Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 13. (24.3.1887)
- Date
- 1887-03-24
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
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— 50 — 8011 ein Jahr haben, in dam ״sie sich aasrahen kann. Der Gesichtspunkt der Nützlichkeit für den Menschen tritt dabei in der h. S. nicht hervor — So darf ferner bei Belagerung: einer Stadt der Obstbaum nicht umgehauen werden, denn ״ist denn ein Mensch der Baum des Feldes, vor dir in eine Feste zu flüchten“ (Deateron. 20,19). Wir werden diese Be- Stimmungen später noch unter einem audern Gesichtspunkte zu betrachten haben.*! Es wäre nur zu verwuuderu, wenn da, wo alle Rechts-Ansprüche de< Menschen auf der Lehre beruhen: ״Haben wir nicht alle Einen Vater, hat nicht Ein Gott uns geschaffen* nicht auch dem Thierreich und der leblosen Natur, als Mitgeschöpfen, eine Art Rechts-Titel zuerkannt worden wäre. Sagen ja auch die Proverbien (12,10): ״der Gerechte kennt auch die Seele seines Viehes, doch das Erbarmen der Bösewichter ist grausam“.!Dieser Schluss könnte ganz gut eine Satyre auf das antisemitische Erbarmen der Thierschützler ׳■eiu). 3. Kann in abgeleitetem Sinne die Rede sein von einem Reohte der Thiere auf das Wohlwollen der Menschen. Das ist aber keiu juridisches Recht, sondern eiu moralisches, oder eigentlich nur eine Umschreibung der menschlichen Pflicht des Wohlwollens gegen die Thiere. Wie wenig diese Pflioht codificationsfühig ist, das zeigt das, juridisch wohlbegrüudete, Recht des Armen auf das Wohlwollen der Reichen. — Aus allem dem geht sonnenklar hervor, dass der Rechtsstandpunkt der Tbierschutz-Vereine in ihren Petitionen au die Legislatur gegen den israelitischen Schlachtritus vollständig =. 0 ist, und dieses 0 verwaudelt in ein — x . wenn man bedenkt, wie unendlich gross die Berechtigung des Judeuthums auf die Auerkennuug und den Schutz des Gesetzes für seine uralten religiösen Institutionen ist. — Der Rechts-Standpunkt der Thierschutz-Vereine gegen die Schechita ist, mit einem Worte: der Standpunkt des Unrechts! — Aber wie steht es mit der Humanität, mit der Moral? Wir werden sehen, dass die Herren Thierschützler beim Judenthume, und zwar gerade bei seinem Schlachtritus noch einen Kursus in Humanität und Moral durchnehmen dürfen. Chama bar Tobia. Eine historische Untersuchung. Von Rabbiner Dr. Ko hu in Iuowrazlaw. In No. 3 des Litteraturblattes wird das hervorragende babylonische Scbuloberhaupt der Resch Metibta Rab Chama**), mit einem uns völlig unbekannten Chama bar Tobiab, der nach Traktat Synhedrin 52 b eine Priestertochter verbrennen liess, verwechselt. Dieser Irrthum des Herrn Dr. Wiener hat mich veranlasst, in eine nähere Untersuchung über diesen Chama bar Tobia einzutreten. Wer war dieser Chama? Wann lebte er? Welche Stellung nahm er ein, welches Amt bekleidete er, dass er eine Priestertoohter verbrennen lassen konnte? Der Name ״Chama bar Tobia“ wird uuseres Wisseus im Talmud nur ein einziges Mal genannt, und das macht die Beantwortung der obigen Frageu desto schwieriger, wenn auch desto — interessanter. Dass ״ Chama bar Tobia* *) Hierbei gehören auch die biblischen Verbote des Aussäens vermischter Gattungen (כלאים). (Red.) **) Von dem es im Talmud (Baba ßathra 7 b) heisBt: ״ •בכילהו הילכחא כרב חמאIn allen Dingen ist die Halacha wie R. Chama.“ wahrscheinlich zur Zeit des zweiten Amoräer-Geschlechtes — also im dritten Jahrhunderte, und nioh t nur Znt des dritten Amoräer-Gesohleohtes, im vierten Jahrhundert, fungirte, haben wir iu No. 5 des Litteraturblattes in einer Note bereits bewiesen. Rab Josef bar Chija *י) nämlich, der die Handlungsweise Chama’s, als halachisoh incorrect, tadelt, starb als Resch Metibta von Pum »adita im Jabre 333, der Chama, der von Rab Josef getadelt wird, muss also früher oder gleichzeitig mit Rib Josef gelebt haben; keinesfalls kann aber unter Chama, wie Herr Dr. W. meint, der Resch Metibta gemeint sein, der erst 357 — also 24 Jahre uaoh dem Tode Rab Josefs — sein Amt augetretea hat! —Die Frage bleibt aber immer noch, giebt es keine genauere Angabe, wann er gelebt? Welchem Berufe und Staude er angehört? Seder Hadoroth sagt 8. v. ״Chama bar Tobiah“, vielleicht ist das der Bruder von ״Chilkija bar Tobia* und 8. v. ״Chilkija bar Tobia“ sagt er wieder, vielleicht ist das der Bruder von ״Chama bar Tobia“ uud dieser Fingerzeig wird uns auf die richtige Fährte bringen. Wauu hat Chilkija bar Tobia gelebt? Das ist aus Gittiu 57 a ersichtlich, da wird erzählt: ״Rib Chilkijah bar Tobiah und Rab Huna bar Chija sassen mit einander uud sprachen etc.“ Rab Huna bar Chija aber war Resch Metibta von Pumbadita 1m Jahre 299 -309. — In derselben Zeit lebten auch die Brüder Chama und Chilkija ״bar Tobiah“, uud Joseph bar Chija, der etwa 30 Jahre später als Re<ch Metibta blühte, konnte ganz gut die inoorrecte Handlungsweise des ״Chama bar Tobia“ tadeln Vom Resch Metibta R. Chasda (geb. 217, gesb. 309) wird erzählt, er habe seine zwei Töchter an die zwei Söhne Chama’s verheirathet; sie hiessen nach Berach. 44 a מר עוקבא כל חמא und רמי בר חמא. Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass der hier genannte חמא der ״Chama bar Tobia“ ist, und die Zeit, in der derselbe gelebt, wäre genau festgestellt. — ■{ Nun wird uns allmählich auch das Amt, die Stellung Chama’s, die jedenfalls eine hervorragende geweseu sein muss, immer klarer uud deutlicher. Es ist ein gewaltiger Irrthum von Seiten des Herrn Dr Wiener, wenn er glaubt, dass die Exeoutive, die richterliche Gewalt ia Händen des Resch Methibta gelegen; der Resch Metibta war Lehrer und Gelehrter, ״Theoretiker“; mit der richterlichen Gewalt hatte er wenig oder garnichts zu scbaflen .... Der Richter wurde vom Exüarchen (ריש נלותא) ernannt, und er war auch für sein Thuu uud Lassen ihm allein verantwortlich Im Tractat Sabbath 55a erzählt der Talmud: Vor das Sohuloberhaupt (Resch Sidra) Samuel kam eine Frau und schrie und jammerte etc und Samuel würdigte sie kaum eines Blickes. R. Jehuda stellte ihn darob zu Rede, und er antwortete ״was geht mich diese Frau an, Mar Ukba ist ja der Ab-Bethdiu, der die richterliche Gewalt ia Händen hat möge sich die Frau an Ukba wenden. . . .“ Unser berühmter Resch Metibta konnte also schon desshalb nicht jene Priestertuchter haben verbrennen lassen, weil die Executive, die Vollziehung einer Strafe, gar nicht Saohe des Lehrers, des Schuloberhauptes war; das war Sache des einfachen vom Exilarohen eiugesetzten ״Richters“ und ein solch einfacher Richter, — ohne den Titel Rab — war jener Chama bar Tobiah, der eine Priestertoohter verbrennen liess. — **) Durch einen Schreib- oder Druckfehler erscheint es in unserer Note in No. 5 des ״Litteraturblattes“, als ob es zweitelhaft wäre, ob hier Rab Josef bar Chija, auch der ״Blinde“ genannt, gemeint sei, wir constatiren hiermit, dass dies keinem Zweifel unterliegt. Kohn.