Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 29. (14.7.1893)
- Date
- 1893-07-14
- Page
- Seite 112 (sequence 2)
- Language
- German
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— 112 — treter dieses Standes stellen sich in allen Stücken mit den! gemeinen unwissenden Mann aus dem Volke gleich. Nicht der Stand soll herrschen, sondern das Gesetz über dessen korrekt(‘ Ausführung der Erstere zu wachen hat. Darum blieb auch das talmudische Judenthum frei von jenem verderblichen Cultus, der sich auf die Person erstreckt, frei von jeder hieravchischen Begehrlichkeit und Sucht nach Macht, worunter die übrigen Religionen so sein• gelitten haben. Ein Dalai Lama oder auch ein Gregor VII. sind bei uns unbekannte Grössen. Für solche geläuterte Grundsätze hatte. Xachman in seinem ehrgeizigen Streben kein Verständnis. Von dem katholischen Clerus, der in Polen während seiner Zeit zu hoher Macht gelangte, hatte er gar viel zu lernen Gelegenheit. Mit scharfem Blick erkannte er, welche bedeutende Herrschaft über die Seelen den Geistliehen die Beichte und die Absolution verlieh und es ist ersichtlich, welch gläubige Verehrung er bei seiner Heerde genoss, dass er es wagen durfte, das Dogma aufzustellen, der Rabbi kann Sünden erlassen, wenn inan ihm freimütig alles beichtet, ein Dogma, das dem Geist des Judenthums geradezu ins Gesicht schlägt. Er setzte sich keck in Widerspruch mit den Anschauungen des Talmuds, der unter ״Widuj“ (Beichte) das Bekenntnis seiner Schuld vor Gott aber vor keinem irdischen Wesen begreift, und der in einer Beichte nach katholischer Auffassung mit Recht nur eine Verletzung und Verleugniiiig des Schamgefühls erblickt. Leber Sündenvergebung, die nach dem Begriffe aller Religionen und selbst auch des reinen von dem Clerus und den Jesuiten noch •unverfälschten Katholizismus nur von einer aufrichtigen Reue abhängig ist, bildete er sich nach seinem Gutdünken eine eigene Meinung und nahm das göttliche ,.metier de pardonuer“ für sich und seine Standesgenossen in Beschlag, (.Schluss folgt. 1 Das jüdische Religionsgesetz und seine Unveränderlichkeit Von ltahbiner Di-, Simon Stern i!1 Suaz. (Fortsetzung.) Priester und Könige gehörten also, wenn in der biblischen Zeit eine religiöse überbehörbe existirte, in erster Linie derselben als Mitglieder an. Und doch bleibt es begreiflich, das die Mischnah Scheu hatte, Priester und Könige, welche sich so oft am Geiste des Gesetzes versündigten, welche so oft den Götzendienst betrieben und verbreiteten, in die Traditionskette aufzunehnien. Man kann füglich jede andere Ursache des Verschweigens der Priester und Könige ausser Betracht lassen und hat es nicht nöthig mit Löb in seinem Aufsatze ״La cliaine de la tradition“ eine Aversion der Mischnahlelirer gegen das Herodianische Königshaus und gegen die zaddukkäischen Priester als Ursache dieses Ver- Schweigens anzunehmen.*) Aber jede positive Spur verlässt uns, wenn wir nach einem (lirecten Anknüpfungspunkt für die grosse Synagoge suchen, Esra soll ihr Begründer. Simon der Gerechte ihr letzter Vertreter gewesen sein, merkwürdig genug, beide sind Priester. Wir hören nur noch, dass dieser Behörde viele Einrichtungen zugeschrieben werden, Einrichtungen, deren Entstehungszeit gänzlich unbe- *) 1)038 übrigens selbst der Talmud die Könige mit der reiigiiisen Entwicklung des .)udeuthums iu Zusammenhang bringt, beweisen jene Stelleu. nach welchen viele Thekanoth — recht uuhistorisch Königen zugeschriebeu wurden; z. B Erub und Händewaschen nach Berührung der Theruma dem König Salomo (Erubin 21b.). das Einfügen eines Sehaltmonais zu ungewöhnlicher /.eit dem König Chiskijah 1 L’essachim öha.i kannt und deren Motive zumeist unbekannt sind, denn nichts war leichter, als Institutionen, deren Alter nicht über Esra hinaufreichte, ihn! und seiner grossen Synagoge zuzuschreiben. Sei dem nun wie immer, habe Esra die ihm zageschriebenen ג eränderuugen vorgenomnien oder nicht., habe er z. B. die althebräische Schritt mit der Kethab aschurith vertauscht oder nicht — eine Aenderung, welche kaum glaublich erscheinen würde, wenn nicht, der Talmud dies berichtete, mail denke nur. ob es heute, leicht möglich wäre, die beim öffentlichen Verlesen zu benützende Thora in moderne Typen zu transcribiren, etwas Aehnliclies tliat die grosse Synagoge — sicher ist es, dass wir während der Herrschaft der Hasinonäer das Synhedriii als religiöse Oberbehörde functionirei! sehen. Weil der jüdische Staat, so lange er bestand, ein theokratisclier war, wurde dort alles von demselben religiösen Standpunkte aus behandelt und das Synhedriii hat sich auf gleiche Weise mit den bedeutendsten und den unbedeutendsten Angelegenheiten beschäftigt, au dem einen Tage über die höchsten Probleme der Jurisdiction, an dem andern, ob das Verbot, die Spannader zu gemessen, sich auch auf die Vorderbeine der Thiere erstrecke, heilte wurde die Erbfolge erläutert, tags darauf das Mass des Wassers beim Händewaschen bestimmt. 111 die kleinlichsten Dinge wird religiöser Schwung gebracht, dafür die grössten Angelegenheiten des 1 ״ebens kleinlich behandelt: das ist der einzige Fehler des Talmudismus, dass sich alle Unterschiede verwischen. Die Prinzipien der Rechtspflege z. B. werden auf ein ihr gänzlich fremdes Gebiet, auf die Bestimmungen über die Sabbatlifeier angewandt, die Sabbatbgesetze werden mittelst Folgerungen aus den Reinlieitsgesetzen erläutert, denn Alles darf ja nur eine Grundlage haben, Alles soll ja auf ein Ziel los gehen und darum von gleicher Wichtigkeit sein. Die ausführlichen Nachrichten über die Constitution des Synliedrin in der Periode seiner höchsten Macht und Bliithe stammen aus einer Zeit, da das Synhedriii und sein Wirkungskreis nurmehr auf dem Papier stand, ein frommer Wunsch, ein unerreichbares Ideal war. Die verschiedenen Perioden dieser Behörde sind hier als eine Einheit zusammengeführt, ohne Rücksicht aut die Geschichte des Synhedrin’s, ohne Rücksicht z. B. darauf, dass die letzten Hasinonäer ihre Hauspolitik und der König Herodes seine tyrannischen Gelüste wenig von den Gesetzeslehrern beeinflussen Hessen. Verstand es doch schon Alexander Jaimäus aus dem pharisäischen ein sadduzäisches Synhedriii zu machen, entzog doch Herodes dieser Behörde jede Einflussnahme auf die Staatsgewalt, entzogen ihr doch die Römer selbst zur Zeit, da noch der Tempel stand, die Betugniss, die Todesstrafe zu verhängen. Das Synhedriii verlor täglich mehr an Macht und dadurch auch an Schöpferkraft. Ganz anders pulsirt das Leben in einer Körpersch aft, wenn sie die Fülle der staatlichen Erscheinungen in ihren Gesichtskreis ziehen muss und alle sozialen Verhältnisse zu berücksichtigen hat. als wenn sie zurückgedrängt aut die vier Ellen der Halacha nichts Weiteres zu behandeln hat, als rein religiöse Angelegenheiten. Allerdings bewahrte das J udeiitlium bis auf die jüngstvergangene Zeit einen Tlieil jenes gesunden theokratisehen Sinnes, der das gesainiute gesellschaftliche Leben mit den Grundsätzen der religiösen Pflichtenlehre durchdringt, und darum blieb der Einfluss der religiösen Beliörden bis auf die jüngste Vergangenheit ein grosser, ihr Wirkungskreis noch immer ein ausgedehnter; die Talmudlehrer blieben die Friedensrichter, die Rathgeber, die Gewissensräthe, denen mau das grösste Vertrauen