Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 39. (23.9.1887)
- Date
- 1887-09-23
- Page
- Seite 153 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— r53 — sanft behandelt. Das verdross den Lehrer, der ihm die Anfangsgründe beigebracht and ihn liebgewonnen hatte. Eines Tages erschien er, ein Retter in der Noth, in dem Cheder seines hohem Kollegen and ohne ein Wort zu sprechen, schritt er aai den kleinen Grätz za, nahm ihn aaf seinen Arm and entführte ihn seinem bösen Zuchtmeister. Welch eine gediegene Kraft musste in der jungen Seele wohnen, welch eiserner Fleiss und welch ernster Wille, wenn Grätz unter solchen Zuständen sich dennoch fortentwickelte und an Wissen waohs! Die Jetztlebenden, die aaf febahnten Wegen vorwärtssohreiten, haben keine .hnung von deu ungeheueren Schwierigkeiten, welche sich dem Bildungsstreben unserer Altmeister entgegenthürmten, wie diese gewissermassen durch einen Ur* wald sich selbst den Weg schaffen mussten. Als Grätz eben ins Jünglingsalter getreten war, merkte er, dass er in seiner engeren Heimath, in der Provinz Posen, das Ziel seiner Sehnsucht, sich wissenschaftlich fortzubilden, nicht erreichen könne. An wen sollte er sich wenden? Damals machte Samson Raphael Hirsch zuerst von sich reden und erweckte als der Anwalt des konservativen Judenthums, . das bisher in der Litteratur mundtot gewesen und allen Angriffen von gegnerischer Seite wehrlos gegenübergestanden, Theilnahme in weiten Kreisen des Judenthums. Religiöse jüdische Jünglinge, die auf weltliche Wissenschaft nicht verzichten wollten, begeisterten sich für ihn, und das ist, 80 unverständlich es uns vielleicht heute erscheint, für die damalige Zeit ganz gut zu begreifen. Die alten Rabbiner, ein Gegenstand der Verehrung für die Alten wegen ihrer Frömmigkeit, ihrer Talmudkunde, ihrer Bedürfnisslosigkeit und ihrer werkthätigen Liebe, konnten dennoch das heranwachsende Geschlecht nicht fesseln; die Jugend konnte es nicht begreifen, dass Rabbiner, die doch ein langes Leben der jüdischen Wissenschaft sich gewidmet hatten, die heilige Schrift nicht ver- Standen, ja kaum richtig hebräisch lesen konnten; sie konnte nicht verehren, wo fort und fort eine geradezu kindische Unkenntniss des weltlichen Wissens und des praktischen Lebens die lächerlichsten und sonderbarsten Aeusserungen hervorrief. Ist auch jener Rabbi von Zerkow, wie er in der Ansohaung der Nachwelt fortlebt und wie wir ihn oben gezeichnet haben, vielleicht etwas Karrikatur, so weiss doch Jeder, der mit diesen Rabbinern alten Schlages verkehrt hat, eine ganze Reihe von Anekdoten, die die gar wunderliche Unbeholfenheit derselben illustrieren. Natürlich passt diese Schilderung nicht auf Alle, es gab re-pectable Ausnahmen genug auch unter diesen Alten, aber gerade diese Bessern galten fast 1 für versteckte Ketzer und hatten manche Anfechtungen zu erdulden. Die Mehrzahl verstand weder Deutsch noch Hebräisch, sprach ein ganz unmögliches Kauderwelsch, studirte den Talmud, ohne natürlich beim Mangel jeder wissenschaftlichen Schulung in seine Tiefen, in sein Wesen einzudringen, bot dem Spotte der Aufgeklärten tausend ]flössen und versöhnte nur durch eine wirklich ungeheuchelte Frömmigkeit uud Nächstenliebe. Hier konnte ein Grätz seine Ideale nicht finden. Aber auch die Matadore der Aufklärung, die neuen Prediger, konnten ihn nicht verlooken; man tadelte sie in vielen altjüdisoben Gemeinden mit den härtesten, schimpflichsten, schroffsten Worten; diejenigen Gemeindeglieder, die sich auf diese ״ Stürmer als auf die Herolde des neuen Judenthums v beriefen, waren nicht geeignet, Vertrauen einzuflössen; es waren Mensohen, die zuna Theil offen, meistens aber versteokt, die alten jüdischen Satzungen übertraten und selbst wenn sie reich und einflussreich waren, keine Achtung genossen. Der Anhang kompromittirte die Führer. Die alten Rabbiner hatten bei der Jugend ihr Ansehen verloren, die neumodischen hatten ausser in ihren engen Kreisen noch keines gewonnen. Rippner. (Schluss folgt.) Kaiser Rudolfs Confirmatio zum Bau einer Judenschul in Hanau. Wir Rudolff der Ander von Gottes gnaden, Erwählter Römischer Kaiser, za allen zeitten, Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hangern, Behaim, Dalmatien, Croatien vndSclävonien etc.König,Ertzherzog zu Oesterreich, Herz g zu Burgandi, zu Brabant, zu Steyr, au Kärnten, znCrain,zuLnxsemburg, zuWürttemberg,ObervndNider-Schlesien,Fürst zu Schwaben, Marggraiven des Heiligen Römischen Reichs, zu Burgaw, zu Märhen, Obervnd Niderlaussnitz, Gefürster Graue, zu Habsbürg, zu Tvrol, zu Pfirdt, zu Kyburg vnd za Görtz, Landtgrawe in Eisass, Herr auf der Windisohen Marek, zu Portenaw vnd zu Salins etc. Bekennen hiemit öffentlich, vnd thuen khundt allermeniglich, das vnns die gemaine Jüdischafft zu Hannaw, AUeruuderthenigist zu erkennen geben, wessmassen Sy mit bewilligang Ihrer Herrsohafft, des Wolgebornen vnsers vnd des Reichs lieben getreuen Philips Ludwigen Grauen zu | Hanaw, vnd Herrn zu Müntzenberg, vnsers Raths, { aine Schuel daselbst von Neuem erpauet, vnd vnns, damit Sy so vil ruehiger vnd sicherer angeregte Sohuel gebrauchen möohten, gehorsamist angerueffen vnd gebetten, das wir als Regierender Römischer Kaiser Ihnen solche zu Confirmiren vnd zu bestätten gnädiglich geruehten. Des haben wir angesehen selche Ihre diemuettige gehorsambste bitt, auob dass ohne diess vnter vnserm als Regierenden Römischen Kaisers Schutz vnd Versprach die Juden sich bisshero, wie noch im Heiligen Reich vffhalten. Vnd darumb mit wolbedachtem, muet, guetem Rath vnd rechter wissen obgemelter Jüdischafit die newerbauete Sohuel zu Hanaw, Confirmirt vnd bestettigt, Confirmirn vnd bestetten die hiemit von Römischer Kaiserlicher Machtvollkommenbait, wissentlich in orafft diss Brieffs, was wir von billichait vnd rechtswegen daran zu Confirmim vnd zu bestäten haben, sollen vnd können Vnd mainen, setzen vnd wollen, das Sy sich obgemelter! Schneien ruehig gebrauchen, solche Inhaben vnd geniessen mügen, von allermeniglich vnuerhindert. Doch vnns vnd dem Reich vnd sonst meniglieh, an seinen; Recht vnd gerechtigkaiten vnuergriffen vnd vnschedlieh Und gebieten darauf allen vnd yeden Churfürsten, Fürsten, Geistlichen vnd Weltlichen, Prälaten, Grauen, Freyen, Herrn Rittern, Knechten, Laudtvögten, Haubtleuten, Vitzdomben, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amptleuten, Sohultheissen, Bürgermaistern, Richtern, Rathen, Borgern, Gemeinden, vnd sonst allen andern vnsern vnd des Reichs vnderthanen vnd getreuen, was würden, Standts oder Wesens die sein, ernstlich vnd vestigelich mit diesem Brief!. Vnd wollen, das Sy obgenante Jüdischait zu Hanaw, an rahigeliohem Gebrauoh der 1 newerpauten Schuelen, vnd diser vnserer Kaiserlichen i Confirmation vnd bestettigung nicht hintern noch! irren, sondern deren sioh gerueigelich gebrauchen vnd geniesseu, vnd dabey vnturbiert bleiben lassen, vnd hierwider nit thuen, noch das yemandts andern zu thuen gestatten, in kain weis ah* lieb ainem yeden sey, vnsere vnd des Reichs schwäre vngnad vnd Straff. Dazue ain Poen, benentlichen viervndzwantzig Marokh Löttigs Goldes zu uermeiden, die ain yeder so offt Er fräevenlioh hierwider thäte, vnnshalb, in