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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1886-11-11 · N° 46. (11.11.1886) · p. Seite 178

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
15 (1886)
Issue
N° 46. (11.11.1886)
Date
1886-11-11
Page
Seite 178 (sequence 2)
Language
German
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178 ▼ ersoharrt worden sind? Daraut wird geantwortet: Das geschah blos nach dem allgemeinen her kommliehen Brauche; eine Pflicht des Begrabens resultirt hieraus nicht. Der Leichnam des Mose, wird weiter gefragt, ist doch auch, von Gott selbst, der Erde übergeben worden. Darauf folgt die gleiche Antwort: Das geschah ebenfalls nur dem Herkommen gemäss. — (Der Nachweis einer Verpflichtung für das Begraben sei hiermit nicht gegeben.) Nun berichtet der Talmud, dass im Lehrhause die Frage aufgeworfen wurde, aus welchem Grunde das Begraben des menschlichen Leichnams stattfiude. Geschieht es משום בזיונא (Raschi und Tossafot deuten, wie bekannt, diesen Begriff verschieden) oder geschieht es משום כפרה. Was kommt dabei heraus, lautet die Gegenfrage, ob das Begraben aus diesem oder jenem Grunde stattfindet? Nein, lautet die Antwort: Es handelt sich um das religiös zulässige Verhalten, wenn der Verstorbene bei seinem Leben*’ angeordnet hat, dass er nicht begraben werden wolle Wenn wir annehmen, dass die Erdbestattung erfolge משום בז״״א so hatte der Verstorbene kein Recht, diesen Willen zu äussern, es muss mach Raschi) der Anblick der Verwesung unmöglich gemacht, oder (nach Tossafot) den Hinterbliebenen Rechnung getragen werden, damit es nicht scheine, als sei ihrem Angehörigen die Bestattung versagt worden; wenn wir aber annehmen, die Beerdigung erfolge משום כפרה, so stand die Aeusserung seines Wunsches dem Verstorbenen frei — dann kann ja der Sarg desselben sarnmt seinem Inhalte an jedem zulässigen und zugänglichen Orte aufgestellt werden. Nach dieser Auffassung der Discussion werden wir auch nioht den leisesten Widerspruch finden, der nach der Meinung des Herrn Rabbiner Dr. Wiener obwalten soll, zwischen dem Inhalte des איבעיא להו und dem Schriftgebote כי קבר תקברנו.. כי קללת אלהים תלוי. Sobald nämlich קבר aufgefasst wird in dem Sinne דלעביד ליה ארון> ist der ״Herabwürdigung“, von der die Schrift redet,schon begegnet durch dieBergung desLeichnams im Sarge. Namentlich aber können wir, nach dem Vorhergehenden, mit Herrn Dr. Wiener darin nicht übereinstimmen, dass wir hier eine ״müssige akademische Erörterung“ vor uns haben. Wir halten vielmehr dafür, dass diese Stelle des Talmud hochbedeutsam erscheint für die Culturgeschichte des jüdischen Volkes, indem dieselbe erkennen lässt, dass aus idealen Gründen Bedenken gegen das Verscharren des menschlichen Leichnams in der Erde geäussert worden sind und eine, dem Zeitbewusstsein nach, mehr der Menschenwürde entsprechende Form der Bestattung angestrebt wurde. Der Wortlaut im Talmud דאמר לא כעינא דיקברונהו וגו* lässt auf eine geläufige, oft gehörte Redeweise schliessen; sonst hätte die auf einen seltenen Fall hindeutende Ausdrucks weise לא צרי בא דאמר gebraucht werden müssen. Aber selbst, wenn diese Discussion nicht auf eine äussere Veranlassung zurückzuführen ist, ist dieselbe auch in ihrem theoretischen Charakter in hohem Grade bezeichnend für die ideale Denkweise unserer alten Lehrer. Bevor wir nun auf die weiteren, vou Herrn Dr. Wiener aus dem Talmud angeführten Stellen, welche auf Leichen Verbrennung Bezug haben, näher eingehen, sei es uns gestattet, uns mit seiner allgemeinen Behauptung, dass ״die Kremation keine Halaoha gegen sich habe,“ etwas eingehender zu beschäftigen. Diese Behauptung ist an und für sich selbst, man möohte sagen, ihrem Wortlaute naoh, richtig; dem Sinne nach aber, in welohem sie verwerthet werden soll, zum Mindesten zweifelhaft. Aus dem Umstand, dass kein ausdrückliches Verbot gegen die Kremation zu finden ist, mit Bestimmtheit den Schluss zu ziehen, dass dieselbe religionsgesetzlich gestattet sei, halten wir aus Gründen, die wir gleich angeben werden, nicht für gerechtfertigt. Ein Verbot wird erfahrungsgemä3s ■ nur dann erlassen oder ausgesprochen, wenn durch! Wort oder That ein dem Geiste des Gesetzes widerj sprechender Standpunkt zu Tage getreten ist; in den! Kreisen des Judenthums ist aber der Gedanke der Kremation niemals befürwortet worden, weil, wie wir dies gleich durch Beweisstellen aus dem Talmud darthun wollen, das Bewusstsein 1 der Trennung von den theuran Zügen der Dahingeseliiedenen ohnehin schon ein in hohem Grade schmerzerregendes war und weil auch die Gefiihlswelt des jüdischen Herzens schon durch den Gedanken der allmäligen Verwesung auf das Tiefste erschüttert wurde, also zweifellos der Einführung des Cremation sich in der entschiedensten und nachhaltigsten Weise widersetzt hätte. In Synhedrin fol. 40 b wird die Frage aufgeworfen מנין למלין את מתו שעובר עליו בלא תעשה darauf wird geantwortet. ת־ ל כי 1 קבר תקברנו und nochmals hinzugefugt מבאן למלין את מתו שעובר עליו בלא תעשה!. Können wir nicht auch I heutzutage oft die ergreifendsten Sceueu wahrnehmen, j wie Leidtragende, vou namenlosem Schmerze erfüllt, das Forttragen der Leiche aus dem Hause hindern wollen oder in erneutes erschütterndes Wehklagen ausbrechen, wenn die Erdschollen auf den Sarg herniederrollen? Auf einen ähnlichen Zustand des Herzens weisen die Worte מלין את מתו hin; es hat ohne Zweifel des öfteren sich ereignet, dass Verstorbene, weil sich die Angehörigen von den theuren Zügen derselben nicht zu trennen vermochten, spät bestattet wurden; daher die gesetzliche Bestimmung כל המלין עובר בלא תעשה את מתו. Wie ferner schon der Gedanke der allmählichen Verwesung die Gemüther auf das Schmerzlichste bewegte, ersehen wir aus einer Unterredung, die zwischen Rabbi Jochanan und Rabbi i Elieser stattfand (Berachot 5 b) .... ל האי שופרא דבלי כעפר א קא בכינא אמר ליה על דא ודא* קא בכית ובכו תרוייהו. Im Talmud Babli (Chullin am Schlüsse) wird erzählt, dass nach der Ansicht einiger der Abfall Elischa Ben Abujas herbeigeführt wurde durch die Thatsache לישנא דר׳ חוצפית המתורגמן דוא דהוה מוטלת באשפה אמר פה שהפיק מרגליות י לח וך עפר. Wir könnten nooh mehrere solcher Beweisstellen anführen, wollen aber nur noch hinweisen auf’ den Bericht des Talmud ( Aboda Sara fol. 20 a) ואף ר׳ עקיבא ראה אשת טורנום רופום הרשע רק שחק ובכה .... ככה דהאי שופרא בלי עפרא. Wie hätte nun bei einer solchen allgemein verbreiteten Denkweise der Gedanke der Cremation in den Kreisen des Judenthums irgend welohen Anklang finden können? Es bedurfte demgemäss auch keines ausdrücklichen Verbotes gegen die Einführung der Cremation. Dass dieselbe aber, wenn ein Versuch zur Einführung derselben gemacht worden wäre, in der entschiedensten Weise bekämpft worden wäre, geht aus dem ganzen Geiste der Verordnungen, die ihre Begründung in dem Schrift worte לועג לרש חרף gefunden haben, ganz unzweifelhaft hervor. Denn, wenn diese Verordnungen unstreitig den allgemeinen Sinn haben, dass der Lebende das Maohtgefühl, das er dem Todten gegenüber besitzt, unterdrücken solle, so wäre die Cremation, da sie unwillkürlich ein solches Maohtgefühl erweoken muss, schon im Geiste dieser Verordnungen als unzulässig bezeichnet worden. Vergessen wir auch nicht, dass die Schrift von den Todten das liebliche und. tröstende Bild gebra.uoht:

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