Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 20 (1891)
- Issue
- N° 21. (21.5.1891)
- Date
- 1891-05-21
- Page
- Seite 80 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/6492408-5990872-5991340--2247-5368875- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
bauen zu dürfen; bis dahin durfte sich nämlich die Synagoge nur durch das oben auf dem Dache ange• brachte Symbol der 5 Bücher Moses von andern Häusern unterscheiden. Saul selbst spendete grosse Summen zum Bau einer Synagoge, ganz besonders für einen Frauentempel. Ausserdem wirkte er auoh den Juden das Hecht der Beschäftigung mit dem Handwerke aus. Als die Juden nämlich in dieses Land (Litthauen, Polen) einzogen, wurde ihnen nur das Bandeln gestattet; auf einen Juden, der sich mit einem Handwerke beschäftigte, sah man wie auf eineu Eidbrüchigen. Deshalb bestimmte Saul, dass die Juden wie alle andern sein sollten. Er bemühte sich auch um ein Qesetz, laut welchem seinen Glaubens• genossen die Pacht von Städten und Vollwerken auf mehrere Jahre gestattet werden sollte. Ferner wurde den Rabbinern und Aeltesten der Gemeinden die Macht des Straferlasses über die ihnen untergeordneten Juden eingeräumt; dadurch erhielten die Juden d.׳s Recht, ihre Prozesse mit ihren Glaubensgenossen nicht vor das christliche Forum bringen zu müssen. Dies Alles war eine grosse Wohlthat nicht nur für Brest, sondern für die ganze Gegend. Alles wurde aber im Sturm des Jahres 1648 umgestürzt. Saul liess auf seine Rechnung nicht nur Synagogen, sondern auch Krankenhäuser, ganz besonders in Lublin bauen. Als Suul im Sterben lag, befahl er, seine goldene Kette mit Wappen zu verkaufen und die erhaltene Summe unter Arme zu vertheilen. Da dieses Besitz• thum Anlass zum Stolz geben könne, verbot er seinen Nachkommen den Ankauf dieser Kette. Saul selbst war ein äusserst bescheidener und gottesfürchtiger Mensch; in seinem Testamente ersuoht er seine Erben demüthig und sanften Charakters zu sein. — Dem Autor der obigen Mittheilung wurde von seinem Grossvater erzählt, dass es ihm gelang, die Privilegien zu sehen, die Saui behufs Erwerbung von Grundeigenthum gegeben wurden. In diesen Privilegien heisst es, dass die andern die Juden betreffenden Rechte noch deutlicher in den Akten bezeichnet werden, die von Saul Wahl, Radziwill und Jan Samoisky, dem Kanzler, unterschrieben sind. Naoh den Aussagen eines der Ehrenmitglieder der Brester jüdischen Gemeinde, der in der H. Edel• mann’schen Ausgabe mit den Initialen J. S. M. bezeiohnet ist, heisst es: Dass Saul bei seinen eigenen Geschäften ein Siegel benutzte, das einen Löwen vorstellte, der in seiner Tatze 2 Tafeln hält, auf der1 einen derselben ist in lateinischen Lettern I—V auf der andern VI—X eingravirt. Dieses Siegel hat sich in Sauls Nachkommenschaft erhalten. Zu seinen Reiohsangelegenheiten gebrauchte Saul ein Petschaft mit der Abbildung eines, einem einköpfigen Adler die Krone aufsetzenden Löwen. Unten am Siegel befand sioh irgend eine lateinische Aufschrift. Diese Naohriohten über Saul Wahl rühren vom Volke her und werden von Gesohleoht zu Gesohle. ht wie ein Vermächtnis der Ahnen, wie ein lebhaf es, keinem Zweifel unterworfenes Zeugniss der goldenen Zeiten des jüdisohen Wohlergehens unter dem Sohutze der Retsohy Pospolitoi wiedererzählt. Gar manohes jüdisohe Kind, das von dieser herrliehen Erzählung eingelullt wird, wähnt sioh im Traum als jfidisoher König und manoher Einfaltspinsel, dem das Glüok abhold ist, tröstet sioh damit: ״Dass das Glück so unhaltbar ist, wie Saul Wabls Regierung/‘ (Fortsetzung folgt.) Zur Geschichte der Juden in Hanau. Vom emerit. Lehrer Una in Hanau. 1. Kaiser Heinrichs VII. Pfand-Brieif an den Graten Ul rieh von Hanau über die im Hanauischea gesessenen Juden im Jahre 1:110. Nos Henrious dei gratia Romanorum Rex Semper Augustus. Ad universorum notioiam volumus pervenire. Quod Nobili Viro Ullrioo de Haynowe Fideli nostro dileoto propter servitia, quae Ilias tri Johanni Regi Bohemi&e, Principi et Filio nostro carissimo, cum viginti dextrariis, ad praesens, versus Bohemi&m facere repromisit, sibi sexoent&s libras Hallenses promittimus nos daturos, pro qaibus eidem Ulrico universos Judaeos residentes in suis muuicionibus obligamus. Tamdiu tenendos et habendos, quousque per nos vel nostros Successores in Imperio, ei vel suis heredibus praefatae sexcentae librae integraliter persolvantur. Harum testimonio literarum nostri sigilli robore signataruni. Datum Spirae nonis Septembris Anno Domiui Millesimo trecentesimo decimo Regni vero nostri anno secundo. (L. S.) ״Wir Heinrich von Gottes Gnaden, römischer König allzeit Mehrer des Reichs, thun allen kund und zu wissen: dass wir dem edlen Herrn Ulrich von Haynowe, unserem lieben Getreuen, wegen der Dienste, die er dem erlauchten König Johann von ßolnneu, unserem Fürsten und lieben Sohne, mit zwanzig Rittern gegenwärtig in Böhmen zu leisten versprochen hat, Sechshundert halleusische Pfund zu gebeu versprechen, für die wir demselben Ulrich sämmtliche in seinen Ortschaften wohnenden Juden verpfänden, die ihm so lange gehören und bleiben sollen, bis durch uns oder unsere Naohfolger im Reich au ihu oder seine Erben die vorgenannten Sechshundert Pfund vollständig bezahlt werden. Ausweislich dieses mit unserem Siegel bekräftigten Briefes. Gegeben zu Speier am 5. September im Jahre des Herrn 1310, im zweiten Jahre unserer Regierung.“ 2. Der grausame König Wenzel 1378 wurde duroh seine Tyrannei, Habsucht und Geldgier zur Bedrückung der Jaden verleitet. Aus vielen Gegenden kamen auoh Juden in Folge der grossen Noth naoh Hanau elend und verarmt 3. Aus der Limburger Chronik vom Jahre 1391. ׳ Da man sohreip düsend druhundert unde ein unde nunzig jar, da hatte Wenzelaus Romessen, König zu Beheimen, grosse ungenade uf alle Juden in dussen (deutschen) landen; nnde das was (war) daramb daz (weil) die Juden im (ihm) gaben nit sinen tribut unde sine jarzins. Sin jarzius ist vod jeglichem jaden, der da ist ober druzen (dreizehn) jar, der ein man ist, alle jar einen gülden. Unde sohreip unde geboit he den Fürsten, greben (Grafen) unde herren unde auoh den steden, daz man den juden, die under in (ihnen) gesessen weren keinen wooher (Zins) von einioher scholde (Schuld) geben solde. Hette in iman (ihnen Jemand) wocher geben, dem solde he abestan (abziehen) an dem haubtgelde. Welch jude dez nit dun enwolde (einwilligte), dem solde man nit oberal (gar Nichts) geben. Unde wi daz kwam (kam), den juden wart (blieb) lutzel unde wenig geldes, also daz si mer d&n haller-buben worden (dass sie grösstentbeils Bettler wurden, verarmten)-, unde mano'n ritter unde hneoht unde burger uf dem Eine (Rheingegend) unde mosellen (Mosel) unde anderswo worden selig unde hieben in grosser narunge. etc. 4. Naoh dem Aufstand des Pfefferküchlers Viaoenz Fettmilch in Frankfurt a. M. 1614 entflohen viele Juden aus der Stadt, und kamen mehrere der Ver• jagten auoh naoh Hanau. Die Chronik berichtet darüber: