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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1893-04-01 · N° 14-15. (1.4.1893) · p. Seite 54

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
22 (1893)
Issue
N° 14-15. (1.4.1893)
Date
1893-04-01
Page
Seite 54 (sequence 2)
Language
German
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54 Zeit auoh ein Handeisobjeot un . ersetzte gar oft das Baargeld. Selbst Päpste mussten solche Geldgeschäfte erlauben, weil sich das Verzinsen dabei als nothwendiges Strafmittel für säumige Schuldner herausetellte und die Leibrenten•, Giltenverkäufe und Hypothekardarlehen der Klöster hindurch mehr Werth erhielten. Bis zur Regierung Herzogs Rudolf IV. war der Name ״Gawerschen“ in Oesterreich nioht bekannt. Erst der Kanzler Bischof Johann scheint diese Instilutionen in Oesterreich eingeführt zu haben. Dass sich diese neuen Geldquellen vollkommen bewährten, das beweisen diesen die zahlreichen Käufe, Verkäufe, Rentenvertrigeund Baardarlehen mit hypothekarischer Sicherstellung, die erst seit RudolflV. m Oesterreioh üblich wurden. Das Geldgeschäft wurde jetzt intercoufessionell und international, weil auch Christen ohi e kirchliche Strafandrohung den Geld- und Goldhandel ausüben durften, der des Ziusenuehmens wegen bisher allen Christen verboten war. Man berechnete wohl Zinsen bei allen Käufen und Rückkäufen, bei Renten und Hypothecardarleben, aber die Zinsen hatten angeblich keinen wucherischen Charakter! Das Kind hatte eben einen andern Namen. Nutzniessnng des Pfandes, Scheinkäufe, Rückkäufe waren jetzt an der Tagesordnung. (Schluss folgt.) Zur modernen Pentateuchkritik. Von B. Königsberger. IV. Recht ausführlich wendet sich der Verfasser (von S. 42 ab; gegen Wellbausen'8 Anschauung von der Begründung des ahronitisohen Priesterthums. Sie ist nach W. keine ebenso alte, wie die Wirksamkeit Moscheh’s, in dessen Pereon ursprünglich auoh die Ahron’s vereinigt war. Erst in der Exilszeit entstand, wie W. auch in der 3. Ausg. der Proleg. 265 (2. Ausg. 267) bemerkt; die Theokratie, von wo sie auf die Vorzeit übertragen wurde. Hier greift mit vollem Rechte die Kritik des Verfassers ein, wenn er (8. 46) ausruft: 80״ . . pflegt. W. wiederholt zu verfahren, dass er ein Bild mit deu spätesten Farben uns malt, um dann mit Emphase zu sagen, der Name oder die Einriohtung soll das Colorit der mosaischen Zeit tragen!“ Das ist eben der Charakter einer durchaus subjectiven ßibelkhtik, dass sie ein Bild der späteren Zeit mit aller Deutlichkeit malt, um dann, wie etwa bei der griechischen Kunstgeschichte ein Dädalos nur angenommen wird, um einen Ahnherrn der ״Künstler“ (Dädaliden) zu schaffen, und in der Dichtkunst, um den Vater der Epeusammler (Homeriden) in Homer zu finden. Hat aber Ahron in seinem Namen wirklich die entsprechende patrouymische Bedeutung und nennt sich die Priestergt-neration späterer Zeit, als die, in der Ahron’s Söhne lebten, wirklich consequent ״B’ne Aharon“? Wie aber wäre der Name ״Leviten“, den doch auoh die Priester führen, angebracht, wenn damit nicht mit historisch er Treue ihr Stammbaum! auf deu natürlichen Ahnherrn Le vi zurüokgetührt werden sollte — wohl ohne Nebengedanken eigner Glorifizirung. Dooh — so wendet ja W. ein — Moscheh, der Levite, ist der alleinige Ahnherr des ahronitisohen Priestergeschlechtes. Wo aber werden Mosoheh priesterliehe Funktionen zugeschrieben? Eigentlich nur bei der Stägigen Einsetzungsfeier seines Bruders Aharon. Wird aber des letzteren Existenz in damaliger Zeit bestritten, so hat Mosoheh überbaupt keine priesterlichen Handlungen nach dem biblischen Beriohte vollführt. 18t wirklioh, wie W., Proleg. 3. Ausg 8. 144 (2. A. 147), behauptet, Moscheh im Besitze des priesterliohen Stabes? Worin zeigt sioh seine priesterliohe Bedeutung? Etwa damals, als er in Aegypten, am Meere und bei den Haderwassern (vgl. auoh Ex. 17) Wunder vollführte? Nun, in den beiden ers teren Fällen gab es noob keine priesterliohe Funotiou, und bei der letzteren giebt sichMoscheh deutlich als königlicher Machthaber, allerdings unter göttliohem Einflüsse, zu erkeunen. Und ein Symbol königlicher Macht ist der St ab, sonst nichts; denn bei der Verwandlung des fctabes in die Sohlange den zaubernden Priestern gegenüber benutzt Aharon ebenso den seinigen (nicht den Moscheh’s, Ex. 7,9), wie bei der Honorirung des Stammes Levi, bei welcher Aharon zugleioh zum Vertreter des Stammes Levi erklärt wird (Num. 17,16ff.) Dass Moscheh Herr (?) des Heiligthums ist uud dabei Josua zur Seite hat, wie Eli deu Samuel, kann für den Nachweis der eigentlich priesterliohen Bedeutung Moscheh’s doch billigerweise kaum ia Betracht kommen. War etwa Josua aus demselben Stamme wie Mosoheh, während Samuel dem gleiohen augehörte, wie sein derzeitiger Herr uud Vorgänger? Das sind also nur beaohteuswertbe Eiuzeiheiteu, die zu W.’s falsoheu Schlüssen keineswegs berechtigen — wenn man nicht gerade will. ״Aber, so fährt W. fort, ״inj., der Hauptquelle, kommt Aharon ursprüuglioh überhaupt nicht vor“! W. verolausulirt sioh jedooh in der Anmerkung in beachteaswertber Weise. Ich kann nioht umhin, es als einen oiroulus vitiosns zu bezeichnen, iu dem mau sioh befindet, wenn mau behauptet, Ex. 7,1 ff. gehöre — da dort Abaron als נביא iu hervorragender Stellung neben Mosoheh ersoheint — nioht zu J., sondern zu P. (Priestercodex), und daraus folgert,' Aharon komme iu J. nioht zar Geltung oder überhaupt nioht 70r und habe somit ursprünglich nicht existirt, sondern sei erst eine ״Reproduotion “ des Redaotors von P. — W ellbansen bemerkt zar Bestätigung seiner Behauptung in der erwähnten Note: .. vor Pharao zu treten, ergeht ,Der Befehl lhvh’8, nämlioh inj. immer an Mose allein (7, 14. 26. 8, 16. 19, 1. 13. 10, 1); nur im weiteren Verlauf ersoheint daneben einmal Aharon, nämlioh immer in dem Falle, wenn Pharao in derNoth Mose und Aharon holen lässt, um ihre Fürbitte iu Anspruoh zu nehmen. Merkwürdigerweise aber wird hinterher wieder Aharon völlig ignorirt, Mose antwortet allein, redet nar in seinem, nicht zugleioh iu Ahaion’s Namen (8, 5. 22. 25. 9,29), und obwohl er selbaDder gekommen, geht er doch im Singular wieder fort und bittet im Singnlar (8,8. 26. 9,33. 10,18). DerWechsel des Numerus in 10,17 ist unter diesen Umständen verdäohtig genug. Es scheint, als ob der J.’istische Bearbeiter gerade bei der Fürbitte die Assistenz Aharon’s für angemessen gehalten habe.“ Man sieht deutlich, mit welcher scheinbaren Sicherheit die Kritik an überzeugen glaubt. Sie behauptet zunächst, Aharon, der cur in einer späteren Zeit entstanden sein soll, komme iu J. nioht vor, and wenn sie n&ohher sieht, dass Pharao (nach derselben Quelle) nicht nur Mose, sondern auoh Aharon herbeirufen lässt, damit beide Fürbitte thun, wird es einfach als ״merkwürdig“ registrirt, dass, obwohl beide gerufen wurden, Mose allein redet, oder gar ״als verdäohtig genug“, wenn Ex. 10,17 der Numerus in auffälliger Weise wechselt. Man notirt den Vorfall nur als desStreiohenswürdigundist derSchwierigkeit enthoben. Das ist moderne Pentateuchkritih! Wie aber,'fcwenu inan der ruhigen

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