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Das jüdische Literaturblatt · 1893-07-01 · N° 27. (1.7.1893) · p. Seite 105

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
22 (1893)
Issue
N° 27. (1.7.1893)
Date
1893-07-01
Page
Seite 105 (sequence 3)
Language
German
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— 105 — Was wurde nicht alles hinweggenommen, wieviel nicht hinzugefügt? Der Opfercultus mit allen Vorschriften, die auf den Boden Palästina’» Bezug haben, hörten auf, allerdings eine nicht freiwillig vorgenommene Veränderung; freiwillig war aber die Erweiterung der Feste von einem auf zwei Tage, die Einführung der 18 Tekanoth und wieder die Abrogierung einiger derselben, freiwillig geschah die Einführung von Kiddusch und Habdalah, das Vorlesen aus der Thora, die Eliminirung des Dekalogs aus dem täglichen Gebete, die Aufhebung der im Pentateuch vorgeschriebenen Leviratsehe, das Verbot Schofar und Lulab am ersten Festtage zu ge* brauchen, wenn derselbe ein Sabbath ist, als erzwungen kann mau annehmen: das Verbot der Polygamie in europäischen Ländern, die Aufhebung des Gebotes, die Leiche noch am Sterbetage zu beerdigen, die Abrogierung des traditionellen Gebotes der Mezizah, während man dahingestellt lassen muss, ob ״Prosbul“ eine freiwillige oder erzwungene Veränderung war. Solche Beispiele, die sich auf das Gebiet biblischer sowohl wie traditioneller Vorschriften erstrecken, lassen sich leicht dutzendweise erbringen, wie ja auch der erste Misehnahtractat mit dem Satze schliesst: ״Man hebe selbst ein Gesetz Gottes auf, wenn es die Zeit verlangt, (auf andere Weise) tür Gott zu wirken.“ Selbst viele Gebote die unverückbare Giltigkeit behielten, wurden zu verschiedenen Zeiten in verschieddener Weise zur Ausführung gebracht. Das, worüber die Meinungen getheit sind, sei gar nicht als Beleg hiefür gewählt, und es bleibe z. B. dahingestellt, ob Arnos Cap. 8 V. 5 und Regum II Cap. 4 V. 23 nicht bewei־ sen, dass Neumond und Sabbath einst auf gleiche Weise gefeiert wurden.*) Aber man ziehe das Gebot über Schaufaden in Betracht Was war es einst laut Vorschrift des Pentateuchs und selbst noch in talmudischer Zeit, heute bedeutet es fast nichts mehr als ein schwaches Erinnerungsstück an das alte Gebot. Was war einst das Gebot der Laubhütte, in welcher man jetzt nicht mehr wohnt, wie es die Bibel verlangt, sondern nur laut rabbinischer Anordnung Hauptmalzeiten und selbst diese nicht ausnahmslos nimmt. Eheschliessung und Ehescheidung erhielten erst imLaufe derZeit das heutigeGepräge. Die Grenzen des Verbotes: ״Du sollst ein Bocklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen“, waren in der Zeit des dritten Tanaitengeschlechts noch nicht festgestellt, denn damals hatte die Meinung des R. Josse ha-Gelili, dass es erlaubt sei, Geflügel in Milch zu kochen noch praktische Giltigkeit (Cholin 11 a, Sabbath 130 a.) Alle Tekanoth, Geseroth, Sejagoth und selbst Minhagim, dieser Ausbau des religiösen Gesetzes durch Erweiterungen und Einschränkungen, durch Hinzufügen und Hinwegnehmen, sind Veränderungen des Gesetzes, und wir erkennen, dass man unter dem Begrifle Unveränderlichkeit des Gesetzes nicht das verstehen darf, was man gewöhnlich darunter versteht, absolute Starrheit; das Gesetz war zur Zeit des Talmuds kein starres, ״das Bedürfnis der Stunde,“ wie sich der Talmud ausdrückt, hat manches Neue geschaffen, manches Alte hinweggeräumt, und doch ist der Begriff: Unveränderlichkeit des Gesetzes vom Talmud statuirt worden. Was hat man darunter zu verstehen? Wir werden bei richtiger Erklärung dieses Begriffes finden, dass man das Recht hat auch fernerhin denselben festzuhalten, und zwar nach verschiedener Richtung hin. Zunächst in dem Sinne, in welchem Maimonides *)»Wim wird der Chodeach vorüber *ein, da«* wir Nahrung verkaufen, wann der Sabbath, da«« wir den Getreidevorrath Offneu?“ (Amoa). ״Warum willit du «u ihm, e« lat heut« kein Chodeich und kein Sabbath‘־ (Regum). In Regum ist von ״Reiten“ die Rede. diesen Begriff fasst. Auch Maimonides beschäftigt sich mit der Frage, wie Neuerungen mit dem Bibelworte: ״Ihr sollt nichts hinzufttgen und nichts hinwegnehmen“ in Einklang zu bringen seien (Hilcboth Mamrim 2, w't und die Antwort des Maimonides bleibt trotz der Angriffe seines Gegners R. Abraham b. David die richtige, dass man ja nicht dem Bibelworte hinzugefügt oder von diesem hinweggenommen habe, da doch die neue Einführung nicht als biblisch ausgegeben wurde. Es ist nun auszuführen, dass die Thora, das erste Compendium der Gesetze gleichsam, vom Tage an. da sie von den Sopherim gesammelt, redigiri und als wichtigster Theil des Kanon erklärt wurde, sich unverändert bis auf den heutigen Tag erhalten hat Kein neues Gesetz kam später dort hinein, keines wurde entfernt, keines durch Hinzufügen neuer Worte verändert. Das ist das Erste, was man unter Unveränderlicbkeit des Gesetzes zu verstehen hat. (FortsetruDg folgt.) Recensionen. Jellinek, Dr. A. Die Apologetik des Judenthums. (Im Selbstverläge der ״Oesterreichischen Wochenschr.“) Worte, über welche nur Jellinek verfügt, spricht dieser jugendliche Greis mit der ihm nur eigenen Beredtsamkeit und Beweiskraft für die Forderung, dass die Apologetik des Judenthums eine der Discipliuen werde, in welchen der angehende Rabbiner für die heutige Zeit herangebildet werden muss. Dieser soll dadurch in den Stand gesetzt werden, allen Angriffen zu begegnen — den alten sowohl wie den neuen, welche im Grunde genommen, doch weiter nichts sind, als die Bekleidung jener mit einem neuen Mäntelchen — sie mögen kommen von welcher Seite sie wollen, einerlei, welchen Charakters sie sind. Natürlich ist heute der Rabbiner mangels anderer sachkundiger Männer, in erster Reihe berufen, den Ansturm zurückzuschlagen, welcher gegen das jüdische Schriftthum, gegen den Talmud und Midrasch, und mit der grössten Unverfrorenheit auch gegen die Bibel sich richtet; er ist es umsomehr, als die Angriffe nicht nur antisemitischer und moralischer, sondern auch dogmatischer Natur sind. Da hat jede Gemeinde das Recht, von ihrem Rabbiner zu verlangen, dass er mit den Rüstzeugen des Kampfes zur schneidigen und schlagfertigen Wehr ausgerüstet sei, weil nicht selten der momentane Effect auschlaggebend ist für die grosse Menge. Diese wartet auf keine ruhige wissenschaftliche Auseinandersetzung und Widerlegung aus dem Studirzimmer, deren auch heute wohl jeder Rabbiner fähig ist, sondern unter Ausserachtlassung des Umstandes, dass der das grosse Wort führende antisemitische Redner sorgfältig giftgeschwängert in die Versammlung tritt und an dem einen Orte wie an dem andern dieselben Tiraden zum Besten giebt, er also gegen den Angegriffenen stets im Vortheil ist, betrachtet sie die Angelegenheit gleichsam als eine Disputation zwischen Männern, welche unter gleichen Voraussetzungen in die Arena treten. Deshalb ruft Jellinek aus: ״Es muss daher in einem Lehrplan für die Heranbildung von Rabbinern in unserer Zeit die Apologetik des Judenthums als eine wichtige Disciplin vorgetroffen werden, und um dies zu können, muss ein Leh rbuch der Apologetik des Judenthums ausgearbeitet werden. Die grossen jüdischen Gemeinden müssen die Summe, welche die Herstellung eines solchen Werkes erfordert, bereitwillig hergeben. Das sind sie sich, der Ehre des Judenthums und dem Schutze ihrer Glaubensgenossen schuldig. Es würde, abgesehen von der Heranbildung von Rabbinern, dem

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