Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 20 (1891)
- Issue
- N° 36. (3.9.1891)
- Date
- 1891-09-03
- Page
- Seite 141 (sequence 3)
- Language
- German
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141 ־ zu berichtigen, dass beide (nach der Angabe in D. »30fr.) identisch sind, ebenso der in der Tos. vorkomimende יהודה בן פתירוש. — in. Das Gebot der Tefillin resultirt bekanntlich |aus den Schriftversen Deut. 6,8; ib. 11,18; Exod. 13,16 'und ib. Vers 9. Die vier Schriftabschnitte, in denen klieser Vorschrift Erwähnung gethan wird, bilden den Schriftlichen Inhalt der Gebetkapseln. Während nun in den תפילי' של יד sämmtliche vier Abschnitte auf einem Pergamentstreifen niedergeschrieben sind, enthält die Koplkapsel in vier Gehäusen die einzelnen Abschnitte getrennt. Im Talmud (Sanh.4b, Sebach.37b, Menach. 34b) ist nun wohl darüber eine Controverse, woraus die Viertheilung der Kopfkapsel herzuleiten wäre; über den Inhalt der Handkapsel aber scheint Einstimmigkeit zu herrschen. Auch die Commentatoreu scheinen mir, soweit ich dieselben durchsah, über diesen Punkt stillschweigend hinwegzugehen. — Den sprachlichen Werth der Erklärung ß. Akiba’s bez. der ד׳פרשיות zu untersuchen, steht mir nicht zu. Aber selbst ß. Ismael’s Begründung bietet mir keine ausreichende Lösung bei der vielleicht corrumpirten Lesart des Talmuds. Schon die Tosaphoth (Synh. a.a.O.) geben sich daher grosse Mühe, dieselbe richtig zu stellen und zu erklären. Einer rationellen Auffassung halten die überaus geistreichen Ausführungen trotz מדר״ם u. A. kaum Stand. — Ich möchte daher im Nachstehenden versuchen, beide Fragen zu beantworten. ln der 1. Mischnah des 6. Perek Sabbath, wie Tos. Sabb. 4,6, wird eines Kopfschmuckes der Frauen Erwähnung gethan, welcher den Namen טוטפת hat. Der Talmud erklärt denselben (Sabb. 57 b) dahin, dass er den Kopf der Frau von Ohr zu Ohr umringe. Aus dieser Definition, auf die auch Tosaph. Menach. 34b (Stichw. לטוטפת b) hin weisen, wird klar, dass unter dem fremdsprachlichen טוטפת nur die Kopfkapseln zu verstehen sind; der Targum Onkelos übersetzt daher auch nur das טוטפת mit תפילין. Man begreift demnach recht gut, dass die Qauptmizwah der 'ת auf den ת׳ של ראש beruhe; vgl. das talmudische Citat תפילין בראשו ם״ת בו־וצו וכוי, sowie die wohl begründete [halachische Notiz, dass das Fehlen der תש״י nicht מצבכן sei etc. Ist dem aber so, dann darf auch ß. Akiba, [wie es thatsächlich der Fall ist, die durch eine Ety- Imologie begründete Theilung der תפילין nur auf die IKopfkapseln beziehen. — ß. Ismael aber kann bei [einer rationellen Erklärung in den Pluralendungen [des טוטפת keinen Anhalt für die Viertheilung finden, [denn überall fehlt das Waw (als Pluralzeichen) und!muss fehlen, da 'ט, wie bemerkt, sich nur auf die iKopfkapsel bezieht. Wohl aber ist zu beachteu, wenn l&an von der pluralisirten Aussprache des ט absieht,!dass, während in den beiden Exodus-Stellen ein zu- Isaramenfassendes, dem ganzen Satze vorausgehendes,!singuläres והיה steht, in den beiden Citaten aus!Deuteron., wo sich das eigentliche Tefillinlgebot findet, vor dem Gebote der Kopf- Ikapsel ein p 1 urales והיו steht. Das weist äugen- Ischeinlich darauf hin, dass das טוטפת d. h. Kopfkapsel leine Mehrzahl von Theilen enthalten soll. Ich möohte!diese Erklärung auoh in den Worten des Sifrö Deut. § 35 |6d. Friedm. 71 b) suchen, indem ich den Nachdruck lauf das תייר והיו לטוטפת lege und das Uebrige für ■späteren Zusatz erkläre. — I Der Inhalt meiner Ausführungen ändert sich kaum,!wenn ich noch Folgendes hinzufüge: B. Ismael kamen!hinsichtlich der Theilung der תש״ר nur diejenigen Stellen der Schritt in Betracht, au denen sich ier bez. Ausdruok טוטפת findet. Deren giebt es drei. Von diesen wird die eine (Exod. 13,9), zumal bei ihr las singuläre והיה steht, für das Gebot selbst, hinsichtlich der Anbringung und Form der Tefillin, verwendet (חד לגופיה), während jedes der beiden übrigen טטפת durch das plurale והיו in eine Duplioität von Theilen zerlegt wird ( מיצוט רבים ב). Litteraturbericht. Recensionen. Prague H. Annuaire des ״Arohives israelites“ pour l’an 5652. Paris ohez l’auteur 1891. Der bekannte ßedacteur des ״Archives israelites“ veröffentlicht auoh dieses Jahr wieder ein interessantes Jahrbuch. Dasselbe enthält■ die üblichen kalendarischen Bestimmungen, die für deu jüdischen Cultus in Frankreich, Belgien, Schweiz und Elsass-Lothringen bestehenden jüdischen Behörden, die Namen der Babbiuer und jüdischer Cultusbeamte dieser Länder, sowie die Gemeindeinstitutionen , philanthropische und Unterrichts-Anstalten der jüdischen Gemeinde in Paris. Wir ersehen aus demselben, dass Frankreich ausser dem Central-Cousistorium 12 Proviuzial-Oonsistoriea besitzt, und dass die Pariser jüdisohe Gemeinde bei einer Bevölkerung von 50,'00י Seelen einen Central-, eineu Ober- und 5 Unter-fiabbiner hat. (Berlin hat bei einer jüdischen Bevölkerung von ciroa 90,000 Seelen nur 4 Babbiner.) Die Gemeinde hat die grosse Gemeindesynagoge und einen portugiesischen Tempel. Wir erseheu mit grosser Geuugthuuug, dass die haute finance in Frankreich und ganz besonders in Paris an der Spitze der jüdischen Gemeiudeinstitutionen und den Wohlthätigkeits-Anstalten steht, dass die von Bothschild’s, Bedarrides u. A. den Consistorien angehören. Das Centralconsistorium zählt zu seinen Mitgliedern einen activen Divisionsgeneral (Se3), den Präsidenten des Cassationshofes Badarrides, mehrere berühmte Advocaten undlngenieurein hohen Stellungen. Wir registriren diese Thatsache gegenüber den anderwärts hervortretenden Ersoheiuungen des jüdischen Gemeindelebens, wonach Israeliten in hervorragend socialen Stellungen der jüdischen Gemeinde gegenüber völlig indifferent sind. Da die Verfassung in Frankreich eine Cultussteuer ausschliesst, alle Beiträge als freiwillige Gaben geschehen, so sind die Leistungen unserer französischen und belgischen Glaubensgenossen für die jüdische Gemeinde und deren Anstalteu ganz ausserordentliche. Diese Erscheinung rechtfertigt die Behauptung, dass das jüdische Herz jeden gesetzlichen Zwang überflüssig macht. — An litterarischen Beilagen enthält das Jahrbuch: eine politische ßundschau über alle Länder in Bezug auf die rechtliche und sociale Stellung der Israeliten von dem Verfasser; die Confiseation jüdischer ßüoher zu Carpentras, im Jahre 1704, von Isidor Löb; das Vermögen der Juden in Frankreich im 13. Jahrhundert, von Lucien Lazard und eine Geschiohte der jüdischen Primarschule von Paris, von Leon Kahn. Ausserdem enthält der Kalender eine jüdisch-frauzösisohe Bibliographie dramatischer Werke, welohe biblische Stoffe bekundein und eiue Ehrentafel französischer Israeliten, welche hervorragende Staatsstellungen in der Militär- und Civilverwaltung haben, sowie der mit den Orden der Ehrenlegion deuorirteu. Aus letztrer sehen wir zu unser grossen Freude, dass Frankreich noch immer das Land der Emanzipation, der Glaubens- und Gewissenslreiheit ist, in allen Branohen finden wir Israeliten, 80 in der Armee, in der Präfeotur, bei den Gerichten, Universitäten und Academien, sowie bei den Staatsmanufaotureien und der obersten Bau- Verwaltung.