie ein Nachhall noch erscheint sie bei den Amoräern. Die Tannaiten fonnulirten neue Gesetze, abrogirten alte, denn es galt ein Staatswesen zu erhalten. Die Erhaltung eines Staatswesens unter immer neuen Verhältnissen verlangt schöpferische Kraft. Das von Hillel eingelührte Prosbul hatte nicht geringere Bedeutung, als z. B. heutzutage eine neue Zollgesetzgebung: die 18 Tekanoth waren vom gleichen Einfluss wie verschärfte Passvorschriften; es handelte sich bei den neuen Vorschritten um staatliche Gesetze, und vielleicht war dies das Motiv des Grundsatzes, dass rabbinische Vorschriften strenger zu behandeln wären, als biblische, denn — salus rei publicae snprema lex esto! Leichtsinnig ging man bei Einführung neuer oder Abrogirung alter Gesetze nicht vor, denn alles Religiöse, und um solches handelte es sich im theokratischen Staate immer, hat einen konservativen Charakter. Zwei Momente beweisen den konservativen Charakter des Synhedritis am deutlichsten: Erstens galt die Bibel als unantastbare Autorität, mit der man, und sei es selbst durch Zuhilfenahme aller lnterpretntionskiinste. im Einklang bleiben musste. Zweitens galt es als Regel: Ein Gerichtshof darf die Worte eines andern Gerichtshofes nur dann umstossen, wenn der erstere an Weisheit bedeutender und an der Mitgliederanzahl grösser ist, als der letztere. l Ednjoth 11. 5.)*) Die Amoräer hatten nicht mehr das Staatswesen, sondern nur die Religion zu erhalten und die religiöse Genossenschaft zusammen zu halten. Dies ist schon schwierig unter gewöhnlichen Umständen, wenn die 1eligiöse Genossenschaft in einem Lande unter denselben politischen Gesetzen und Verhältnissen lebt, weil immer und überall Oppositionslust und Widerstreben gegen jede Autorität zu Seccessionen, zu Fractions- 11. Schismen- *) Diese Bedingung erscheint geradezu unerfüllbar, da die Aulicht massgebend ist. dass das vorhergehende Geschlecht immer au Weisheit reicher als das nachfolgende sei. Vielleicht bezieht sich diese Mischnah gar nicht auf das grosse Syuhedriu, sondern auf die demselben unterstehenden kleinern Gerichtshöfe, die gleichzeitig Recht Bjirechen. Für das grosse äynhedrin galt der Grundsatz: בדורו בשמואל בדורו r.,־x’, eines gilt soviel als das andere. Erst die Amoräerzeit deutete die Mischuah dahin, dass kein grosses Syuhedrin die Worte eines vorhergehenden umstossen dürfe, was aber tatsächlich doch oft geschehen ist, sogar hei biblischen Vorschriften. Fm dies zu rechtfertigen, suchen die Amoriier in den einzelnen Fällen dies so darzustellen, als wäre trotz alldem gegen den obigen Grundsatz nicht verstossen worden. Die Gemara hat aber soviele Antworten, dass man mit Hilfe derselben Alles rechtfertigen könnte, bezüglich Lul&b und Schofar lautet die Antwort, dass das l'nterlassen eines (Gebotes etwa» anderes sei als die Aufstellung eines neuen Gebotes, bezüglich des Eherechtes, dass die Ehe nur im .Sinne der Rabbinen vollzogen wird, bezüglich des Erbrechtes, dass der Gerichtshof alles Geld als herrenlos erklären kann, und wenn keine dieser Antworten genügt, so verlangt das Bedürfnis» der Zeit die neue Vorschrift, oder an der alten wäre implicite auch die neue enthalten. Die vielen Antworten erwecken den Schein, dass die Gemara in einer Wirruiis nach einem Ausweg sucht, den sie nicht mit Sicherheit angeben könne. bildung drängen. Um so schwieriger konnte bei der jüd. Glaubensgenossenschaft die einheitliche Gestaltung gewahrt bleiben, da sie weder durch ein politisches Band, noch durch die Gleichheit der Sprache zusammengehalten war, da sie zerstreut über alle Erdtheile lebte, von einander getrennt durch Meere und Berge. Was konnte das Gefühl der Gemeinsamkeit und Zusammengehörigkeit aufrecht erhalten in einer Zeit, da auch nicht Eisenbahnen und Dampfschiffe einen regen Verkehr!!erstellten und nur höchst selten Nachrichten von den fernen Glaubensbrüdern einlangen konnten. (Schluss folgt.) Recensionen. Montefiore, C. G. Lectiues on tlie origin and growth of Religion as illustrated by the Religion of the Ancient Hebrews. Williams & Norgathe, London 1892. 111 früheren Jahren pflegte man den bekannten biblischen Spruch: ,.Sie tdie Thora) ist nicht jenseits des Meeres“ scherzweise auf England anzuwenden. indem man mit einem mitleidigen Lächeln auf die äusserst geringe Zahl bedeutender Gelehrten auf jüdischem Gebiete hinwies, die ehedem daselbst ansässig waren. Dass dieser Spruch aber heutzutage nicht mein seine frühere Geltung hat. wird jeder eingestehen müssen, der die jetzigen jüdischen Verhältnisse, vom Standpunkt der jüd. Wissenschaft und Literatur aus betrachtet, einigermassen kennt. Letztere haben in neuerer Zeit eine ziemliche Anzahl von Repräsentanten aufzuweisen, deren Namen von gutem Klange sind, und die dem Judenthum zur Eine und Zierde gereichen. Unter diesen nimmt Mr. C. G. Montefiore eine hervorragende Stellung ein, vorzugsweise aber ist er auf dem Gebiete der bibl. Kritik eine der hervorragendsten Autoritäten unter deu jüdischen und nichtjüdischen Gelehrten Englands. Dies bewies er hauptsächlich in seinen im vorigen Jahre in Oxford und London gehaltenen sog. ״Hibbert Lectures“, welche jüngst in einem schön ausgestatteten Bande erschienen sind und somit dem allgemeinen Lesepublikum zugänglich gemacht wurden. Wie die Aufschrift dieser Vorträge besagt, hatten sie den Zweck, ,.den Ursprung und die Entwickelung der Religion nachzuweisen, wie sie im Lichte der Religion der alten Hebräer hervortritt“, — und da Männer wie Kuenen, Renan. L<■ Page. Renouf, Max Müller und andere Gelehrte von hoher literarischer Reputation in frühem Jahren auf Einladung mehrerer Repräsentanten der Oxforder Universität ähnliche Vorträge über die verschiedenen Religionen der Völker des Alterthums gehalten haben, so braucht man nicht erst mit besonderem Nachdruck aut die Wichtigkeit und Bedeutung der in Rede stehenden ,.Lectures“ hinzuweisen. Es muss von vornherein bemerkt werden, dass der Verfasser dieser Vorlesungen ein eifriger Vertheidiger der Ideen der modernen Schule der biblischen Kritik ist, und dass er selbstverständlich die traditionellen Ansichten hinsichtlich der Anlage und der Redaktion der verschiedenen Tlieile der Bibel, wie sie innerhalb des orthodoxen Judenthums vorherrschend sind, durchaus nicht theilt. Doch unterscheidet er sich von den meisten modernen Bibel-Kritikern dadurch, dass er nämlich für die allerdings von gewissen unliebsamen Ceremonien geläuterte jüdische Religion höchst eingenommen ist, und von deren ethischen Lehren und praktischen Grundsätzen mit gebührender Reverenz spricht. Seiner Meinung nach sei es durchaus nicht nöthig, dass man ein noli me tangere in Betreff' der Gestaltung des Penta-