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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1887-07-29 · N° 31. (29.7.1887) · p. Seite 120

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
16 (1887)
Issue
N° 31. (29.7.1887)
Date
1887-07-29
Page
Seite 120 (sequence 2)
Language
German
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120 — All diese Millionen müssten nach der Theorie des Rassenschwindels schon deshalb ideal gesinnt sein, weil sie das ▼on Semiten gelehrte Christenthum bekennend die zu überwindende, weil garstige Rasse dieser Semiten toleriren, nicht insoweit, als dieses Christenthum sie idealisirt! Ja, wie ideal gesinnt, wie gnädig waren doch selbst die rohesten Massen unter den Heiden der alten und der spätem Zeiten, indem sie das von Semiten gelehrte Cliristenthum annahmen und 80 deren Rasse duldeten! Merkwürdig, die Rasse, die den höchsten Schmuck aller Bildung, die Religion, der Menschen weit zu geben fähig war, muss überwunden werden! Though this be madness, yet there is method in it. Wir begreifen immer mehr des Herrn Professors Geringschätzung Christi. Weniger Methode liegt in der vorgeblichen Besorgniss des Herrn L. (S. ICO), er möchte durch den Angriff auf die ihm missliebigen Juden auch den wirklieh zu Deutschen gewordenen Juden wehe thun. Also doch! Also doch auch Juden, die wirklich zu Deutschen geworden! Warum will denn aber der Herr Professor sein letztes Wort an ״die“ Juden richten? Doch wir vergessen, dass diese Willensäusserung S. 159, der Ausdruck jener Besorgniss S. 100 steht; welche Art von Gefühlen und Gedanken liegt nicht in dem dreidutzendzeiligen Zwischenraum; wer sollte auch, nachdem er solche 30 Linien geschrieben, noch wissen, was er vorher gewollt! Noch weniger kann Herr L. wissen, was er S. 140 tadelnd bemerkt: dass nämlich Zuuz’ Gottesd. Vorträge nur mit dem Kopfe, nicht mit dem Herzen national (d. h. jüdisch-national) seien. Also S. 140 ist dem Herrn Professor der nicht mit dem Herzen jüdisch-national schreibende Jude eine persona iugrata, S. 100 der wirklich deutsch-national gewordene Jude eine persona grata. Die böse Welt nennt solches Verhalten chamäleontisch; ist es aber etwas anderes als Versatilität, als feine Gewandtheit, als die Weise des ״wiedergeboreneu Deutschen“, des ״toleranten Deutschen“ (das.)? Ja, ist es etwas Anderes als חכמה״, insofern sie auf ethischem Gebiete sieh äussert“ (S. 101)? (Schluss tolgt.,1 Das Andernacher Judenbad. (Schluss,) Dieser in mancher Hinsicht merkwürdige Schiedsspruch zeigt, in welchem Grade die Juden in Andernach des Schutzes des Kölner Erzbischofes sich erfreuten und dass sie im Genüsse von Freiheiten waren, die man ihnen anderwärts zu damaliger Zeit vielfach entzogen hatte. Wie bedeutend ihre Gemeinde hierselbst gewesen ist, bezeugen ausser der Synagoge der Judenkirchhof au der sog. Beim*), die Judengasse**), der Judenthurm zwischen dem Schaf- und Kirchthor, endlich der Judeuberg und Judenbüchel. Zu den Juden nahm die Stadt gerne ihre Zuflucht, wenn es ihr an baarem Gelde gebrach. Das beweisen die zahlreichen von den Rittern, Schoflen, dem Rath und der Bürgerschaft den Andernachern Juden Leyfmaun (1300), Samuel (1305), Jakob von Guylghe (Jülich) (1305), Anselm (1305), Vivus oder Vyvis von Broele (13831, Suyskind (1383), Gumprecht (1388), Vyvelin Simons von Euskirchen Sohn (1389), Lemmelin (1398), Salomon (139»), Jacob von Düren (1104), Caleman *1 Hcun 011er Bcuuda (ahd. biunda) bezeichnet ein eingehegles •.mmdstuck. **! Der Kathsordining vom Jahre 1591 zufolge lag die Judengus.se, wohin die Juden aus dem vicus inercatorum oder der Kramgasse sich verzogen hatten, nahe beim Burgthor zwischen .Schreibers- und Morssgasse und ist vielleicht die jetzige Nonnengaase von Rodinberg (1405), Hetgin und Frau Dultze (1428), Ssligman (1441) u. A. ausgestellten Schuldversohreibungen über mehr oder minder bedeutende Summen. Iu Vorstehendem glauben wir die Gründe, welche nach der Meinung Dr. Brauns der Bezeichnung unseres Gebäudes als eines Judenbades widerstreiten, zur Genüge widerlegt zu haben. Daraus folgt freilich noch nicht, dass dasselbe wirklich ein Judenbad gewesen ist, sondern nur, dass es ein solches gewesen sein kann. Vergegenwärtigen wir uns nun aber zunächst die Verpflichtung der Juden, abgesondert von den Christen*) in fliessendem Wasser zu baden, ferner die Lage des Gebäudes in unmittelbarer Nähe der Judenschule oder Synagoge, sodann die Aehn .chkeit desselben mit den Judenbädem in Frankfurt und Friedberg und endlich den Umstand, dass dasselbe bereits 1407 unter dem Namen Judenbad bekannt war und 1481 als Hofstättchen bezeichnet wurde, ״welches vormals gewest eyn Juodenbat“: so scheint uns die Annahme, das in Frage stehende Gebäude sei in der That, was der Name besagt, ein Judenbad gewesen, wohlbegründet und gerechtfertigt zu sein. Wenn Professor Braun gegen Schluss seiner Abhandlung seinerseits die Behauptung aufstellt, das ״Judenbad“ sei ursprünglich und von Anfang au ein Verliess, ein unterirdisches Gefängniss gewesen, so hat er für seine Erklärung nur Phantasie- und Wahrscheinlichkeitsgründe, welche jeder geschichtiicheu Grundlage entbehren. Es mag ja sein, dass es im Mittelalter dergleichen unterirdische Kerker gab und dass das 1885 beim Abbruche des Miuoriteu-Klosters zu Köln entdeckte : Gebäude eia solches Gefängniss iu Wirklichkeit war. Darf mau denn aus solchen Thatsachen sofort die Folgerung ziehen: also war das Andernacher Judenbad niemals ein Judenbad, sondern ebenfalls ein Gefängaiss und nichts als ein Gefängniss?! ״Lassen wir,“ so schreibt Braun Seite 8, ״der Phantasie einen Augenblick freien Spielraum, denken wir ans das vorhandelte Donkmal nicht als ursprüngliches Ganzes, sondern als den übriggebliebeuea Theil eines grossem , Ganzen, als den untern Theil eines Ratlihausthurmes, auf welchem der städtische Wächter wohnte, von welchem er bei Nacht über Schloss und Stadt wacheu, 1 die Ankunft von Freund und Feind, von Feuersbrunst j und Wassersnoth verkünden musste, auf welchem er der Stadt durch sein Horn bei Tage die Stuude aaszurtifen und ähnliche Zeichen zu geben hatte, daun verschwindet die Schwierigkeit und das Ei des Kolumbus steht.“ Wahrlich, eia schönes Spiel der Pliautasie! Das Ei des Kolumbus steht, um im nächsten Augenblick umzufallen und zu zerschellen! Die Schwierigkeit verschwindet und sofort erhebt sie sich wieder! Lag das Judenbad zwischen der Jadeuschule und dem Grasplatze des Rathhauses, wie ist es da denkbar, dass es der uutere Theil des Rathhaustburmes war, eines Tliurmes, vou dem auch nicht die geringste Meldung geschieht und nicht die kleinste Spur aufzufiudeu ist? Wie ist es zu erklären, das ״dieser zum Rathhause gehörende Theil“ im Jahre 1407 sich im Privatbesitze eiues Wilh v. Cleberg befindet und die Stadt geuöthigt ist, denselben 1481 von den Erben j des Cleberg zu kaufen? Dafür möchte selbst Professor; Braun schwerlich eine befriedigende Erklärung ge-! fuudeu , haben. Erst, nachdem das ״Hofstättchen“ | Eigenthum der Stadt geworden, also erst nach 1481, ist dasselbe zum Gefängniss eingerichtet und als solches benutzt worden. So wurde zum Beispiel am 15. April 1585 Schuster Eberhard Winnenmacher, ״weil *) Der Titel Uber Joeden Comeuschap iu den Clever ^tadt rechten bestimmt u a.: ״Geen Joidt sali oick myt den Christen baden.“

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