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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1887-07-01 · N° 27. (1.7.1887) · p. Seite 104

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
16 (1887)
Issue
N° 27. (1.7.1887)
Date
1887-07-01
Page
Seite 104 (sequence 2)
Language
German
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— 104 hat noch in neuerery'.Zeit der Coblenzer Bauinspektor J. C. v. Lassaulx mit grosser Zuversicht in folgender Weise ausgesprochen. ״Unter (soll heissen: neben) dem Rathhause wölbt sich das Judenbad, den Reisenden so oft als ein Römerbad vorgeführt. Es ist jedoch nichts als ein ganz gewöhnliches Judenbad, dergleichen sich in allen Städten befinden, wo Juden wohnen, indem die Judenfrauen verpflichtet sind, zuweilen ein Bad zu nehmen und zwar in einem Wasser, welches in das Becken geflossen sein muss und nicht hineingetragen oder gepumpt werden darf. Es ist seit 1596 (?) nicht mehr gebraucht worden, weil damals die Juden aus Andernach vertrieben und nie wieder aulgenommen wurden.“ (Klein, Rheinreise. S. 275.) Zu dieser auch im ״Rheinischen Antiquarius 1U. Abth. 4 Band S. 375“ angeführten Stelle giebt Chr. von Stramberg folgende Note: ״Ein ähnliches (Bad) in Coblenz ist gaDz roh, ein anderes zu Friedberg in der Wetterau dagegen sehr zierlich im Spitzbogenstil ausgeführt. Alle bestehen aus einem Brunnen, um welchen eine Treppe bis zum Wa6ser hinunterfuhrt.“ Auf eine Anfrage in Betreff des Coblenzer Judenbades theilte Herr Medicinalrath Dr. Wegeier dem Schreiber dieses mit: ״Unzweifelhaft hat hier in den ältesten Zeiten der jüdischen Ansiedelung ein Ritualbad bestanden, das aber so unbedeutend, dass seiner nicht erwähnt wurde. Bei der um 1700 gebauten Synagoge wurde im Vorderhause und zwar im Keller ein Bad hergerichtet, das unter französischer Herrschaft sogar einen Faden aus der Metternicher Wasserleitung erhielt. Als aber die Strasse verbreitet wurde, musste das Haus abgerissen werden. Mit ihm fiel das Bad im Jahre 1849 oder 1850 und ein neues ward von der Gemeinde nicht mehr errichtet.“ Das Friedberger Judenbad ist beschrieben von Dr. C. Diefienbach in dem vom hessischen Verein für die Aufnahme mittelalterliche Kunstwerke zu Darm- Stadt dargestellten Denkmälern der deutschen Baukunst, Darmstadt 1856, ferner von Philipp Dieffenbach in seiner ״Geschichte der Stadt und Burg Friedberg in der Wetterau, 1857.“ In seiner Kritik der letztem Schrift bemerkt Dr. J. Mooren: ״Das Werkohen macht, abweichend von dem, was man von dem Judenbade in Andernach hat behaupten wollen, es gewiss, dass das dortige wirklich von den Juden zu ihren gesetzliehen Abwaschungen benutzt worden ist. Ueber das aus dem Jahre 1462 stammende und 1851 zerstörte Judenbad zu Frankfurt berichtet eingehend Dr. L. H. Euler im Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst (Neue Folge, 1. S. 292—99). Auf diesen Berioht, der uns zumeist zu vorliegender Untersuchung angeregt hat, werden wir noch weiter unten zurüokkommen. Zu Köln wurde im Jahre 1861 beim Abbruche des südwärts neben dem Rathhause gelegenen sog. Plasmanschen Hauses unter dem Kellerboden eine wasserdichte Bodenfläohe gefunden, die in einem Artikel der Kölnischen Zeitung (No. 216) als Sohl- Stätte des Judenbades bezeichnet wurde. ״Während in den meisten rheinischen Städten“, heisst es unter andern in diesem Artikel, ״wo sich eine Synagoge befand, wie Worms, Speier, Andernach etc, das Judenbad nachgewiesen werden kann, war dasselbe in Köln den Forschern unbekannt geblieben; wobl aus der Ursache, weil nach Vertreibung der Juden aus Köln ihre Häuser inner- und ausserhalb ihres Gbetto’s confiscirt und getheilt, an Private verkauft und die Sohlstätte des Judenbades zur Erweiterung des Ilathhauses überbaut wurde. Das Plasmansohe Haus war um die Mitte des 14. Jahrhunderts von einem reichen Juden, Isaak von Ahrweiler, bewohnt.“ Am 25. August 1861 erschien darauf in den damaligen Kölner Blättern (No. 195) ein widersprechender Artikel vom Archivar Dr. Ennen, der es aber nur für ״gewagt“ erklärt, den erwähnten Beton in bestimmtester W6i8e als die Sohlstätte des Kölner Judenbades zu bezeichnen Was das Judenbad zu Worms betrifft, 80 ist uns darüber von dort folgender Berioht zugegangen: ״Das neben der Synagoge und zwar im Garten derselben sich vorfindende Judenbad ist vollständig erhalten; aber es ist seit etwa 2 Jahrzehnten fast verschüttet. Leute, welche früher darin waren, erzählen — und es lässt sich dies noch jetzt duroh zwei schaohtartige Eingänge erkennen —, dass das Judenbad ein geräumiges Gewölbe ist, auf dessen Boden man über eine lange steinerne Treppe hinabstieg. Das Wasser erhielt diese Kammer jedenfalls aus dem das Rheinwasser filtrirenden Kiesboden. Weil die Juden Gegenstände ihres Kultus, die verbraucht sind, nioht verbrennen dürfen, so hat die jüdische Gemeinde derartige Sachen, die lange auf dem Speicher der Synagoge oder sonstwo lagen, in das Juaenbad geschüttet und dann dasselbe geschlossen und vermauert. Sogar das Regen wasser und die Gossen werden in dasselbe abgeführt und alle zugeführte Flüssigkeit versickert in dem Kiesboden des Judenbades. Durch zwei in v dem Gewölbe des Judenbades befindliche, mit viereckigen Steinen geschlossene Oeffnungen kann man vermittelst Leitern in die Tiefe hinabsteigen. Vielleicht zeigt das Judenbad romanischen Stil, wie die Synagoge.“ Doch kehren wir nunmehr zum Andernacher Judenbade zurück. (Fortsetzung folgt.) Zur Geschichte der Juden in Westfalen. Nachstehend theile ich abschriftlich die Aktenstücke einer Conzession über den Ankauf eines Hauses aus den Jahren 1766 und 1770 mit, die namentlich der Motive wegen, weshalb dem .,Sohutzjuden“ die Erlaubniss ertheilt wurde, das Haus zu kaufen, von allgemeinem Interesse sind. ■\jf Gossel, Camen i/Westf. I. ״Von Gottes Gnaden Friedrich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg des Heil. Röm. Reichs Eitz-Kämmerer!und Chur-Fürst etc. Unsern Gnädigen Gruss zuvor! Hochgelehrter Rath. Lieber Getreuer. Vermöge Copey beygeschlossenen allergn. Rescript vom 6. Mart: ourr. unterm 25. d: m: erfolgten Post Scripti haben Wir dem Juden Marous Hertz die Conoession zum Ankauf des [ Hauses von dem Bürgern von der Heyde in Camen gegen Erlegung der Fünf und Zwantzig Rthlr. zur , Chargen-Casse allergnädigst erteilet. ' Ihr habt also diesen Juden bey dem Ankauf des von der Heydensohen Hauses zu schützen, Euch aber zuvor die Quitung von bezahlten 25 rthlr Chargen- Gelder an den Rendanten Krieges-Commissarium Pohle originaliter vorzeigen zu lassen, auch eine beglaubte Copey davon ad acta einzusenden. Wir sind Euch von Gnaden gewogen. Gegeben Cleve in Unserer Kriegs- und Domainen-Kammer d. 15. April 1866. An statt und wegen Allerhöohstgedaohter Seiner König! Majestät gez. von Werdre gez. Bernuth. An den Krieges- und Steuer Rath Jüchen. II. Friederich König p. Unsern p. Wir haben euren allerunthste Berioht vom 4. pash: wegen der von dem Bürger von der Heyden gesuchten Conoession zum Verkauf seines am

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