Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 12. (17.3.1893)
- Date
- 1893-03-17
- Page
- Seite 47 (sequence 3)
- Language
- German
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ein Führer zu ▼erstehen ist; vgl. Jud. 18,1; 19,1 Wenn wir nun die Bezeichnung סלד Deut. 33,5 un־. zweifelhaft auf Moscheh angewendet finden, so werden wir nioht fehlgehen, wenn wir annehmen, dass die lien. 36,31 gemeinte Zeit bis zum Auftreten Mosoheh’s reicht. Seine Königswürde ist aber von jeder anderen verschieden (vgl. Deut. 17,14 כי תבא אל הארץ . . מלך ככל הנדס). — Neben diesen Königen bestanden in Edom wohl die Aluphim als selbstständige Fürsten, die einen Mann ständig an der Spitze hatten (vgl. Gen. 14, wo K’darl’omer von Elam und Bera von Sodom die Führer der beiden gegnerischen Parteien waren). Diese ״ Maliks“ können also sehr wohl Grosskönige in ihrer Art gewesen sein, und wenn man zugleich bedenkt, dass die Bezeichnung שר nie in der von Neumann angenommenen Bedeutung (Grosskönig) 1m Hebräischen (vgl. dagegen die Bezeichnung ״Chetasar“) vorkommt, so ist der Verfasser et en in dieser seiner Unterscheidung zu weit gegangen. סלך bedeutet kurzweg ״ Herrscher, Fürst“ und" wird, je nach dem Zusammenhänge, bald für ״ Grosskönig“ bald für״Leiter, Stammeshaupt“ gebraucht. Die hebräischeSprache hat eben darin nicht unterschieden. — Die Würde in Isiael hiess (vgl. Gen. 17,20 und 25,16) נשיא. — Ueber vv. 40ff(vgl. 1 Chron. 1,51) vgl. Delitzsch, Dillmanu u. A. Was der Verf. S. 20ff über Juda’s zukünftige Königswürde (Gen. 49) sagt, ist wohl nach meinem Aufsatz: ״Zur Erklärung von Gen. 49,10“ (im Jüd. Littbl. 1892 Nr. 25 und 26.) zu berichtigen. Um nun noch einmal auf Wellhausen’8 Annahme zurückzukommen, so darf es als feststehend erachtet werden, dass von einer ehemaligen Einheitlichkeit Israel’», Edom’s, Mdab’s und Ammon’s — wenigstens nach den biblischen Berichten — absolut nicht die Bede sein kann. Wird doch auch niemals die Ge• schichte Israel’s in direote Parallele zu der Ammon’s und Moab’s gesetzt, während andrerseits Edom, der Bruder Israel’s, nicht nur Gen. 36,31, sondern auch an vielen anderen Stellen (vgl. Deut. 33,2 mit Gen. 14,6) zu letzterem in gewisser Beziehung geblieben ist. Auf die historische Bedeutung des ״Buohes der Kriege Ihvh’s“ die auch Wellhausen anzuerkenneu scheint, will ich erst bei der Besprechung der beiden folgenden Schritten über das Bundesbuch eingehen (eingehender in meiner Arbeit: Zur einheitlichen Bedaction etc.), möchte jedoch nur nooli ein Wort zu Wellhausen’s Ausführungen (Skizzen 1,8) reden. W. lässt den Bund der Israel-Stämme vor der Eroberung des eigentlichen Palästina’s gegründet sein. ״Damit soll indessen nicht behauptet sein, dass alle 12 Stämme scbon in Kades bei einander waren. Die Söhue der Kebsweiber Jakobs, Dan und Naphtali, Gad und Äser, gehören ihm offenbar nioht in demselben Sinne an wie' die Bne Lea und die Bne Bahel; sie mögen erst später hiuzugekommen und sehr gemischter Herkanft sein.“ Demgegenüber möchten wir nur fragen, ob es irgendwie denkbar wäre, dass, falls die Söhne der Kebsweiber wirklich als ingenuin geölten hätten, man einen Mann aus einem dieser tämine zum Mitohef bei der Herriohtung des Heiligthumes hätte gelten lassen, wie dies Ex. 31,6 und 38,23 ausdrücklich hervorgehoben ist, während der j betr. Stamm stets zu dem 4. Viertel der 12 Stämme j gerechnet wird! Aber auch sonst Hesse sich gar! Vieles aufeohteu; doch das ist nicht meine Aufgabe.; ׳Fortsetzung lolgt.׳; Eine Cultusvorsteherwahl im 17. Jahrhundert. Nach oinem Origm&ldocumente des k. k. geh. Haus-, Hof- und Staatsarchives in Wien von S. Sch weinburg-Eibensohitz. Wenn ein״ Juden-E ltister“in grösseren Gemeinden bei Cultusvorsteherwahlen des 17. Jahrhunderts die heutigen Agitationen betrachten könnte, so würde er ganz verwundert die Hände über den Kopfe zusammensohlagen. ״Sie mischten sich unter die Völker und lernten ihr Thun!“ würde er unwillkürlich aasrafen. Eigene Agitationslocale und eigene Agitatoren sohleppen heute die Wähler zur Urne! Jede Parthei in der Gemeinde kann nicht genug Fiaker auftreiben, um ihre Stimmen so rasch als möglioh zur Geltung zu bringen. Dies wäre noch lobenswerth. Den sohärfsten Tadel muss aber der unpartheiisohe Beobachter über jene traurigen Vorgänge ausspreohen, die sich fast regelmässig wiederholen, wenn der Partheien Gunst und Hader in öffentlichen, jüdischen Wahlversammlungen zu Tage gefördert wird. Aus der Geschichte des Judenthums sollten die Kampfhäbne lernen, wie ruhig und würdevoll der Jude seine Pflicht als ״Cuitusvorsteherwähler“ bethätigeu muss, um nicht allzusehr mit dem uns zur Unehre gereichenden Chillul haschem in Gonflict zu gerathen. Unsere Urkunde gibt uns ein treues Bild einer Vorsteherwahl in einer der grössten Judengemeinden Oesterreichs. Die Geschichte dieser Gemeinde ist noch nioht geschrieben. Die Docnmente dieser Gemeinde bezeugen aber, dass auch dort nicht alles so ruhig und würdevoll ablief, sobald es sich darum handelte, Bepräsentanten zu wählen, die in damaligen Zeiten schliesslich nichts anderes waren, als privilegirte Steuerorgane der jeweiligen Begierung. Der Wahlact selbst vollzog sioh nicht immer in Buhe; denn eine Masse von Protesten wurde gegenseitig reproduciert und das Ende vom Liede war stets ein Chillul haschem; denn nur jene wurden von der Begierung bestätigt, die rücksichtslos die Steuerschraube bewegen konnten. < In nachfolgender Urkunde stehen diese gegenzeitigen Beibungen wohl nioht verzeichnet. Man lese aber die interessanten Beiträge zur Geschichte der Juden in Böhmen von G. Wolf und man wird meine Angaben bestätigt finden. Eine grosse Zahl von derartigen Wahlconflict6n siud mir erst unlängst als Archivalien zur Hand gekommen. Ich will dieselben vorläufig in meinem Pulte aufbewahren und berücksichtige dabei das Bibelwort: ״WerSchmach bedeckt, ist weise!“ ״Von uns den geschworenen Juden-Eltisten allhier zu Prag wuerdth hiermit verkhündet, wie dass wir wegen Erwohlunge unserer Juden-Eltisten allda in unserem jüdischen Gebrauch, Ordnung und Gewohnhait erhalten. Nemblich dass von einem Jahr zum andern durch und aus uns der jüdischen Gemeinheit erstlichen 50 Persohnen erwählt werden, aus solohen werden nachmale wiederumben gewählt 22, 80 nioht Befreundete, sondern ganz unpartheiisoh seyn. Die werden alsdann mit einem sonderlichen Aydt beleget und beschwören, nemblich?188 und dergestalt dass sy wollten teugliohe, vernünftige, gewissenhafte, uupartheyische, unbefreundete und solche Leudt zu Juden-Eltisten wählen und ernennen, welche Befördernis Gott dem allmächtigen zu Ehren, Ihrer Rom. kayserl. .Majestät uu.-ereui allergnädigsteu Herrn zur schuldigsten Oboedieus und dann einer ganzen Jüdischen Geuittiuhaii nach besten Treuen und Ehren lleissig vorsteheu mögen. Und weil nun diese Wahlordnung und Gebrauch