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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1889-11-28 · N° 48. (28.11.1889) · p. Seite 192

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
18 (1889)
Issue
N° 48. (28.11.1889)
Date
1889-11-28
Page
Seite 192 (sequence 2)
Language
German
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— 92 נ — geschaffen, als das Vermögen, mit dem ihn Gott bcgnadet, und die hohe Gunst bei seinem Eürsten. Man beneidete ihn! Ob es aber möglich ist, durch Acte eines edlen Herzens einen Neidischen zu besiegen und ihn zum Freunde zu machen? Gewiss ist, dass das Gegentheil viel leichter der Fall ist, dass nämlich durch Freigebigkeit der Neid nur noch mehr geweckt und genährt wird. Jacobson mag sich wohl trotz Allem mit der Hoffliung getragen haben, auch seine hiesigen Gegner sich noch verbindlich zu machen. Er Hess cs fortgesetzt an grossmüthigen Handlungen nicht, fehlen. Eine solche sei hier erzählt. Zur Inempfangnahme seiner Naturalisationsurkunde — 21. Februar ISO I — war ihm bedeutet worden, 40Thlr. an Gebühren zu zahlen. Er sandte sofort 12 Ducaten ein. Das Ministerium liess ilnn aber das Geld wieder zurückstellen und berichtete •lern Herzoge, dass, weil das der .1 acohson’schen Familie crtheilte Naturalisationspatent die höchste und wichtigste Gnade sei, welche Jacobson wiederfahren konnte, für diesen Gnadenact insgcsanimt 3s I Thaler zu erlegen seien. De)• Herzog war jedoch nicht der Ansicht seiner Räthe. Eine fürstliche Gnade sollte nicht den Staatssäckel füllen helfeD. Er befahl deshalb, von jeder Gebühr in diesem Falle abzusehen. Womit beantwortete nun Jacobson die Kränkung seitens der Räthe der Krone, und die Gnade seitens seines Fürsten? Durch die Schenkung einerkurbrandenburgischen Obligation im Werthe von!1000 Thalern, welche er der Herzogi. Geh. Oanzlei für die Armen der Stadt übersandte. Eine solche That würde von ihrem Werthe viel verlieren, wenn sie die eines reichen Mannes gewesen wäre, der gern von sich reden gemacht, ob seines milden Thuns gepriesen und verherrlicht werden wollte. Nichts aber lag Jacobson ferner, als solche Eitelkeit, die das bessere Publikum, anstatt zu gewinnen, verletzen muss. Die Geh. Oanzlei übergab nämlich die 3000 Tlilr. dem Armen-Directorium, und dieses beschloss deren sofortige Verwendung, theilweise zur Deckung eines vorjährigen Cassendefects, und öffentliche Rechnungsablegung und Danksagung in den ״Anzeigen“. Jacobsons Gefühl sträubte sich gegen solche öffentlich zur Schau gestellte Wohlthätigkeit. Kaum dass er von dem Beschlüsse der Armenverwaltung gehört, wandte er sich an den Herzog mit der Bitte, dem Beschlüsse seine Zustimmung doch nicht geben zu wollen. Die Ausführung desselben könnte ihm leicht in doppelter Hinsicht nachtheilig werden, denn dadurch könne der Schein der Prahlerei und eigennützigen Absicht im Publikum gegen ihn erweckt und er auch künftig zur Ungebühr mit Gesuchen um Unterstützung von angeblieh Armen heimgesucht werden, Der Herzog willfahrte seinem Agenten und bestimmte die Schenkung zu einer Stiftung zu Gunsten der Armen unter dem Namen: ״Des Kammer-Agenten Israel Jacobson-Stiftung“. Dass man in der Umgebung des Herzogs Jacobson nicht immer wohl wollte, geht auch aus einem Promemoria des Ministeriums an den Herzog vom 12. Deceniher 1 ־.0גי> hervor. 1 letzterer 11:1ttc erfahren, dass Israel Nathan aus Halberstadt schon seit Jahren hier unter der Firma seines Vaters Nathan Jacob junior ein < 'omptoir habe, ohne einen Schutzbrief zu besitzen und forderte sein Ministerium auf, hierüber zu berichten. Dieses »teilt Israel Nathan das besteLeumunda/.eugniss aus; er verdiene den Namen eines redlichen Mannes und sein Autenthalt dahier sei ein Vortheil für die herrschaftlichen Kassen und das Publikum ‘gewesen. Der Herzog möge erwägen, ob nicht jetzt Israel Nathan der Schutz zu gewähren sei, um Jen er schon vor 3 Jahren vergeblich gebeten. Geschähe dies nicht, so werde, da Philipp Samson vor einigen Tagen gestorben das Wechselgeschäft schliesslich das Monopol eines Einzigen werden. Die Spitze dieser Ausführung war gegen Jacobson gekehrt. Wenn aber ausser den Firmen Israel Jacobson und Nathan Jacob kein Bankgeschäft hier existirte, so konnte Jacobson auch Niemandem aus der Kaufmannschaff im Wege stehen. Um so mehr musste ihn darum das Vorgehen dieser Corporation gegen ihn überraschen und verletzen. Auf Wunsch Jacobsons hatte das Polizei-Departement am 7. März 1806 der Kaufmannschaft aufgegeben, den ältesten Sohn Jacobsons, Meyer, als Lehrling in die Kaufmannsgilde förmlich einzuschreiben. Diese Zuschrift rief in der Kaufmannschaft eine Erregung hervor, als wäre es schon eingetreten, was man als eine Befürchtung für die Zukunft auszusprechen sich nicht scheute: Der Lehrling Meyer Jacobson werde später im Vereine mit seinen Brüdern die Geschäfte an sich raffen und so den Ruin Aller herbeiführen. Vergebens wies Jacobson darauf hin, dass in Berlin die naturalisirten Juden, so u. a. David Friedlünder, Moses und Benonni Friedländer, Mendel Oppenheim und Wolf Michael Dessau, ohne Weiteres als Mitglieder in die Kaufrnannsgilde aufgenommen worden. Die Kaufmannschaft bebarrtc bei ihrem Wider- Spruche, petitionirte heim Herzoge um Wiederaufhebung der polizeilichen Verfügung und erlangte dazu noch am 12. Mai 1806 die Unterstützung der Landschaft. Letztere wies auf die Verfassung hin, nach welcher es ־ keinem Juden gestattet sei, Mitglied einer Innung zu werden, und in der Naturalisationsurkunde werde ja auch ausdrücklich gesagt: ״Dass die Jacohson’sche I Familie zu bürgerlichen Functionen, Würden, Gewerben, Künsten und Professionen nur in so fern gelangen solle, als solches nach der Landesverfassung zulässig sei“. *>. * Jacobson wähnto bisher, ein freier Sohn des Staates gewordeu zu sein. Es war ihm nun genügend bedeutet worden, dass man ihn nicht als gleichberechtigt anerkenne. Diese Enttäuschung traf ihn sehr schwer. Er hatte Stunden, in denen er glaubte, vergebens gelebt zu haben. Seine energische Natur, die, wenn es galt ein gestecktes Ziel zu erkämpfen, vor dem Kampfe durchaus nicht zurücksctireckte, schien gebrochen. Er 1 war es müde, weiter zu kämpfen und wollte seinen l Gegnern das Feld räumen. (Fortsetzung folgt.) 1 Palestine Exploration Fund. Der eben erschienene Quartalbericht enthält wie gewöhnlich zahlreiche Mittheilungen von hohem Inte- | resse für alle Studirende der Bibel. Wir wollen jedoch nur diejenigen Punkte herausnehmen, welche ein specifisch jüdisches Interesse haben, obsebon auch *) So steht allerdings, wenn auch in etwas anderer Fassung, in dor Urkunde: aber es heisst in demselben Satze weiter: ״und — es sollen — ihnen keine Zunftundlnnnngs- Verfassungen, welche auf den Grund gemeine r Rechte und Gilde-Briefe oder wegen Privilegien, und hergebrachter Observanz, die Juden von allei T11 c i 1 nah 111 e a ussch! i essen, irgend daran hinderlieh sein; vielmehr Impetrant und dessen vorhin naher ee• stinimto Oescendenz beiderlei Geschlechts das Recht und le Befugniss haben: Ueberall, in Städten und aut dein Lande, so weit, nicht an einem und andern Orte dessen besondere eigene, aut den Fall des Widerspruchs, im ordentlichen Wege Rechtens zu entscheidende PriVat-Rechte entgegenstehen , sich häuslich nieder zu lassen, daselbst Grundstücke, jedoch mit Ausnalimo der Rittergüter, zu kaufen und zu besi'zen, nicht wenige alle diejenigen bürgerlichen Gewerbe, wozu »1 sieb zu widmen tür gut finden, nach gleichen -* setzen in gleichem Umfange, und überhaupt a eben dem Fusse als ch ristli che Bürger dazu rechtigt und verbunden sind,ungestbrt zutrei

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