Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 15 (1886)
- Issue
- N° 45. (4.11.1886)
- Date
- 1886-11-04
- Page
- Seite 174 (sequence 2)
- Language
- German
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174 die allenfalls über die minutiöse rabbinisohe Caatele sioh hinwegsetzt and die Entfernung der Leiohe aas der Brandstätte gestattet, R. S. B. Lakisoh, wie motiviert er sein abweichendes Votum? Man höre selbst: wenn man den Angehörigen nioht erlauben würde, die Leiche aas der Brandstätte am Sabbath zu entfernen, 80 würden sie den Brand löschen und 80 anstatt einer Uebertretung einer blos rabbinisohen Erschwerung eine wirkliche Sabbath Verletzung begehen. Warum aber würden wohl die Hinterbliebenen, um den Leiohnam ans der Brandstätte zu entfernen, den Brand am Sabbath löschen? Nicht weil Leiohenbrand an und für sich etwas Anstössiges ist, sondern: מתוך ״ שאדם בהול על מחוweil der Mensch mit allen seinen ASekten an seinen lieben Todten hängt“, weil man sie mit allen Ehren bestatten, aber nicht der zu• fälligen Verbrennung preisgeben, unter allerlei Schutt und Moder verschüttet und vergraben, ohne die Asohe sammeln zu können, weil man den lieben Todten, wie man zu sagen pflegt, nioht ohne Sang und Klang dahingeschwunden wissen will,ו]) denn dies dünkt den Hinterbliebenen unerträglich Und das ist das Motiv für die Decision des einen Weisen (B. Simon oder B. Jehuds), der schliesslioh auch beigestimmt wird. Und ich frage wiederum jeden Unbefangenen, würde nicht auch der enthusiasmirteste Urematist alles aufbieten, um einen theuren Todten aus einer entstandenen Feuersbrunst herauszuschaften, damit seine Aschen• reste nicht unter allerlei Quisquilien spurlos verschwinden? Woher, so können wir wohl nach Allem, was wir über unser Thema hier vorgebraoht, fragen, — wenn anders jenes in einigen Zeitungen sich wiederholende Beferat keine Mystifikation ist —, woher hat denn das Turin-Livorner Babbinat sein Verdikt, aus welchen Quellen **) sein Urtheil geschöpft, dass Feuerbestattung gegen das jüdische Religionsgesetz ver- 8t08se? Was ist ihm ״jüdisches Beligionsgesetz“? Bis zu weloher Zeit und zu welchem Buche reichen seine Autoritäten? '*) Ist ihm Alles unterschiedlos Beligionsgesetz und unantastbar heilig, was ein Grossvater und eine Grossmutter, je nach Zeit Verhältnissen und Umständen, geübt oder unterlassen hat?1*) Das alte, urwüchsige, mosaische Judenthum ist nüohtern und klar, durchsichtig, die Geheimlehre ist ihm fremd; (5, Mos. 30, 11—14). Aber Mystik und Kabbalistik haben sioh später an den gesunden Baum des Judenthums, an die helle, durchsichtige Bibellehre als Parasit und aufsaugender Hausschwamm angeselzt, haben mit Tod und Grab manche orientalisch-heidnische Vorstellung in Verbindung gebracht, wovon das alte intakte, selbst talmudische Judenthum sagen würde: ״Ich habe es nicht verboten, nicht darüber gesprochen und es ist mir nicht in den Sinn ge- ״) Magen Abraham C. 311 und Machzith Haschekel scheinen in den Geist dieser Discuasion nicht eingedrungen zu sein, von dem Motiv Bisjona nicht das rechte Vers tan aniss gehabt zu haben. ״) So lange das fragliche Babbinat sein Verfahren gegen!Feuerbestattung nicht aus primären Quellen, autoritativen Stellen, sondern nur aus apokryphen oder aus kabbalistischen Büchern erhärten kann, sind wir dasselbe für ungerechtfertigt, und unmassgeblich zu halten und zu erklären berechtigt und verpflichtet. '•) Die rigorosesten Autoritäten sprechen ja nur von Nichtbestatten, aber nicht gegen Verbrennen, und ausserdem wollen ja die Hinterbliebenen aie Aschenreste in der Erde bestatten und so auch dem vormosaischen Ausspruch 1. Mos. 3,19 sich accomodieren. “) Jeir Bachrach, eine hervorragende und über jeden Verdacht der Heterodoxie hocherhabene Autorität, sagt in seinen rühmlichst bekannten Besponsen No. 139, dass so Manches, was im Volksmunde als religiöse Institution gilt, nicht immer in der Religion und Wahrheit wurzelt, und dass namentlich über den Zustand nach dem Tode und über Leichenbestattung viele abergläubische Vorstellungen beim Volke herrschen, denen man nicht Rechnung tragen 80U. kommen.* (Jer. 19,5.) Als d*8 deutsche rabbinisoh# Judentham sich schon gröstentheils von den kabba-, listisohen Fiktionen befreit hatte, wirkten die mystL sehen Ableger eines M. Ch. Luzzatto in Italien, dem Eldorado der Kabbalistik, nooh lange naoh. Selbst der vortreffliohe Exeget und Kritiker S. D. Luzzatto hat erst in seinem späteren Lebensalter der Kabbalah entsagt. Unverantwortlich ist das Votum (nein nicht Votum, sondern der Ukas) des Turiner-Livomer Babbinats, wie es die Zeitungen brachten, dass die in einer Urne gesammelten Aschenroste eines Feaerbestatteten nicht inmitten anderer Gräber beigesetzt, kein ehr- Hohes Grab finden dürfen. Ich ahne schon die Quelle des verhängni88vollen Irrthums: In der Gern. Synh. 47b wird nämlich eine vereinzelte Stimme lautbar: ״Sühne für den Todten trete erst dann ein, wenn er einigermassen das Grabesweh Chibbnt Hakeber (Fegefeuer?!) gekostet hat.“ Also hinc illae lacrimae. Dort handelt es ja aber von groben Verbrechern, von Hingerichteten, deren Gebeine erst dann zu den Vätern eingesammelt werden würfen, wenn die Fleisohtheile bereits verzehrt und die Justifizierten etwas von dem Grabesweh empfunden haben; aber andere, nicht justifizierte Verstorbene, und hätten sie auch noch 80 sehr sich vergangen, erlangen ja nach einem bestimmten und allseitig anerkannten talmudisohen Canon durch Versöhnungstag, Busse und Tod Sühne von Gott. '*) Die mosaische Vorschrift verbietet, den hingerichteten Verbrecher naoh seinem Tode herabzuwürdigen, der Talmud legt den ganzen Schwerpunkt der Leichenbestattungsvor8chriften in מיונא dass man die Ehre des Todten und der Hinterbliebenen berücksichtigen soll. Nun ist die Cremation doch sogar nooh eine gewi8sermassen vornehmere Form der Leichenbestattung, die deshalb, wie manche Exegeten annehmen, bei jüdischen Königen stattfand, und nach dem Turiner- Livorner Babbinat soll ein Verstorbener, sollen Verwandte und Freunde den Schimpf und die Schmach erleiden, dass die Ueberreste ihres theuren, vielleicht sogar vortrefflichen Vaters, Sohnes, Freundes, weil feuerbestattet, nicht in — ut ita dicam — ״geweihter Erde“ beigesetzt werden, weil er sich mit B. J. b. Schosohaa davor aversierte, von der Made und dem Wurm zernagt zu werden, oder weil er mit dem mit R9cht so hochgefeierten B J. Heller annimmt, dass nach dem Tode die unsterbliche Seele es schwer empfinde, ihren einstmaligen steten Gefährten, den Leib, der Verwe8ung, dem Wurmfrass, preisgegeben zu sehen, oder vielleicht gar von der Befürchtung gequält wurde, als Scheintodter lebendig begraben zu werden?!17) Wie ich aus bester autentischer Quelle weiss, hat die keineswegs neologisch gesinnte, sondern im grossen und ganzen konservative Hauptgemeinde Berlins '*) es nicht inhibiert, die letzten Re3te eines Feuerbestatteten in der Reihe beerdigter Verstorbener die letzte Bube und den ewigen Frieden finden zu lassen. Das Turiner Babbinat konnte und sollte, wenn es anders auf die Kabbala und Mystik schwört, seine Pf&rrkinder belehren, bitten, allenfalls ermahnen, von der Cremation Abstand zu nehmen, aber nioht das Ebenbild Gottes noch über den Tod hinaus mit Schmaoh verfolgen. Aber, Gott Lob, Mensohen — auch ein italienisches Babbinat nioht — können über Paradies und Hölle nicht verfügen, Seligkeit oder Verdammniss weder vindizieren noch abspreohen. Der allerbarmende Vater aber sprioht zu den reuigen 1י) Zum Ueberflusa macht ja Nimuke Joseph aut diesen Unterschied, dieses punctum saliens, noch besonders aufmerksam. ״) Berichtet doch der Talmud, Tractat Sem 8, dass j6mand, der bereits auf dem Friedhole auf der Bahre sich befand, hinterher noch 25 Jahre lebte, ein anderer auf dem Friedhof« sich befindender Scheintodter hinterher noch 6 Kinder zeugte. ") Gestützt auf ein Gutachten des zeitigen Rabbinats.