Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 35. (26.8.1887)
- Date
- 1887-08-26
- Page
- Seite 136 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/6492408-5990847-5991226--1258-5368482- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
— 136 — machen (Num. 284 Strassburger Ausgabe 1533) ist die Taufe. Pauli erzählt (Hist. 555), wie dieses Universalmitteld einmal bei einem kranken Judenmädchen angewandt wurde, dem der Priester versprach: ״ das sie gesunt würd, wan sie sich taufen liess.“ Sie wurde gesund. Aber sie klagte dem Priester, dass sie nun nicht mehr wie früher ״ein hübsches kneblin“ vor Augen habe. Worauf ihr der Priester die trostreiche Erklärung giebt: ״wie unser glauben nit stünd in sehen, aber in dem glauben, und wie got deu ungläubigen etwan ein gesicht gebe, das er sie zu dem glauben züg, und wan sie glaubten, so entzüg er inen sölich gesicht, das sie verdienten.“ Es ist schade, dass Pauli bei dieser Gelegenheit nicht äugefuhrt hat, welches ״Gesicht“ ihm stets vorgesehwebt, vielleicht kam es in Gestalt fetter Pfründen, die ihu zu seinem Uebertritt und zum ״Glauben“ lockten. Nach dem Mitgetheilten ist Johaunes Pauli einer von der Art der ״falschen Proselyten“ (wie Prof. Delitzsch diese — sehr gemeine Species nennt) er, der in selbstsüchtiger Liebe zu seinem neuen Glauben vergessen, was dieser und er selbst der Mutterreligion zu verdanken hat und in streberhafter Ergebenheit zu der massgebenden judenfeindlichen Behörde seinen früheren Glaubensgenossen zum boshaften Ankläger wird, so dass er wieder einen Beleg giebt für das, leider Gottes alterprobte pessimistisch gedeutete Prophetenwort: מהרסיך ומחריביך ממך יצאו. Zur Geschichte der Juden in Andernach. (Schluss.) Einige Jahre nachher beantragte der Rath die Ausweisung aller Juden, und Kurfürst Ernst von Baiern ertheilte am 1. Oktober 159(3 der Stadt das Privilegium, nach welchem fürder keine Juden mehr in Andernach, weder in adeligen, noch bürgerlichen Häusern wohnen sollen. In der auf dem Schloss Arnsberg ausgestellten Urkunde heisst es ausdrücklich: ״Wir wollen sie aus sondern Gnaden mit Vergleitung der Judeu in berührter Stadt, damit sie dann vor langen undenklichen Jahren von weiland Unsern Vorfahren Löblicher Gedächtniss wenig beschweret worden, erlassen, auoh Abschaffung deren allbereits darinnen gegenwärtigen mit Ernst befehlen.“ Dieses Privilegium wurde erst am 19. März 1597 in Gegenwart des Amtmannes Georg von der Leyen, des Schultheissen Dr. Haus Adam Merls und des Zöllners Joh. Herzigli sämmtlichen Juden vorgelesen und denselben befohlen , innerhalb dreier Monate die Stadt zu räumen. Darauf stellte Jude Davidt im Namen der übrigen vor, ״die Juden gewosten sich nicht, dass der Rath sie bei dieser gefährlicher Zeit, da sie auch so viel kinder haben und auf dem Lande unsicher zu wohnen sei, austreiben solt, angesehen sie alhie kein Practik, uffruer, meuterei oder verretterei geübet, sondern sich alzeit gehorsamblich verhalten. Zu deme habe Ire ohurf. Gnaden noch jüngst im Februar 1597 ihr glaidt bestettiget und sie dabei handzuhaben gnedigst zugesagt.“ ״Dieweil aber“, so heisst es weiter in dem über die Ausweisung handelnden Protokoll, ״die Juden sich jederzeit trutzig erzeigt, Jude Meyer sich auch vernehmen lassen, er frage nicht nach Amptmann, Bürgermeister und Rath, auch jährliohs nichts an holz oder anders hat geben wollen, wie auch die Juden sämtlich, insonderheit Seckler, wider ir glaidt wucher von deu Bürgern gefordert, dahero der Rath verursacht worden, die Ausschaffung von Irer Churf. Gnaden zu erbitten und lasse es der Rath bei dem erhaltenen Privilegio bewenden, deme sich die Juden gemess zu verhalten wissen werden.“ Es war auch den Juden befohlen, ״ihren aufgehobenen Wein aus der Stadt zu schaffen und nioht hinder die bürger in keller zu legen.“ In Folge dessen weigerten sich die Juden, von den Bürgern Wein zur Bezahlung anzunehmen. Als nun letztere sich beim Rath hierüber beschwerten, willigte derselbe ״um der Bürger willen“ ein, dass die Juden ihren Wein in der Stadt aufheben und liegen lassen dürften, ohne aber fremden Wein einzuführen. Zur Zeit des dreissigjährigen Krieges hatten sich wegen der drohenden Gefahren wieder einige Juden in Andernach niedergelassen. Am LI. März 1932 forderten die Achter Namens der Bürgerschaft die Austreibung des Juden Hirtz, weil zu befürchten sei, dass derselbe vom Gesinde gestohlene Sachen ankaufe und weil die Metzger durch ihn in ihrem Gewerbe beschädigt würden. Der Rath jedoch antwortete: ״Zur Erhaltung der Stadtprivilegien würJen wir zwar die Abschaffung der Juden gerne sehen, halten es jedooh nicht für rathsam, den Bogen zu hart zu spannen und den Hirtz, der in Ihrer Kurfürstlicher Durchlaucht Schutz und Schirm stehe, bei dieser gefährlichen Kriegszeit zu vertreiben, zumal derselbe vom Kurfürsten die Erlaubniss, hier zu bleiben, leicht erlangen möchte. Wohl hätten die Metzger gegen den Juden geklagt, aber bisher noch nichts Thatsächliches erwiesen; weshalb man sich des Juden halber behutsam zu verhalten habe.“ — In den folgenden Jahren erneuerten die Achter wiederholt ihre Klagen, dass der Jude Hirtz zum Schaden der Bürger Gestohlenes (Diebstell) annehme. ״Wir vermeinen“, so lautet ihre Erklärung, ״dass Judd und Jüddin abgeschafft werden und finden des Ungeseiffers kein endt zu sein.“ Nun beschloss der Rath am 3. September 1(337, die Juden sofort durch die Stadtdiener auszuweisen und die Resolusion durch Glockengeläute zu publiziren. Der Beschluss wurde jedoch nicht ausgeführt, denn als am 10. September die Achter , anfragten, ob die Juden abzureisen willig seien, erwiderte der Rath, er habe denselben vergönnt, in Kammern und Kellern zu mietheu und das Ihrige zu verwahren, doch sollten sie weder Feuer noch Flamme haben. Ein Rathsbeschluss vom 15. Oktober 1637 lautet dahin, ״dass die Jüdin Freuch (Veronika) ad tempus geduldet werden solle und Jude Isaak gegen Leistung gebührender Accis seine Saohen hier in Sicherheit bringen dürfe, ohne aber in kontinuirlioher Haushaltung zu verbleiben oder Platz zu gewinnen, alles zur Erhaltung des Stadtrechtes und zu des Rathes gefälliger Revokatiou.“ Um die Mitte des 17. Jahrhunderts, als ein Jude, mit Nimm Dmiel, in Andernach Wohnung genommea, waudte sich der Magistrat an den Kurfürsten Maximilian Heinrich mit dem Ersuchen, die Stadt bei ihrem von Alters hergebrachten Privilegium, keine Juden häuslich auf zunehmen, schützen zu wollen. Die vom 22. Februar 1655 datirte Antwort erhielt die Bestimmung, dass der Jude in den nächsten drei Mouaten von Andernach fortziehen und sich anders wohin verfügen sollte. Weil Daniel dem Befehle nicht nachhkam, gebot der Kurfürst auf Antrag des Rathes demselben am 11. Mai 1656 abermals, sich mit seinem Hausgesiud ohne fernere Widerrede innerhalb 14 Tage und zwar bei Vermeidung willkürlicher Strafen aus der Stadt hinwegzubegeben. Seit dieser Zeit hielten sich die Juden von Andernach fern bis zum Jahre 1860, wo der Kaufmann Herr Simon Gottsohalk in unsere Stadt übersiedelte. Versuche der Juden, sich hier niederzulassen, gelangen ihnen nicht. Anno 1678 7. Juli, heisst es iu den Rathsprotokollen, ״ist auf Anhalten Ihro Dohl. der türstinuen zu St. Gohart von einem Juden gesagtem Jud die bewohnung hiesiger Statt ganz und zumahl abschlagen worden.