Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 18 (1889)
- Issue
- N° 44. (31.10.1889)
- Date
- 1889-10-31
- Page
- Seite 176 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/6492408-5990870-5991305--1832-5368740- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 70נ — Hass und Verfolgungssucht gegen die Christen erfüllt, und die letzteren, als ob sie die gekränkte Unschuld gewesen wären.“ (Ich will hier nur an die bekannte Blutboschuldigung und die zahlreichen darauf gegründeten Criminalprocesse erinnern.) Hiernach mag man be* urtheilen, ob ich mit dem was ich von der ungerechten Verkeilung der Rollen sage, einen ״wohlfeilen Witz“ habe machen wollen. G. findet es (S. 38(3) ganz unerhört, dass ich mit ״dürren Worten“ in der Einleitung (S. 7) sage: ״Die Juden waren den Christen in der Bildung voraus“, und fügt hinzu: ״ein Satz, der sofort durch den Zusatz: ״Allerdings hat die jüdische Litteratur dieses Zeitraums keine hervorragenden Zeugnisse aufzuweisen“, eine seltsame Illustration erhält.“ Ich entgegne: Berthold von Regensburg (Bd. I., S, 140) begründet seine an die Christen gerichtete Abmahnung, mit den Juden sich in religiöse Dispute einzulassen — was auch kirchlich verboten war —- mit den Worten: ״Ir wollent alles mit den iüden einen krieg (Disput) haben. So sint ir ungelert; so sind sie wol gelert der schrift. Und er hat alle zytwol bedacht, wie er dich über rede, daz du iemer mer dester swacher bist.“ Sebastian Lotzer (Bd. III., S. 110) sagt: .,Ja freilich sind sy (die Juden) giert sy leren jr kind von jugent auf ihr gsatz verston.“ Aher G. tadelt, dass ich sage: ״Die Juden waren den Christen in der Bildung voraus“. Er muss es also besser wissen. Jedoch der sehr gelehrte Schriftsteller und Pfarrer G. Bossert in Bäclilingen in Württemberg schrieb mir (29. Mai 1886) zu der Bemerkung Lotzers: ״Ein schönes Zeugniss für den Bildungstand der Juden“! Man bedenke auch, was im Mittelalter, in welchem eigentlich nur die Geistlichen den Gelehrtenstand bildeten, Bibelkenutniss ausmachte, welchen grossen geistigen Vorsprung sie verlieh. In wie fern aber der Mangel hervorragender Litteraturerzeugnisse eine ״seltsame Illustration“ zu meiner Behauptung bilden soll, vermag ich nicht einzusehen. Das gegenwärtige Jahrhundert ist gewiss dem vorigen ״in der Bildung voraus“, aber es hat keinen Göthe, Schiller, Lessing, Wieland, Herder u. s. w. aufzuweisen. Im Schwabenspiegel kommt, wie ich S. 154 bemerke, die Verordnung vor, dass der Jude beim Eid die Hand bis zum Handrücken in den Pentateuch legen solle. Das Judenthum weiss von dieser Bedingung für die Gültigkeit des Eides nichts, demnach involvirt 1 dieselbe Misstrauen gegen den Juden, ist also schimpflich für ihn. Daraufhin sage ich (das.): ״Maharil ordnete an, dass die J uden bei vor Gericht abzulegenden Schwüren die Hand auf den Pentateuch legen sollten, weil ״die Christen meinen, dass bei den Juden nur ein in dieser Weise ab g el e gter E id Geltung habe.“ Und ich füge hinzu: ״So hat die falsche Rücksicht auf fremden Unverstand den schimpflichen Judeneid erhalten helfen.“ G. erklärt dies kurzweg (S. 385) für eine ״unerwiesene Behauptung“. Was er damit sagen will und was ich etwa noch ״erweisen“ sollte, ist mir trotz langem Nachdenken unverständlich geblieben. Ich kann also nichts weiter dazu bemerken, als dass man die Stelle bei mir im Zusammenhänge lesen möge. Dies ist Geigers Kritik gegenüber immer empfehlenswerth. Eine Meisterleistung Geiger’scher Kritik bildet aber Eolgendes. Er sagt (S. 385): ״Wenn es S. 173 Anm. 8 von einem Pürsten, der den Leichnam eines jüdischen Verbrechers nur gegen Geld herausgeben wollte, heisst ״also auch mit der Pietät der Juden will der Fürst ein Geschäft machen“, so muss daran erinnert werden, dass eben der Körper der Hingerichteten der Obrigkeit gehört und von ihr, mochte der Schuldige Christ oder Jude sein, nur unter Ausnahmebedingungen herausgegeben wurde.“ Ich sage in meinem Buche: ״Für die Auslieferung des Leichnams verlangt der ״Fürst“ eine grosse Summe.“ Die letzteren, auch in meinem Buche durchs chossenen Worte unterschlägt Geiger und setzt dafür schlechtweg ״Geld“. Ich brauche nicht zu sagen, wie sehr durch diese Escamotage der Sinn meiner Worte entstellt wird, und in wie hohem Grade die Bemerkung Geiger’s, mit welcher er den ״Fürsten“ durch ״Ausnahmebindungen“ zu decken sucht, in dem vorliegenden Falle, in welchem es sich um eine einfache Er p r ess ung handelt, deplaijirt ist. Dass ich bei diesem Anlasse auf den Rollentausch aufmerksam mache, bei welchem die Rücksicht auf das ״Geschäft“ gegen alle Gewohnheit nicht für die Juden, die sich vielmehr nur von ihrer ״Pietät“ leiten lassen, sondern für den mit ihnen unterhandelnden ״Fürsten“ massgebend ist, wird man begreiflich finden. Uebrigens empfehle ich auch hier, und hier ganz besonders, die Stelle im Zusammenhänge zu lesen. Was G. sonst noch gegen mich vorbringt, das sind so vage Behauptungen, dass sie gar nicht einmal Gegenstand einer Kontroverse bilden können. Er bezeichnet es als eine ״vorgefasste Meinung“ von mir (Zeitschr. S. 383), ״dass die Juden geistig und gesellschaftlich während des genannten Zeitraums mit den Christen in einer verhältnissmässig engen Geraeinschaft lebten“. Warum das eine ״vorgefasste Meinung“ sein soll, wird schwerlich Jemand einsehn. Aber was meint denn G.? Lebten die Juden nicht mit den Christen in einer verhältnissmässig engen Gemein- Schaft? Etwa in einer verhältnissmässig losen? Das wäre ja dasselbe. Also in gar keiner? Ich weiss nicht,, was G. meint, aber ich weiss von den zahllosen Verordnungen gegen die Gemeinschaft, gegen das Halten christlicher Dienstboten u. s. w., die auf die Thatsache einer verhältnissmässig engen Gemeinschaft schliessen lassen. Ich weiss ferner von hebräischen Gebeten und jüdischen Ausdrücken, die in den Fastnachtsspielen Vorkommen, von den in der Bettlersprache, bei Brant u. a. sich vorfindenden hebräischen Wörtern, ich weiss von den vielen jüdischen Aerzten in christlichen Diensten, von dem regen Geschäftsverkehr, von der jüdisch-deutsehen Litteratur, welche die ganze deutsche Nationalsage umfasst u. s. w. Ich sage in meinem Buche (S. 71), dass, wer (von den Christen) nicht Latein schreiben und lesen konnte, d. h. kein Studirter war, überhaupt nicht lesen und schreiben konnte. (Hier stammt das ״überhaupt“ zur Abwechselung einmal von mir.) G. bestreitet diese Behauptung als eine tendenziöse (S. 383). Also was meint denn er? Er sagt: ״Die zahllosen Chroniken, Handelsbücher, Briefe , herrührend von Männern und Frauen, die zum allergrössten Theile kein Latein verstanden, widersprechen der Güdemann’schen Behauptung durchaus!“ Welch ein Schwall von apodiktischen Behauptungen! Zahllos sollen die Chroniken, Handelsbücher und Briefe sein? Und G. weiss genau, dass die Verfasser derselben zum allergrössten Theile kein Latein verstauden? Und jene Chroniken u. s. w. sollen meiner Behauptung durchaus widersprechen? Demnach war die Fähigkeit, zu lesen und zu schreibe^ allgemein? Oder auch nur verbreitet? Ist das Geiger’s Meinung? Ich denke, wenn Icke ls am er seine ״rechte weis, auffs kürzist lesen zu lernen“ mit den Worten beginnt: ״Lesen Können hat inn langer zeit nie 80 wol seinen nütz gefunden, als itzo“ u. 8. w. (was doch so viel wie eine Einladung ist, lesen zu lernen), oder wenn Kolroszsagt, dass jetzt ״e ttlic h de r elltern 8elbs,ouch handtwercksgs eilen, vnnd jungkfrowen. tüdtsch schryben vnnd läszen zelernen sich