Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 18 (1889)
- Issue
- N° 14. (4.4.1889)
- Date
- 1889-04-04
- Page
- Seite 54 (sequence 2)
- Language
- German
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— 54 mit Fremden war den Juden [ehedem nicht einmal verboten, oder doch nur in beschränkter Weise; aber selbst dieses beschränkte Verbot ist nicht streng beachtet worden. Nach der Rückkehr aus Babylon ward dieses Verbot, dem jedooh immer nur religiösethische Motive zu Grunde lagen, zwar erneuert, aber wiederum nicht streng durohgefuhrt. In der Diaspora (römische und christliche Zeit) halten zwar Juden und Christen dem Principe nach an dem Verbot der Mischehe fest, aber dieses Princip ist duroh erzwungene und freiwillige Bekehrung, wie durch die moderne Civilehe, zu jeder Zeit vielfaoh durohbroohen worden. In Spanien kamen massenhafte Zwangstaufen der Juden und in Folge derselben auch eheliche Verbindungen mit Christen in zahlreicher Menge vor. , Aus Spanien vertrieben oder auch freiwillig ausgewandert, überschritten Viele die pyrenäisohe Grenze ut-d zogen nach Frankreich, wie auf dem Seewege auch nach anderen Ländern. Derartige Kreuzungen des Bluts scheinen sogar den Typus der Christen in Spanien und Südfrankreich beeinflusst zu haben, der vielfach dem jüdischen ähnelt. Aussereheliche und eheliche Mischungen der Juden, wie Klima, Lebensweise und geselliger Umgang haben indess auch den Typus der Juden beeinflusst und die Gesiohtsbildung; wie die Haut- und Haarfarbe geändert und derjenigen I der übrigen Landesbevölkerung gleich oder ähnlich! gemacht. Nur aus Irrthum oder Absicht kann man j dies verkennen oder gar verleugnen wollen; nur Feindseligkeit kann die gleich oder ähnlich gewordenen Rassen als einander fremd und feindlich auseinander halten, oder gar verdrängen und ausstossen — wollen. (Schluss folgt.) 1 Etwas über Selbsttödtung nach dem Talmud.! Unter dieser Ueberschrift hat Herr Dr. J. Joel im Litt.-Bl. No. 12 zwei an ihn gerichtete Fragen und die auf dieselben von ihm ertheilten Antworten veröffentlicht, die uns zu folgenden Bemerkungen Veranlassung bieten. Ad I. Die talmudische Erzählung (Sota 46 a), dass in der Stadt Lus der Tod keine Gewalt hatte und dass die lebensübersatten Alten desshalb die Stadt verliessen, um vom Tod erlöst zu werden, hat die Frage hervorgerufen: Durften denn die Leute ihr innerhalb der Stadt-Umfriedung fiir die Ewigkeit gesichertes Leben freiwillig dem ausserhalb derselben lauernden Tod anbieten? Ist dieses Aufsuchen des Todes nicht identisch mit der Selbstvernichtung des Lebens? Und wie kann der Talmud, der dooh sonst den Selbstmord scharf verpönt, dieses so ohne Rüge berichten? Die Antwort lautet: ״es sei ein Unterschied, ob man die Natur ruhig ihren Weg gehen lässt und nur eine Hemmung beseitigt, welche sie in ihrem Gange behindert; oder ob man durch ein angewandtes Mittel die Natur auf ihrem Gange gewaltsam beugt etc.* Diese Antwort hat sich aut das streng juristische Gebiet begeben und sucht die aufgeworfene Frage duroh die Einführung juristischer Distinctionen zu lösen. Ist nun die ▼orgeführte begriffliche Unter- Scheidung richtig? Ich kann es nicht finden. Welohes ist denn die Voraussetzung im vorliegenden Fall? Das Leben hätte vom Tod unangefochten fortdauern können, weil eben dem Lauf der Natur in der Stadt Lus ein Strich durch die Rechnung gemacht worden ist, weil dort das Naturgesetz des Sterbens sistirt ist. Vom Lauf der Natur zu reden ist man den Tod anlangend auf diesem Flecken Erde garnicht berechtigt — in Lus ist der Zustand des Eden auch nach dem Sündenfall in ungeschmälerterJKraft geblieben. Verlässt nun jemand aus eigenem Antrieb dieses Gebiet, um dem Tod, der bisher ihm gegenüber machtlos gewesen, in die Arme zu sinken, so giebt er selbst das Leben hin, das ohne seinen Schritt gänzlich ungefährdet war. Es lässt sich — juristisch gedacht _ zwischen diesem Fall und dem als Gogensatz vorgestellten: Das Hinlegen unter den Manzanillo-Baum, um dessen sicher tödtenden giftigen Düfte einzuathmen, logisch und begrifflich keine Scheidung vornehmen, denn in beiden Fällen wird das Leben freiwillig aufgegeben. Nur der Unterschied ist wahrnehmbar und tritt wesentlich hervor: Die Situation ist eine andere. Aber diese Verschiedenheit der Situation .erzeugt keine kennzeichnende begriffliche Absonderung. Noch weniger lässt sich die im Anschluss an die genannte Begriffs-Unterscheidung geltend gemachte oriminalistisohe These begreifen, wonach der selbst ״verursachte“ Tod keine Selbsttödtung involvirt. Ist denn nicht jede Selbsttödtung, herbeigeführt durch Gift oder Waffen, eine ״verursachte“? Ja, streng genommen wird sogar der Tod in den Wellen oder in den Flammen von dieser Bezeichnung nicht auszuschliessen sein, und liegt doch in dem ״Verursachen“ ' das moralisch Verwerfliche. I | Ich will zur Ulustrirung einen Fall anführen, der! sich vor einigen Tagen in einer ungarischen Stadt! ereignet hat. Ein Officier will sich das Leben nehmen und führt seinen Vorsatz in origineller Weise aas. Er ruft, einen Soldaten in sein Zimmer und commandirt ein Gewehr zu nehmen, es schussbereit auf ihn zu richten — und commandirf: Feuer. Der Soldat, keine Ahnung davon habend, dass die Waffe geladen und i nichts Arges vermuthend, gehorcht dem Gommando, j und der Offizier stürzt tödtlich getroffen zu Boden.; Hat der Offizier etwas Anderes gethan, als seinen Tod | ״verursacht“, und ist er darum kein Selbstmörder?! Allerdings lässt sich ein Unterschied machen zwischen ״Mitwirken“, ״Fördern“ eto. und ״Verursachen“; jenes gehört in eine andere Kategorie und sondert sich von diesem ab. *) Wahrscheinlich hat der terminus נרמא, auf den verwiesen wird, bei der Statuirung des ״Ver- Ursachen»“ vorgeschwebt. **) Die herangezogene Vergleichung mit R. Chanina b. Tradion ist keineswegs zutreffend, da es für die höchsten Ideen und Ideale des Lebens ein Gebot giebt, das Leben nioht zu achten, (ובכל נפשך :אפילו הוא נוטל את נפשך Siffi, Deut. 6,4). Meine Ansicht über die talmudisohe Erzählung wie zur Erledigung der behandelten Frage fasse ioh so zusammen. Die Erzählung führt eine Stadt vor, die mit einer Reihe von Gnadengeschenken — die Stadt ist der Sitz der gewinnreichsten Färbereien in תכלת (vielleicht Purpur), sie hat kein Eroberer jemals bezwungen, und ist mit dem besonderen Gnadenbeweis ausgestattet, dass der Tod in ihr keine Macht hat. Dieses Gnadengeschenk, welches dem Naturgesetz zuwiderläuft und dadurch Unheil in sioh birgt, trägt aber auch durch Gottes Rathscbluss das remedium in sich, indem es gestattet ist, sobald sich die verhängnissvollen Folgen einstellen, sich von demselben zu befreien: durch das Verlassen des Stadtgebiets, das jener unvergleichlichen Auszeichnung durch Gott theilhaftig geworden. Von einem religiösen Hintergruud betrachtet, verflüchtigt sich die Schwierigkeit; *) Aus Choschen-Hischpat § 386 lässt sich wohl das Gegentheil des in der Anm. 2 Angenommenen entnehmen, denn ein zweifellos in sicherer Wirkung verursachter Schaden muss ersetzt werden. Die bei Isserls autgezählten Fälle (§ 3) besitzen dieses Kriterium nicht. **) Die Worte: דברים של טעם (Aboda Sora 18a) können doch nur besagen: augenfällig einleuchtende Gründe (מ| השמים המליכוה •), denen sich מן השמים ירחמו gegenüberstellt.