Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 20 (1891)
- Issue
- N° 2. (8.1.1891)
- Date
- 1891-01-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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te 2. Jüdisches Jahr*?. XXH. Litteratur-BIatt. Zer Rclnrhtia; aller Jadeathum and Jaden hetreffenden lltterarlarhea Kr• •ehelaangen aaf den! (ieblete der Philo* *ophle, Qenehiehtc, Kthao!rraphie, Theo* I gle, Orlentalla, tixefrene, HoaiMetU, Utarglk a. PidtgOfflk. Herausgegeben von Rabbiner l)r. Moritz Rahmer. 9Tta^3e61i1sj, S. SoHHat 1891 Bicher der elaaefctiglgen Mtteratmr,welch der Bedectlon *a*eaaadt werde■! flade« In diese■ Bletleelageheade Beaprechuax Be! Kiaeeadaag toi awel Uecenaiea•• Kxemplarea erfolgt eia«allge kar*6 Gratia* Inaertloa. Das ״Jüdische Litteratur-Hlatt•« erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Hark. AboiiDebten der ״Israelitischeu Wocheaschritt‘׳, die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 8 Hark zahlen, erkalten das ״Jüdische Litteiatur-Blatt׳‘ gratis. — Inserate werden mit 26 Pf. ihr die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 Hark! berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes za senden Buchhändler u. Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einseuden, erhalten '25 % Rabatt. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Spinoza’s Hebräerstaat. Von Adolf Wald au er. (Fortsetzung.) — Haben sich die Juden oder die Bussen in Russland eingedriiugt? Rece118ionen: Stern, Moritz. Die israelitische Bevölke- 1׳ung der deutschen Städte. . Lit ferarische Notizen: אל קנא, Augsburg. London. Cincinnnti. Litteraische Anzeigen. Unbefugter Nachdruck aus diesem Blatte ist nicht gestattet. Spinoza’s Hebräerstaat. Von Adolf Waldauer. (Fortsetzung.) Im liebräervolke, sagt Sp., erfolgte die Erziehung zum Gehorsam durch Moses, der an göttlicher Tugend i die anderen überragte und dieselben von seiner Ueberlegenheit zu überzeugen wusste. Von der egyptischen 1 Zwangsherrschaft befreit, übertrugen sie das höchste Recht nicht auf einen Sterblichen, sondern auf Gott, ן und zwar auf den Rath des Moses. Dieses geschah;!durch einen Vertrag nach den Bibel Worten 2. Mos. 24,7: ״Alles, was der Herr gesagt hat, wollen wir thun; und gehorchen.“ Giltigkeit und Festigkeit erlangte dieser Vertrag, als Gott seine wundersame Macht j offenbarte, uud nur deswegen übertrugen sie ihm mit; ihrer gesammten natürlichen Macht auch ihr ge-; sammtes Recht. Gott war Inhaber der Staatsgewalt, i der jüdische Staat ein Reich Gottes, Gott der König ן der Hebräer, Gottes Feinde Staatsfeinde, Gottes Rechte Staatsrichte. So fielen denn auch Gehorsam gegen Gott mit Gehorsam gegen den Staat, Religion mit bürgerlichem Recht zusammen. Der Fromme ist der Gerechte, der Gottlose der Uugereehte. In solcher Form war der Staat der Hebräer eine wahre Theokratie. Indessen war diese Verfassung nur ideell, (!nur der Meinung nach da. Thatsäohlich 1.1g die!Macht in den Händen der Hebräer. Wie in einer LJemokratie waren alle Hebräer einander völlig gleich.!Daher traten sie insgesammt vor Gott hin, um ihn [zu hören, ihm zu huldigen. Da sie aber vor Gottes!Anblick erschraken, hoben sie ihren ersten Vertrag [auf und vertrauten (jedenfalls durch einen zwei en!Vertrag, obwohl Spinoza es nicht sagt) Mose die!Vermittelung mit Gott an. Dieser neue Vertrag ent-!hielt das Gelöbniss, nicht allem, was Gott, sondern [allem dem, was Moses zu ihnen sprechen würde, zu [gehorchen. Moses aber vertrat Gott in der höchsten : [Gewalt als Geber und Ausleger von Gesetzen uud j [ais Richter, und zwar nur er allein, da Ansprüche [aut das gleiche Recht als Eingriffe in die höchste;!Gewalt erschienen. Auch hatte sich das Volk des Rechtes begeben, einen Nachfolger des Moses au wählen. Dieser selbst hätte einen solchen mit denselben Befugnissen, wie er sie ausübte, ernennen können, uud dann wäre der Staat ein monarchischer gewesen. Von anderen Monarchien aber wäre diese hebräische darin abgewichen, dass in jenen dem. Monarchen der Wille Gottes uubekaunt blieb, während er ihm in dieser bekannt war. 111 jedem Falle wäre das Volk unfrei und des göttlichen Willens unkundig gewesen. Vielmehr hiuterliess Moses den Staat durchaus als Theokratie und verlieh das Recht der Gesetzauslegung dem einen, das der Verwaltung einem anderen. Er theilte also die exekutive und die legislative Gewalt, die er selbst in seiner Person vereinigt hatte. Zuerst nun liess er ein Haus als Residenz der höchsten Gewalt bauen, llofieute waren die Leviten, ihr Oberster Ahron, gleichsam als Erster neben dem Könige, Gott. Mit dem Recht des Befehlens wäre Alirou unumschränkter Monarch gewesen. Aber von der Verwaltung waren die Leviten ausgeschlossen, obwohl sie ein geweihter Stamm blieben. Jane politische Aufgabe fiel vielmehr den zwölf Stämmen uud zwölf Häuptern an der Spitz•! zu. Letztere hatten neben Josua und dem Hohenpriester Eleasar das liecht der Zwolftheilung des Landes. Josua in- Sonderheit war noch dazu Kriegsherr und Nachfolger des Moses inbezug auf Heerwesen und Kriegführung. Aber er konnte nicht wie Moses Gott allein befragen uud dem Volke verkünden, was er vernommen, sondern nur durch den Hohenpriester. Nach Josua fehlte cin bestimmter Nachfolger, die Verwaltung lag in den Händen der zwölf .Stammhäupter. Als Kriegsherr ordnete Moses den Dienst und begrenzte ihn durch das JO. und 00. Lebeusjahr. Das Heer leistete keinem Feldherrn die Treue, souder.1 der Religion oder Gott. Gott war der Herr seiner Heerschaaren odsr Schlachtreihen. Dahiu deutete auch die Bundeslade, die bei grossen Schlaohten in dev Mitte des Heeres getragen wurde. Moses nun, als Verwalter, nicht als Herrscher, verlieh die liechte der Gesetzesaaslegung, die Mittheiluug von Gottes Antworte!), die Befragung Gottes. Die ersten beiden Befugnisse erhielt von ihm Eleazar, jedoch mit der Einschrankung, dass derselbe nur aut Befragen seitens des Fetdherrn, des Rathes und dergleichen die Aut- Worten Gottes mitt.heileu konnte. Feldherr uud Ratli durften allerdings trageu, wann uud was sie wollten. Aber sie durften nur durch den Hohenpriester die Aussprüche Gottes hören. Während diese Aussprüche aus dem Munde des Hohenpriesters nur Autworten Gottes wareu, hatten die Aussprüche des Moses die Geltung gesetzlicher Befehle. Erstere erhielten aber