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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1891-01-08 · N° 2. (8.1.1891) · p. Seite 6

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
20 (1891)
Issue
N° 2. (8.1.1891)
Date
1891-01-08
Page
Seite 6 (sequence 2)
Language
German
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Gesetzeskraft, wenn sie von Josua und dem Rath angenommen wurden. Der Hohepriester seinerseits hatte keine Befugniss über das Heer, Feldherr und Rath ihrerseits keine Gesetze aufzustellen. Moses besass demnach keinen Nachfolger seiuer gesammten Machtbefugniss, aber auch keineu in der Vollmacht der einzelnen Zweige seiuer Verwaltung. Hatte er Ahron und seinen Sohn. Eleazar zu Hohenpriestern gewählt, so hatte nach ihm Niemand das Recht zu dieser Wahl Der Sohn war lortan der rechtmässige Nachfolger des Vaters. War terner Josua von ihm oder durch seine auf den Hohenpriester übertragene Antoiität zum Feldh״rrn gewählt worden, so faud nach Mose keine Wahl durch einen Priester mehr statt. Die Stammhaupter besassen von nun an die getheilte Macht über das Heer. Da die Zeit fester Wohnsitze endlich gekommen war, bedurften sie auch keines Oberfeldhertn. Die Stämme waren unter einander rechtlicii nicht mehr Volksgenossen, sondern Verbündete. Nur gegenüber Gott und der Religion blieben sie das erstere. Jeder besass nunmehr seinen Theil allein, ein Verhältnis, wie es nach der Au• sicht Spinoza’s ungefähr in den vereinigten Staaten der Niederlande sich zeigt. Die Obliegenheiten des Theilhatiptts aber waren: Befragung des Hohenpriesters über Stummesangelegenheiten, Beleidigung der Truppen, Bau und Befestigung von Städten, Einsetzung von Richtern, Verwaltung des Kriegs und Friedens. Jeder Stamm hatte nur Gott als Herrn anzuerkennei. Fiel er von diesem ab, so war er den andereu Stämmen gegenüber kein ansässiger Unterthan, sondern ein Vertragsbrüchiger Bundesgenosse. Dieses neue Verhältniss wird durch zwei Beispiele belegt, einerseits durch den von Juda und Simon nach erfolgter Befragung Gottes mit Ausschluss der übrigen Stämme gemeinsam geführten Krieg gegen die Kanaaniter, andererseits durch den Kampf der übrigen Stämme gegen Benjamin. Spinoza hat so die Entwickelung des hebräischen Staates von einer repräsentativen Theokratie zu einem theokratischen Staatenbuude verfolgt. Wenn wir nun seine eigenen Worte hier noch einmal auführen, dass ״Alles mehr auf der Meinung als aut der Staatsgewalt beruhte, und das Recht der Staatsgewalt ganz und gar im Besitze der Hebräer war“, so ist von diesem Gesichtspunkte aus der Hebräerstaat mit dem Tode Mose’s, jedenfalls aber mit dem des Josua, zerfallen. Die Einheit hat sich in die Theile, aus denen sie bestand, zerspalten, und jeder Theil, der mm von inuen heraus sich entwickelte, stellte eine Macht für sich dar. Wohl ist die ideale Gemeinschaft in Gott vorhanden. Wie die Planeten um die Sonne, aus der sie herausgeschleudert sind, sich drehen, bewegt sich die Volksgeschiclite in höherem Sinne um Gott als Mittelpunkt des Ganzen. Noch andere Merkmale der Gemeinsamkeit könnte mau neunen. Die Sprache, die Sitten, das private und öffentliche Recht und der Volkstypus sind, vielleicht mit einigen geringen Abweichungen, dieselben. Aut dem Flächenraum eines lang hingestreckteu Gebietes von ungefähr 500 (־Juadratmeilen ist in der Gegenwart von Stammesverschiedeuheit kaum zu reden, vom alten Hebräerstaat musste es gelten. Asscr, Napl.thali, Mauasse mussten gewiss viel vom aramäischen Wesen, Gad, Rüben, Juda, Simeon ebensoviel von dem ammouitischeu und moabitischen in sich aufnehmen. Und so entwickelt sich ein Volksgeist, ein Naturell, dessen Grundlage gemeinsam, dessen Aeusserungsweisen aber verschiedenartig sind. Wie die griechischen Stämme unter sich die grösste Verschiedenheit zeigten, anderen Völkern gegenüber aber als bestimmte Volksurt erschienen und erscheinen wollten, so blieb den israelitischen Stämmen trotz innerer Verschiedenheit eine gemeinsame physischethische Basis. Dass aber die Stämme durchaus verschieden waren, ist auch aus der Ueberlieferung deutlich, so aus der späteren Weissagung Jakobs 1. Mos. 49. Andererseits ist die leichte Verbindung verschiedener Stämme zu gemeinsamem Zwecke ein Zeichen, wie wenig iu ihrem Herkommen die einzelnen Theile des Ganzen von einander abgewichen sind. Dass übrigeus eine Sonderung der Stämme stattfaud, hat gewiss ganz 10k tle Gründe. Nothwendig war eine Zusamraenschliessung zu kleiueu Gemeiuwesen um so mehr, als das richterliche und administrative Amt von einer einzigen Cent.ralgewalt nicht bewältigt werden konnte. Die Vorstandsohaft 1m Hebräerstaat war also fortan die der A eitesten, gewiss eine suchlind naturgeinässe, wenigstens ebenso naturgemäss wie die germanische der ״priucipes“, welche nicht auf dem Alter, sondern auf der Tüchtigkeit im Frieden und noch mehr im Kriege beruhte. Letzteres ist an sich mehr eine dynamische, jenes eine rationellere Art des Regiments. Die germanische und audere verwandte Führer folgten einander entweder durch Erbrecht oder auf Grund der Tüchtigkeit. \Vie diese Folge im Hebräerstaat gewesen, wollen wir aus Spinoza’s weiterer Darlegung keunen lernen. (Fortsetzung folgt.) Haben sich die Juden oder die Russen in Russland eingedrängt? Zu den Anklagen, welche man gegen die russischen Juden erhebt uud die zum unberechtigten Vorwände ihrer Bedrückung und Austreibung gelten; müssen, gehört auch die, dass sie Eindringlinge; sind. Es verlohnt sich daher wohl der Mühe, dieser- ' halb eine Untersuchung auzustellen, denn wir haben sichere Beweise dafür, dass die Juden in manchen I Gegenden des russischen Reiches früher ansässig waren, als die Russen. Iu den östlichen Provinzen fanden sich schon Juden unter der Herrschaft der Moslemen, ehe noch diese Gegenden von den Russen erobert waren. D.es ist auch der Fall in der Krim. I!n Kaukasus, welcher erst in der jüngsten Zeit unter russische Botmässigkeit kam, waren ganz bestimmt die Juden schon früher als die Russen nusässig. Viele auf die Juden in Russland bezügliche Facta haben jüdische Gelehrte in arabischen und anderen Chroniken gefunden, aber mau hat dieselben iu Bezug auf unsere Frage nicht weiter berüoksichtigt. Es ist daher wiinschenswerth, dass die : Chroniken auch zu diesem Zwecke untersucht werden. Es wird allgemein angenommen, dass die 1 siavischeu Volker, zu welchen die heutigen Russen gehören, die Ureinwohner des Landes sind, dagegen . ist ihre Geschichte nicht so einfach, sondern hat eich sehr eigentümlich entwickelt. Vor 1000 Jahren waren die Namen Russen und Russland noch unbekannt, und da sie keineswegs slavisoh sind, so sind diese Namen germanischen Ursprungs. | Um das Jahr 8(32 befanden sich die slavischen uud finnisoheu Volksstämme an den Küsten des baltischen Meeres iu einer sehr traurigen Lage, ge- | plagt von den Tartareu uud gezwungen, den Waragern und deren germanischen Bundesgenossen Tribat zu zahlen. Es muss hierbei bemerkt werden, dass 1 diese Völker noch keine Christen waren uud erst I viel später sioh zum Christenthum bekanuteu. Ihre . Lage war so trostlos, dass eiuige dieser!Stämme sich

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