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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1886-11-11 · N° 46. (11.11.1886) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
15 (1886)
Issue
N° 46. (11.11.1886)
Date
1886-11-11
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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—üb Jüdisches Litteratur-Blatt. Zur Kelenflitnii •II« J14e1th1■ ■ad J«d*n betreffende■ IltterariKcben Kr• *chelnaagea aaf den Gebiete der Philo• «nphie, Geechlchte, Kthaofraphle, Theo• 10*1«, OrlentalU, Rxegese* HomMetlk, UUrgik, Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner l)r. Moritz Rahnier. ©Tta<j3e6׳w1^, 11. 0^ovem6׳et 1886. BBcher der eiuehliKigen Lltterntnr, welch* der Bedection »geetndt werde«, linden 1« dleeem Klette eingehende Besprechung. Bel Kitteendung von ewel Hecenslone- Kxempleren erfolgt elnnieltge Kurse (lr«tls-lneertlon. Das ,*Jldlsche Lltteratar-Blatt« erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Hark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 8 ■ark kostet) erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 88 Pf. tür die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 18 Hark, berechnet nnd sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. BOC* Buchhändler, welche direct oder durch Robert Friese in Leip^g Inserate einsenden, erhalten '25 Rabatt. Inlinlt: Wissenschaftliche Aulsätze: Die Erdnnd Feuerbestattung nach Bibel und Talmud. Eine Entgegnung auf die Ausführungen des Herrn Rabbiner Dr. Wiener im ״Litt-Bl. 14 u. 45“. Von Rabbiner Dr. M, Krakauer.— Zwei Pergamentblätter der Königlichen Bibliothek zu Erfurt. Von Dr. Th Krön er in Hannovnr. Litteraturbericht. Receusionen: Kuenen, Dr. A. ״Historisch-kritische Einleitung in die Bücher des alt. Testaments. Li11erarische Notizen. Nachdruck nur mit -voller Quellenangabe gestattet. Die Erd- und Feuerbestattung nach Bibel und Talmud. Eine Entgegnung auf die Ausführungen des Herrn Rabbiner Dr. Wiener im Litt.-Bl. No. 44 u. 4.'>. Zweierlei Wege sind es, welche der ernste Forscher auf dem Gebiete des Talmud wählen kann zur Bereicherung seiner geistigen Krkenntniss , nämlich die theologische und die historische Richtung. Derjenige Forscher, der sein Hauptaugenmerk richtet auf die Erlangung der religiösen Gesetzeskunde, wird den Talmud jedenfalls als die erste und wichtigste Quelle für die Ableitung und Feststellung der religiösen Praxis betrachten und aus diesem Grunde ein tieferes Verständnis zu erlangen suchen von dem Nachweise der einzelnen religiösen Bestimmungen aus dem Geiste oder dem Wortlaute der heiligen Schrift, von der dialektischen Entwicklung der einzelnen Discussionen im Talmud, sowie von der praktischen Bedeutung der durch diese Discussionen gewonnenen Ergebnisse. Der Vertreter der streng historischen Richtung wird wiederum den Talmud als eine der ergiebigsten Quellen für die Alterthumskunde betrachten. Selbstverständlich können nun auch, wie dies in der Geschichte des Judenthums des Oeftereu zu Tage getreten ist, diese beiden Arten der Forschung mit einander verbunden oder vereinigt werden, was naxnentlich im Hinblick auf die religiöse Praxis besouder« wünschenswerth erscheint; denn durch die besonnen« Vertretung dieser beiden Richtungen entsteht erfahrongsgemä8s eine lebendige Wechselwirkung der ewonnenen Ergebnisse, welche für die Gestaltung es religiösen Lebens in einem jeden Zeitalter von dem vorteilhaftesten und erfolgreichsten Einflüsse sein muss. Von welcher Art nun aber auch der Standpaukt desjenigen Forschers, den nur ein historisches Interesse leitet, in Bezug auf die Autorität des Talmud sein mag, er wird dooh immer bei saohliohen Fragen, wenn er den Grund, aus welchem dieselben gestellt and im Talmud verzeichnet wurden, nicht «ögleioh erkennt, zu ermitteln suohen: Welches waren denn die vorwaltendeu Verhältnisse, die Erscheinuugeu des religiösen und gesellschaftlichen Lebeus, die tiefer liegenden Beweggründe, welche zu der Aufstellung dieser oder jener Frage Veranlassung gegeben haben. Gewiss ist nun bei diesem Streben nach historischer Erkenntnis», in Folge der oft mehr audeuteaden Darstelluugsweise des Talmud und seiner oft sehr knappen Berichterstattung, auch für Vermuthungen, tür Hypothesen ein weiter Spielraum eröffnet und der Forscher kann in seiner geschichtlichen Diagnose oft sehr weit von der Wahrheit abirren; dass er aber eine solche Diagnose unbedingt stellen müsse, wird ihm von Anfang an als berechtigter und unwandelbarer Grundsatz gelten dürfen. Wenn er beispielsweise in Synhedrin foi. 46b die Frage liest:?רמו לקבורה מן התורה מנין 1 ״Wo findet sich in der Thora eine Andeutung für die Pflicht der Erdbestattung?“), 60 wird ihm der Inhalt dieser Frage gewiss, dem ersten Anblicke nach, befremdlich erscheinen und es wird sein Nachdenken herausfordern, was etwa das historische Motiv derselben gewesen sein möge. Bei eingehender Erwägung wird ihn vielleicht in ernsthafter Weise die Vermuthung beschäftigen, dass möglicherweise sohon zur Zeit des Rabbi Simon ben Jochai und auch in späterer Zeit, in den Kreisen des Volkes oder gar im Lehrhause sich einzelne Stimmen gegen die Erdbestattung, d. h. gegen das Verscharren des menschlichen Körpers in der Erde erhoben haben, indem sie dieses Verscharren als eine das Gefühl der Menschenwürde tief verletzende Art der Bestattung bezeiohneten und eine andere Form derselben, etwa die Beisetzung des Sarges an einem zulässigen und zugänglichen Orte forderten. Diese Vermuthung dürfte er unseres Erachtens in der nachfolgenden Discussion voll und ganz bestätigt finden. Es wird nämlich des Weiteren erzählt, dass Rabbi Chama vor dem Könige Sohabur den Nachweis für die Pflicht der Erdbestattung aus der Thora nicht zu erbringen vermochte, dass Rabbi Acha ben Jakob seinem Unwillen darüber in unzweideutiger Weise Ausdruck gegeben und hinzugefügt habe, die Antwort hätte lauten müssen: Es heisst ja in der Sohrift bei dem Justifizirten: ״Denn begraben, begraben sollst Du ihn“. Hierauf wird der Einwaud erhoben: der Ausdruck כי קבור bedeute blos die Bergung im Sarge (דלעביד ליה ארק) — dass aber dieser Sarg sammt seinem Inhalte auch der Erde übergeben werden müsse, folge aus dem Gebot der Schrift nicht. — Hierauf wird die Frage erhoben: Die Pflioht des Begrabens ergebe sich dooh aus der Thatsache, dass selbst die Leiqhname der Frommen der Vorzeit (die doch gewiss ein besseres Loos verdient hätten) auoh

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