Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 20 (1891)
- Issue
- N° 31. (30.7.1891)
- Date
- 1891-07-30
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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AI 31. JiL Jüdisches FffllfclF־ Jabrg. XL Sv Bdmhtug •11•» JalMth•■ nl!•In NtnAaln ltniriHwk•• tr• •rkrlmia uf 4mi fitkid« ••» MdI•• »•9*1• fltwklrkl•, IlkiHraikl«, T*••*!•fit Orlratsll•, liffH(, ■•all*tlk« Utirytk 1. FUifHlk. Heraaigegeben ««W Rabbiner Dr. Moritz Hahnier. , 30. 3w(i 1S91. Blrktr •sr Uttwatsr, ■1ltU 8ar Mvlin ium14i WKln, 111m la a!H1a ■latta atM.lnl< ■MtrKka»•. M Ha»•■*••« «aa awal InailuM tthlit tlaaiallaa kar«a 8 r st I!■*.rtla«.!■גג JOdlitle Liltrratnr-BIalt“ erscheint wöchentlich in einem halben Kögen. Preis l>ei allen Buohhendlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der .Israelitischen Wochenschrift“, die vierteljährlich bei allen Pestanstalten nnd Bachhand’nngen 3 Bark zahlen, erhalten das ,Jüdische Litteratnr-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 23 Pf. ft)r die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 Bark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes za senden. Bachhkndler u. Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einsendeu, erhalten 25 )( Rabatt Inl1n.lt: 1 Wissenschaftliche Aufsätze: Saul Jnditsch Wahl. Von Prolessor Berscliadsky. VI. — Die .pnnktirten* stellen im Pentateuch. (Schluss.) — Litteraturbericht. Recen*ionen:Priede11.' Frieden 1 Frieden! Betraclitnngen von Leopold Kätscher, Dresden. — Samuel David Lnz/ato, Epistolario Italiano Francese Latino. Publicato da sui Fi gli. - ן Litteransche Notizen: Nur noch eine Bemerkung über דדמו״ס. — Von den gesammelten Schritten Ludwig Philippsons. — Drucktehler-Rcrichtigung. — Unbtlugler Nachdruck aus diessm Blatte ist aickt gestattet Saul Juditsch Wahl. Von Professor Berschadskv in Petersburg. Aas dem Russischen übersetzt von Sophie Gordon. VI. Da die Juden der grösseren Städte ausschliesslich königliche Unterthanen waren und ihr höheres Gericht ein anderes, als das der Schljachtez war, so erhielten die eben angeführten Bestimmungen, auch ohne fernere Zustimmung von Seiten des Seims, vollständige Kraft. Deshalb hat. die Gramota, die augenscheinlich uur die Privilegien Witowt8 für die Brester Judeu rommeutirt, alle litthauischen Juden von der Unterwürfigkeit uuter einem andern, als dem jüdischen Gericht befreit. Und dies auch aus folgendem Grunde: Die Brester Juden legten die ihueu von den Polnischen Königen und den Litthauischen Grossfürsten Alexander und Jikiinout geschenkten Gramota vor. Nach den Worten des Königs befand sich iu diesen Gramoteu ein Paragiaph über die Kichtzuständigkeil der Judeu zu audern, als jüdischeu Gerichten. Nunmehr wird die Frage aufgeworfen, von welchem j Alexander hier die Rede ist? König Alexauder schenkte ן wirklich deu Juden ein Privilegium, aber in diesem wird mit keinem Worte ״der Entziehung der Juden j den christlichen Gerichten“ Erwähnung gethan, ebenso! wenig ist darin ein Paragraph vorhandeu, der dem j von Saul Juditsch angeführten irgendwie ähnlich ist.! König Sigismund bestätigte wirklich die deu Brester Juden von Witowt verliehene Gramota, iu der auch die Paragraphen über ״jüdische Richter“ in dem Sinne ihrer ״Nichtzuständigkeit zu den Christen“eiugeschaltet sind. Die Kraft dieser Gramota wurde von König Sigismund über alle jüdische Gemeinden ( Litthauens verbreitet, das Original der bestätigenden 1 Gramota wurde mit dein Originalprivilegium { Witowis in dem Geheimfach der Brester jüdischen ' Gemeinde autbewahn, eiuern so sichern Orte, dass 1 eie trotz der vieleu Braude, die Brest vollständig j vernichteten, unbeschädigt blieben.*) | *) vergl. unsere Forschung Kap. II, wo wir, aut Grund ans snr Verfügung gestellter gedruckter (Quellen, un» zu beweisen I Deshalb haben wir das Recht vorauszusetzen, dass unter der ״Gramota Alexanders“, über die vor dem König Sigismund III. gesprochen wird, das Original des Privilegiums Alexanders, sonst Witowta vom Jahre L1SS, das zusammen mit der Bestätigung Sigisrnuuds I. vom Jahre ITH)7 '־orgelegt wurde, gemeint ist. So konnte auch sehr leicht die königliche Gramota an die ״Brester Juden“ aut 11Pe andern jüdischen Gemeinden, iu die die jiidischeu Bewohuer des Grossfürslenthums Litthauens eiugetheilt waren, angewandt werden. Seit Stephan Batory hatte eine jede Gemeinde eine Copie des Privilegiums vom Jahre 1107־ mit der speciellen Hindeutung, dass dieses Privilegium auch dieser Gemeinde dieut.*) Von Wichtigkeit war ein für alle Mal eine bestimmte Auslegung fotzustelle», die gleichförmige Anwendung des Gesetzes ergab sich schon von selbst, tg^ Diese Bestimmung Sigismund Hl.eiitbält.eiuen laugen Kampf zwischen deu alten russischen Anschauungen, uuter welchen die Judeu au!erzogen wurden, und deu neuen, durch Polen vom Westen kommenden Ansichten. Die Vorstellung, dass die Jurisdiktion, über alle freien Leute, ohne Unterschied der K-ligiou oder Herkunft, nur dein Herrscher, Grosstiirsteu ״der seiuen Bevollmachtigten zukam, war so stark ausgeprägt hei den litlhauischeu Juden, dass sie last ein Jahrhundert, lang gegen ihre Unterwürfigkeit unter ein Nationalgericht aukampften, wenn dies auch ihr eigeues Gericht war. So erlitt das hohe Rabbinal Michel aus!»rot. vollständiges h'iasco, die Beiuiiauugcn des Rabbiners Mendel Frank, die Juden seiner Jurisdiction zu uuterwerfen, endigten damit, dass er sich iu besouderu Schutz der Königin Boua stellen musste, um seiue _ _ __ / bemühten, Jas» Jen! König Sigismund!■־•'li von Jen Brester Judun die Witowtschen Privilegien t..r^ele^t wurden, die nur ihrer Gemeinde verliehen wareu: K׳.utg Sigismund stellte anstatt der Wörter .Brester Juden*. ״ol.en:;eua1m1e Juden־ d. a. die heim Antritt alt!{rosste jüdische Gemeind■׳!! Litthauens bezeichnet wurden. Wieso dies;»e*׳׳hah, ist •׳•!.wer zu *atgen, man vermuthet aber, dass ein glücklicher Zutull das VVort Brester im Privilegium verwisch: habe. Der von uns sp.itcrhiu aufgelüudetie Originaltext des Witowtschen Privtlegiums, das lateinisch geschriel׳en ist, bestätigt einerseits di• Vermuthung, dass die Grainota den Brester Juden geschenkt war,;׳lebt aber auch Anlass zu glauoen, dass das .Surrogat der Wörter ,Brester Juden* durch ,oiiengenaunte Judeu“ nicht dank der l'ndeutlichkeit des Originals, sondern aas andern Gründen entstanden ist. *) Siehe Wilnaer Akte, Archäologisches (Jom. H. L Di« Gramoteu der Groduer Juden, worin die Grodoer Juden 1071* erklären, dass, obgleich sie iu der Gramota von 1507 und in den Bestätigungen der folgenden Könige erwähnt *eien, sie!loch den König um «ine besondere Liste tur ihre Gemeind• angelten, <la ■ich das Original in Brest befindet.