Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 15 (1886)
- Issue
- N° 44. (28.10.1886)
- Date
- 1886-10-28
- Page
- Seite 171 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 171 - <lie Nichtbeerdigung eine Herabwürdigung für die ־Verwandten.* *) So bleibt denn in der Gem&ra die Frage des eigentlichen Motives der Leiohenbestattung unentschieden. Für uns ist, wie schon gesagt, diese ganze Diskussion eine durchaus müssige, wir würden ja eine Leiche unter keiner Bedingung unbestattet lassen. Aber über allen Zweifel erhaben ist unsere Behauptung, dass die Gem&ra es aoceptirt, die Bestattung gewöhnlicher, nicht justifizirter Leichen sei in der Schrift nur angedeutet (רמו), aber nioht — wie die Gegner behaupten — ein biblisches Gebot; denn wäre dem so, wie dürfte, wenn auch das Motiv כפרה wäre, die Bestattung unterlassen bleiben? Der Testator •durfte tausendmal zu erkennen geben, er wolle nioht bestattet sein — jedes göttliche mosaische Gebot muss ja nach einem gewissen rabbinischen Kanon vollzogen werden, wird zwangsweise vollzogen,7) in unserem Falle also, auch wenn die Hinterbliebenen sich widersetzten. In der That entscheidet sich ja auch Maimonidea und die folgenden Codices in diesem Sinne.8) Bisher war immer nur vom Bestatten und Unbe- «tattetlassen, aber von einem Verbot oder Gestattung der Leichenverbrennnng nicht die Rede, dieser letzteren geschah keine Erwähnung. ־Wir finden aber bei einigen Thematen, die über einen ganz anderen Inhalt handeln, gelegentliche Aeussenmgen im Talmud, die es geradezu beweisen, dass, wenn auch, was gar nicht zu bezweifeln, im höchsten Grade selten, doch bisweilen Leichen Verbrennung im alten Israel stattfand, dass sie dnrohaus nioht verpönt war. Oholoth 4,2 wird nach R. Josse in einem bestimmten Falle die Satzung über levitisohe Verunreinigung -aufgehoben, weil man die Cadavertheile verbrennen könnte. Dagegen wird ibid. 7,3 keine Einwendung :gegen die levitisohe Verunreinigung von Seiten des R Josse erhoben, und dieser scheinbare Widerspruch damit ausgeglichen, es handle sich in letzterem Falle .um eine ganze, unversehrte Leiche, die pflege man ־׳doch nicht zu verbrennen.8) (Toss.Chulin 125 b.) Ich habe wörtlich und buchstäblich angeführt und übersetzt. Was geht hieraus hervor? Nicht nur, dass man in der talmudischen Zeit einzelne Theile von Leichen bisweilen verbrannte, sondern sogar ganze Cadaver, nur dass es bei diesen bei weitem seltener der Fall war. Kann man bei dem ganzen Tenor der Debatte etwa glauben, dass dabei an Gesetzesübertreter zu denken sei, die in irreligiöser Weise Leichenverbrennung vornehmen würden? p'pD5 אטו ברשיעי, rufe ich mit dem Talmud aus. An einer anderen Stelle (Ohol. 2.2) wird debattirt, ob und inwiefern ״die Asche von Verbrannten“ levitisch verunreinigt. Nun herrscht volle talmudische Heber- «instimmung darüber, dass, wenn sich auch nur irgend ein Theilchen fremden Stoffes der menschlichen Todtenasohe beimischt, diese nicht mehr levitisch verunreinigend wirkt (s. das Ausführliche darüber Nasir 51a in Raschi). Die Gewinnung reiner, ganz unvermisohter Menschenasche kann aber nioht bei einer zufällig entstandenen Feuersbrunst, in welcher der Mensch den Tod gefunden, erlangt werden, sondern nur bei einer Verbrennung durch Menschenhand, man kann sagen, ') Das ist auch der Standpunkt der Thoss. daselbst; mithin ist auch nach diesen Autoritäten, wenn die Verwandten damit einverstanden sind, dem letzten Willen des Sterbenden Folge zu leisten. מכין אותו עד שתצא נפשו(ך (Ketub. 86 a u. b. ״durch Geisselung des Strikenden wird die Ausführung des Gebotes gewaltsam erzwungen“). •) Vgl. meine Erörterung in No. 34 und 37 der ״.) Udischen Presse“ und die Comment. Leibern Mischneb zu Maim. Abel. 12,1 und Sechijah 11,24. •) Dieses Citat דאין דרך לשורפו findet sich auch bei meinem Antagonisten Hra.Rabb. Dr. Hildesheimer in der ״Jüd.Pr.“ nur in fast künstlicher Weise hergestellter Leiohen« Verbrennung, wie in der That einige Arten künstlicher Leichenverbrennung in der Gemara Niddah 27 a. 28 aufgeführt werden. Daten-Berichtigungen za Dr. Grätz’ ״Geschichte der Jaden“. Von L. Cohen, Lehrer in Rees a. Rhein. (Schluss.) 7. S. 428, Z. 4 v. o. Das jüd. 7. Das Wochenfest fiel auf Wochenfest fiel damals (1096) Freitag d. 30. Mai. aut Freitag d- 29. Mai. 8. Bd. VH. S. 116, Z. 1 v. o. (Montag 20. Tamus — 24. Juni 1240). 9. S. 122, Z. 9 v. o. (20. Tamus 1241 - 28. Juni). 10. S. 161, Z. 14 v. o. (13. Tamus 23. Juni 1270). 11. S. 208, Z. 2 v. o. (Freitag 17. November 1278). 12. S. 274, Z. 6 v. u. (4. Ab 26. Juli 1305) soll d. Trauersabbat zur Erinnerung an die Zerstörung Jerusalems gewesen sein. 13. S. 386, Z. 1 v. o. Am Versöhnungstage (15. September) 1348, wie aus dem Vorhergehenden resultirt. 14. S. 419, Anm. Z. 9 v. u. Marcheschwan (1360) reichte bis zum 11. Nov. 15. Bd. VIII. 8. 73, Z. 8 v. u. Versöhnungstag (17. Septbr. 1394). 16. S. 146, Z. 11 v. u. Die Gemeinden fasteten 4 Tage zwischen Neujahr und Versöhnungsfest (8. bis 11. September 1421). 17. S. 160, Anm. Z. 14 v. u. Das Datum der Vollendung der Princepsausgabe der Nathan'schen Concordanz ist .... א׳שנת ר״ח הוא י״א אוקטובר,) תמ״ה) indessen ist das jüdische Datum jedenfalls falsch. 18. S. 342. Z. 6 v. o. 2. Marcheschwan — 11. OcL 1483. Z. 10 v. o. 1.—25. Kislew — 31. Oct. bis 25. Nov. Z. 12. v o. 1. Tebet bis 13. Adar II. 30. Nov. 1483 bis 8. März 1484. 19. Bd. IX S. 241, Anm. Z. 3 v. u. 20. Tebet 26. Dezbr. 1497. Z. 2 v. u. 4. Adar 26. Febr. 1498. 20. s. 319, Anm. שבת ר״ח אייר שנח אש״ה• wird emendirt 8. Der 20. Tamus 1240 war Mittwoch 11. Juli. 9. Der 20. Tamus 1241 war 30. Juni. 10. Der 13. Tamus 1270 war 4. Juli. 11. Der 17. November 1278 war am Donnerstag. 12. Der Trauersabbat war am 9, Ab. =31. Juli, die Jahrestorinel )גב״* 13. Der Versöhnungstag 1348 fiel aut 3. September. 14. Marcheschwan (1360) reicht• nur bis zum 10 Nov. Zu S. 96, Anm. Z. 3 v. u. sei noch bemerkt, dass das Buch משלי שועלים nicht zuerst in Padua, sondern in Mantua i J. 1557 «rschienen ist 15. Der Versöhnungstag 1394 fiel auf 5. September, LJ. 1393 dagegen auf 17 Sept. 16. Das Datum ist unmöglich■ 1421 war Neujahr am 28. August und Versöhnungstag am 6. September. 17. Nicht das jüdische, sondern das christliche Datum ,תם" ר (1445) ist falsch und muss in 1447) תמ״ז) emendirt werden. In diesem Jahre fiel 1. Marcheschwan aut den 11. Oktbr. Weil in beiden Daten der Monat Marcheschwan vorkommt, ist er bei dem letzten ausgelassen und hat man statt א׳ שנת ר״ח zu lesen א׳ מרחשו! שנת ר״ח הוא י״א אוקטוברי| das Jahr 1447 ergiebt sich dann von selbst, da erst 1466 der 11. Okt mit א' מרחשון Wieder cusammen fiel. 18. Der 2. Marcheschwan 1483 war 3. Oktober. Der 25. Kislew war 24. Nov. Der 13. Ador H war 10. März 1484. 19. Der 20. Tebet 1497 war 15. Dezember. Der 4. AdarL war 27. Januar, der 4. Adar II. 20. Februar. 20. Dieses Datum passt dena u zu Samstag 1. Jjar 3. April 1546. Die Behauptung des