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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1891-07-30 · N° 31. (30.7.1891) · p. Seite 120

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
20 (1891)
Issue
N° 31. (30.7.1891)
Date
1891-07-30
Page
Seite 120 (sequence 2)
Language
German
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— 120 persönliche Unantastbarkeit so wahren; am den Reao* lntionen der Rabbiner-Autoritäten Kraft an verleiben, war die besondere Einmischung das Königs erforderlioh. Nach der Labliner Union ändert sich jedoch all• mählich die Stimmung der Jaden; wir sehen, wie die Gemeinde, unter der Drohung ״vom Judenthum aussa• j schlies*en", ihrem Gemeindemitgliede die Zeugen• j aussage verbietet; wie die Jaden selbst die Erfüllung ן der VerfDichtung dadurch sichern, dass sie dem J Kredi'i.r das Recht treistallen, von der Gemeinde die ן Aussi hlie.-Miug und Verbanuung des Juden zu fordern *) ן Dagegen erhoben sich aber die Wojewoieu und , Staroste, tur welche die Jurisdictiou über die Juden; eine bedeutend• Quelle des Einkommens war.**; | Wir sehen, wie die Wojewoden uud Starosta noch in den 7". Jahren des XVI. Jahrh. gareifrigdieQuelle ihrer Einkünfte wahren uud die Juden, die sich au ihr eigenes ' Gericht gewandt haben, mit Strafen bedrohen.! Durch die Gramota Sigismunds III. wurden nun j alle au>sereu Hindernisse zum Triumphe des jüdisch• ' nationalen Gerichts beseitigt.! Seit jener Zeit herrschten zur Feststellung der Herrschaft eines jüdischen Wahlgerichts weder innere Widersprüche noch äuss-re Hindernisse. Da die Compeieuz dieses Gerichts von jüdischen Gesetzen und Gewohnheiten testgestellt wurde, so ist es natürlich, ' dass durch Sigismunds Gramota einer der letzten , Steine zur Vollendung der jüdischen Absonderung; gelegt wurde. Die Gemeinde wurde vou diesem Moment , au eiu sich selbst verwaltendes Gauze, eiu Reich im Reiohe, { ähnlich den Leben ihneu bestehenden Zünften, Corporationen, Geistlichkeit, Schljaohta u. s. w. Da aber j doch noch die Reichsmacht Litthauens versohie lene ן Forderungen, wie für alle Juden gleiohe Abgaben, ׳ stellte, so wurde zur Bestimmung der Beziehungen ' zum Reiche eine Anstalt gegründet, die theils der ן Wirklichkeit allezeit, theils aut talmudischen Erinne- , rungeu errichtet war, nämlich Synoden, Seime, Zu• j sammenküufte aller liithauischeu jüdischen Gemeinden. Die Dokumente erzählen uns zwar erst von Ver* ן Sammlungen der litthauischen Juden in deu;10. Jahreu des XVII. Jabrh.; wir haben aber vollständigen Gruud . vorauszusetzen, dass sie schon im Anfänge dieses ן Jahrhundtrts selbstständige Bedeutung haben. Die | Gramota Wladislaus' IV. verleiht einer Erscheinung Sanction, die schon im Leben praktioirt wird. | Saul Wahl verstaud also recht gut die Auforderungeu seiner Zeit zu würdigen, wenu er in eine j Gramota, die eigentlich nur willkürliche Ansprüche , der Starosta hintertreibt, eiue Anschauung der Regierung über die Competenz des jüdisohea Gerichts hiueinzu• ן legen verstaud, die den Forderungen der Zeit ent• j sprechend die jüdische Gemeinde vollständig auto•! nomisch macht und das einzelne Glied vollständig | der jüdischen Macht unterwirft. Zum letzten Mal begegneu wir iu den Akten dem i Namen Saul Juditsch i. J. 1596.***) Dieses Mal erscheint! er in Gesellschaft der Brester christlichen Bürger, im j •) So versprechen z. B. die Compagnou* Saul Juditsch«, 1 Joseph Moissewitz und Srhmerel Jacubowitz, die im Cootrakte erwuhnteu Verpflichtungen eiozulösen ״zu haben und za ertulleu, uu!1 r llia uud Verbaunuiig aus unserm Judenth .111* (1578). **! lbc'.i stellt Sigiatiiuud August dem WoUivl , A’ojewode Furct Alexander Czartorisky das liecht des Richters über die Jaden in Luzk, IVladiuursk und Kremenezk za Aber da dieses Recht in Wnlbyntea noch audern Personen zustaad, so entstand ein Ui.■■׳.ihriger Mrcit unter den mächtigen Wolhynier Maguaton, ein .Mrcit, der iu den VO. Jahreu de* AVI. Jahrh. noch nicht entschieden war. l.'iji1 verlieh Sigismund HL dem Skumiu das Amt eines Grodner Acltesten, uud erklärte besonders, dass mit diesem Amt die Jurisdiction über dio Grodner wie alle andern Jaden, die in den Stadtchon, die zuGrodno gehören, wohnen, verbunden sei. ***1 Akt. der Bücher Metrika Litthauens, Eintragungen No. 83, Bog 81. den 7. Mai 1586. Auftrag« aller Brester Juden mit der Bitte vor dem Könige, das alte, nooh vom Grossfürsten Witowst den Brester christlichen Bürgern nnd Brester Juden ge• schenkte Privilegium za bestätigen, wonach mau sie von der Entrichtung des ״alten Zolls", der Waarea, die vou Christen und Juden durah das Brester Zollamt eisgeiührt wuidcu, au befreien. Die Antheilnahme Saul Juiitsoh au dieser Depa• tation beweist, dass er nooh immer Haupt der Gern na le ist, aber auch, dass Saul, da er seit 1592 die Grenz• zolle Brests iu Pacht hält, und auch am besten erklären konnte, ob die Bürger und Juden dieses Recht genossen, die erforderlichen ״Zoll-Register zu stellen". Vom Jahre 1595 au begegneu wir nicht mehr Saal Juditsch, aber 1629 sehen wir in den Akten als selbstständiges Gemeindemitglied Meier Sohaulewitx d. h. Sauls Sohn, den berühmten Rabbiner Meier aas Brest. Was aas Saal nach dem Jahre 1595 geworden ist, darüber haben wir leider keine officiellen Berichte. Wenn wir aber iu Erwägung ziehen, dass im Jahre 1612 ein Enkelchen Nathan Hanovers eiu UrenkelkindSaal Wahls beirathete; der Rabbiner Balperin ans aber berichtet, dass Saul nur Enkelkinder erlebt hat und wir als Maximum des Alters der Braut, da sie zu einer Zeit lebte, wo eiu jeder um die Ver• mehruug Israels besorgt war,*) 20 Jahre aufstellen, so bekommen wir das Jahr 1622. Wir setzen also voraus, dass Saal ungefähr in deu 20. Jahren des XVII. Jahrh. verschied, ungefähr 80 Jahre alt. Da er einerseits wohl kaum als Jüngling als Compagnou der Paohtoperation vom Jahre 1578 Antheil nehmen konnte, andererseits aber auch, weil David Drucker, dessen Tochter Saul geheirathet hatte, 1566 als Hausbesitzer in Brest bekannt wurde. Es wird also keiu grosser Fehler sein, Sauls Alter im Jahr 1518 auf 30—40 Jahre anzascblagea.**) Wenu nun der Greis auch wohl keine aktive Thätigkeit zu Guneten der Gemeinde ausüben konnte, so ist wohl aus dem Faktum der hochangesehenen Stellung meines Sohnes und aus den Worteu seiner Zeitgenossen sichtbar, dass Saul Wahl nicht aufhörte, der ״Feldherr Israels" zu sein. Es ist also sehr leicht möglich, dass die beiden Gramota, Sigismunds IIL vom Jahrs 1622 an die Brester Juden, uicht ohue Mitwirkung des alten ״königlichen Dieners“ gegeben wurden. Die erste in Warschau am 29 Juli herausgegebeu, lautet folgendermassea: ״ Uusern Brester Jaden. Wir wüuschen und befehlen in Folge, dass Ihr zur grossem!Sicherheit und Verhütung gegeu Feuer die Dächer Euerer Synagoge emporhebeu sollt, ebeuso die niedrigen Wände um die Synagoge durch höhere ersetzen, die Dächer gehörig durch eine Steiuwand schützend, damit unsere Stadt, nicht ferner daroh euereUu Vorsichtigkeit, was Gott verhüte, vom Feuer leide. Wir wüuschen aber auch, dass diese Unsere Vor• schrift unbedingt und bald erfüllt werde.“*'*) Im September desselben Jahres schenkte Sigis• muud IIL deu Brester Juden eiue neue Gramota. ״Aut Ersuchen Uuserer Uuterthanen, der Brester Juden — sagt der König — die eifrig darum bitten, dass mau nach dem Brande einiger jüdischen Häuser in der Stadt Brest ein neues Asyl für alle autzubauen gestatte, erlauben Wir, da Wir die Bitte als begründet betrachten, sehr gern den Bau eiue* neuen Armen• baases, ebeuso daselbst, wie trüber, die Verrichtung des Gottesdienstes.“ (Forts, folgt.) *) Vergl. Jawan-Mozzuls Nachwort. **1 Unsere Voraussetzungen weichen uicht besondere ab von den im ״Gedulas Sclmul“ mitgetheilten Berichten, wo es lautet, dass Saul 1617 in seinem 76. Lebeusjahre starb. •**) 5>otr. Liith. Gerichtsverhaudlungeu No. 83, Akt. l‘Z4 (äsuduieh djel).

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