Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 50. (9.12.1887)
- Date
- 1887-12-09
- Page
- Seite 200 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/6492408-5990847-5991243--1332-5368543- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Abgrand, der später Kot ah nebst seinem Reichthum verschlang, and zwar .so verschlang, dass von dem einstigen Glücke des Jädenthums in dem guten Polen keine Spur übrig geblieben war ... Unter Mieczyslaw IV. wurde in Polen das Christenthum eingeführt. Die Päpste hatten den Christen das Wuchergeschäft verboten; die Pans und sogar die fromme Geistlichkeit brauchten Geld, viel Geld in ihrem zügellosen Leben, und die Juden nahmen die Gelegenheit wahr, um eines leichten, einträglichen Erwerbuzweiges sich zu bemächtigen. Unter Mieczyslaw dem Alten versuchten katholische Geistliche und die Pans, der lästigen Gläubiger nach ״berühmten Mustern“ sich zu entledigen, nämlich die Juden zu berauben und aus dem Lande zu jagen; allein der Fürst beschützte sie. Ja er gab ihnen die Münze in Pacht und die Pächter liesseu Münzen mit hebräischen Inschriften prägen. Nach dem Sturze dieses Fürsten (1179) und der Thronbesteigungseines Bruders,K as i mir des Gerechten, trat für die Juden eine noch glücklichere Epoche ein, und auch unter dem Nachfolger dieses Fürsten, Heinrich dem Bärtigen, lebten sie in Glück und Wohlstand; allein als auf diesen Regenten B o I e 8- | lav V, der ״Unschuldige“, gefolgt war, begann schon | dieses Glück zu schwanken. Denn dieser ״unschuldige“ Fürst, richtiger: dieser feige, unfähige Regent, dieser eifrige Protektor des Katholicismue und fanatische Verfolger aller übrigen Bekenntnisse schwächte, ruinirte Polen im Laufe seiner zweiundfünfzigjähri י en Regierung. Er überschwemmte das Land mit dem deutschen Element, das einen unversöhnlichen Judenhass aus Deutschland nach Polen mitbrachte. Und um das Missgeschick der Juden noch zu erhöhen, erfolgte im Jahre 1240 die Niederlassung der Mongolen in Polen unter Führung Batty-Khan’s, die das Laad verwüsteten, ohne von dem geschwächten Polen einen ernstlichen Widerstand zu erfahren. Die reiche Judenheit litt dabei am meisten. Und kaum von derVerfolgung Seitens der Mongolen erholt, kam über sie schon ein neues Leid — katholische Horden, ihre Pfaffen an der Spitze, unternahmen einen regelrechten Kreuzzug gegen die Juden. Alle jene verlogenen Beschuldigungen, die man in andern katholischen Ländern gegen sie anführte, wurden auch hier angewendet. Und die Unwissenheit, der Aberglaube und der Fanatismus des Volkes und selbst der Geistlichkeit waren so gross, dass sie oft selbst daran glaubten, was Bosheit und Verleumdung ausgeheckt. Da wurde ein Jude der Ermordung ein^g^Christenknaben beschuldigt. Man folterte den Delinquenten so lange, bis er ein nie begangenes Verbrechen ״eingestand“, worauf er auf einem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Vou diesem gottgefälligen Schauspiele berauscht, verlangten die weisen Priester des Herrn, dass mit dem Juden auch dessen — Schatten verbrannt werde, denn es sei ja möglich, dass nicht der Jude, sondern — der Teufel, — das Aussehen eines Juden annehmend, den Scheiterhaufen bestiegen, während der ״Mörder“ in seinen eigenen Schatten sich verwand e 11 und unversehrt davongekommen . . . Solche Absurditäten, von der frommen Geistlichkeit vorgebracht, ohne Hohn und Spott zu erregen, zeugen nicht nur von einer grenzenlosen Unwissenheit, sondern geradezu von Idiotismus . . . In der Person des Herzogs von Kalisoh, Boieslav IV. erstand den Juden ein neuer Retter. Aus allen Landen waren Jaden nach Polen gekommen, so dass sie in manchen Städten ‘/,4, in einigen sogar '/» der Gesammtbevölkerang ausmachten. Man musste nun nothwendigerweise das Verhältniss der Juden zu der Regierung einerseits und zu der übrigen Einwohnerschaft andererseits regeln. Boleslav IV. hatte darum im Jahre 1264 eine Charte zu Gunsten der Juden ausgefertigt, wie man sie in Polen bis dahin nicht gekannt, denn sie schützte die Juden vor gewaltthätigen Angriffen auf ihre Person und jhr Vermögen, vor Beschimpfung und Schändung ihrer Todten, festete ihre Handelsrechte, verbot bei Todesstrafe die Beschuldigung der Juden des Gebrauches von Christenblut sowie jede Zwangsmassregel zur Bekehrung der Juden zum Christenthum. Diese Charte gestattete ihnen, das Geld auf Wucher zu geben und alles Bewegliche, mit Ausnahme von kirchlichen, feuchten oder blutigen Gegenständen, als Unterpfand za nehmen; sie schützte die Synagoge, wie die jüdischen Heiligthümer im Allgemeinen vor Verhönung und verlieh dem jüdischen Eide wie demCherem (syuag. Anathema) gesetzliche Kraft. — Dies Alles war ja sehr löblich und human von dem Fürsten, allein er ging in der "Wahrnehmung der jüdischeu Interessen etwas zu weit. Schon die Sanktionirung des Wuchers war für die «rüden ein Gesetz des Verderbens, ein Gesetz, das vielfach schon in andern Ländern mit Huuderttausenden von Leben, mit ganzen Strömen unschuldigen Blutes bezahlt wurde. Aber nooh weit verderblicher war für die Juden der Passus, der ihnen gestattete, in bürgerliehen und religiösen Dingen vor einem rabbinischen «!der Gemeindegericht abgeurtheilt zu werden. Denn diese selbstständige Jurisdiktion, diese Unabhängigkeit von den Landesgesetzen eröffnete dem herrsohsüchtigen Beth-din (rabbin. Gerich‘) ein weites Feld zur moralisehen Knechtung der jüdischen Massen. Es glebt eben keinen schlimmem Despoten, als einen mit einer gewissen Macht ausgerüsteten Sklaven . . . _ (Schluss tolgt.) Zur Chronologie. Von L. Cohen, Lehrer in Rees a. Rhein. (Fortsetzung aus No 49.) S. 174 No. 9: Die Frau des R. Joseph Kohen (Verfasser des שארית יוסף) starb am Sonntag, 4. Tebet 5335. — Das Jahr hat die Formel הכ״ז, daher der 4. Tebet am Freitag; übrigens ist derselbe am Sonntag unmögl ic h. Jbid. R. Tanchum b. Joseph Kohen starb am Mittwoch, 27. Schewat 5375. — Das Jahr hat die Formel הש״נ, daher der 27. Schewat am Dienstag. S. 178 No. 23: R. Jom tob Heller starb am 26. Elul 5414. — Dieses Datum entspricht dem 8. September 1654. Zunz’ ״Monatstage“ hat den 23. April, entsprechend dem 6. Jjar; Dr. Brüll’s ״ Monatsblätter“ den 9. August (26. Ab.) Ein neuerer Schriftsteiler hat nach der Grabsohrift den 26. Elul und nach den ״Monatsblättern“ den 9. August. Hiernach variiren auch die Wochentage zwischen Dienstag, Donnerstag und Sonntag. Könnte einer der gelehrten Leser aus zuverlässiger Quelle den Wochentag, der in der Grabsohrift leider fehlt, aagebeu? Bis dahin muss natürlich das Datum der Grabsohrift und der ihr entsprechende Wochentag (Dienstag) uiassgebend bleiben. S. 180 No. 29. R Aron Samuel Kaidanower starb Freitag, den 19. Tamus 5463. — Dieses Jahr hat die Formel זח״ א, daher der 19. Tamus am Dien 8tag; übrigens ist derselbe am Freitag auch unmeg* lieh. Der hier beregte Lapsus ist eiu unverzeihlicher Fehler des Verfassers der Grabschrift, der auoh duroh einen etwaigen Irrthum des Copisteu nicht entschuldigt werden kann, da dasselbe Datum 2 mal genau übereinstimmend angegeben ist und zwar 1״ ביום ואו י״ט תמוז תל״ו לם״ק und 2.יום ששי י״מ המוז תל׳יו שנים, Stände hier statt des ואו plene nur der einfache Buchstabe .״ו so könnte angenommen werden״