Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 20 (1891)
- Issue
- N° 49. (3.12.1891)
- Date
- 1891-12-03
- Page
- Seite 190 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— 190 — ן אני החתום מטה מודיע רכל רואי כתב זד, על כל סד.! שכתוב לעיל בכתב הארמאי שזח נעשה ברצוני ועלי לקיים __ .אברהם בר ברוד זצי״ל Um ein klares, culturhin^^^BB^essantes Bild; Ton den Geschäften der Famiu^^^^^^khaben, ist es dringend geboten, alle UrkumV^^^^etrachtea, die uns durch die besondere ,Güte der Herren Staatsarchivare zu diesem Behufe zur Verfügung gestellt wurden. Ein halbe6 Jahrhundert liegt da vor unseren Blicken aufgerollt. Graten und Fürsten, Herzoge; und Majestäten, Bürger und Knechte stehen vor den j Schranken des Judengerichtshofes und beurkunden! persönlich oder per procuratorem alle Gerichtsbriefe I für die Familie des Juden Steuss in Wien. Aus aller! Herren Länder erschienen die Bevollmächtigten an i der Hofschranne, der ״Weisbothe“ (Gerichtsdiener) , hatte nicht genug Hände und Füsse für alle Steussi- 1 sehen Commissionen. Einmal war ein Behabbrief, j ein andermal ein Urtheils - Document, und ein drittes Mal ein Quittbrief־ an die Partheien zu I tiberbringen, die Zeugen und Siegler mussten herbei- | geholt werden, das Thaiding allen Partheien bekannt i gegeben werden, kurz Arbeit und Mühe in Hülle und; Fülle. Es gab aber auch Verdienst und Entlohnung. Wie viele Menschen durften dabei ihr Auskommen . gefunden, wie viele Familien ihren Lebensunterhalt dadurch gefristet haben. Die Herren Bankiers von , anno dazumal waren sicherlich spendid und erkennt- : lieh für alle ihnen geleisteten Dienste. Wie es gekommen sein mag, dass gerade die Judenfamilie Steuss alle Käufe, Verkäufe u. Geldgeschäfte in ihren Händen hatten, das ist leicht erklärlich. An der Hand dieser j Urkunden lässt sich nach weisen, dass ein förmliches i Consortium in Verbindung mit der Steussisclien Famiiie den sogenannten ״Wiener Welimarkt״ beherrsch- : ten. Staatsanleihen und Emissionen waren damals j unbekannt, Hypotheken und Kentensoheine waren rar. ■ Es blieb also nichts anderes übrig, als dort Geld auf- 1 zubringen, wo man es erhielt. Der Jude war der : öffentliche Geldgeber, der Christ der öffentliche Geld- , nebmer. Angebot und Nachfrage blieben aber dabei unberücksichtigt. Selbstverständlich gab dies gar oft i Veranlassung zu begründeten Klagen, der Zinsfuss mag gar oft in die Höhe gesohraubt worden sein,*) das Pönale bei Nichteinhaltung des bedungenen Zahlungstermins durfte noch vielen nicht convenirt haben. Und der heimlioh« christliche Geld Verleiher,**) der in dem ״vermaledeiten* Juden wie immer seinen omnipotentesten Concurrenten sah, er wusste alle ilittei und Wege, um das Volk gegen Judenthum und Juden zu hetzen. Bald waren es geschändete Hostien,***) bald Schmähungen, die man den Juden andichtete; der Bummel war bald inscenirt und die bedrängten, unwilligen Schuldner benutzten jede Gelegenheit, um j recht bald und auf leichte Art von ihren Gläubigern I erlöst zu sein. Wir haben also durch diese gerichtliehen Urkunden den neuerlichen Beweis, dass uur die Geschäfte der Juden die Grundursachen aller Ver- * lolguugen des Mittelalters waren. Das religiöse Mo- 1 ment 1Blutbeschuldigung, Hostiensohändung etc.) war nur das Aushängschild, um vor Gott und vorurtheilslreien Geistern entschuldigt zu sein. Ein halbes Jahrtausend ist seit dieser Zeit vergangen. Die Men¬ *) lm .lalnu l.'KJS d. do. Wien hat Herzog: Albrecht den j Juden ״*stattet, J l’teuuige pro Plund als Zins zu rechnen. Es war also staatlich previlegirtes und anerkanntes liecht **) Dass deren Zinsen ol't noch grosser als Wucberzinseu waren, das werde ich an anderer Stelle mit glaubwürdigen, urkund liehen Belegen und Gerichtsbrieteu nachweisen. ***) KtlO ׳nach Svlvesterspende, vgl Karayan) will sogar : esu Heihgenkreuzermünch eine von Juden geschändete Hostie 1 weinen geholt haben. sehen sind aber nicht vorurtheilsfreier und vernünftiger geworden. Ein ganzes Radel böswilliger Wölfe und Hyänen in Menschengestalt schürt und entfaoht die glimmenden Kohlen des mittelalterlichen Höllenbrandes. Das was heate Christen and Juden ganz unbehelligt machen dürfen, das war in den finstern Zeiten des Mittelalters trotz alier Legalität ein Ver- ' brechen und ein Stein des Anssosses. Jeder Gerichts' brief des Mittelalters, der an Judsn übergeben wurde, ist ein beredter Zeuge des regen uud sehr intimen geschäftlichen Verkehrs zwischen Christen und Juden. Die Hetzer und Finsterlinge wussten aber jedesmal Mittel zu finden, damit der ״Judenhaunes “ das Grusein nicht verlerne. Heute, im Zeitalter der Banken, Hypothekenbriefe und Bodenrentenscheine ist 08 uns allerdings räthselhaft, wie Schuldurkunden und formlicb6 ätaatsanlehen Veranlassung bieten könuen zu Judenmassacren und Revolten. Liest man aber die antisemitischen und anticapitalistisohen bedruckten Papierfetzen, die sich Journale und Vertreter der öffentlichen Meinung nennen, daun hat man so ziemlieh einen Vorgeschmack von den mittelalterlichen Absichten und Zielen der heutigen Antisemitenapostel. - (Forts, f.) Berichtigungen und Nachträge za meinen ,Quellenschriften zur Geschichte des Unterrichts and der Erziehung bei den Juden*. Von Dr. M. Güd emann. Es sind mir von mehreren Freunden Bsriohtigungen von Druckfehlern, Versehen und Irrthümero, sowie Ergänzungen zu meinem Buche zugegangen, die ich hiermit׳ veröffentliche. Mein nunmehr leider j verstorbene Freund Dr. Egers in Berlin machte darauf aufmerksam, dass S. 88 Z. 2 v. u. M’aoaoh (st. Manoaob), S. 89 Z. 11 v. 0. Termini (8t. Termins), S. 133 Trumat, Trumot (mit einem m) zu lesen sei, und dass der S. 112 mitgetheilte Schulplan aus dem שפתי ישנים auch von Berthold Auerbach (Spinoza* s sämmtl. Werke 1871) S. XXIII angeführt werde. Herr Halberstam in Biclitz erinnert zu S. 293, dass Abraham Jagel nioht identisch sei mit dem Convertiten Camillo, and verweist auf Steinschneider’8 Bibliographie VII, S. L9, sowie auf Roseathals יודע ספר (beim Catalog) S. 166 No. 875. Ferner ist nach demselben S. 91 Anm. bei שבט מוסר für Samuel Benvenisti zu lesen: Elia Kohen (vgl. Hebr. Bibliogr. II, S. 55 Anm. 3.) Naoh Herrn Prof Dr. W. Bacher wäre das S. 155 Anm. 6 angeführte Sprttchwort נות) נתינות מת zu übers. ״Der Schenker ist gestorben*, weloher Redensart man in jüdischen Kreisen des nördlichen Ungarn zur Abweisung der Bitte um ein Gesohenk sich bediene, gleiohsam im Gegensatz zu >TTP שונא מתנות. Iler! Prof. Dr. Kaufmaun macht aufmerksam, dass S. 78 Anm. 2 der dort erwähnte R. Jacob der Vater des R. Hesohel und nicht identisch mit dem 100 Jahre älteren R. Jacob Pollak ist. Dasselbe bemerkt Herr Halberstam unter Hinweis auf Zunz עיר הצרק p. 104. loh glaube auch nioht, dass ich beide verwechselt habe (vgl. S. 189, Anm. 4) und wollte nur sagen, dass später die ältere Behandlungsweise der Chillukim (also diejenige des R. Jakob Pollak, aber auch der Genannten) im Gegensätze zu deren Ausartung gebilligt wurde. Zur Sache ist Kaufm&nn’s Besprechung des ersten Bandes meiner ״Geschichte* in den Göttinger geL Anz. 1881, p. 1661 heranzuziehen. Derselbe bemerkt mit Recht, dass es in der Uebersetzung des Krakauer Dokumentes S. 238, überall heissen muss 1638 (nicht 1639). Es steht übrigens