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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1887-07-15 · N° 29. (15.7.1887) · p. Seite 113

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
16 (1887)
Issue
N° 29. (15.7.1887)
Date
1887-07-15
Page
Seite 113 (sequence 3)
Language
German
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Das Andernacher Judenbad. (Fortsetzung.) 5. Der letzte und von Professor Braun sichtlich als durchschlagend betrachtete Grund ist die Lage des Gebäudes. ״Das fragliche Gebäude,“ so sohreibt er S. 8, ״befindet sich mitten in der Stadt auf dem Hofe des gegenwärtigen und wahrscheinlich unter dem frühem Rathhause.“ Für den letztem Theil seiner Behauptung beruft er sich S. 9 auf — ״die Meinung der Bürgermeisterei zu Andernach“ und noch dazu S. 11 auf — ״den Bericht des Pfarrers Dr. Rosenbäum im 18. Hefte der Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande“. Gestützt auf diese doppelte, die weltliche und geistliche Autorität, gelangt er dann zu folgendem Schlüsse: ״bis kann somit nicht bezweifelt werden, dass das Judenbad unmittelbar mit dem alten Rathhause verbunden war und einen Theil dieses städtischen Gebäudes bildete.“ Wie verhält es sich nun mit dieser Folgerung? Unsere Antwort lautet: Braun hat sich durch die Berichte seiner Autoritäten irre leiten lassen. Das Judenbad lag nicht unter dem alten Rathhause, war nicht unmittelbar mit demselben verbunden und bildete keinen Theil desselben, sondern es lag, wie noch gegenwärtig, im Hofe des Rathhauses und hatte einen eigenen Eingang von der Kramgasse aus, an welcher, wohlgemerkt! in nächster Nähe ebenfalls die Judensohule oder Synagoge gelegen war. Das geht deutlioh und klar aus einigen im hiesigen Stadtarchiv befindlichen Schriftstücken des 15. Jahrhunderts hervor, deren Inhalt wir im wesentlichen mittheilen. Wilhelm von Cleberg und seine Frau Else vererbpaohten am 5. April 1407 an Johann Hollender und dessen Frau Grete für 14 Mark Jahrzins den Schulhof mit dem Backhaus in der Kramgasse hinter dem Rathhause mit Ausnahme des Judenbades, ״den hoff mit dem Backhuisse genant der Schoilhoff so wie der gelegen is zo Andernach itf׳ der Craemgassen hinder dem Raithuisse usgescheiden dat Judenbat.“ Der genannte Hollender verkaufte am 15. April 1426 der Stadt ״das Backhaus, den Schulhof daran und zwei Hofstätten zwischen der Judensohule und dem an das Rathhaus stossenden Backhause nebst dem Ausgange in die Kramgasse, ausgenommen das Judenbad, welches auch seinen Eingang aus der Kramgasse behalten soll.“ Am 31. Januar 1481 endlich verkaufen die Brüder Philipp und Wilhelm von Cleberg der Stadt ihr Hofstättohen mit allem Zubehör in der Kramgasse, das ehemals ein Judenbad gewesen ist, ״unse heefistetgen, so wie dat gelegen is bynnen Andernach In der Kraemgassen zussohen deme raithuiss grasse, kirfftgen, Zecken und Wilcken van Segen und is vurmails gewest eyn Jueden bat.“ Die Lage des Backhauses und demnach des Schulhofes und des alten Rathhauses lässt sich noch genauer bestimmen, wenn wir zwei spätere Akten des Archivs in Betracht ziehen. Am 20. Juli 1690 verkaufte nämlich die Stadt an Johann Stoll den öden Platz am Rathhause, worauf das bei Verheerung der Stadt durch die Franzosen am 30. April 1689 zugleich mit dem Rathhause zerstörte Backhaus gestanden. Hier baute nun Stoll ein Haus, welches seine Erben am 9. Sept. 1731 dem Bäckermeister Molitor für 550 Reichsthaler überliessen. Naoh dem Kaufkontrakt lag es ״am Eck der Kramgasse und dem Rathhause“ und ist ohne Frage das vom kürzlioh verlebten Rentner Peter Molitor der Stadt geschenkte und nunmehr von Herrn Joseph Weiss bewohnte Haus. Wir werden somit nicht irren, wenn wir annehmen, dass sowohl das um 1411, als auch das um 1690 erneuerte Rathhaus auf den Fundamenten des früheren errichtet ist und denselben Raum ainnimmt. Höchstens hat die Front des früheren etwas zurückgestanden, eine Yermuthung, die man auf den Umstand gründen könnte, dass vor dem Rathhause sich Brodhallen befanden. Im Jahre 1486 nämlioh kaufte der Magistrat vom Kloster Marienstatt zwei Mark Erbzins aus einer Brodhalle auf der ״Hoerstrasse vor dem neuen Rathhause nächst an dessen Thüre naoh der Kramgasse zu,“ welohe Halle der Stadtrath, als er das neue Haus baute, hatte abbreohen lassen. Desgleichen erklärt im Jahre darauf der Bäcker Engel von Aldenkiroh, dass er sioh mit dom Stadtrath wegen Zahlung der drei Weisspfennige Erbzins an die v. Cleeberg aus einer wegen des Baues des neuen Rathhauses abgebrochenen Brodhalle auf der ״ Heerstrasse“ verglichen habe. Auoh vor dem im Autange des 15. Jahrhunderts erneuerten Rathhause befanden sich noch solche Hallen, denn bei der R9form der Bäckerzunft, im Jahre 1545 wurde festgestellt, ״dass die B9cker die broithallenn vur dem Raithauss deglichs mit feilenn kauf Ruokefm uni wissbroit besetzen und uff satzong des Raits feill gebenn.“ Aus den mitgetheilten Akten erhellt also aufs klarste, dass das Judenbad auf dem Schulhofe neben dem Grasplatze des Rathhauses, in unmittelbarer Nähe der Judenschule lag und einen besondern Eingang von der Kramgasse her hatte, wie noch heutzutage. Die Kramgasse wird in Schriftstücken des 13. Jahrhunderts als ״vicus meroatorum“ bezeichnet, als Strasse der Kaufieute, ein Name, der vermuthlioh auf die Handel und Geschäfte treibenden Juden als die Hauptanwohner dieser Stra9se hindeutet. Aus der Lage des Judenbades nicht unter, sondern nahe bei und hinter dem Rathhause braucht man nun natürlich durohaus nicht zu folgern, dass die Juden im Mittelalter die Herren der Stadt hätten sein müssen Wenn Professor Braun diesen Satz selbst besohränkend fortfährt: ״Sie, nämlich die Juden, hätten mindestens eine Stellung in Andernach einnehmen, hätten Freiheiten daselbst besitzen müssen, die ihnen sonst überall im Mittelalter versagt waren,“ so ist auch diese Folgerung übertrieben und unzulässig. Bis zur Zeit der Kreuzzüge galten ja bekanntlich in Deutschland die Juden als unmittelbare Schützlinge des Reiches, so dass jede Beeinträchtigung ihrer Rechte als Vergehen gegen das Reich angesehen wurde. Rüoksichtlioh ihrer innern Angelegenheiten hatten sie die Freiheit einer Corporation; sie konnten sich als Gemeinden constituiren, Gemeinden theilen oder verschmelzen, ohne dass irgend eine Autorität sich einmisohen durfte. Die einzelnen Stände, Fürsten, Ritter und Städte erwarben das Recht, Juden zu halten und zu schützen, oft als besonders werthvolles Lehen. Diese günstige Lage der Juden änderte sich erst, als die Horden Gottsohalks in Trier, Emichos am Main sioh gegen die wehrlosen Juden wandten und der Fanatiker Rudolf in den Rheinlanden zur Verfolgung der Juden als Feinde der christlichen Lehre reizte und solohe Erbitterung hervorrief, dass nur die kräftigsten R9den des herbeigeeilten h. Bernhard von Clairvaux und die Macht König Konrads den Gehorsam und die Ordnung wieder herzustellen vermochten,*) Gleiohwohl wiederholten sioh bald darauf die Verfolgungen allenthalben. Auch in Andernach wüthete man gegen die Juden, zerstörte ihre Häuser und die Synagoge, brach die erzbisohöfiiohe Burg, wohin die Juden sioh gefiüohtet hatten, und trieb dieselben aus der Stadt. *) Fr. v. Baumer, Gesell, der Hohenstaufen I. 419.

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