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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1891-07-09 · N° 28. (9.7.1891) · p. Seite 108

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
20 (1891)
Issue
N° 28. (9.7.1891)
Date
1891-07-09
Page
Seite 108 (sequence 2)
Language
German
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108 Sojlautete das königliche Verdikt. Auf den ersten Bliok hin scheint der Bevollmächtigte der Brester jädisohen Gemeinde vollständiges Fiasco erlitten zu haben, aber beim genauen Eindringen sehen wir ein, dass die Gerichtsentscheidung für die Juden von Vortheil war. Es muss nämlich in Erwägung gezogen werden, dass ungeachtet der alten litthauischen Abneigung gegen geschlossene Handwerker- und Handelskorporationen, die Handwerker und Händler, unter dem Einfluss des Handels- und Handwerkverfalls einerseits und der Verbreitung des Standesgeistes andererseits, sich beeilten, sich nach dem Vorbilde Polens gegen die verhasste Concurrenz zu wappnen. Deshalb war die Feststellung des Prinzips, dass für die Juden die Beschäftigung mit Handwerk und Handel nicht verbunden sei mit der Zugehörigkeit zu der einen oder der andern Zunft, von grösster Wichtigkeit für die Brester Juden. Die königliche Entscheidung war für sie um so hoffnungsvoller, da das Recht der ungestörten Beschäftigung mit Handwerk und Handel motivirt war durch die ״ Leistung der Pflichten“ und ״die Entrichtung der Abgaben“ gleich den andern Brester Bürgern, so dass die Juden der Forderung der Bürger, der Zunft anzugehören, j die Bestimmung des königlichen Gerichts entgegenj stellen konnten: dass ihr Reoht, sich mit Handwerk j und Handel zu beschäftigen, nicht von der Zugei hörigkeit zur Zunft abhängig sei, sondern von der Theil-; nähme der Juden an den Stadtsteuern und Abgaben, j Die Juden dieses Rechts entäussern konnte man! nicht anders, als wenn man sie von allen Stadtlasten | befreite. Es ist also selbstverständlich, dass je ärmer! die Bürger und je reicher und zahlreicher die Brester jüdische Gemeinde, destoweniger den Bürgern einfallen konnte, die Zugehörigkeit der Juden zu den Innungen und Gorporationen zu verlangen. Man muss nur die unaufhörlichen Zusammen- | stösse und die unendlichen Prozesse unter den! Innungen und Gilden kennen, um jene Vortheile würdigen zu können, die für die Juden durch die Berechtigung, ohne Zugehörigkeit zu den Zünften sich frei mit Handel und Handwerk beschäftigen zu dürfen, entstand. (Forts, folgt.) Classisches Tatmudstudium. (Schluss.) Die nächste, ebenso wichtige wie schwierige Aufgäbe betraf die Textesbeschaffenheit der Tosiphta, mit andern Worten, es war die auf Schritt und Tritt sich aufdrängende Frage, in wie weit der überlieferte, gleichviel ob handschriftliche oder gedruckte Text als gesichert und frei von Corruptelen erscheinen darf.! Allseitig ist das pietätsvolle Verfahren des Herausj gebers bereits anerkannt worden, dass er Emeudationen \ auch da, wo sie die grösste Wahrscheinlichkeit für sich haben, in den den Text begleitenden Commentar j verwies, in den Text selbst aber nur solche L. A.! aufnahm, die sich bereits Bürgerrecht erworben, also! bereits gedruckt vorliegen. Hier war ja freilich durch I den umfänglichen kritischen Apparat, der Zuckermandels Tosiphta-Ausgabe beigegebeu ist, unserem Herausgeber vortrefflich vorgearbeitet. Aber eine kritische Ausgabe gleichviel welchen Litteraturwerkes, erfordert doch mehr als ein noch so verdienstvolles fleissiges Zusammentragen von Lesarten, und deren Verwertkung blieb naturgemäss einem Schwarz vorbehalten. Was nun zunächst den Text betrifft, wie if ihn der Herausgeber bietet, 80 ist das Verfahren d! esselben ein eklektisches, indem er prüfend von E all zu Fall bald der in Zuokermandels Ausgabe abc redruckten Erfurter Handschrift, bald auch den L. ,A. der älteren Ausgaben — von Z. פוס של התוספתא genannt — den Vorzug giebt. Dass der Text vielfacYi verbesserungsbedürftig, das hat bereits ein Talmud? gelehrter alten Schlages, wie R. Elia Wilna, anerkannt und mit kühnem Freimuth in consequenter Weist bereits die bessernde Hand daran gelegt, wie in Traot, Scheb. p. IV (d. Editt.), wo hinsichtlich ישביעית בפוריא von demselben statt des unhaltbaren לקלק wie die Editt. haben,!!TT אנלין ואונל על vorgeschlagen wird, citirt bei Jona ben Amittai im Commentar z. St. Sch. hat denn auch die kritischen Winke R. Elia’s unter der Chiffre הגל״א fleissig benutzt; namentlich aber sind auch zu diesem Zweck von ihm die Paralleien in Babli und Jerusohalmi aufs Sorgfältigste verglichen und auf Grund des also neu gewonnenen kritischen Materials wie auch eines glücklichen Combinationsvermögens, des Alpha und Omega eines jeden Textkritikers, eine Menge schätzbarer Emendationen von Sch. in den Anmerkungen gegeben worden, die von Spätem bei Neuherausgabe der Tosiphta wohl werden zu verwerthen sein. Beispiele: Ber. VI, Note 4. 7. 25. 70. VHI, 18. IX, 88. 141. 148. 206. Peah H, 5. 7. V, 51. VI, 46—49. VII, 26. VIII, 53. Dem. I, 66. 86. II, 213. III, 144. IV, 17. V, 9. 18. 23. VI, 111. 136. 183. VII, 9. 45 90. 100. 107. 127. Kil. II, 30. 59. III, 54. V, 11. VI, 4. 7. 40. 65. IX, 10. 18. Scheb. II, 4. 15. 17. 38. 91. 105. III, 18. VI, 96. VII, 21. VIII, 19. IX, 93. 103 u. a. Ein Theil der Emendationen ist durch Klammern angedeutet worden, als Zeichen, dass die darin eingesohlossenen Worte wegzufallen haben als störend, wenn nicht gar gegen die Halacha, oder doch mindestens überflüssig. Mir sind Beispiele wie zu Berach. VI, Mischna 1 und Scheb. VI, 2 zur Hand, die sich leicht vermehren liessen. Eine dritte Aufgabe war die Commentirung der Tosiphta, die sowohl Wortals Saoherklärung zu umfassen hatte, welchem Zweoke in ausreichendstem Masse der fortlaufende, nach Art älterer Commentatoren wie namentlich Rasohi’s angelegte Commentar dient. Sch. hat auch da Vorgänger gehabt. Er nennt im Vorwort namentlich drei, deren Commentare er auoh benutzt hat. Daneben aber ist die Zahl eigener zum Theil höchst origineller Text-Auffassungen fast unübersehbar und das Dunkel das über die Stellen gebreitet lag, mehr und mehr gelichtet worden. Ungemein viel musste schon das Verständniss der Tosiphta gegen früher durch die gedachten Tracspositionen gewinnen, wie ja jede abrupte, aus dem Zusammenhang gerissene Stelle, gleichviel welchen Litteraturwerkes, erst durch passendes, die näheren und entfernteren Beziehungen berücksichtigendes, Einrenken in den Organismus des Ganzen die rechte Bedeutung und damit das reohte Verständniss empfängt. Dabei hat Verf. es verstanden, dem Studium seines Commentars auch formalen Reiz zu verleihen; der bei so trockener Materie wie Gesetzes-Discussion leicht eintretenden Ermüdung weiss er durch einen oft erfrischenden, einen Anflug zu poetisoher Sprache nehmenden, Esprit mit Klarheit verbindenden Stil zu begegnen. Man meiut unterhalten zu sein und wird belehrt. So ist denn — ioh merke wohl — die kleine Abhandlung über mein Thema ״ein klassisches Talmud- Studium“ zu einem längeren Excurs über das jüngste unserer talmudischen Werke angewachsen, und wenn dabei sich einiges Ergänzende, zum Theil Berichtigende zu der in d. Bl. früher veröffentlichten Besprechung desselben Werkes ergeben, wird man es wohl passieren

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