Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 28. (7.7.1887)
- Date
- 1887-07-07
- Page
- Seite 109 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 109 - Einwendung, der untere Baum sei ursprünglich, tiefer gewesen, wird durch den Augenschein widerlegt. Auch die Lage selbst streitet wider die Annahme eines Judenbades. Das fragliche Gebäude befindet sich mitten in der Stadt, auf dem Hofe des gegenwärtigen und wahrscheinlich unter dem früheren Rathhause. Nun hätten die Juden doch offenbar die Herren der Stadt im Mittelalter sein müssen, wenn es ihnen gestattet gewesen wäre, das Bad für ihre Weiber unmittelbar neben oder gar in dem Rathhause selbst zu errichten; sie hätten mindestens eine Stellung in Andernach einnehmen, hätten Freiheiten daselbst besitzen müssen, die ihnen sonst überall im Mittelalter versagt waren.“ Das sind die Gründe, womit Prof. Braun die Ansicht, unser Gebäude sei ein jüdisches Bad, widerlegt zu haben vermeint, uud wir gehen nunmehr daran, dieselben der Reihe nach einer Prüfung zu unterwerfen. 1. Der erste Grund ist von der abschreckenden Beschaffenheit der tief unter der Erde, unter schauerliehen Gewölben gelegenen Badestätte hergenommen. Nun ist es wahr, düster und unheimlich ist der Ort und es konnte keine Annehmlichkeit sein, in solchem Raume ein Bad zu nehmen. Allein für die Juden war das Baden nicht, wie für die Römer, Sache des Luxus und des Vergnügens; es war vielmehr die Erfüllung einer religiösen, auf ein milderes Klima (?) berechneten Vorschrift, welche sie bewog, an so unheimlicher Stätte sich ins Wasser zu begeben. Das Bad war eine gesetzliche Anordnung, deren strenge Beobachtung tief in das eheliche Leben eingriff. Die Juden mussten ein solches Bad haben, und erwägt man nun, wie die Lokalitäten beschaffen waren, welche man ihnen zu bewohnen gestattete, so ergab es sich von selbst, dass ihnen selten eine Wahl verblieb und sie jede Räumlichkeit, mit welcher eine f dem Gesetze genügende Wassersammlung verbunden war, nehmen mussten, ohne andere Momente berücksichtigen zu dürfen. Die bekannten Judeubäder zu Friedberg in der Wetterau und zu Frankfurt am Main waren übrigens nicht minder tief uud schauerlich, als das zu Andernach. Ersteres, nach der Beschreibuug Dr. C. Dietfenbachs ״ein einfach überwölbter, kellerartiger Raum, geht!KJ Fuss tief in die Erde und die Bodenfläche desselben ist gewöhnlich uugefähr II Fuss hoch mit Quellwasser bedeckt.“ Das Frankfurter wird in einem vom 17. September 1771 datirten Bericht des dortigen Bauamtes ״ein abseheuliches, schreckhaftes, scheussliches Loch von fürchterlieber Tiefe“ genannt.*) ״Dieses abscheuliche Loch“, so berichten die Deputirten des Bauamtes, empfängt seine ganze Beleuchtung durch ein oben an der Decke auf die Strasse gehendes Keller- oder Tag-Loch, welches 2‘/2 Schuh breit und ebenso hoch sein mag, aber ein so geringes Licht verschaffet, dass wir Naohmittags um 3 Uhr an einem hellen Tage ö bis (i Lichter nöthig hatten, um sehen zu können, und dennoch mit den Stöcken beständig vor uns her sondiren mussten, um nicht einen gefährlichen Fehltritt zu thun . . . Die Tiefe dieses schreckhaften Loches, die dicke Finsterniss, welche darin herrschet, die Kälte des Gewölbes und des Wassers, die Einsamkeit der Gegend, die Entfernung von aller Hülfe müssen auch dem kühnsten Juden Entsetzen und Grausen verursachen, zu geschweigen, dass schwache Weibsbilder, welche mehrentheils allein diese Grube besteigen, von Frost und Sohwindel befallen, die schmale und steile Stiege hinab stürzen, entweder in den Ge¬ *) Zur Zeit, als die Quelle schon zugeschüttet worden, war es noch über 8,12 Meter tief. ländern hängen bleiben, oder in das Wasser, wenn es auch, wie jetzo, am niedrigsten, doch 5 Schuhe, also beinahe eine Mannes-Tiefe hat, stürzen und also ohne Rettung elendiglich um das Leben kommen können.“ Fürwahr, da hat Direktor Euler wohl recht, wenn er seine Abhandlung über ״das alte Judenbad in Frankfurt“ mit den Worten sohliesst: ״Wenn in Andernaoh nicht andere überwiegende Umstände gegen die Bezeichnung Judenbad streiten, so liegt wenigstens in der abschreckenden Beschaffenheit des Orts nach den hier gegebenen Schilderungen des ebenso sohauerliohen Frankfurter und Friedberger Judenbads kein Grund, diesem Bauwerke eine andere Bestimmuug zuzuweisen.“ 2. Aber die Unzuträgliohkeit des kalten und dazu noch schmutzigen Wassers für die Gesundheit?! Das Friedberger Judenbad wird nicht selten auch ״das kalte Bad“ genannt, weil das Wasser selbst im hochsten Sommer nie über C1/, Grad Wärme hatte, und vom Frankfurter wird angegeben, dass die Judenfrauen sich in dem obern Theile des Baues entkleideten, dann in ein grosses wollenes Tuch gehüllt bis zur Quelle hinabstiegen uni sich rasch in dieselbe eintauchten, wenn zuvor die begleitende Magd einen Zuber heissen Wassers in die Quelle geschüttet, um das kalte Wasser derselben für einen Augenblick zu erwärmen. Dazu kommt die auch von Braun nicht bezweifelte Thatsache, dass anderwärts, wo keine eigenen Bäder zum Zwecke der Reiniguug erbaut waren, die Juden und Jüdinnen ohne Rücksicht auf die Jahreszeit und die Kälte des Wassers ihrer Pflicht bald in Bächen und Flüssen, bald aber auch in tiefen Löchern o 1er Brunnen im Keller genügten, welche gewiss nicht weniger schwer zu reinigen waren. Derartige Bäder hatten allerdings oft genug Gefahren für die Gesundheit im Gefolge, weshalb denn auch der Rabbiner Cohen auf die Aufforderung der Königliehen Regierung zu Arnsberg im Jahre L831 Vorschläge zur Milderung der unter dem Einflüsse einer heisseren Zone gegebenen Vorschriften und zur Beseitigung dieser Gefahren machte.*1') 3. Was drittens ״den Mangel an Wasser zur Sommerzeit“ betrifft, ״wodurch das Bad nicht selten im Jahre unbrauchbar sein soll“, so kann es sich j hier nur um die Frage handeln, ob die in unserm ן Bade enthaltene Wassersammlung den Vorschriften | des Gesetzes genügte. Nun gehen die rituellen Be-! Stimmungen des allein als massgebend zu betrachtenden Talmud (Traktat Mikwaoth, Jom. 31,1, Jore Deah, Abschnitt 201) dahin, dass das Wasserbehältniss mindestens eine Elle lang, eine Elle breit und! drei Eilen tief sein und wenigstens drei Kubikellen i Quellwasser enthalten musste, damit beim Untertauchen! der ganze Körper uud zwar in stehender Stellung, i auch das Haar, vom Wasser bedeckt würde.***) Wurde die Wassermasse geringer, so war eben das Bad zeitweise für den Zweck der Reinigung unbrauchbar; man musste ein dem Gesetze genügendes Bad in der Nachbarschaft benutzen oder sich bequemen zu warten, bis das Wasser wieder gestiegen war. Höreu wir nun, dass unser Bad bedeutend grösser ist, als eine Quadratelle und dass das Wasser desselben nur selten weniger als zwei Meter tief ist, so erkennen wir, dass dasselbe der Regel nach den gesetzlichen Vorschriften voiiauf genügte. Sank aber das Wasser einmal unter zwei Meter hinab, so war es gestattet, nahezu drei Log oder 1/j Kubikelle geschöpftes Wasser hinzuzugiessen. Sonach war unser Bad nicht, wie Dr. Braun *) H. Cohen, Reinigaugsorduung zum Gebrauche für Israeliteu-Weiber. Büdelheim 1831. **) Eine jüdische Elle betrug etwas über *;, Meter (genau 0,525 M.)