Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 18 (1889)
- Issue
- N° 44. (31.10.1889)
- Date
- 1889-10-31
- Page
- Seite 175 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 175 — Es ist geradezu komisch, zu sehen, wie G. sich "bemüht, die Quellenstellen und Anderes anzufechten, •was ich zum Beweise meiner Behauptung von der Aeusserlichkeit der Monogamie beibringe. Als ob diese überhaupt erst bewiesen werden müsste! Ist es denn jetzt etwa anders? Lebt denn G. in Arkadien und nicht in Berlin? In einem Aufsatze der ,.N. Fr. Presse“ (Abendbl. v. 11. October 1888) sagt Carneri ganz allgemein: ״Die alte Polygamie hat nur die Form gewechselt, heimlich wird sie betrieben“. Hat der Mann recht, oder nicht? Und ist die Gegenwart etwa unsittlicher, als das Mittelalter? Man lese nur, was Sebastian Brant im 83. Kapitel sagt und die Bemerkungen Zarncke's dazu, was Weinhold, Comparetti, Scartazzini u. A. über das Eheleben im Mittelalter sagen. G. meint, ich folgerte bloss aus Verwarnungen, und dann könnte man aus ähnlichen Verwarnungen in jüdischen Sittenschriften das Gleiche auch für die Juden folgern Dem ist aber nicht so: Brant, Geiler, Murner geissein die Thatsache, dass man die eigene Frau Anderen zur Verfügung stelle u. dgl. Solches habe ich in den jüdischen Schriften nicht gefunden. Jedenfalls ist die Behauptung, dass die Polygamie der Juden an dem Abscheu gefallen, den die Deutschen davor empfanden, hinfällig. Dies habe ich beweisen wollen, und das wird ausser dem Urheber jener Behauptung nur noch Geiger bestreiten. G. fällt auch über eine harmlose Anmerkung (S. 128) her, und bezeichnet es als ״tendenziöses Verfahren“, wenn ich im egensatze zu der Einfachheit jüdischer Bcgräbni.'sc von den christlichen — mit Berufung auf Seb. Franck — sage, dass sie ״sehr kostspielig und voll von unnützem Beiwerk“ waren. G. bemerkt dazu: ״Dies soll nun als ein Zeugniss dafür gelten, dass die Leichenbegängnisse in Deutschland überhaupt während des 14. und 15. Jahrhunderts mit übertriebener Pracht gehalten wurden; aber diese singularitas testium kann in ernster Weise gewiss nicht als beweiskräftig gelten.“ (Zeitschr. S 381.) Das ״überhaupt“ schiebt mir wieder G. unter, wie schon oben einmal, ebenso die ״übertriebene Pracht.“ In der Sache selbst werde ich G eine kleine Vorlesung haken. Ivricgk, ״Deutsches Bürgerthum im Mittelalter“ II., 1<>5 sagt: ״Der Speierer Rath suchte 1814 dem überhandnehmenden Leichenprunk dadurch Einhalt zu thun, dass er verbot, bei einer Beerdigung mehr als 20 Kerzen an die begleitenden Männer und Frauen auszutheilen.“ Aehnliche Verordnungen erwähnt Kriegk aus Ulm v J. 1400, aus Nürnberg, Mainz aus dem 14. Jalirli. u. s. w. Kriegk spricht auch von Luxusgesetzen in Bezug auf die bei Begräbnissen zu Bewirthendeii. Eine Frankfurter Ver- Ordnung erwähnt ״die mirckliche kostlicheit vnd vberllüssigkeit, die doch den seelen vnerspriesslich syn•‘ u. s. w. Alles ist bei Kriegk gehörig belegt. Franck ist also keine singularitas testium — ich betraclne es als ein Verdienst meines Buches, dass es den Leser nicht durcu überflüssige Citute ermüdet — er ist auch für das, wotür ich ihn citire, ein klassischer Zeuge. Denn dergleichen Sitten und Unsitten setzten sich ja von langer Hand her fest, aber entstanden und verschwanden nicht mit einem Male wie das Tischrücken. Warum sollte also deshalb, weil er 1534 schrieb, sein Zeugniss für die von mir behandelte Zeit (14. u. 15. Jahrli.) ״irrelevant“ sein? Seb. Braut war ja nur um 40 Jahr älter und lebte 20 Jahr mit Franck gleichzeitig. Auch an der Berufung auf K i r c h 0 f, den jüngeren Zeitgenossen Franck’s, nergelt G., aber er weiss ganz gut, dass K. sich auf ältere Quellen (z. B. Luthers Tischreden, vgl. S. 148 meines Buches) stützte. Wenn lv. erzählt: ״Einmal geschah das und das“, so bezieht sich ja diese Redewendung auf ein älteres Ereigniss. Dagegen nimmt G. seinerseits keinen Anstand (Zeitschr. S. 385, Anm.), einen Historiker des sechzehnten Jahrhunderts gegen meine Darstellung des vierzehnten und fünfzehnten aufzurufen. Sogar gegen den Ton meiner Darstellung glaubt G. die Christen in Schutz nehmen zu müssen. Er sagt wörtlich (S. 385): ״S. 148 wird eine Quellenatelle!Kirchof) mitgetheilt, in der ein getaufter Jude verordnet, sein Bild solle ausgehauen werden dergestalt, dass es in der einen Hand eine Katze, in cDr andern eine Maus halte, um damit anzuzeigen, dass der Jude einem Christen so wenig gut sein könne, wie die Katze einer Maus (Wörtlich: ״Damit hat er wollen anzeigen, so wenig die katz der mausz köntc gut sein, so wenig auch der Jüd einem Christen.“) Danach fährt Güdemann in witzig sein sollender Redeweise fort: ״Hier also stellt der Jude die Katze vor und der Christ die Maus, eine Vertheilung der Rollen, die gewiss nicht den thatsächlichen Verhältnissen entspricht.“ Davon ist nun aber in der Qaelleuatelle überhaupt gar nicht die Rede; der ganze wohlfeile Witz verunziert also nur die wissenschaftliche Darstellung.“ Mit dem Worte ״überhaupt“ ist G. merkwürdig verschwenderisch. (Er setzt es sogar, wie ich gezeigt habe j und noch zeigen werde, mehrere Male meinen Worten l zu.) Wie? ״Davon“ (dass der Jude die Katze und 1 der Christ die Maus vorstelle) sollte in der Quellenstelle überhaupt gar nicht die Rede sein? Wer dies liest, wird zunächst verdutzt dreinschauen. Aber G. hat sich nur undeutlich ausgedrückt, er will sagen, die Proportion (Katze =־ Jude, Maus Christ) sei in der Quellenstelle nicht angegeben, sondern der Vergleich beziehe sich bloss im Allgemeinen auf die zwischen beiden Kategorien obwaltende Feindschaft. Nun, ich hätte nie geglaubt, eine Partie meines Buches wie ein Lesestück in einem Schulbuche erläutern zu müssen, muss es aber nothgedrungen hier thun. Katze und. Ma\1s stehen in einem feindseligen Verhältniss. Das ist bekannt. In diesem Verhältniss ist die Katze der angreifende und verfolgende Tlieil, die Maus der angegriilene und verfolgte. Das ist auch bekannt. Wenn gesagt wird: Der Mann und seine Frau sind einander so wenig gut, wie Katze uud Maus, so soll nach allgemeinem Sprachgebrauch bloss das zwischen beiden bestehende feindliche Verhältniss, keine Proportion ausgedrückt werden. Wenn aber gesagt wird: Der Mann ist seiner Frau so wenig gut, wie die Katze der Maus, so wird damit ausgedrückt, dass der Mann seine Frau verfolge, hasse, diese aber sei der leidende Tlieil. Hier ist also eine Proportion beabsichtigt und ausgesprochen. Fiat applicatio. Wenn die Quelle sagen würde: So wenig Katze und Maus einander können gut sein, so wenig Jude und Christ, dann wäre der Einwand Geigers berechtigt. Aber die Quelle sagt: So wenig die Katze der Maus könnte gut sein, so wenig der Jude einem Christen. Danach bin ich berechtigt zu sagen: Hier also stellt der Jude die Katze vor u. s. w. Denn die Proportion ist beabsichtigt. Mau mache nur die Probe, und kehre den Nachsatz in der Quellenstelle um (״so wenig der Christ einem Juden“), so wird man sehen, dass sie dies unmöglich hat sagen wollen, sondern sie wollte ausdrücklich eine Proportion aufstellen, nicht bloss von einem allgemeinen feindseligen Verhältniss zwischen beiden Theileu sprechen. In diesem Sinne äussort sich ja auch dieselbe Quelle auf derselben Seite iu meinem Buche: ״Ein Jud sich des aull's höchst befleiszt, Dasz er eim Christen args beweiszt“ u. s. w. Also die schnöde Bemerkung G.’s zeigt nur, dass er die Quelle gar nicht verstanden hat. Und sie ist doch nicht einmal hebräisch, sondern deutsch. Uebrigens reisst er hier meine Worte wieder einmal aus dem Zusammenhänge. Ich sage unmittelbar vor Anführung der Geschichte: ״W enu mau die Christliehe Litteratur dieses Zeitraumes durchblättert, 80 werden die Juden meist so dargestellt, als ob sie von.