Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 24. (9.6.1887)
- Date
- 1887-06-09
- Page
- Seite 93 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/6492408-5990847-5991213--1200-5368435- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 93 Originelles und Vorzügliches geleistet hat, was ja selbst von Delitzsch anerkannt wird, der einzelne i von Malbims Erklärungen lobend citirt, aber man liebt ן es den Juden Ungerechtigkeit in der Beurtheilung! Anderer vorzuwerfen, man liebt es, so wie Delitzsch, ״von dem Oontraste jüdischer Handlungsweise mit dem was als wohlanständig, edel und weise gilt“ zu sprechen, während man doch selbst durch die Einseitigkeit und Lieblosigkeit in der Beurtheilung von geistigen Leistungen der Juden viel schlimmer handelt. Das Judenthum hat Bnxtorf bewundert, dessen materielles Wissen von rabbinischen Dingen für einen Juden, bei allem Respect vor diesem Gelehrten, doch geradezu kindisch war. Das Judenthum hat ebenso Michaelis,Ewald und Gesenius gerecht zu werden sich bemüht, es hat endlich auch einem Delitzsch, einem Strack, einem Wünsche Beifall gespendet, und doch ist des letzteren Leistung sicherlich nicht ohne jeden Anstoss, wie ich schon einmal in diesen Blättern hervorgehoben habe, und wie ich jetzt durch ein neues Beispiel beweisen will. Im Wajikra rabba, Par. 23 (S. 100) schreibt I Wünsche: R Jizchak sagte: Wir finden: Alle die Sträfliches begehen (haben Gewinn), der Dieb hat Gewinn und der Beraubte hat Schaden, aber hier (bei der Wollust) haben beide den Genuss und wer hat den Schaden? Gott vernichtet seine Zeichen (nämlich die des Kindes).“ Aus dieser Uebersetzung kann gewiss Niemand klug werden, während doch der Sinn ziemlich leicht ist, indem gesagt werden soll, bei jedem Verbrechen hat der eine den Gewinn und der andere den Nachtheil, hier aber, (beim Ehebruch) haben beide den Genuss und das Verbrechen ist also um so schlimmer, weil der Beschädigte Gott selbst ist, der den schöpferischen Stoff einbüsst, d. h. ihn nicht da angewendet «fleht, wo er sollte,, nun hat aber Wünsche statt . . . סימניו . . . סמניר gelesen und hat ebenso die unglückliehe Parenthese hinzugefügt, Alle die Sträfliches begehen (haben Gewinn), während es doch heissen soll, bei allen sträflichen Thaten hat der Eine Gewiun und der Andere den Schaden. Wenn nun ein Jude bei Behandlung eines wissenschaftlichen Thema’s zumal auf dem Gebiete christlicher Theologie so etwas geleistet hätte, welcher Lärm wäre da erhoben worden. Dafür aber wird uns ein Vorwurf daraus gemacht, wenn wir einmal finden, dass das ererbte Vorurtheil von ״rabbinischem Aberwitz“ zu Ungerechtigkeiten verleitet; und wenn man sich von Seite unserer Gegner so gerne auf die Propheten beruft, so wollen auch wir mit dem Propheten sagen: ״ Meinen Rücken habe ich preisgegeben, denen die ihn schlugen, und meine Wangen denen, die mich zausten.“ ״Mein Angesicht machte ich gleich dem Kiesel, denn ich wusste, dass ich nicht zu schänden werde.“ Zur Chronologie. Von L. Cohen, Lehrer in Rees a. Rhein. (Fortsetzung aus No. 23.) 1865, S. 3,9 Z. 9 v. u. Naftali b. Jizohak hakohen in einer Urkunde vom 3. Jjar 1603. — St. 1603 1. 1703. S. 131, Z. 10. Freitag, 5. Ab (23. Juli) 1716. — Der 5. Ab war 24. Juli. S. 333: Din Bittschrift der Juden zu Magdeburg an Erzbischof Ernst ist datirt: Sonnabends nach 7J\1dica anno dom. 1492. — Herr Rabb. Dr. Güdemann bemerkt hierzu, dass es wohl Jubilate heissen müsse, da der Sonntag Judica 8 Tage vor Ostern ist, die Begebenheit aber nach Ostern vorgefallen war; später S. 364, Z. 15 berichtet derselbe, dass die Vorsteher am 8. April 1492 dieses Bittschreiben abgesendet haben. (Beilage IX.) Dieses letztere Datum kanu ebensowenig als das Datum der Urkunde richtig sein. Ostern 1492 war am 22. April, die fragliche Begebenheit ereignete sich am Mittwoch in der Osterwoche, also am 25. April. Sonntag Judica ist aber nicht nur 8 Tage, sondern 2 Wochen vor Ostern, war also im J. 1492 am 8. April, der Sonnabend hiernach am 14. April. Die Begebenheit fand am 25. April statt und kann uie Bittschrift, vor dem 28. April (Sonnabend) keineufalls abgeschickt sein; möglich, doch nicht erwiesen i<t, dass dieses erst am Sonnabend nach Jubilate, also am 19. Mai 1492 geschehen sei, welcher auch auf einen Sonnabend (22. Jjar: fiel. Dass sie von Sonnabend datirt ist, kann übrigens nicht auflallen, wenn man annimmt, dass sie am מוצאי שבת geschrieben sei, welche Zeit noch das Datum des bürgerlichen Tages trägt. 1866, S. 87 Note 9: Das Sohreiben Cresoa’s vom 20. Marcheschwan 5152 (Nov. 1491). — Der 20. Marcheschwan 5152 war am 19. October 1391. S. 190: Der Titel des hebräischen Krönungsliedes zur Krönuugsfeier des Königs Ludwig XVI. hat das Datum ,י״א פיון ה׳ תקל״ד; der Titel der französischen Ödes le 11 Juni 1775. — Diese Daten stimmen nicht, denn der 11. Juni war am 13. Siwan. S. 200: Hamburg. Am 10. April starb Dr. Naft. Frankfurter und wurde am 15. zur Erde bestattet. — Zunz hat 13. April als Sterbetag; die ״Allgem. Zeit. d. Judenth.“ No. 17 d. J. 1866 hat Mittwoch I gegen Abend, das wäre am 11. April, was jedenfalls! auch das richtige ist. Hiernach wären die Daten bei Zunz und in der Monatsschrift zu berichtigen. S. 362, Z. 17 erzählte Albert Cohn: Sonntag Morgen den 2. Juli (1856) erblickte ich die Küste Egyptens. — Der 2. Juli (1856) war am Mittwoch. Es muss aber st. 1856 (S. 361) heissen 1854, wie aus der vorletzten Zeile S. 371 hervorgeht, dann stimmt auch der Wochentag zu dem Monatsdatum. 1867, S. 109, Z. 12: Der Rabbinatsbrief des R. Jizchak b. Abraham (26. Siwan 1667.) — Dieses Datum ist verdächtig, weil es auf Sabbath fiel. S. 170, Z. 5: Schreiben Ad. Cremieux’ an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten vom 29. Februar 1867. — Dieses Datum ist unmöglich, weil der Februar 1867 nur 28 Tage hatte. S. 306 oben: St. 1027 1. 1627. — Die Unterschrift dieser Urkunde hat das Datum יום ב' אלול שפ״ו. — Dieses Datum ist verdächtig, weil es auf Sabbath fiel, S. 404: Ein Brief Montefiore’s an den Fürsten von Serbien hat das Datum: 1. Oktober 1864. — Dieses Datum ist verdächtig, weil es auf den ersten Tag des jüdischen Neujahrsfestes fiel.; S. 130, Z 13 v. u. lies Anno 1614 st. 1612. פדל החרות ן hat das Jahr 1615-שע״ה, welches am 24. Sept. I beginnt. 1868, S. 234: Das Epigraph zu Garcia Blanco’s! hebräischer Grammatik hat das Datum: בשבת בעשרים 1846 לחדש* אלול |. — Der 20. Ellul 1846 war am Freitag. S. 828 unten: 29. Schewat 5376 19. Februar 1616, nicht 16. Februar, wie de Barios u. A. angeben.; — Diese Berichtigung bedarf einer nochmaligen Be- ׳ richtigung: der 29. Schewat 5376 war weder am 16. noch am 19., sondern am 17. Februar 1616. (Wird fortgesetzt.) 1 Recensionen. Nöldeke, Th. Die semitischen Sprachen. Eine 1 Skizze. Leipzig. T. O. Weigel 1887. I Diese Schrift giebt das deutsche Original eine3 ' Artikels ״Semites languages“ in der Encyclopädia Bri-