Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 20 (1891)
- Issue
- N° 15. (9.4.1891)
- Date
- 1891-04-09
- Page
- Seite 59 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 59 — a\\ 23,27. Die Stelle Cap. 2,3 ימיניה rv ארתע לאחורא Lt zn übersetzen wörtlich: ״er drehte um seine rechte Hand“ oder ״er zog zurüok seine rechte Hand.“ Die Targumstelle im Hohenliede lautet vollständig TV?! ורתעית בתראי מן רודתא und ist zu übersetzen: ״ich zitterte und kehrte um vor Schrecken“, oder ״zog mioh zuiuok vor Schrecken“. Man vergleiche diese Targumstelle mit Mechiltha (Edit. Weiss S. 79 sect. 9) zu Ex. Cap. 20,15:מניד שהיו ישראל.ועמדו מרחוק נרתעים לאחוריהם שנים עשר מיל וחוזרים לפניהם שנים עשר מיל» .......; feiner mit Talmud Babli Traktat Sabbath foi. 88b.: ואמר רכי יהושע כן לוי כל דבור ודבור .שיצא מפי הר]בה חזרו ישראל לאחוריהם י־׳ב .ביל Die Stelle in Traktat Par Abschnitt 3, Mischnah 3 *,,יגתתע לאהוד ist zu übersetzen: ״dass es (das Thier, von dem dort die Rede ist, in Folge der Schläge) sich zurück wende“, oder ״dass es sich umwende“ oder ״dass es sich umkehre“. Was endlich die Stelle מרתיע ובא die Schlange ״kam zitternd herbeigeschlichen“ in den. r. seob. 10 anbelangt, welche Levy gleichfalls als Beweisstelle für seine Behauptung anführt, so vergleiche man hiermit die Midraschstelle in Num. r. seot. 18 g. Ende und Midrasch Tanohuma zu Num. Anf. חרות, wo es nioht מרתיע ובא sondern מרתיח ובא lautet, wie auoh den Coramentar מתנות כהונה, woselbst es heisst: מרתיע ל״ ניענוע ונדנוד כד״א נרתע לאחוריו• - (Fortsetzung folgt.) Litteratur bericht, Recensionen. אור החייב Umfassendes bibliographisches und!literarhistorisches Wörterbuoh des rabbinischen Neto in London in seinem Bache ״Della Divina Providencia“ ausgesprochenen Ansicht, dass Gott und die Natur eins seien, zugestimmt haben 8011. (Also Chacbam Zewi ein Pantheist!?) Bei dem reichen Inhalte des Buches ist es natürlich nicht möglich, in einem kurzen Referat aut alles Interessante hinzuweisen, was es für den Bibliographen und Historiker in Menge bietet. Der Umstand, dass schon Z u n z das Manuscript fleissig benutzt hat, wie ans der Vorrede zu ersehen ist, überhebt den Recensenten jeder weitern Anpreisung des Buches. Eutsprechend seinem Titel ״Or ha-Chajim“ verbreitet es helles und erfrischendes Lebenslicht über so manches Dunkel, was die Todesschatten bergen. Für den Werth des Buches dürfte ferner der Umstand spreohen dass Herr Dr. Loeb, Oberrabbiner in Altona, sich der grossen Mühe unterzogen hat, das Manuscript zu ordnen und druckfertig zn stellen, sowie, dass ausser demselben auch Herr Dr. A. Berliner in Berlin es würdigte, den Inhalt durch werthvolle Anmerkungen und Correoturen zu bereichern. Rechnen wir zu all diesem die würdige typographische Ausstattung und den nioht zu hohen Preis 80 dürfte es zur Empfehlung des Buches, welches jedem Freunde der rabbinischen Wissenschaft hoch willkommen sein wird, eines Weiteren nicht mehr bedürfen. Einige noch entdeckte chronologischeIrrthümer, welche aber den Werth des Buches durchaus nioht beeinträchtigen, sollen in einer der nächsten Nummern dieses ״Litt.-Bl.“ zusammengestellt und berichtigt werden. Rees a. Rh. L. Cohen. Schriftthum8,au8 dem literarisohenNachlasseHeiman n Joseph Michaels 8. A. zum Drucke befördert von dessen Söhnen. 8', VIII und 617 S. Frankfurt a. M., J. Hauffmann. Preis C Mk. ' Zur gerechten Würdigung dieses Buches, duroh dessen Herausgabe die Söhne des um die hebräische Bibliographie hochverdienten Verfassers dem Ver• storbenen 43 Jahre nach seinem Tode ein neues ehrendes Denkmal gesetzt haben,*) dürften die Worte aus der Vorrede des Herrn Dr. A. Berliner: ״Der Werth dieses Baches bleibt ein ganz bedeutender; denn in den 1230 Artikeln welche dasselbe enthält, wird ein überraschender Reiohthum von litterarischen Mitteilungen und Hinweisungen geboten, die einem jeden Forscher auf dem Gebiete der jüdischen Litteratur, oft nicht minder auf dem der jüdisohen Geschichte selbst, wesentliche Dienste leisten werden“ schon vollständig genügen. Das Buoh bietet in der That auoh einen Sohatz an biographischen und bibliographischen . Mittheilungen, die zum Theil bis heute noch in keinem derartigen Werke Aufuahme gefunden haben. Weit entfernt, eine blosse Nomenolatur von Autorennamen und Büchertiteln zu sein, enthält es viele Artikel, die wegen ihrer besondern Ausführlichkeit mit Reoht eine Abhandlung genannt zu werden verdienen und des Neuen und Interessanten vieles enthalten, was man in bibliographischen Werken bisher vergebens gesuoht hat. So erfahren wir z. B. auf S. 440, dass der deutsche Uebersetzer des ס' םור מרע von Jehuda de Modena, der Gonvertit Friedrich Albert Christian, ein gewisser ברוך ב״ר משה aus Prostiz war, der später wieder zum Judenthum zurüokgekehrt sein 8011. S. 343 erfahren wir mit Hinweis auf ״Resp. Caoham Zewi“ No. 18, dass dieser Altonaer Rabbiner der von David . *) Der eine der Söhne, Herr E. Z. Miohael. דע ist vorige Woche verstorben. (Siehe den Nekrolog in der beüiegenaen Nr. der ״Isr. Wochenschr.•‘ unter ,,Hamburg“!. Er hat «urch Herausgabe des obigen Werkes zugleich sich selbst ein dauerndes pietätsvollea Denkmal gesetzt. (Red. Fr&nkel, Emil. Das Jüdische Eherecht nach dem Reiohsoivii-Gesetz vom 6. Februar 1875. München, Theodor Ackermann, Eönigl. Hof buohhändler. 128 S. 8*. Der Herr Verf. hat in dieser mit vieler juristischen Sach- und Faohkenntniss geschriebenen Untersuchung innerhalb des Rahmens aer Reichsgesetzgebung das jüdisohe Ehereoht behandelt. Der erste Theil des Werkes handelt von der Ehesohliessung und den Hindernissen derselben, der zweite von der Ehe- Scheidung, den Arten, Fällen und Gründen dieser Letzteren. Der Verfasser hatte 8ioh zweierlei Aufgaben gestellt, mit dem herrschenden Staatsrechte das konlass ioneile in Einklang zu bringen und in Territorien, wo das konfessionelle Ehereoht staatlich eingeführt ist, z. B. im rechtsrheinischen Bayern (S. 6), dieses selbst seiner Natur und, Anwendung nach zu prüfen. Die Methode der Behandlung ist die akademische, welche nicht Thesen fixirt, sondern in freier wissenschaftlicher Erörterung die juristischen und theologischrechtlichen Resultate herbeiführt. Der Verfasser beherrscht sein Thema vollständig, hat das im Codex des jüdischen Ehereohts (Eben Haeser) reichlich vorhandene Material gut zu verwertken verstanden, aber zu einer fortschreitenden Entwicklung der Rechtswissensohaft auf dem Boden der Geschichte des Judenthums ist er nioht gelangt. Das kommt daher, weil er sich nioht in die ersten Quellen der talmudisohen Diskussion und des Sohriftwortes, dem sie erflossen sind, ausreichend vertieft hatte, mehr Jurist als Theologe ist, und als Theologe, wie es scheint einer der Zeitströmung religiöser Humanität und Ethik nur wenig zugänglicher Richtung angehört; 80 wimmelt z. B. sein Buoh von EhesoheiduDgsgründen, die ganz unzeitgemäss und quellenmässig gar nicht begründet sind. So hält er Seite 117 die Uebertretung von Ritualvorsohrifben für einen Ehesoheidungs-Grund'und vergisst, < ss die Ehe, wie die Religion, auf innerer Macht, sittlichem Fühlen uud Denken beruht, äusser