Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 20 (1891)
- Issue
- N° 29. (16.7.1891)
- Date
- 1891-07-16
- Page
- Seite 112 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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112 — Panen, Feldherrn, Kastellane, Marschälle, Aelteste und Biohter, alle Land-, Stadt- und Hotbeamten und überhaupt alle Personen, denen es zu wissen obliegt. Die Qramota, mit des Königs eigenhändiger Unterschritt und mit dem königlichen Siegel versehen, wurde Saul überreicht.*) Es ist leicht möglioh, dass die königlichen Diener ausser denPergamentgramoten irgend eine Abzeichnung tür ihre Zugehörigkeit zum königlichen Hause erhielten, daher kann es ja auoh sein, dass Saul solch ein Ab- Zeichen, etwa eine Medaille au goldener Kette trug. Dies sollte vielleicht auch als sichtbare Ausnahme von jenen Satzungen des ״dritten Litthauisohen Statuts“ dienen, nach welohem den Juden untersagt wird: ״theuere Kleider zu tragen, ihre Säbel oder Gurte mit Silber oder Gold zu schmücken, mehr als 2 Riuge zu tragen und sich mit Goldketten zu sohmücken“. Der mit solch einer Gramota versehene Saul Wahl breitete schnell seine Operationen aus und nahm die erste Stelle unter den Mitgliedern der ältesten, jüdischen GemeiudedesGrossfürstenthumsLitthaueu ein. Im Jahre 1592 begnügte er sich nicht mehr mit der Pacht der Einkünfte des Brester Schlosses. Er bekam auoh die Steuereinnahmen am Brester Zollamt auf 5 Jahre in Pacht, wofür er jährlich 600 Kop. Groschen einzuzahlen hatte.**) Im Jahre 1593 erhält er das Recht, iu seinem eigenen Hause eiue Wachsschmelze zu eröffaen. Der Handel mit Wachs bildete längere Zeit iu Litthauen grossfürstliche Regalien, welche sie auch nur manchen Städten beim Verleihen des Magdeburger Bechts abtr&ten, sich doch auch alsdann das Recht hohen Ausfuhrzolls vorbehaltend; so wurde im Anfang des XVI. Jahrhunderts von jeden 30 Pfuud Wachs 10 Groschen, ungefähr 10 Rubel heutigen Geldes eihoben. Von Palotzk allein wurde im Anfang des XVI. Jahrh. jährlioh 11,000 Pud Wachs ausgeführt.***) Beim Transport ins Ausland wurde das Wachs in direkt dazu hergerichteten Wohnungen geschmolzen. Die Einnahme von der Wachsohmelzerei bildete in den Magdeburger Städten die Einnahme der Stadt. Wir haben ja früher gesehen, wie Saul Wahl sich im Jahre 1582 vergebens bemühte, den Juden unter andern Rechten auch einen Antheil am 4. Theil der Einkünfte der Wachsgiesserei zu bewirken. Jetzt erhält er das Recht, eine Wachsschmelzerei zu seinem eigenen Nutzen im eigenen Hause iu Brest zu halten. Dabei wird ihm das Recht auheimgestellt, aas Wachs zum eigenen Verkauf selbst zu bereiten, oder diese Zubereitung andern Brester Juden frei zu stellen, denen eine derartige Beschäftigung erwünscht ist. Das Eröffaen einer Waohsschmelzerei wird gestattet und dabei verpflichtet der König weder Saul noch seine Nachkommen, dem Staate irgend welche Summen dafür zu entrichten. So bekam die Brester Gemeinde zu den früheren eine neue Stiftung und da keine Beschränkungen über das Verfügungsrecht dieser Belehnung war, konnte Saul Wahl nach Belieben über die Wachsschmelzerei verfügen. Es ist wahrscheinlich, dass ein ähnliches Recht über das Bad, das von Sigismund I. dem Brester Juden Cohn gegeben wurde, wie auoh das über die Wachsschmeizerei späterhin auf dia Gemeinde überging. (Forts, folgt.) *) Acta West-liusslauds B. 1. N. 1:10. **) Akienbuch der Litthauiachen Motrika, GeriektssacUen Ko. bl», 8. 131. ***; Act. der Eintragungen No. 8, S. 105. Oie ״punktirten“ Stellen im Pentateuch.4WeQQ - . Prof. Dr. Ludwig Blau (Budapest) hat in seiner m Anfangs des Jahres erschienenen ״Masorelischen Unta ולא suohungen“ u. A. mit vielem Scharfsinn die Bedeutuu'-'T? der נקודות und die Richtigkeit der masoretisohen B3jP?7 merkungeu über dieselben besprochen. Im Anschluss!^ an gen. Abhandlung möohte ich mir zur b 3hm leite 11 p Frage Nachstehendes hinzuzufügen erlauben, mit der"? ausdrücklichen Bemerkung, dass ich nachträglich^ die Wahrnehmung machte — Bl. hat das Material nioht genügend gesichtet — in einigen wenigen Punktea mit ihm übereinzastimmen; ich betuchte j-dooh nioht, dass der Inhalt meiner Ausführungen dadurch überflüssig geworden. In dem von mir a. a. St. mehrfach citirten 11 andschriftlichen Midr. hachefez heisst es zu Deut. 29,23 nach einigen arabischen Bemerkungen, deren volles Verständnis mir abgeht und die, wie ich sehe, den Satz erklären sollen: ונקוד צל לנו ולבנינו שאפ״לו מקצת הנגלות אין אנו יודצין. ת״ר כשר נקודות בתורה וארבע בנביאים, ואחת בכתובים. עשר בתורה ישפוט ה, ביני וביניד, לפי שדברה בפני אבי הצדיק 1 נמנעו מחייה מ״ח שנה שלא הגיעו לימיו. ד־א שצנינה ביני ובינך זו הנר: אליו שהיו יודעין בה ולו היו צריכיזלשאל לאברהם: ובקומה נקוד על רו של בכירה שבשכבה לא ידע ובקומה ירע: וישקהו, שלא היתה נשיקה שר שלום אלא שר ערמה: את שלא הלכו(אלא) לרצות את הצאן אלא לרעות את עצמן באכולה ושתייה: אהרן שלא היה מן המנין: רחוקה שלא ודתה רחוקה ממש אלא מן המודעות בלבד: אשר עד שלא החריבו עיירות אלא מדינות: ועשרון שלא היה שם אלא עשרק א־ בלבד בי״ט ראשק שלחג: והנגלות לנו ולבנינו שאפי׳ מקצת הנגלות שלנו ושל בנינו אין אנו יודעין: אמר עזרא אם יבוא אליה ויאמר למה כתבתם אומר כבר נקדתי עליהם. ואם יאמר יפה כתבתם אסלק נקודותיהם: ונקוד צל ע׳ כלומר עד שיבא הקץ ויתברר הכל. Wie wir weiterhin sehen werden, bieten die Augaben des Midrasch hachefez manch’ interessante Variante, und deshalb glaubte ich, ihre Anführung an dieser Stelle nicht unterlassen zu dürfen. Wiederholeutlich sei vorausgeschickt, dass die Punkte und, wie Blau mit Recht ausführt, auch die übrigen derartigen masoretischen Zeichen eine Elidiruug resp. Umstellung der bez. Stellen andeuten. 1. ad Genes. 16,5 (vgl. Blau, S. 17 ff.). Nach der ersten Erklärung des Midr. hach, bezieht sich וביניך auf Abraham, und Sarah starb 48 Jahre früher als Abr., weil sie ihn zur Rede gestellt. Daraus würde sich ergeben, dass nur das zweite Jod vou ובידך zu streichen sei, damit es masc. gen. sein und aut Abrah. hinweisen könne. Die Masorah sagt daher 'נקוד צל י בתרא. Auch in Beresoh. r. z. St. wird diese Erklärung gegeben; doch heisst es dort irrtümlich 38 statt 48 Jahre. (Abr. 175 — Sarah 127 48.) — Nach der zweiten Erklärung, welche den Zusammenhang berücksichtigt (שצנינה), bezieht sich ובינך, das der Verf. des Midr. hach, durch die Vokalisirung des Nun (mit Zere) als fern. gen. kennzeichnet, aufH&gar (זו הגר). Vgl. hierzu Raschi’s Erklärung im Pentateuch und die nachfolgenden Worte in Ber. r. Das hat vielleicht R. Joohanan, dessen Ansicht nachfolgt, noch durch die angedeutete Schreibung ובנך iu geistreicher Spielerei audeuten wollen, wenn man nicht in seinem Ausspruche ובינך (cf. 1. Erklärung) zu lesen hat. Das z wei to Jod wurde besu standet (נקוד צל י‘ בתרא), weil sonst uie ובינך mit einem zweiten Jod vorkommt. (Irrthümlioh giebt Buxtorfs Concordanz ed. B. Baer, Stettin 1861, s. v. ביני in 1. Kön. 15,18 ובידך an; richtig jedoch 8ub ובינך.) 2. ad. Gen. 18,9. Die bisherige Erklärung der Stelle, die allerdiugs gegenüber der des Midr. hach.