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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1889-08-01 · N° 31. (1.8.1889) · p. Seite 122

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
18 (1889)
Issue
N° 31. (1.8.1889)
Date
1889-08-01
Page
Seite 122 (sequence 2)
Language
German
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— 122 ־- selbst mit Delitzsch nennt, in ״meine Antworten an die Rabbiner “ 8. 82 oitierte Zeugni98 des ebenfalls glaubensabtrünnigen Moldavo in ״Untergang der hebräischen Religion“ ist doch alles andere eher, als ein wissenschaftlicher Beweis. J. meint: ״Der Ethnolöge braucht die Worte des Exrabbi nicht zu bezweifeln, nur dass er in ihm einen Menschen aus abergläubischer, sittlich verkommener, jüdischer Familie sieht, welche mit unseren Hexenfamilien auf gleiche Stufe zu stellen ist.“ Er sagt selbst: ״Wenn man eine Religionsgemeinschaft für die Verirrungen verkommener Subjekte verantwortlich machen will, müsste in noch grösserem Masse das Christenthum eineBlutreligion heissen Denn in die Zauberbräuohe mit Menschenblut und Theilen des menschlichen Körpers kann man fast in jedem Dorfe von Leuten eiDgeweiht werden, welche Christen sind.“ Aber ich möchte noch einen anderen Schluss aus den interessanten Darlegungen J.’s ziehen. Tch meine, es sei doch wohl nur seiner ethnologischen Verallgemeinerung zu liebe, wenn er auf die einzige Erwähnung der Heiligkeit des Beschneiduugsblutes und auf das genannte Zeugniss hin ein freilich ausser Zusammenhang mit der Religion stehehdes Vorkommen des Blutzaubers bei Juden zugesteht. Es wäre ja sinnlos zu bestreiten, dass nicht so gut, wie andere, auch einmal Juden in diesen Wahnglauben verstrickt werden könnten, aber wenn man die zahllosen Belege für das Vorkommen des Blutzaubers, die J. aus dem indogermanischen Volksleben anführt, mit den äusserst! spärlichen und zweifelhaften Beispielen aus dem Judenj thum vergleicht, so bekommt man unwillkürlich den Eindruck, dass die vereinzelten derartigen Geistes- Verwirrungen bei Juden nicht, wie J. folgern möchte, in dem Volksglauben, wenn auch nur der Hefe des jüdischeuStammes, ihrenürsprung haben, sondern nichts sind, als zufällige Nachahmungen der Bräuche von Angehörigen anderer Völker, mit denen ja kein Volk mehr in Berührung kam, als die Juden. Jahn schlies8t seinen immerhin vom Geiste vorurtheilsfreier Forschung durchwehten Vortrag, der an Bedeutung gewinnt durch die Versammlung, in welcher er gehalten wurde, an deren Spitze Männer, wie Bastian und Virchow stehen, mit den Worten: ״Man wird fragen: Wenn der Zauberglaube international ist, warum werden dann gerade die Juden desselben beschuldigt? Die Beantwortung ist nicht so schwer. Das Volk hängt gern übel berüchtigte Geheimlehren denjenigen Genossenschaften an, deren inneres Wesen ihm verborgen ist. Die Juden selbst behaupteten das Kinderschlachten von den Aegyptern, die Griechen von den Juden, die alten Römer von den Christen, und noch heutigen Tages ist das Landvolk in Norddeutsohland in nicht geringem Zweifel, ob die Juden grössere Blutzauberer sind oder die Freimaurer.“ Dr. med. B. G. Abraham ben Muriel und Abraham ben Vives. Zwei einflussreiche Mümier der Londoner Gemeiude im 13. Jahrhundert. Von M. D. Davis in London. I. (Schluss.) Abraham ben Muriel scheint mit seinen Londoner Besitzungen aber ▼iel Unglück gehabt zu haben. Im Jahre 1215 erhielten der Lordmayor und die Scherifla einen Befehl ״uuserm lieben und getreuen Thomas de Neville“ ein Haus zu übergeben, welches dem Abraham ben Muriel gehört; der derzeitige Burgoommandant Eustache de Grenville wurde in ähnlicher Weise aufgefordert, den königlichen Befehl in Ausführung zu bringen. Später, im Jahre 1217 erwarb durch königliche Gunst ״unser lieber und getreuer Thomas de Erdinton“ gewisse Häuser in ״Jronmongere strete“, die dem Abraham gehört hatten, welcher hiernach der Eigenthümer eines grossen Theiles der Jronmonger Lane gewesen zu sein schien. Desgleichen Hagin de Lincoln, (Schetaroth No. 155 und 168) ein anderer bedeutender Londoner Jude wurde der unbestrittene Besitzer eines Vorwerks mit Pertinenzien in der Pfarre Little St. Mary, welches der König von dem reohtmässigen Eigenthümer Abraham ben Muriel sich zugeeignet hatte. Im Jahre 1228 traf Abraham ein anderes Missgeschiok. Er hatte im Judenviertel St. Olavs von Josse ben Isaao ben Rabbi, einem Verwandten des Abraham ben Rabbi, ein Haus gekauft. Der König erkannte es dem Marschall William, Grafen von Pembroke, zu und bestätigte die Abtretung durch königlichen Befehl. Die Klöster und Private, welche durch das ganze Königreich zerstreut lagen, waren dem Abraham für Geldunterstützungen sehr verpflichtet, da deren Verfall und Verwüstung gewöhnlich durch das Medium jüdischen Geldes verhütet wurde. Der Prior von Spalding (Grafschaft Lincoln) hatte verschiedene Verträge mit Abraham abgeschlossen und ihre zahl, reichen Geschäftsbeziehungen scheinen stets zu Beide- Vortheil und Zufriedenheit erledigt worden zu seinr Die vorzügliche Achtung, welche Abraham von seinen Glaubensgenossen gezollt wurde, sehen wir am besten in seiner häufigen Inanspruchnahme als Obmann oder Schiedsrichter. Dies war besonders der Fall bei einer bekannten Streitsache, welche verschiedene, namentlich angeführte Juden mit einem William Herlican im Jahre 1220 hatten. Der Prozess zwischen den Juden einer- und ihrem christlichen Schuldner andrerseits währte schon lange Zeit und nahm die Achtsamkeit der Richter von West-Minster B6hr in Anspruch. In dieser verwickelten Angelegenheit wurde Abraham ben Muriel dem Benediot Epis copus als freundschaftlicher Vermittler beigesellt und es stand nun zu hoffen, dass ihre Dazwischenkunft in etwas die Erbitterung lindern würde, welche damals in der Londoner Gemeinde herrschte. Wir haben Abraham als Secretär, Archivar, Obmann und Schiedsrichter kennen gelernt; wenn den Londoner Juden Steuern aufgelegt wurden, so musste er dafür sorgen, dass der festgesetzte Betrag auch vorhanden sei, sobald er gefordert wurde. Seine Mutter — hebräisch Mirjam — lateinisoh Muriel und sein Grossvater mütterlicherseits, Isaao aus London, hatten 1194 jeder ihren Antheil zu den 5000 Mark beige tragen, welohe von sämmtliohen Juden des Königreiohs für die Befreiung Riohard L aus der Gefangenschatt versprochen wurden. Abraham selbst findet sich nicht unter diesen Contribuenten; er war zu jener Zeit wahrscheinlich noch sehr jung. Er scheint indessen ein hohes Alter erreicht zu haben, denn erst später unter der Regierung Hei nri c h s HL begegnen wir dem ״verstorbenen“ Abraham Sohn M y r i e 11 e. Während seiner Lebensdauer zahlte er bedeutende Summen an die Staatskasse, da sein Name oft in den Emptangsregistern auftritt. Nichts ist dagegen von seinen Leistungen zu den Gemeindebeiträgen bekannt geworden. Wollen wir aber aus seinem Character einen Schluss ziehen, so müssen wir, da er immer den Fusstapfen seines Grossvaters folgte, ihn für einen der ersten Wohlthäter 6einer Zeit halten.

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